Protokoll der Sitzung vom 25.06.2003

Ja, nun geht es noch bei bestehenden Bauwerken um die Statik, aber auch hier gibt es keinerlei Probleme. Und auch die materiell-rechtliche Situation ist in den meisten Fällen unbedenklich. Das heißt: Die Anlagen sind zulässig und müssen genehmigt werden. Es stellt sich also die Frage: Warum denn überhaupt noch ein Genehmigungsverfahren? Deswegen haben einige Länder die mit der Errichtung verbundenen Nutzungsänderungen der Gebäude in die Baugenehmigungsfreistellung einbezogen. Das heißt, es gibt hier gute Erfahrungen und hier ist die Errichtung solcher Antennen auf bestehenden Gebäuden bereits genehmigungsfrei. Das haben wir auch vor und stützen uns dabei auf die neue Musterbauordnung, die im vergangenen Jahr durch die Bauministerkonferenz verabschiedet wurde. Die Landesbauordnung soll in diesem Punkt zügig angepasst werden. Vielleicht ist es Ihnen

bekannt, dass wir generell aufgefordert sind, die Landesbauordnung auf Basis der Musterbauordnung zu novellieren, zu überarbeiten. Wir haben uns aber entschieden, diesen Punkt vorzuziehen, damit diese Regelung sehr schnell in Anwendung kommt, damit Bürokratie abgebaut wird, damit hier sehr schnell Genehmigungsverfahren oder Verfahren nicht mehr notwendig sind und damit die Errichtung dieser Antennen erfolgen kann.

Zweckmäßig ist diese Freistellung von der Baugenehmigung auch deswegen, weil eine Prüfung von Standortalternativen beziehungsweise technischen Varianten faktisch ausgeschlossen ist. Es geht auch darum, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften natürlich beachtet werden. Auch findet im Baugenehmigungsverfahren keine Öffentlichkeitsbeteiligung statt und eine Steuerung durch die Bauaufsichtsbehörden oder Gemeinden ist nicht möglich.

Das sind also alles Gründe, die dafür sprechen, von diesem Genehmigungsverfahren abzusehen und zukünftig die Errichtung der von mir genannten Antennen genehmigungsfrei zu stellen. Das materielle Recht ist nicht berührt. Es ist also nicht zu befürchten, dass dadurch die Grenzwerte der Bundesverordnung über elektromagnetische Felder überschritten werden. Die Einhaltung der Strahlungsgrenzwerte wird in jedem Fall in einem gesonderten Verfahren von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post geprüft und durch eine Standortbescheinigung bestätigt.

Mit dem geplanten Gesetz soll das bestehende Baurecht nicht um ein neues Gesetz erweitert werden, sondern es soll vereinfacht werden. Die Anpassung der Landesbauordnung an die Musterbauordnung trägt also zur Deregulierung bei. Und wenn heute Morgen in der Aktuellen Stunde über Innovation, eine Chance für den Osten, gesprochen wurde und von der Opposition gefragt wurde, was denn die Regierung konkret tut, dann will ich Ihnen hiermit beweisen, wir tun etwas dafür, damit modernes Verwaltungshandeln ermöglicht wird, indem die Errichtung von Antennen für Mobilfunkanlagen mit der Höhe von zehn Metern genehmigungsfrei gestellt wird. Das ist ein guter Beitrag. Ich bitte Sie deswegen, meine Damen und Herren, diesen Gesetzentwurf zügig in den Ausschüssen zu beraten, damit wir dann auch der Wirtschaft ein klares Signal geben können, dass sie loslegen und diese Antennen aufbauen können. – Herzlichen Dank.

