Protokoll der Sitzung vom 13.03.2002

Ich habe einige Punkte, bei denen ich mir vorgestellt habe, dass vielleicht die Aktivitäten, die Möglichkeiten, die das Land selber hat, stärker hätten herauskommen können. Aber ich will auch uneingeschränkt sagen, selbst in den Fußnoten von 1 bis 21 findet jemand, der sich über Patientenrechte informieren möchte, eine solche Vielzahl an Informationsmöglichkeiten, die ihm nach dem Lesen der Inhaltsübersicht zu ausführlicheren gesetzlichen Regelungen oder Informationsmöglichkeiten bringen können.

Zwei Dinge habe ich am Schluss mit einer Kritik zu versehen.

Das Erste ist der Umgang mit Patientendaten. Es steht zu erwarten, dass in unserem Bundesland eine Reihe von Praxen von Niedergelassenen nicht an einen Nachfolger übergehen werden. Das heißt, wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Patientendateien, die in solchen Praxen, die nicht weitergeführt werden, vorhanden sind, sicher aufbewahrt und dem Patienten zur Verfügung gestellt werden können. Wenn ein Mediziner die Niederlassung aufgibt und keinen Nachfolger hat, kann es passieren, dass ein Erbe, ein Laie, diese Patientenakten erbt. Wie geht er dann damit um?

(Beifall Harry Glawe, CDU, und Torsten Koplin, PDS – Harry Glawe, CDU: Das ist ja richtig.)

Das ist ein Problem, was ich hier deutlich aussprechen möchte. Bei der Auflösung der Polikliniken sind die Unterlagen der Patienten alle im Gesundheitsamt gesammelt oder deponiert worden und haben den Zugang für den betroffenen Patienten sichergestellt.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Wir müssen heute überlegen, wie wir mit diesen Unterlagen umgehen. Das Einfachste ist natürlich ein geordneter Übergang an den Nachfolger. Dieser ist genauso zum sorgfältigen Umgang mit den Akten verpflichtet wie der Vorgänger oder er kann sämtliche Akten den Betroffenen, den Patienten übergeben, wenn er seine Praxis aufgibt. Das ist also etwas, wo ich noch einen Regelungsbedarf im Land sehe, im Umgang mit den Patientendaten, Datenschutz, Patientenrecht.

Ein weiterer Bereich, der natürlich in der Unterrichtung nicht angesprochen werden kann, ist der der Informationen an die Öffentlichkeit über bestimmte Dinge, die nun einmal Sorgen machen. Und dazu gehört, dass in der nächsten Zeit eine Reihe von niedergelassenen Ärzten ihre Praxen aufgeben werden, dass der Nachwuchs schwer dazu motiviert werden kann oder nicht sehr leicht motiviert werden kann, in die Fußstapfen zu treten, und mithin das Gesamtniveau der ambulanten Versorgung in Deutschland – nicht in Mecklenburg-Vorpommern allein, in Deutschland – sehr kritisch und sehr ernst gesehen werden muss.

Ich zitiere aus der „Ärzte Zeitung“ vom 1. März dieses Jahres: „In wenigen Jahren werden einige Facharztgruppen in der ambulanten Versorgung höhere Abgänge als Zugänge haben.“ Und sinngemäß weiter: Das wird 2004 bei den Augenärzten, ab 2006 bei den allgemeinpraktischen Ärzten so sein. Ab 2007 sind die HNO-Ärzte und im Jahre 2008 auch die Chirurgen, Hautärzte und Orthopäden tangiert. Das ist also ein Zeithorizont, den wir heute feststellen können und feststellen müssen und um den wir uns kümmern müssen. Und da ist es ein Problem, das gemeinsam zwischen dem Bereich, der für Öffentlichkeitsarbeit in unserem Land im Bereich Medizin, Gesundheitswesen zuständig ist, also das Ministerium oder wir, und den Medien behutsam und sachlich angefasst werden muss.

Und da habe ich es als sehr misslich oder nicht sehr hilfreich empfunden ein Interview von N 3, bei dem sicher andere Ambitionen, andere Absichten über eine korrekte Information vorgesehen waren, die dann letztlich aber in einer nicht zufrieden stellenden Gesamtinformation gelandet sind. Das ist ein Ansatz, ein Anspruch, den Patienten haben, korrekt, sachlich gut informiert zu werden, um nicht in eine Verunsicherungssituation hineingebracht zu werden. Das gehört nicht zum Bericht, ist aber ein Anliegen, das ich hier sehr deutlich aussprechen möchte. Und ich hätte mir schon gewünscht, dass ein solches Thema auch ein bisschen günstiger in der Zeit liegt, weil man damit dann mehr Betroffene, mehr Bürger im Lande erreicht.

