Protokoll der Sitzung vom 13.03.2002

Unternehmen einen Ausbildungsvertrag abschließen und von diesen delegiert werden.

Bedarfsmeldungen auch über die Ländergrenzen hinweg liegen vor, Frau Schnoor. Es wäre vielleicht ganz gut, wenn Sie zuhören würden. Allein über tausend Interessentinnen und Interessenten gibt es für eine berufsbegleitende Ausbildung im sozialen Bereich. Im Oktober 2001 belief sich die Zahl der konkreten Nachfragen auf rund 430, wobei einige auch aus Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt kamen.

Ich weise nochmals darauf hin, dass die Arbeitsplatzsituation von Berufstätigen in der Sozialarbeit gerade in den neuen Bundesländern schwierig ist, da vielen von ihnen die staatliche Anerkennung fehlt. Damit sinken ihre Arbeits-, Aufstiegs- und Verdienstchancen weiter. Deshalb haben wir im Entwurf das Recht der berufsbegleitenden Ausbildung als Novum verankert.

Aus der Wirtschaft liegen seit mehreren Jahren positive Signale vor, wenn wir auch nicht verhehlen können, dass die potentielle Unternehmensbasis im Land eben noch nicht so üppig ist wie in anderen Bundesländern. Wir weisen aber noch mal darauf hin, dass hier die Entwicklung länderübergreifender Kooperationen möglich und denkbar ist. Aktuell wird die Idee geprüft, eine Berufsakademie an den Standorten Uecker-Randow und Neubrandenburg zu errichten, die in den Bereichen Automatisierung, Robotik, IT, Flugzeugbau, Ernährungstechnologie und Tourismus Ausbildungslehrgänge anbieten will – also ganz konkreter Bedarf aus der Wirtschaft, eben nicht nur im Sozialbereich.

Die wissenschaftliche Ausbildung soll in enger Zusammenarbeit mit der Universität Greifswald und den Fachhochschulen Stralsund und Neubrandenburg erfolgen. Das ist ein gutes Signal, wie ich meine, an unsere Hochschulen im Land. Denn eins ist für uns als SPD klar, und ich denke, da spreche ich auch für den Koalitionspartner: Wir wollen keine Beschneidung der Existenzgrundlagen für unsere Hochschulen im Land. Dahin gehend werden wir die Gesetzesvorlage eingehend im Bildungsausschuss und mit dem Sachverstand der Fachhochschulen und Universitäten prüfen.

Und, Frau Schnoor, über eins können Sie sicherlich gewiss sein: Der Gesetzentwurf wird mit Sicherheit nicht den Intentionen des Landes Baden-Württemberg entsprechen. Das war nämlich nicht die Grundlage für die Erarbeitung. Ich will Ihnen noch mal sagen, warum. Die Abschlüsse Baden-Württembergs sind nicht im gesamten Bundesgebiet anerkannt, obwohl diese Anerkennung beantragt wurde, und auch die europaweite Anerkennung ist nicht gegeben. Die Länder haben sich zwar mehrheitlich darauf geeinigt, die Abschlüsse der Berufsakademien anzurechnen, aber wir haben auch Probleme, wenn wir das in Bezug auf die Gleichwertigkeit mit den Fachhochschulen so festschreiben würden. Wir müssen an der Stelle auch noch mal darauf hinweisen, dass im Land Baden-Württemberg sicherlich das bestausgebaute und am dichtesten ausgebaute System von Berufsakademien vorhanden ist, aber dafür gibt es eben keine Fachhochschulen. Und das ist auch ein entscheidender Unterschied, Frau Schnoor, was die Finanzierung angeht. Wir wollen die Berufsakademien eben nicht mit Landesmitteln finanzieren, sondern hier geht es um rein private Initiativen.

Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern sind festes Standbein unserer staatlich finanzierten Hochschullandschaft und sie finden auch als solche weiterhin unsere volle Unterstützung. Die SPD lehnt daher jeden Vorschlag zur staatlichen Mitfinanzierung von Berufsakademien konsequent ab. Aufgrund der angespannten Haushaltslage sieht der Gesetzentwurf deshalb ähnlich wie in SchleswigHolstein, Niedersachsen und Hessen keine staatliche Finanzierung derartiger Einrichtungen sowie keinen Anspruch der Träger von Berufsakademien auf Mittel für den Betrieb oder für Investitionsmaßnahmen vor.