(Beifall Regine Lück, PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Baunach von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren anwesende Abgeordnete! Der Bauminister hat, denke ich, umfangreiche und inhaltlich deutliche Ausführungen zu dem vorliegen Vorgang gemacht. Ich möchte die Dinge nicht wiederholen und nur so viel hier und heute für die SPD-Fraktion erklären: Wir meinen, diese Änderung der Landesbauordnung ist ein Schritt in die richtige Richtung, den wir ausdrücklich begrüßen. Wir wollen deregulieren und Gesetze so mitgestalten, dass sie

die wirtschaftliche Entwicklung unseres Bundeslandes fördern und nicht aufhalten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird diesem Ansatz Rechnung getragen.

Baugenehmigungsverfahren, wie sie im Rahmen der Rechtsprechung von Oberverwaltungsgerichten für Versorgungseinheiten, für Mobilfunkanlagen als neue gewerbliche Nutzung von Gebäuden gefordert werden, wird es nach dieser Gesetzesänderung nicht geben. Ich denke, die Landesregierung handelt hier schnell, präventiv und verantwortungsbewusst und bezieht sich bereits auf die von der Bauministerkonferenz der Länder am 8. November 2002 einstimmig beschlossene Musterbauordnung. Der Minister hat ja auch angedeutet, wir werden uns also demnächst auch im Bauausschuss mit dieser Musterbauordnung beschäftigen müssen und sie entsprechend auf unsere Landesbauordnung in Mecklenburg-Vorpommern übertragen.

Eine kurze Bemerkung hatte ich gesagt, denn Mecklenburg-Vorpommern befindet sich damit im Einklang mit den Bundesländern Bayern, Bremen und Thüringen, die eine Anpassung an die Musterbauordnung bereits vollzogen haben. Andere sind gegenwärtig ebenfalls um Realisierung bemüht. Ich denke, für Mecklenburg-Vorpommern bietet sich somit die Chance, investitionsfreundliche Rahmenbedingungen für den Wachstumsmarkt Mobilfunk zu schaffen. Baugenehmigungsverfahren sind für solche Anlagen, auf die sich, und nur für die, dieses Gesetz bezieht, in der Tat wirklich nicht zweckmäßig.

Ein Ermessensspielraum muss auch zum Beispiel im Hinblick auf gesundheitliche Auswirkungen sowohl von genehmigungsfreien als auch von genehmigungspflichtigen Mobilfunkanlagen gegeben sein. Hier greift das Bundesimmissionsschutzgesetz und es bleibt dabei, dass Eingriffe in Natur und Umwelt durch den Bau von Sendeanlagen nach dem Landesnaturschutzgesetz Paragraph 14 zu behandeln sind.

Meine Damen und Herren, die Fraktion der SPD sieht in dieser Gesetzesinitiative positive wirtschaftliche Impulse – ohne dass die Belange des Gesundheits- und des Naturschutzes zu kurz kommen – und stimmt für die Überweisung in den federführenden Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung und in den mitberatenden Innenausschuss. Ich gehe davon aus, dass der Herr Vorsitzende Friese und meine Wenigkeit dieses dann auch entsprechend der Bitte des Ministers zügig behandeln werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Baunach.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Lück von der Fraktion der PDS.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der hier eingebrachte Gesetzentwurf soll unter anderem dazu dienen, Bürokratie abzubauen. Gleichzeitig ist er darauf gerichtet, Hemmnisse für die Wirtschaft des Landes, insbesondere für Mobilfunknetzbetreiber und deren Nutzer, abzubauen. Im konkreten Fall geht es um die Baugenehmigungsfreistellung an Antennen bis zehn Meter inklusive zehn Kubikmeter Umbau der Fläche für Versorgungseinheiten auf Dachaufbauten. Es ist auf den ersten Blick nichts dagegen einzuwenden, dass unnötige Bürokratie abgebaut und die Wirtschaft im Land gestärkt wird.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Andererseits müssen wir dabei auch die Belange der Bürgerinnen und Bürger wie auch der kommunalen Selbstverwaltung berücksichtigen.