Ich hoffe, dass das Sozialministerium unseres Landes mit der Broschüre rechtzeitig zu einem Zeitpunkt kommt, wo genau das, nämlich die Patienteninformation, die Patientenrechte zu stärken und damit eine Mitwirkung des Patienten am eigenen Gesundheitszustand vorwärts zu bringen, Inhalt ist. Rechtzeitig heißt möglichst bald und diesem Wunsch möchte ich am Schluss meiner Ausführungen Ausdruck verleihen.

Ich bedanke mich auch für die Ausführlichkeit dieses Berichtes der Landesregierung, verweise ganz besonders noch mal auf die Fußnoten, die sehr gut geeignet sind, wenn man zu Einzelheiten nachfragen möchte als Patient oder – ab und zu kommt ja auch ein Patient mit Beschwerden in ein Abgeordnetenbüro – wenn man sich selber als Abgeordneter doch noch mal ein bisschen sachkundiger

zu bestimmten Themen äußern möchte. Und diese Hilfeleistung gibt diese Unterrichtung. Noch einmal vielen Dank an das Ministerium, an die Mitarbeiter und an Sie, Frau Bunge.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Herr Dr. Rißmann.

Jetzt erhält das Wort die Abgeordnete Frau Müller von der Fraktion der PDS.

Werter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesundheitsstrukturgesetz versetzte uns in die Lage, dass Patientinnen- und Patientenrechte auf ein neues Niveau, auf einen neuen Wert gehoben wurden. Ich kann mich sehr wohl an die ersten Diskussionen erinnern, die wir hatten, mit Ärztekammern, mit Vertretern ambulanter Ärzte, stationärer Ärzte, Verbraucherschutzzentralen und so weiter, was denn diese Art der Anhebung Patientenrecht bedeuten sollte. Und ich kann mich auch erinnern, dass damals von den Betroffenen die Vokabulare gefunden wurden, eigentlich sind Gesundheitswesen und Arzt Dienstleister und Patientinnen und Patienten könnte man auch als Kunden bezeichnen. Gleich herausgestellt wurde, dass es sich eben nicht von allein erledigt und regelt. Wenn Patientenrechte auf ein neues Niveau kommen, muss auch die Information dementsprechend sein, man muss die Informationen haben und sie anwenden können, um seine Rechte einfordern zu können. Und gerade dieses mangelnde Wissensgebiet Recht des Patienten gilt es aufzuarbeiten und das ist vom Sozialministerium wirklich richtig gut aufgearbeitet worden. Eigentlich ist es in jedem Unterpunkt irgendwie vorhanden.

Mit Recht wurde schon von Frau Dr. Bunge darauf hingewiesen, dass gewisse Barrieren, die bei den Ärzten bestanden hinsichtlich der Mündigkeit von Patienten, zumindest im Aufbruch begriffen sind.

Nun zu einigen Punkten.

Unter Punkt 1 ist das Recht auf den gleichen Zugang zur Behandlung und Pflege dargestellt. Aus meiner außerparlamentarischen Arbeit kann ich sagen, dass gerade bei der freien Arztwahl und der dementsprechenden Wahl eines Krankenhauses keine gravierenden Probleme bestehen. Beim gleichen Zugang zur Pflege muss ich aber Folgendes anmerken, wo wir als Parlament weiter wache Augen und Ohren haben sollten: Wenn wir einen gleichen Zugang zur Pflege wollen, muss gewährleistet sein, dass Pflegeeinrichtungen mit Fachpersonal flächendeckend in unserem Land vorhanden sind.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Angelika Gramkow, PDS: Ein Glück!)

Leider lässt die Zusammenarbeit zwischen – ich nenne sie jetzt – der Krankenkasse AOK und den Leistungserbringern zu wünschen übrig. Diejenigen, die beim Versuch einer Gesprächszusammenführung des Sozialausschusses dabei waren, werden garantiert beurteilen können, dass das sehr, sehr schwierig ist. Aber ein Rückgang an Pflegeeinrichtungen, an Leistungsträgern zieht nach sich, dass eben nicht der gleiche Zugang zur Pflege im Lande besteht, wenn flächendeckend nicht mehr gewährleistet ist, dass Pflegeeinrichtungen da sind, dass Pflegestationen da sind. Außerdem muss man ganz eindeutig sagen: Wenn erbrachte Leistungen nicht bezahlt werden, entwe

der von der Krankenkasse oder von der Pflegegeldkasse, wenn Abrechnungsmodule so gestaltet sind, dass sie eben nicht praxisnah sind, geben wir ebenfalls Anlass, dass Pflege ein Problem in unserem Land werden könnte. Das zusätzlich zu dem Punkt 1.