Eins ist aber auch klar, wir können und wollen uns den aktuellen Entwicklungen auf dem Bildungsmarkt sowie den vorhandenen Defiziten im Ausbildungsbereich für Abiturientinnen und Abiturienten nicht verschließen. Wir brauchen den Wettbewerb unter gesicherten Rahmenbedingungen. Wir werden in jedem Fall weiterhin dafür Sorge tragen, dass alle Jugendlichen in MecklenburgVorpommern ohne Unterschied auf ihre soziale Herkunft die Möglichkeit haben werden, ein Studium ihrer Wahl ohne finanziell unüberwindbare Hürden aufnehmen zu können. So, wie wir die Chancengleichheit für den Schulbesuch absichern, werden wir das auch für die Hochschulausbildung tun.

Und dennoch, sage ich, gibt es gute Gründe, eine gesetzliche Grundlage für die Gründung von Berufsakademien im Land zu schaffen. Erwähnt habe ich die Praxisrelevanz und die Möglichkeit der berufsbegleitenden Ausbildung. Wir sind auch davon überzeugt, dass Berufsakademien wegen ihrer Praxisnähe und Flexibilität einen wertvollen Beitrag für die Fort- und Weiterbildung – das sage ich ausdrücklich, Fort- und Weiterbildung, Frau Schnoor, auch da unterscheiden wir uns offensichtlich erheblich in der Orientierung – gerade für Sozial-, Verwaltungs- und Wirtschaftsberufe leisten werden. Sie stellen mit ihrem dualen Ausbildungsprofil ein wichtiges Bindeglied zwischen einer Berufsausbildung und einem Studium dar und können sich für die Fachhochschulen im Land zu wichtigen Kooperationspartnern entwickeln. In diesem Sinne erneuere ich meine Bitte zur Überweisung des Gesetzentwurfes in die genannten Ausschüsse. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall Heidemarie Beyer, SPD, und Reinhard Dankert, SPD)

Danke schön, Frau Bretschneider.

Ich schließe damit die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/2735 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und zur Mitberatung an den Finanzausschuss sowie an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Bericht über Patientenrechte in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/2584.

Unterrichtung durch die Landesregierung: Bericht über Patientenrechte in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 3/2584 –

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Zuerst hat um das Wort gebeten die Sozialministerin des Landes Frau Dr. Bunge.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorgelegte Bericht geht auf ein gemeinsames Ersuchen der PDS- und SPDFraktion zurück. Es ist schon der Herbst 1999 gewesen, wo dieses Ersuchen gestellt wurde. Die CDU hatte seinerzeit gegen das Ersuchen gestimmt. Herr Glawe, Sie sagten, „wir haben eines der modernsten Patientenrechte in den Gesetzen“ und „dieser Antrag ist entbehrlich“. Dass er so lange gedauert hat, wodurch es zu Verzögerungen kam, zeigt meines Erachtens, dass er nicht ganz entbehrlich war.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Die ursprüngliche Frist war bewusst weit gesetzt worden, um die Auswirkungen der Gesundheitsstruktur, wie es damals genannt wurde, zu berücksichtigen. Gemeint war das damals kurz vor Verabschiedung stehende GKV, Gesundheitsreformgesetz 2000, wodurch unter anderem der Paragraph 65 b SGB V eingefügt worden war, also die finanzielle Förderung von Einrichtungen zur Patientenberatung durch die Krankenkassen. Im Ergebnis waren solche Auswirkungen allerdings auch gegen Ende des Jahres 2001 nur ansatzweise festzustellen, weil die in Mecklenburg-Vorpommern nach diesem Paragraphen 65 b SGB V geförderten beiden Einrichtungen Verbraucherzentrale und Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter e. V., darüber laufen die, ihre Tätigkeit erst im September beziehungsweise November 2001 aufgenommen haben. Für einen Erfahrungsbericht ist die seitdem vergangene Zeit noch nicht repräsentativ.

Berücksichtigt werden konnte aber der Bericht „Patientenrechte in Deutschland – Fortentwicklung und Fortentwicklungsmöglichkeiten“, der im September 2001 von einer beim Bundesgesundheitsministerium und Bundesjustizministerium auf Veranlassung der 72. Gesundheitsministerkonferenz 1999 eingerichteten Arbeitsgruppe vorgelegt worden ist.

Einiges zu den Aussagen des Berichtes insgesamt: Die Patientenrechte sind in Deutschland insbesondere durch die Rechtsprechung hoch entwickelt, auch im internationalen Vergleich. Wenn der einzelne Patient sich gleichwohl häufig rechtlos und machtlos fühlt, so hat das mehrere Ursachen. Die Patientenrechte sind nicht zusammenhängend in Rechtsvorschriften kodifiziert, sondern nur Kennern der umfangreichen Rechtsprechung geläufig. Die Patientinnen und Patienten bedürfen also einer für sie verständlichen Information und im Einzelfall der fachkundigen Beratung. Eine hin und wieder erwogene Kodifizierung der Patientenrechte in einem Patientenschutzgesetz würde meines Erachtens den Patientinnen und Patienten wenig helfen, weil ein Gesetz nicht so differenziert auf die wechselseitigen Interessen eingehen kann, wie es die inzwischen gefestigte Rechtsprechung getan hat. Eine Vergröberung durch ein Gesetz wäre zu befürchten, wäre folglich zum Nachteil der Patientinnen und Patienten.