Morgen behandeln wir den Antrag „Förderung der Baukultur in Mecklenburg-Vorpommern“. Ob und wie die Baugenehmigungsfreistellung mit den von mir soeben vorangestellten drei Themenfeldern in Einklang steht oder gebracht werden kann, das ist, meine ich, auch eine spannende Frage. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach Alternativen, die bisher noch nicht erörtert worden sind, wie zum Beispiel die eines beschleunigten Genehmigungsverfahrens.

Auch die geplante Einführung der Musterbauordnung in unserem Land ist in diesem Zusammenhang zu betrachten. Und da freue ich mich dann auch schon auf die Aussprache in unserem Ausschuss. Ich bin der Meinung, auch bei diesem unscheinbaren Thema ist es geboten zu prüfen. Lassen Sie uns das also gemeinsam tun!

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Drucksache 4/509 zur federführenden Beratung an den Bauausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diesem Überweisungsvorschlag einstimmig gefolgt.

Ich rufe nunmehr auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Studentenwerksgesetzes, Drucksache 4/519.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Studentenwerksgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 4/519 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Professor Dr. Dr. Metelmann. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Verwaltungsrat im Studentenwerk ist ein wichtiges strategisches Gremium, gerade für die langfristigen Entscheidungen der geschäftlichen Aufgaben ein wichtiges Gremium. Diese Verwaltungsräte haben immer Schwierigkeiten, ihre Arbeitsfähigkeit herzustellen. Das liegt daran, dass sie zu groß sind in ihrer personellen Zusammensetzung. Wir haben im Verwaltungsrat im Studentenwerk in Rostock 28 Mitglieder, studentische und nichtstudentische Mitglieder, und in Greifswald sind es 20. Das hindert immer an ordentlichen Beschlussfassungen, weil es erstens nicht ganz einfach ist, die Gremien zusammenzuholen in dieser Fülle, vorlesungsfreie Zeiten kommen dazu, viele Studierende in den Gremien, das ist kompliziert. Und zweitens ist es auch nicht ganz einfach, immer

Mitglieder zu finden. Das ist eine ehrenamtliche Aufgabe und alle Hochschulen tun sich schwer, die Menschen zu entsenden.

Die Studentenwerke selbst haben zwei Änderungen angeregt, und zwar erstens die Gremien weniger personalaufwendig zu besetzen, also nicht mehr für jeweils 3.000 Studierende, angefangene Studierendenzahlen, zwei studentische und zwei nichtstudentische Mitglieder, sondern jetzt für jeweils 5.000, und zweitens haben sie angeregt, dass es auch Beschlüsse gibt, die im Umlaufverfahren gefasst werden können.

Das sind Vorschläge, bei denen die Studentenwerke davon ausgehen, dass sie dann arbeitsfähiger sind. Das ist auch im Anhörungsverfahren noch einmal so dargestellt worden. Wir begrüßen das, wenn es dazu beiträgt, dass der Verwaltungsrat eines Studentenwerkes auf diese Weise effektvoll arbeiten kann, und bringen die entsprechenden Änderungen ein. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erste hat das Wort die Abgeordnete Frau LochnerBorst für die Fraktion der CDU. Bitte schön, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich ist jeder Vorstoß, Verwaltungsaufwand zu reduzieren, positiv zu bewerten. Es wäre jedoch wünschenswert, bei sich selbst anzufangen, bevor man die demokratische Beteiligung Dritter beschneidet. Aber zur Sache.

Die vorliegenden Zahlen und die Stellung der Studenten selbst zu diesem Gesetzentwurf sprechen für sich. Die CDU-Fraktion wird also der Überweisung des Entwurfes in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zustimmen.

