Protokoll der Sitzung vom 12.03.2003

Die Auftragslage, das merken wir immer wieder, wenn wir im Land unterwegs sind, ist nicht existenziell für Existenzgründungen, sondern vor allen Dingen auch für die Sicherung von Unternehmen. Und hier kommen wir zu einem weiteren Kardinalproblem. Meines Erachtens ist jetzt, nach 12, 13 Jahren Deutscher Einheit, im Auslaufen der rückzahlungsfreien 10 Jahre die Eigenkapitalregelung von Unternehmen zu sehen. Dieser Fakt bringt auch schwarze Zahlen schreibende Unternehmen in existenzgefährdende Lagen. Und ich meine, das ist das Letzte, was wir jetzt gebrauchen können. Hinzu kommt, dass Banken, private wie Sparkassen, ihre eigenen Risikominimierungsprogramme fahren und sich dann von solchen Unternehmen, die schwarze Zahlen schreiben, aber plötzlich vor der Situation stehen, Zins und Tilgung bringen zu müssen, in einer Höhe, die nicht ganz übereinstimmt, als Hausbank zurückziehen. Das ist für die spezifische Lage in den neuen Bundesländern meines Erachtens untragbar.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Deshalb ist die Verschmelzung der Deutschen Ausgleichsbank mit der Kreditbank für Wiederaufbau zur so genannten Mittelstandsbank dringend erforderlich, um die Haftungsfreistellung der Hausbanken und eine Stärkung der Eigenkapitaldecke der kleinen und mittelständischen Unternehmen Ost zu erreichen. Mit Vehemenz ist meines Erachtens auch das Vorhaben der Schaffung einer Landesinvestitionsbank zu prüfen, wie es die Koalitionsvereinbarung vorsieht. Herr Wirtschaftsminister, vielleicht hören wir noch etwas dazu.

Der Umgang mit dem Personal ist aber auch in krisengeschüttelten Unternehmen ein neuralgischer Punkt. Anerkennenswert ist deshalb, dass der diesjährige 10. Unternehmertag in Rostock sich mit Personalentwicklung und Bestandssicherung im Mittelstand beschäftigte. Der anerkannte Unternehmensberater Jochen Kienbaum mahnte an, dass es gefährlich sei, beim Personal zuerst zu sparen. Das Personal sei als ein unternehmenserfolgsichernder Faktor zu behandeln. Beispielgebend ist deshalb meines Erachtens ein solches Herangehen, wie es

INSOVER Lübz derzeit praktiziert. Während durch die Einbrüche in der Bauindustrie zeitweilig Produktionsunterbrechung angesagt ist, schickt die Unternehmensleitung hier die Beschäftigten nicht einfach stupide in null Stunden Kurzarbeit, sondern gemeinsam mit dem Arbeitsministerium werden mit den Kurzarbeitenden Qualifizierungen organisiert und hochqualifiziertes Personal des Unternehmens macht Erfahrungsaustausch in anderen Unternehmensteilen in anderen Bundesländern. Sicher ist das Unternehmen dadurch, dass es einen großen Mutterkonzern hat, schwer vergleichbar mit anderen. Aber der Umgang mit dem Arbeitskräftepotential des Landes wird angesichts des anstehenden Generationenwechsels, der immer weniger werdenden Jugendlichen ein Kardinalproblem, das nicht allein die Politik vor Herausforderungen stellt.

Eine Herausforderung an die Politik andererseits wieder ist, dass mehr Verlässlichkeit und Berechenbarkeit kommen müssen. Ich meine, so ein Chaos wie beim Büchsenpfand, das Unternehmen, Geschäfte und auch Verbraucher trifft, darf nicht mehr passieren, auch wenn die Schuldzuweisungen hier hin und her gehen. Der Fakt, das Resultat ist meines Erachtens wichtig. Und sollte die avisierte Maut ohne Entlastungsmaßnahmen kommen – es ist nicht ganz durchsichtig, wie sie kommen soll –, droht hier neues Ungemach. Eines ist doch klar: Die Steuerfunktion von Abgaben hat ihre Grenzen, wo Prozesse bereits im höchsten Maße optimiert sind. So wird die Maut pur unsere erfolggewohnte Lübzer Brauerei wiederum in arge Bedrängnis bringen. Wir alle schätzen das Sponsoring von Unternehmen derartiger Wirtschaftskraft für soziale, sportliche, kulturelle Vorhaben im Land. Aber Ausschüttungspotentiale sind auch endlich. Und mal nebenbei gesagt: So viel Lübzer Lemmon – eine leckere Gegenstrategie,

(Angelika Gramkow, PDS: Oh, du durftest probieren, was?!)