Eine weitere Ursache für dieses Gefühl, rechtlos und machtlos zu sein: Die Budgetierung und Personaleinsparungen, die im Gesundheitsbereich zu verzeichnen

sind, führen dazu, dass dem einzelnen Patienten, der einzelnen Patientin nicht immer die nötige Aufmerksamkeit und zwischenmenschliche Zuwendung geschenkt wird, und das erwartet er beziehungsweise erwartet sie gerade in einer für sie sehr kritischen Situation. Mit Rechtsvorschriften lässt sich daran unmittelbar nichts ändern. Der Gesetzgeber kann menschliche Zuwendung nicht verordnen. Vereinzelt gibt es aber auch noch Ärzte, die aus einer durchaus gut gemeinten patriarchalischen Fürsorge heraus glauben, wegen ihres besseren Wissens anstelle des Patienten handeln zu dürfen, und die Patientin, den Patienten deswegen nur unzulänglich informieren und in Entscheidungen einbeziehen. Allgemein hat jedoch auch in der Ärzteschaft ein Umdenken in der Richtung eingesetzt, dass Patienten nicht als Objekt der Heilkunde angesehen werden, sondern als Partnerin und Partner auf dem gemeinsam zu beschreitenden Weg zur Heilung oder Linderung des Leidens. Eine unschätzbare Hilfe haben bei diesem Sinneswandel meines Erachtens Selbsthilfegruppen geleistet, denen auch die „Weißkittel“ nicht mehr ganz so skeptisch gegenübertreten.

Die Spielräume für landespolitische Aktivitäten zur Verbesserung der Situation der Patientinnen und Patienten sind folglich relativ gering. Patientenrechte sind weitgehend durch Bundesrecht geregelt und damit der Einwirkung des Landes entzogen. Ich erinnere nur an den Behandlungsvertrag, an die Arzthaftung und an das Krankenversicherungsrecht. Die Länder können lediglich die Ausübung des ärztlichen Berufs näher regeln, diese Kompetenz haben sie aber weitgehend den Ärztekammern übertragen.

Außerhalb des Bereichs der Rechtsetzung kommt es vor allen Dingen auf eine Verbesserung der Information der Patienten an. Ich meine, das wird zum einen erreicht durch ein verbessertes, auf den Einzelfall abstellendes Beratungsangebot für Patientinnen und Patienten. Inzwischen sind vier Stellen im Land geschaffen worden und zu diesem Zweck wird zweitens noch in diesem Jahr eine Broschüre über Patientenrechte aufgelegt werden. Eine solche Broschüre ist zur Information der Patientinnen und Patienten besser geeignet als dieser Ihnen vorliegende Bericht. Er sollte in erster Linie Information der Abgeordneten sein und Diskussionsgrundlage für Weiteres. Dazu wünsche ich uns einen guten Austausch. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Glawe für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bericht über Patientenrechte in Mecklenburg-Vorpommern liegt vor und ich hatte vor gut eineinhalb Jahren gesagt, dass der Bericht letzten Endes durch die Rechtslage entbehrlich ist. Damals waren die Koalitionäre ja der Meinung, dass sie in besonderer Weise mit ihrem Solidaritätsstärkungsgesetz und mit der angekündigten Gesundheitsreform große Würfe machen wollten. Mittlerweile hat Frau Bunge nun auch eingesehen, dass der ganz große Wurf ausgeblieben ist und dass sich die ganz großen Hoffnungen, wie sie geweckt worden sind, nicht erfüllt haben. Andererseits hat Frau Bunge ja heute eben auch gesagt, dass viele Dinge seit Jahren durch die Rechtsprechung gesichert sind und deswegen nicht noch mal alle hätten aufgearbeitet zu werden brauchen. Aber ich will auch gerne zugeben, dass diese Drucksache 3/2584 durchaus sehr inhaltsreich ist,

und der Justitiar der Abteilung 3 im Sozialministerium, Herr Hübener, hat sich mit seinen Mitarbeitern hier, denke ich, sehr viel Mühe gegeben. Es ist jedenfalls sehr interessant, diesen Bericht zu lesen

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

und vor allen Dingen auch festzustellen, wie die Dinge im Bereich von Behandlung und Pflege, aber auch Integrität und Selbstbestimmung miteinander korrespondieren. Die Frage der Forensik ist hier auch noch mal aufgeworfen worden, genauso auch die Frage von Patientenund Kinderrechten. Das halte ich durchaus für richtig und es ist, das sage ich noch mal, ein Werk, das ich sehr gerne gelesen habe, und ich will ihm meine Anerkennung auch nicht verwehren.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Deswegen ist aber trotzdem festzustellen, dass letzten Endes die meisten Dinge schon seit Jahren geklärt sind, und ich will auch darauf hinweisen, Patientenrechte sind auch individuelle Rechte und die müssen oftmals auch individuell eingeklagt und eingefordert werden, insbesondere dann, wenn Schäden eingetreten sind. Und da haben wir ja sozusagen auch genügend Institutionen, die sich mit all den Dingen beschäftigen.

