Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und PDS – Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern (Abgeordnetengesetz), auf Drucksache 4/253 und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Rechts- und Europaausschusses auf Drucksache 4/377.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und PDS: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von MecklenburgVorpommern (Abgeordnetengesetz) – 11. ÄndG AbgG M-V – (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/253 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart.
Das Wort hat der Ausschussvorsitzende. Er hat das Bedürfnis zu reden, na selbstverständlich. Also das Wort
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt auf Drucks a c h e 4/377 die Beschlussempfehlung des Rechts- und Europaausschusses zum Elften Änderungsgesetz des Abgeordnetengesetzes vor. Lassen Sie mich im Folgenden kurz auf die Beschlüsse im Rechts- und Europaausschuss eingehen, die abweichend vom Gesetzentwurf, der damals eingebracht wurde, eine Überarbeitung der Kostenpauschalregelung im Paragraphen 9 vorsehen.
Zu den Beschlüssen im Rechts- und Europaauschuss lag ein Änderungsantrag aller Landtagsfraktionen vor, der sich auf diese Regelung in Paragraph 9 des Abgeordnetengesetzes bezog. Unser Ausschuss hat den Änderungsantrag aufgegriffen, ihn beraten und ihn teilweise durch seine Beschlüsse modifiziert.
Zunächst kam es dem Ausschuss darauf an, in Bezug auf Paragraph 9 Absatz 2 redaktionell klarzustellen, dass ein Abgeordneter, der mehrere Vorsitzfunktionen wahrnimmt, nur einmal eine zusätzliche monatliche Kostenpauschale in Höhe von 400 Euro beanspruchen kann. Um dieses klarzustellen sehen die Beschlüsse vor, dass nunmehr in diesem Absatz die Formulierung getroffen wird, und jetzt zitiere ich wörtlich, denn Ihnen liegt nur die geänderte und nicht die textliche Fassung vor: „Nimmt ein Abgeordneter mehrere Vorsitzfunktionen wahr, so ist ein mehrfacher Bezug … der Kostenpauschale ausgeschlossen.“
Eingehend beraten hat der Ausschuss die Frage, wie die Regelung im Absatz 3 hinsichtlich der Erstattung des Wahlkreisbüros eines Abgeordneten ausgestaltet werden soll. Da war zunächst die Frage umstritten, wie der Begriff der Erstausstattung des Wahlkreisbüros zu verstehen sei. Hier gab es im Ausschuss Diskussionen und man bemühte sich, dieses klarzustellen. Es tauchte dann zum Beispiel die Frage auf, ob ein Abgeordneter, der in der 1. Wahlperiode Abgeordneter war, dann in der 2. und 3. nicht mehr und in der 4. dann wieder einzog, der ja nun mal kein Wahlkreisbüro mehr hatte und sich jetzt wieder eines einrichten müsse, dann wieder eine Erstausstattung bekommen könnte. Es tauchte auch die Frage auf, ob ein Abgeordneter, der seit 1990, also alle vier Wahlperioden dabei war, der eigentlich eine Ausstattung hat, die moralisch verschlissen ist, dann mal wieder einer Erstausstattung bedarf und so weiter und so fort. Wir haben das wirklich einhellig besprochen und sind ganz einfach formuliert zu der Auslegung gekommen: Es gibt nur einmal eine Erstausstattung und dann nie wieder.