Herr Born, die kurz vor Ostern auf den Markt kommt, ich durfte sie schon probieren, es ist mein Wahlkreis – können wir gar nicht trinken, dass das ausgeglichen wird.

(Heinz Müller, SPD: Wir geben uns aber Mühe!)

Also meine ich ernsthaft, hier ist ein Betätigungsfeld, das der ersten Forderung unseres Antrages entspricht, nämlich bestimmte bundesgesetzliche Regelungen in strukturschwachen Gebieten befristet zu öffnen, das heißt auszusetzen.

Die zweite Forderung, Vorschriften zu vereinfachen, zu reduzieren, ist in der Landesregierung in Angriff genommen. Der Justizminister hat dazu ausgeführt. Aber ich möchte hier einfach noch einmal ein kleines Mahnsignal setzen. Eine gewisse Rigorosität muss sicher sein. Aber mit dem Ballast, den Herr Born, der jetzt anderweitig beschäftigt ist, leider, vorhin benannte, darf meines Erachtens nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden. Es wird eine verantwortungsvolle Aufgabe werden für uns alle. Deshalb sieht dieser Antrag auch vor, dass die Vorschläge der Landesregierung dem Parlament zur Unterrichtung vorgelegt werden.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Wenn es Gesetze sind.)

Ja, na da haben Sie natürlich Recht, Herr Born.

(Gabriele Schulz, PDS: Richtig.)

Aber es gibt ja auch etwas Untergesetzliches.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Das ist ein Wort!)

Und da gibt es sehr viel, tausend und soundso viel,

(Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU)

Sie haben es ja aufgeschrieben oder der Unternehmerverband hat es aufgeschrieben.

Auch wenn wir uns einig sind, dass die Lage ernst ist, soll aber keine Idee in der Schublade bleiben. Es wird eine schwierige, aber, ich meine, auch lohnenswerte Aufgabe. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Frau Dr. Bunge.

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Herr Schulte für Fraktion der SPD.

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der durch die Fraktionen der SPD und PDS unterbreitete und Ihnen heute zur Abstimmung vorgelegte Antrag spiegelt aus meiner Sicht ein Grundbedürfnis weiter Teile unserer Gesellschaft wider, zusätzliche Impulse für den Aufbau Ost einerseits, Bürokratieabbau andererseits. Der letztere Gedanke beschäftigt die Menschen wahrscheinlich bereits genauso lange wie die Bürokratie selbst. Wenn aber das Verlangen nach Entbürokratisierung nahezu gleich alt ist wie die Bürokratie selbst, dann müssen wir uns auch darüber im Klaren sein, dass Entbürokratisierung und Deregulierung keine Prozesse sind, die man zu einem bestimmten Zeitpunkt abschließen kann mit einem Erfolgsbericht, der dann vorgelegt wird. Beides kann nur auf Dauer erfolgversprechend sein, wenn auch in Zukunft bereits mit jedem neuen Gesetzentwurf oder jeder untergesetzlichen Regelung die Frage geklärt wird, ob die betreffende Vorschrift überhaupt erforderlich ist.

Nun leben wir in einer Zeit, deren Komplexität auch immer häufiger detaillierte Regelungen verlangt. Aber, und dessen sollten wir uns auch immer bewusst sein, die Detailfreude mancher Bürokraten führt nicht automatisch dazu, dass das Ergebnis eine qualitative Verbesserung enthält.

Meine Damen und Herren, ich will Ihnen ein einfaches Beispiel geben: Die Zehn Gebote sollen, über den Daumen gepeilt, 280 Worte haben, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung circa 300 und die EU-Verordnung über die Einführung von Karamellbonbons circa 26.000. Wer es nachrechnet, bemerkt rasch, die Zehn Gebote und die Unabhängigkeitserklärung sind etwas kürzer, man muss allerdings feststellen, in beiden steht nichts über Karamellbonbons. Und da muss man dann halt abwägen, was wichtiger ist. Vielleicht wird hierdurch hinreichend verdeutlicht, dass Quantität und Qualität einer Regelung nicht immer identisch sein müssen.

In dem Bestreben, möglichst alle Gruppen in ihren jeweiligen Bedürfnissen möglichst gerecht zu behandeln, wurden in der Vergangenheit – und der Kollege Born hat das zu Recht geschildert – immer häufiger Regelungswerke geschaffen, die mit einer Vielzahl von Paragraphen, Absätzen, Ziffern, Sätzen, Halbsätzen und Unterpunkten bemüht waren, fast jeden, auch nur rein theoretisch in Betracht kommenden Anwendungsfall bereits im Vorfeld zu regeln. Damit soll nicht der Eindruck erweckt werden,

dass eine Gesellschaft wie die unsere, deren Ziel auf eine gerechte Gleichbehandlung gerichtet ist, auch heute noch mit zehn Geboten hinkommen könnte. Ich glaube, alttestamentarische Zustände sind sicherlich auch nicht das, was die Menschen in diesem Land von ihren Politikern erwarten. Aber Gerechtigkeit besteht auch dann nicht mehr, wenn die Regelungsfülle derart groß ist, dass die Gesellschaft – und hier ist es völlig egal, ob es sich um abhängig Beschäftigte oder Unternehmen handelt – in immer größerem Maße vor der Regelungsflut tatsächlich kapitulieren muss.