Dennoch bleibt ein fader Beigeschmack, denn dieser Entwurf kommt just in dem Moment auf den Tisch, wo die Studenten sich über die desolate Situation der Studentenwerke beschwert haben. Es ging ihnen dabei nicht um eine Erhöhung von studentischen Beiträgen um 1 Euro im Monat. Es ging dabei um die Tatsache, dass sie ihre Aufgaben nur noch minimal erfüllen können, weil Frau Keler hier wie leider im gesamten bildungspolitischen Bereich den Rotstift angesetzt hatte und auch hier leider an der falschen Stelle. Diese Sache ist nun inzwischen erledigt. Trotzdem bleibt für uns festzuhalten, dass die Erfüllung sozialer und kultureller Aufgaben durch die Studentenwerke ganz wesentlich zur Attraktivität eines Studienortes beiträgt. Wir schneiden dabei im bundesweiten Vergleich ziemlich schlecht ab. Man muss sich nur anschauen, dass Rostock den Kindergarten schließen musste oder die Mensa in Warnemünde noch schließen wird. Solche Angebote sind Teil einer Studienortentscheidung und brauchen Unterstützung. Wohnungsvermittlung alleine reicht heute nicht mehr aus.

Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Fraktion wird die Diskussion im zuständigen Ausschuss sehr kritisch begleiten und sich ihre abschließende Meinung ent

sprechend bilden. Mit welchen Themen die CDU-Fraktion oder der Arbeitskreis Bildung der CDU sich befasst, das entscheiden wir aber auch in Zukunft selbst. Und wir möchten die Damen und Herren im Ministerium bitten, davon abzusehen, uns vorzuschreiben, mit welchen Themen wir uns befassen sollen. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Herr Dr. Bartels für die Fraktion der PDS. Bitte schön, Herr Dr. Bartels.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Frau Lochner-Borst, ich bin doch etwas erstaunt, was man bei so einem Thema alles für Polemik entfalten kann. Ich denke mal, Sie haben es ja dann auch gesagt, dass Sie durchaus die Mitteilungen aus dem Bildungsministerium zur Kenntnis genommen haben, was die zukünftige Situation der Unterstützung der Studentenwerke betrifft. Am Ende wird es an uns liegen und ich denke, wir werden es dann nicht absenken. Das wäre die erste Bemerkung.

Die zweite ist natürlich, wenn wir erleben, dass eine Regelung aufgrund einer sehr positiven Entwicklung Schwierigkeiten in der Wirklichkeit mit sich bringt, dann sollten wir uns darüber Gedanken machen, wie wir sie schnell und zügig ändern. Das ist für mich der erste Grund zu sagen, wir sollten dieses Gesetz gründlich, aber auch zügig beraten und sollten das auf den Weg bringen, weil große Gremien haben ja nicht nur das Problem, auf das der Herr Minister hingewiesen hat, dass sie von der Anwesenheit manchmal doch schwierig sind, sondern auch, dass sie unbeweglich sind. Der zweite Grund ist: Nach meinen Informationen geht die Initiative zu dieser Änderung sowohl vom Studentenwerk als auch von den Studierendenvertretungen aus. Wir werden uns damit sicher noch einmal im Ausschuss befassen. Das heißt, hier folgen wir Anregungen, die von den Betroffenen kommen, und dann sollten wir nicht über Demokratieabbau an der Stelle reden, sondern sollten sagen, Demokratie hat auch etwas mit Handhabbarkeit zu tun. Ich unterstütze von daher diese Änderung.

Eine Bemerkung kann ich mir im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf dann doch nicht verkneifen: Die Verfasser dieses Gesetzes in der ersten Legislaturperiode, zu denen ich damals noch nicht gehörte, sind von den Realitäten mit circa 14.000 Studenten ausgegangen und haben damals gehofft, dass das sehr viel mehr werden. Zum Glück ist diese Entwicklung auch so eingetreten und von daher habe ich überhaupt keine Probleme, hier Veränderungen herbeizuführen. Es zeigt aber auch, damals hat man gehofft, heute gibt es Prognosen über heutige und zukünftige Entwicklungen. Zum Glück zeigt die Realität, dass Prognose nach wie vor etwas sehr Unsicheres ist und bestimmte gutachterliche Prognosen gelegentlich an der sich entwickelnden Realität dann doch scharf und sehr klar vorbeigehen. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)