Protokoll der Sitzung vom 10.12.2003

(Zuruf von Karsten Neumann, PDS)

Was heißt denn das eigentlich? Suche Binz, biete Waren?

(Heiterkeit bei Eckhardt Rehberg, CDU)

Um das gleich klarzustellen, liebe Gesine, Binz, dieses Ostseebad mit einer hundertjährigen Tradition und mit über 2,1 Millionen Übernachtungen bis zum Ende 2003, ist natürlich ein prädestinierter Standort.

(Beifall Gesine Skrzepski, CDU)

Das steht ganz außer Frage. Aber, meine Damen und Herren, was wird denn mit den bestehenden Standorten? Immerhin gehen an die Spielbankgemeinden 15 Prozent des örtlichen Aufkommens an der Spielbankabgabe. 15 Prozent, das ist zu Zeiten knapper kommunaler Kassen richtig Geld.

(Angelika Gramkow, PDS: Immer vorausgesetzt, das wird eingespielt.)

Selbst so ein kleines hübsches Kasino wie das schon zitierte in Waren hat dann immer noch einen Bruttospielertrag von 900.000. So schlecht finde ich das gar nicht mal. Das ist schon für eine Stadt wie Waren ein hübsches Geld. Das würde Rudi Borchert, wenn er jetzt hier wäre, mir ganz bestimmt bestätigen, denn der ist auch Warener.

Also, meine Damen und Herren, nach welchen Kriterien soll denn nun ein neuer Standort wirklich festgesetzt werden? Also hier muss nach unserer Auffassung ganz eindeutig noch mal nachgebessert werden im Sinne des Artikels 80 Grundgesetz. Hier muss nachgebessert werden bei dem Gesetzentwurf.

(Gerd Walther, PDS: Geregelt, es muss geregelt werden.)

Das muss dann geregelt werden. Wir wollen die Kriterien festgesetzt haben. Wir wollen das nicht ganz einfach nur dem Innenminister überlassen. Das unglaubliche Gottvertrauen, das Sie zu Herrn Gottfried Timm haben, teilen wir denn so doch nicht.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Und dann die Behauptung, meine Damen und Herren, dass mit Blick – und das finde ich immer so toll formuliert – a uf die überlieferte ordnungsrechtliche Vorstellung über das Spielbankwesen keine Ausweitung der bislang zulässigen Höchstzahl der Spielbanken im Lande einhergeht. Also während bisher höchstens sechs Spielbankenstandorte, unterteilt in Haupt- und Außenstellen als Nebenspielbetriebe, alle mit dem so genannten Großen Spiel, also Roulette, Black Jack und so weiter, im Gesetz festgelegt sind, sollen nunmehr sechs Hauptstellen und eine unbegrenzte Anzahl von Nebenstellen, also Automatensäle, möglich sein. Mit der von mir vorhin schon mal zitierten Kanalisierung des Spieltriebes des gemeinen Vorpommern oder Mecklenburgers hat das wohl wenig zu tun, eher vielleicht mit einem ordnungspolitischen Kreuzzug gegen die so genannten Daddelhallen im Lande, die dann dem Gewerberecht unterliegen. Wenn das so gemeint ist, kann das durchaus in Ordnung sein. Oder geht es vielleicht doch eher darum, dass sich die Landesregierung

mit der Ausweitung der Nebenspielbetriebe, also der Automatenhallen, mehr als nur marginale Mehreinnahmen verspricht?

Wie dem auch sei, da gibt es dann auch noch das Thema „Kleines Glücksspiel auf Fähren“. Herr Müller und Herr Jarchow sind jetzt gerade nicht dabei, um es gleich mal vorwegzunehmen: Die CDU-Fraktion wird sich weder der Einführung des kleinen Glücksspiels auf Fähren noch der geplanten gesetzlichen Ausgestaltung des Vergabeverfahrens, schon aus verfassungsrechtlichen Gründen, das ist nämlich ein wirklich guter Ansatz in diesem Gesetz, versagen. Das werden wir nicht tun. Allerdings werden die von mir aufgeworfenen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Verordnungsermächtigung zur Standortfestsetzung, ohne Vorhandensein irgendwelcher Kriterien im Zuge der Beratung zum Gesetzentwurf schon noch zu klären sein.