Wir sollten aber nicht nur bemüht sein, die Regelungsflut in der Zukunft nicht weiter zu vergrößern, sondern – ich glaube, hier finden wir auch Konsens in der heutigen Sitzung – die Intention sollte dahin gerichtet sein, dass die bereits bestehenden landesrechtlichen Vorschriften auf den Prüfstand gestellt werden und im Zweifelsfall auch einmal eher auf eine Regelung verzichtet wird. Wir müssen dabei aber auch tatsächlich Vorschriften vereinfachen und reduzieren. Den Weg, welchen die hessische CDULandesregierung in der letzten Wahlperiode beschritten hat – und deswegen ist das Beispiel, das hier angebracht worden ist von der CDU, nur bedingt gültig –, die Anzahl der Gesetze zu reduzieren, indem die darin enthaltenen Vorschriften auf andere Gesetze verteilt wurden, ist eine Mogelpackung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Das stimmt so nicht.)

Das hilft keinem.

Das stimmt zu einem ganz erheblichen Teil, Herr Kollege.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Dann schauen Sie mal rein in die bereinigte Sammlung!)

Wir müssen das geltende Recht vielmehr tatsächlich von Vorschriften befreien.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist absoluter Quatsch.)

Die Vorschriften, die den Normbestand unnötig belasten und den Zugang zum Recht für den Bürger eher erschweren, als ihn zu fördern, müssen ohne unnötige Verzögerungen aufgehoben werden. Ein so auch auf Landesebene bereinigter Bestand von Rechtsvorschriften kann dann die Basis sein für weitere Schritte, die langfristig zum Ziel haben, die Übersichtlichkeit und die Qualität von Rechtsvorschriften insgesamt zu verbessern und auf dem Weg der Verwaltung zu einem Dienstleister für die Menschen und Unternehmen dieses Landes weiter voranzuschreiten. Wir müssen aber auch, und dies wird durch den ersten Teil des gemeinsamen Antrages von SPD und PDS deutlich, zu grundsätzlichen Veränderungen in unserem Politikverständnis bereit sein.

In dem Antrag der Koalitionsparteien heißt es, „die Flexibilitätsinteressen der Unternehmen, die sozialen Sicherheitsbedürfnisse der Arbeitnehmer und die Interessen der Arbeitsuchenden ausgewogen zu berücksichtigen.“ Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass mit dieser Formulierung die Quadratur des Kreises zum Ziel erklärt würde. Aber wir müssen uns wirklich fragen, ob das ernsthaft der Fall ist. Diese Aussage hätte doch nur dann Berechtigung, wenn man die widerstreitenden Interessen der Sozialverbände als Entschuldigung dafür nehmen will,

die grundlegenden Probleme unserer Gesellschaft nicht in Angriff nehmen zu wollen. Tatsächlich stellt die ausgewogene Berücksichtigung unterschiedlicher Interessen doch nur dann ein unüberwindbares Hindernis dar, wenn man sich nicht von der Auffassung trennen will, dass jede Entscheidung die uneingeschränkte Zustimmung jedes auch nur entferntesten Betroffenen finden muss. Aber Gerechtigkeit besteht eben nicht darin, es jedem recht zu machen.

Natürlich ist der Wunsch zur Konsensfindung grundsätzlich legitim. Aber Konsens ist kein Selbstzweck und darf nicht dazu führen, dass nur noch der kleinste gemeinsame Nenner verwirklicht wird. Und wenn die Übereinstimmung nur noch darin besteht, keine Veränderung vorzunehmen, dann ist Stillstand tatsächlich bereits Rückschritt. Gerade wer das Bewahrenswerte bewahren will, muss verändern, was der Erneuerung bedarf. Aufgabe der Politik muss es daher sein, meine Damen und Herren, aus der Mitte der Gesellschaft das Verlangen danach aufzunehmen, was bewahrenswert ist und was der Erneuerung bedarf.