Jedoch haben die Kolleginnen und Kollegen, die das dann betrifft, auch die Möglichkeit, wie jetzt alle anderen Abgeordneten auch, wenn sie in einer der vorherigen Wahlperioden einen Zuschuss für die Erstausstattung erhalten haben, jetzt einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro zu bekommen. Dieser Zuschuss soll vornehmlich dazu dienen, Nachrüstungen im Wahlkreisbüro faktisch vorzunehmen, um das Wahlkreisbüro halbwegs auf dem neuesten Stand der Technik zu halten. Der Ausschuss hat daher die Formulierung gefunden, ich zitiere jetzt auch wieder wörtlich aus dem Gesetzestext: „Für die Erstausstattung des Wahlkreisbüros erhält ein Abgeordneter auf Antrag und gegen Nachweis der Aufwendungen einen einmaligen Zuschuss von höchstens 2.550 Euro. Abgeordnete, die in einer der vorherigen Wahlperioden einen Zuschuss für die Erstausstattung des Wahlkreisbüros erhalten haben, wird
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Des Weiteren hat der Ausschuss darüber beraten, ob, wie im ursprünglichen Änderungsantrag von SPD, CDU und PDS vorgesehen, die Formulierung im Paragraphen 9 gestrichen werden soll, dass für Mitarbeiter, die mit dem Abgeordneten verheiratet oder bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind, Aufwendungen für die Beschäftigung nicht erstattet werden. Der Änderungsantrag sah in der Begründung vor, dass es in der politischen Verantwortung eines jeden Abgeordneten liegen sollte, ob er als Mitarbeiter eine Person beschäftigt, zu der er in einer engen persönlichen oder verwandtschaftlichen Beziehung steht. Der Ausschuss hat sich jedoch bei seiner Beratung darauf verständigt, dass es bei dieser ursprünglichen Regelung bleiben sollte. Eine Streichung dieser Vorschrift birgt irgendwie die Gefahr, dass in der Öffentlichkeit möglicherweise der Vorwurf der Vetternwirtschaft erhoben werden könnte. Und diesen Vorwurf, das ist unsere Meinung, sollten wir nicht provozieren.
Natürlich entsteht zum anderen mit der Beibehaltung der Vorschrift auch gleichzeitig aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung heraus hier die Verpflichtung, die eingetragenen Lebenspartnerschaften entsprechend zu berücksichtigen. Es war dem wirklich enormen Zeitdruck geschuldet, dass der Ausschuss diese entsprechenden Änderungen hier nicht vorschlagen und einarbeiten konnte. Deshalb sollten durch eine spätere Gesetzesänderung die hierzu notwendigen Vorschriften in das Abgeordnetengesetz einfließen, damit auch durch diese Regelung eine Gleichstellung zwischen Ehepartnern und nichtehelichen Lebensgemeinschaften erreicht werden kann.
Zum Abschluss möchte ich mich bei allen bedanken, die den Ausschuss bei den Beratungen unterstützt haben. Namentlich geht mein Dank an die Mitglieder des Rechtsund Europaausschusses, an die Kolleginnen und Kollegen im Finanzausschuss und natürlich auch an das Ausschusssekretariat. Der Rechts- und Europaausschuss hat sich einstimmig zu dieser Beschlussempfehlung verständigt und daher bitte ich Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, diesem Votum zu folgen. – Danke.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes entspricht der Landtag den gesetzlichen Anforderungen, wie es im Gesetz steht, dass innerhalb des ersten halben Jahres nach Beginn der Wahlperiode über das Verfahren der Anpassung zur Entschädigung der Abgeordneten für die gesamte Wahlperiode entschieden werden muss. Dieses Verfahren wurde 1997 in der 2. Wahlperiode nach ausführlicher Diskussion festgelegt und hat sich, nach meinem Eindruck und auch nach Eindruck der Fraktion, bewährt.
sehr intensiv darüber diskutiert, in welchen zeitlichen Abläufen die Anpassung der Entschädigung entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden soll. In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage unseres Landes und der zurzeit bestehenden Sparzwänge haben sich die Abgeordneten aller Fraktionen verständigt, im Jahr 2003 keine Erhöhung vorzunehmen und diese so genannte Nullrunde durchzuführen.
(Minister Dr. Gottfried Timm: Schalten Sie doch mal Ihr Handy aus, Herr Caffier, weil das Mikrofon stört!)
Gerade in der für Wirtschaft und Allgemeinheit sehr schwierigen Situation, müssen auch die Politiker mit einem guten Beispiel vorangehen.