Auch ein Hinweis noch auf die Patientenbeschwerdestelle, die letzten Endes im Landeskrankenhausgesetz fixiert ist, das ist auch in diesem Bericht erwähnt: Es ist leider so, dass in besonderer Weise diese Patientenbeschwerdestelle von den Bürgern wohl gar nicht so richtig angenommen wird und teilweise wohl auch nicht bekannt ist. Denn wenn es nur zwei, drei oder vier Beschwerden gibt, die sich in der Regel nicht auf den Fall der Krankheit beziehen, sondern eher auf andere Missstände, darauf ist es ja ausgelegt, würde ich sagen, müsste man auch bei den Landkreisen und den Trägern der Krankenhäuser darauf hinwirken, dass da vielleicht auch noch mal etwas Öffentlichkeitsarbeit geleistet wird,

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

und vielleicht, Frau Ministerin, haben Sie Gelegenheit, das in Ihrer Broschüre noch mal zu erwähnen.

Insgesamt will ich noch mal Danke sagen und ich höre jetzt auch schon auf. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Glawe.

Jetzt erhält das Wort Herr Dr. Rißmann für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man von der Opposition gelobt wird, ist es immer richtig, noch ein bisschen vorsichtig mit dem Lob umzugehen.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Zuruf von Torsten Koplin, PDS)

Aber ich würde mich in diesem Falle durchaus den Ausführungen von Herrn Glawe weitestgehend anschließen können.

(Beifall Torsten Koplin, PDS, und Karsten Neumann, PDS)

Die Ihnen vorliegende Unterrichtung hatte eigentlich genau das Ziel, über diese Problematik hier vor diesem

Hause diskutieren und die vorhandenen gesetzlichen Regelungen mit eventuellen Aktivitäten oder Vorstellungen unserer Landesregierung präsentieren zu können.

Was das Erste angeht, ist mit der Unterrichtung wirklich ein handhabbares Instrument, eine handhabbare Informationsmöglichkeit gegeben, und ich würde mir eine breite Verteilung wünschen in einer etwas besser zugänglichen Form. Und ich freue mich deswegen besonders, dass die Ministerin darauf eingegangen ist und gesagt hat, dass eine entsprechende Broschüre, besser handhabbar, genau diesem Ansinnen Rechnung tragen würde und Rechnung tragen soll, die in Vorbereitung oder in Erarbeitung ist.

Die Umsetzung von Patientenrechten wie dem Recht auf gleichen Zugang zur Behandlung und Pflege, dem Recht auf Selbstbestimmung, dem Recht auf Achtung, Würde und Integrität, Recht auf Information in Mecklenburg-Vorpommern einzuschätzen und daraus Empfehlungen und Maßnahmen zur Stärkung abzuleiten, dieser zweite Ansatz fehlt mir in der Unterrichtung etwas. Aber das ist ein Prozess, der sicher in den nächsten Monaten oder Jahren von Regierungsverantwortung sozial orientierter Politiker realisiert werden kann.

Die neuen Beratungsstellen, die etwa seit einem halben Jahr arbeiten, sind sicher noch nicht mit dem Ausmaß an Arbeit überlastet oder überfordert, aber sie sind ein richtiger Ansatz. Beratungsstellen der Verbraucherzentrale in Rostock, Schwerin oder in den vier Beratungsstellen der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter e. V., die ich hier als besonders engagiert und wichtigen Faktor in diesem Sinne, patientenorientiert zu arbeiten, erwähnen möchte.

Ich habe einige Punkte, bei denen ich mir vorgestellt habe, dass vielleicht die Aktivitäten, die Möglichkeiten, die das Land selber hat, stärker hätten herauskommen können. Aber ich will auch uneingeschränkt sagen, selbst in den Fußnoten von 1 bis 21 findet jemand, der sich über Patientenrechte informieren möchte, eine solche Vielzahl an Informationsmöglichkeiten, die ihm nach dem Lesen der Inhaltsübersicht zu ausführlicheren gesetzlichen Regelungen oder Informationsmöglichkeiten bringen können.