Bleiben wir daher bei dem, was die Menschen in diesem Land tatsächlich berührt. Die Arbeitslosigkeit ist zu hoch, die Zahl der Lehrstellen und das Volumen der Unternehmensinvestitionen niedrig. Aber während es in der Problembeschreibung durchaus noch Schnittstellen gibt zwischen den Feststellungen von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, scheitert jegliche Übereinstimmung in der Findung von Lösungsansätzen. Einerseits soll mit höheren Steuern und mehr Schulden das finanzielle Rückgrat für eine Steigerung der Binnennachfrage geschaffen werden, andererseits soll über eine Senkung der Steuer- und Abgabenlast und über Änderungen im Arbeits- und Tarifrecht die Investitions- und Beschäftigungsbereitschaft der Unternehmen gestärkt werden.

Ich muss hier ganz deutlich sagen, keiner der vorgenannten Vorschläge ist grundsätzlich erst einmal illegitim. Wer einen Vorschlag nur deswegen ablehnt, weil er nicht von einem selber ist, hat die Zeichen der Zeit immer noch nicht begriffen. Wir müssen vielmehr begreifen, dass erst die Einbeziehung aller politischen Handlungsmöglichkeiten, die zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Entfaltung einer höheren Wachstumsdynamik und Beschäftigungsintensität beitragen können, die Chance für eine Lösung der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Probleme eröffnet. Das, meine Damen und Herren, darf aber auch nicht heißen, dass jeder noch so leichtfertig dahingeworfene Vorschlag unverzüglich umgesetzt werden muss.

Ich möchte hier noch einmal auf die Rede des Kollegen Born zurückkommen, der auf die Vorschläge des sächsischen Wirtschaftsministers Gillo verwiesen hat. Wenn ich die richtig in Erinnerung habe, ist einer der wesentlichen Punkte dort, dass der Kündigungsschutz erst in Betrieben ab 80 Mitarbeitern tatsächlich greifen soll. Darüber kann man gegebenenfalls diskutieren. Das will ich aber am heutigen Tag hier nicht machen. Man muss nur, wenn man das dann auch sagt, eins in diesem Zusammenhang deutlich machen: Das würde dann automatisch bedeuten, dass ein Großteil aller Unternehmen in den neuen Bundesländern wahrscheinlich nicht mehr unter den Kündigungsschutz fallen würde. Wenn man das so möchte, dann muss man das allerdings auch in aller Deutlichkeit sagen.

Im Endeffekt müssen wir uns aber darüber im Klaren sein, dass nur dann, wenn es uns gelingt, in allen Bereichen Regelungen so zu gestalten, dass für alle Beteiligten, und zwar für alle Beteiligten, möglichst effektive Handlungsmöglichkeiten geschaffen werden, unter anderem auch zum Beispiel durch eine Arbeitsrechtsreform, aber auch sicherlich durch Reformen in anderen gesellschaftlichen Bereichen, wir dann tatsächlich mehr Beschäftigung schaffen können, ohne dass dieses auf dem Rücken nur einer Seite erfolgen würde.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend eins feststellen und dadurch möchte ich auch noch mal die inhaltliche Klammer verdeutlichen, die beide Teile unseres Antrages umfasst. Unser Ziel hier im Land, aber auch auf Bundesebene muss es sein, die Bedingungen für die Verbreiterung der wirtschaftlichen Grundlagen sowohl durch Vereinfachung oder den Wegfall überflüssiger gesetzlicher Regelungen zu verbessern und im Zusammenhang damit die Schaffung neuer und die Sicherung bisheriger Arbeitsplätze zu erleichtern. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Schulte.

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Jäger für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorab: Zu beiden Teilen des Antrages können Sie nicht nur unserer Zustimmung sicher sein, sondern auch der Unterstützung, wenn Sie es denn wollen, bei der Umsetzung.

Ich will auch gar nicht lange reden, weil ich denke, es ist gut, wenn wir schnell unsere Auffassungen hier deutlich machen und dann den Weg gehen, der hier vorgezeichnet ist. Wir haben eigentlich schon sehr viel Zeit verloren.

Aber wenn ich sage, neue Impulse und ich will bundesrechtliche Bestimmungen geöffnet haben, dann muss ich mal gucken, wie entscheidungsfähig wir denn hier im Lande sind. Wir haben hier ein Standardöffnungsgesetz beschlossen. Da waren wir alle stolz drauf. Wir Kommunalpolitiker haben uns auch gegenseitig auf die Schulter geklopft, kommt selten vor, machte aber Spaß. Und, was ist rausgekommen? Erster Bericht des Innenministers. Und was ist rausgekommen? Zwei Vorschläge: Einen, den kenne ich gut, Landeshauptstadt Schwerin. Wir hatten uns dazu verständigt und gesagt, ja, wir hätten gerne beim Standesamt einige Veränderungen.

(Heiterkeit bei Angelika Gramkow, PDS, und Torsten Koplin, PDS)