Zum Punkt 2, Recht auf Selbstbestimmung: Die Aufzählung der Möglichkeiten des Rechtes auf Selbstbestimmung ist, denke ich, vollzählig und richtig. Natürlich besteht ein Nachholbedarf bei dem Recht des Patienten, auch über alternative Behandlungsmethoden aufgeklärt zu werden. Das steckt echt noch in den Kinderschuhen.

Verbände und Vereine haben schon vor der Art und Weise der Hebung der Patientenrechte in ihren Vereinen und Verbänden Seminare ausgerichtet, wo auf Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten hingewiesen wurde, wo mit Hilfe von Juristen Hinweise gegeben wurden, wie diese jetzt immer noch formlosen Schreiben aufgestellt werden müssen, damit sie Rechtssicherheit haben. Ich bitte unsere Landesregierung darum, gerade das Problem dieser formlosen Schreiben sich noch mal auf die Arbeitsebene zu ziehen und dafür zu sorgen, dass recht schnell Formulare entwickelt werden für Patientenverfügungen, für die Vorsorgevollmachten, damit da keine Unsicherheiten unter den Betroffenen mehr sind, was anerkannt wird und was nicht.

Ich danke dem Sozialministerium auch dafür, in welcher Art und Weise und in welcher Ausführlichkeit das Modellprojekt Patienteninformations- und -beratungsstellen dargestellt wurde, auch gleich mit Öffnungszeiten der Beratungsstellen und so weiter und so fort. Ja, wir sagen in der Zwischenzeit umgangssprachlich Patienteninformations- und -beratungsstelle gleich PIBS. Unsere vier PIB-Stellen in Trägerschaft der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter arbeiten sehr aktiv. Und ich kann einen Zusatz machen und kann Ihnen auch sagen, Herr Dr. Rißmann, an Untätigkeit leiden unsere Patienteninformations- und -beratungsstellen überhaupt nicht. Sie haben geöffnet seit dem 10.11. des vorigen Jahres und wir, die Landesarbeitsgemeinschaft, haben uns als Träger bereits eine Aufstellung machen lassen, was so alles aufgelaufen ist. Bis zum 31. Dezember, kann ich sagen, an erster Stelle der Beratungsangebote, die gemacht werden mussten, war wirklich und wahrhaftig die Information über das Krankheitsbild, was dargestellt wurde vom Arzt, und gleich danach kamen die alternativen Behandlungsmethoden.

(Harry Glawe, CDU: Dann können sie doch gleich Arzt werden.)

Also wissen Sie!

(Harry Glawe, CDU: Ja, das wissen Sie.)

Weiterhin wurden Fragen gestellt über Leistungsanbieter, über Behörden und Ärzte.

Es werden keine Diagnosen gestellt, Herr Glawe, das wissen Sie ganz genau.

Es wurden weiterhin Fragen gestellt zu Professoren, zu Reha-Einrichtungen, zu Ärzten, die vor allem Erfahrungen haben bei recht seltenen Operationen. Ich denke, das ist verständlich, dass Betroffene gerade da nachfragen. Es wurden ebenfalls Listen angefordert von im Land ansässigen Chirurgen, von im Land ansässigen Radiologen und Orthopäden. Eine große Anfrage gab es nach Kliniken Sterbehilfe professionell und ebenfalls nach

Pflegeeinrichtungen beziehungsweise Sozialstationen. In der Zeit vom 10. November bis zum 31. Dezember wurden bereits 177 Beratungsgespräche geführt. Da sind nicht mitgezählt die Beratungsgespräche, die in zweiter und dritter Instanz gemacht wurden, also nachfolgend. Und in der Zwischenzeit ist es auch so, dass für Beratungsgespräche, die richtiger Hinwendung bedürfen, Termine vergeben werden müssen, weil ansonsten die Wartezeit für die Patienten, für die Kundinnen ganz einfach zu groß ist.

Zum Punkt 3 möchte ich weiter keine Ausführungen machen, aber zum Punkt 4. Ja, es gibt in Deutschland tatsächlich eine Anzahl von Rechten und da sind wir gut ausgestattet. Aber die Bildung über die Rechte muss weiterhin durchgeführt werden. Und es gibt heute sehr wohl noch unterschiedliche Auffassungen, über wie viel Recht ein Patient mündig wissen sollte. Die meisten Probleme haben wir dabei zwischen Sozialministerium, Selbsthilfevereinen und -verbänden und den Versicherungen. Ich glaube, ich brauche nicht weiter auszuführen, warum Letztere gar nicht so sehr an der Mündigkeit der Patienten interessiert sind.