Ausdruck dieser Einstellung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern ist sicherlich auch die Tatsache, dass sich die Diäten nach wie vor im unteren Drittel, im Vergleich zu allen Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland, bewegen. Deswegen halte ich die Vorgehensweise für richtig. Die angebrachten Änderungen beziehungsweise die auch abgelehnten Änderungsvorschläge hat der Kollege Krumbholz ja ausführlich dargestellt und ich denke, dass dieses Gesetz den Anforderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern gerecht wird. Ich bitte die Abgeordneten aller Fraktionen, der Ausschussempfehlung in der vorliegenden Form zuzustimmen, und danke den Fraktionen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU und Siegfried Friese, SPD – Heiterkeit bei Michael Ankermann, CDU: Ich danke der Fraktion.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 12. Dezember 2001 haben wir im Landtag das seit dem 01.01.2002 in Kraft getretene Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern bei zwei Stimmenthaltungen fraktionsübergreifend angenommen. Wir realisieren also, wie es meine Vorredner schon sagten, den beschlossenen Paragraphen 28 a Absatz 4, wonach der neugewählte Landtag innerhalb des ersten Halbjahres nach seiner Konstituierung über die Anpassung der Entschädigung, entsprechend der vom Landesamt für Statistik ermittelten allgemeinen Preisentwicklung, zu entscheiden hat.
Heute sind wir beim Ablauf dieser Frist angekommen und das hat natürlich auch Ursachen. Sprach mein Kollege Dr. Schoenenburg in diesem Zusammenhang im Dezember 2001 im Landtag zum Realitätssinn, die Diäten der Mitglieder des Landtages in der neuen Legislatur
dementsprechend anzupassen, so setzen wir genau diese Position heute nicht um, auch wenn ich sie damals geteilt habe. Und dabei kann ich mich in der Argumentation sogar auf die Aussagen von Dr. Schoenenburg beziehen. Unser heute vorliegender fraktionsübergreifender Entscheidungsvorschlag, nämlich diese Anpassung für das Jahr 2003 auszusetzen, hat genauso viel Realitätssinn wie die im Dezember 2001 umgekehrt genannten Argumente.
In einer Zeit, die in unserem Land mit höchster Arbeitslosigkeit und wachsenden Haushaltsdefiziten allerorts verbunden ist, wären berechtigte Fragen und Diskussionen vorprogrammiert. Wir erleben das ja zeitnah im Nachbarland Schleswig-Holstein, das genau zu diesem Zeitpunkt zu ganz anderen Entscheidungen gekommen ist, die in der Öffentlichkeit unter dem Motto „Selbstbedienungsladen Parlament“ lautstarke Kritik finden.
Ausdrücklich begrüßt meine Fraktion die vorgeschlagene Ergänzungsregelung zur Ausstattung der Wahlkreisbüros der Abgeordneten des Landtages. Damit werden die Arbeitsbedingungen der Wahlkreismitarbeiter wirksam und nachhaltig verbessert. Wir alle wissen genau, wie kurzlebig Computer- und Kommunikationstechnik im PCZeitalter sind, und über mehrere Legislaturen tätige Wahlkreisbüros arbeiten auf diesem Gebiet nicht immer optimal.
Die heute vorgelegte Änderung leistet also einen Beitrag für mehr Transparenz der Arbeit des Landesparlaments und insbesondere seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit. Dem Vorschlag des Rechts- und Europaausschusses auf Annahme des Gesetzes zur Änderung sollten wir daher unsere Zustimmung geben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir fraktionsübergreifend einer Meinung sind. Das ist beim Abgeordnetengesetz durchaus üblich. Aber es war in der Vergangenheit nicht immer so üblich, wenn man sich die Vorgeschichten der einzelnen Erhöhungen oder Änderungen noch einmal ins Gedächtnis ruft.
Da ich bei der Einbringung stellvertretend für alle Fraktionen reden durfte, darf ich mich jetzt mit Ihrem Einverständnis auch kurz halten. Auch unsere Fraktion wird mit ziemlicher Sicherheit diesem Gesetzentwurf zustimmen. Ich bitte auch demzufolge alle anderen Kollegen, das Gleiche zu tun.