(Harry Glawe, CDU: Das habe ich nicht verstanden.)

Ich weiß, dass Sie vieles nicht verstehen, Herr Glawe.

Einen Satz muss ich allerdings noch sagen zu Punkt 4.2., und zwar zu dem letzten Satz. Die Stellung von KIS, den Koordinierungs- und Informationsstellen, in unserem Land und der Selbsthilfe halte ich für zu wenig beleuchtet.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Eben, deswegen ja.

Gerade Selbsthilfe- und Koordinierungsstellen werden vom Land gefördert und ich hatte eigentlich gedacht, wenn sie vom Land schon gefördert werden, ist auch die Arbeit dieser beiden verschiedenen Einrichtungen – KISStellen sind übrigens Unterstützerstrukturen der Selbsthilfe – endlich akzeptiert.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Allerdings muss ich sagen, in der Art und Weise, wie es da formuliert ist, ist das mit der Akzeptanz noch nicht in Ordnung. Schließlich haben gerade KIS-Stellen und die Selbsthilfe schon lange vor dem Gesundheitsreformgesetz ihren Mitgliedern, denjenigen, die zu ihnen kamen, um Rat und Hilfe zu bitten, über diese Art Patienteninformationen Hilfe geleistet. Und ich betone noch einmal, Selbsthilfegruppen sind keine Kaffeeklatschgruppen, die sich gegenseitig über ihre Beeinträchtigung beweinen. Das sind professionelle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meistens auf ehrenamtlicher Basis, die sehr wohl Wissen haben.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Unter Punkt 5 muss ich sagen – und ich bitte, Herr Glawe und Ihre Kolleginnen und Kollegen der CDU, hören Sie dabei zu –, gerade wie Punkt 5 dargestellt wird, das ist Ausdruck dessen, wie dringend wir ein Landesgleichstellungsgesetz und zuerst einmal ein Bundesgleichstellungsgesetz für Behinderte, chronisch Kranke und ihre Angehörigen brauchen.

(Harry Glawe, CDU: Aha! – Torsten Koplin, PDS: Richtig.)

Denn es verwirrt mich doch einigermaßen, wenn dahin gehend nachgefragt wird, wer wohl legitimierte Vertreterin und Vertreter bei Patienteninteressen sind. Natürlich beraten Ärzte, beraten Krankenkassen, beraten Verbraucherschutzzentralen. Aber meines Wissens gibt es in der Zwischenzeit keine Sinnesbehinderung, keine chronische Krankheit und psychische Krankheit, die nicht ihre Selbsthilfegruppen hat. Selbsthilfegruppen wählen aus ihrer Mitte ihre legitimierten Vertreter für die Landesebene. Die Landesebenen wählen aus ihrer Mitte der Betroffenen ihre legitimierten Vertreter in die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem Gremium wiederum wird der legitimierte Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte gewählt und daraus wiederum werden die Leute ausgesucht, die uns im nationalen Behindertenbeirat vertreten. Und da frage ich doch nun wirklich ganz besorgt: Welche demokratisch legitimierte Art und Weise der Vertretung wird denn noch gewünscht oder welche legitimierten Menschen sind denn wirklich mehr wert als diese Art des Wahlprozesses unter den Betroffenen?

(Harry Glawe, CDU: Dann machen Sie doch mal einen Vorschlag!)

Die selbstbestimmte Behindertenpolitik macht schon seit 30 Jahren beziehungsweise 25 Jahren immer wieder darauf aufmerksam, auch auf Bundesebene, dass gerade die Betroffenen die legitimierten Vertreter sind. Und ich muss das hier nochmals sagen, wir wünschen wirklich, dass es endlich begriffen wird: Wahlen müssen anerkannt werden, egal wo und unter wem sie gemacht werden.

Zusammenfassend möchte ich sagen, der Informationsbericht über die Patientenrechte zeigt ganz deutlich, dass viel zu tun ist in der Art und Weise der Information der Patientinnen und Patienten, in der Wissensausstattung. Aber wir sind auf einem guten Weg. Es sollte auch akzeptiert werden, auf welche Art und Weise welche Verbände und Vereine ihre Arbeit schon darstellen. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg der Zusammenarbeit, und wünsche uns dabei weiterhin noch viel Erfolg und viel Spaß. Ich danke dem Sozialministerium für diese Art der Aufarbeitung. Es erledigt sich eben nicht alles von alleine. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD – Torsten Koplin, PDS: So ist es.)

Danke schön, Frau Müller.