Meine Damen und Herren, ein seit Jahren von den Spielbankbetreibern vorgetragenes Problem hat allerdings überhaupt keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden, und das ist das Problem der so genannten Glücksjetons, im richtigen Fachbegriff heißt das wohl Werbespielmarken. Das sind also die, die dann zum Beispiel von Hotels oder von irgendwelchen Touristikern verschenkt werden. Und gerade für Gäste in den Tourismusregionen ist so ein kleines Startkapital in Form eines solchen Glücksjetons wirklich oft überhaupt Anlass, in so eine Spielbank, in so ein Kasino mal abends zu gehen, um zu gucken, wie das alles läuft, und Spaß an der Unterhaltung zu haben. Die hier für die Betreiber allerdings entscheidende Frage der Anrechnung auf den Bruttospielertrag haben die Brandenburger in ihrem Gesetz übrigens geregelt, und zwar im Sinne der Gäste und der Spielbankbetreiber.

Meine Damen und Herren, um nicht nur diese Frage, sondern auch einige andere Fragen zu lösen, vor allen Dingen aber dafür Sorge zu tragen, dass die vorgesehene Planungs- und Finanzierungssicherheit der Spielbankbetreiber nun auch wirklich eintritt, kündige ich bereits jetzt und hier an, dass meine Fraktion im Innenausschuss eine Anhörung beantragen wird. Vielleicht wird ja die Befassung mit diesem Gesetzentwurf so etwas wie eine angenehme Abwechslung in einem wirklichen Reformjahr 2004 sein. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Ringguth.

Als Nächste hat das Wort die Vorsitzende der Fraktion der PDS Frau Gramkow. Bitte schön, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

Herr Ringguth, ich bin schon sehr froh, Herr Präsident, meine Damen und Herren, dass Sie nicht noch beantragt haben, dabei eine Ortsbesichtigung einzuschieben.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Heinz Müller, SPD: Warum nicht?)

Also ich glaube, wir haben hier einen Gesetzentwurf, der notwendigen Handlungsbedarf sieht, der inzwischen ja auch mit Betreibern vordiskutiert worden ist. Es gab hier sehr interessante Vorschläge und Anregungen und ich freue mich dann auf die entsprechenden Diskussionen im

Innenausschuss sowie – das hoffe ich allerdings – auch im Finanzausschuss des Landtages. Insofern überweisen wir diesen Gesetzentwurf.

Danke schön, Frau Gramkow.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Müller. Bitte schön, Herr Müller.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Lieber Kollege Ringguth, ich war ja tief beeindruckt von Ihren Ausführungen, wenn sie auch nicht immer von Sachkenntnis geprägt waren.

(Unruhe bei Abgeordneten der CDU)

Ich will das gleich konkret machen, meine Damen und Herren.

(Torsten Renz, CDU: Schwere Vorwürfe, schwere Vorwürfe!)

Nun bewahren Sie doch Haltung, nun bewahren Sie doch Haltung!

(Unruhe bei Abgeordneten der CDU – Eckhardt Rehberg, CDU: Kommen Sie ein bisschen runter, Herr Müller! – Glocke des Vizepräsidenten)

Wenn Herr Kollege Ringguth nämlich den Kollegen Jarchow und mich und unser Verhalten auf der Fähre anspricht, dann kann ich dazu nur sagen, wir haben Skat gespielt, und das mit Leidenschaft. Und nach unseren gesetzlichen Definitionen ist Skat kein Glücksspiel, Herr Kollege Jäger. Ich bedauere sehr, dass Sie an dieser Reise nicht teilgenommen haben. Ich hätte Ihnen gezeigt, dass das bei mir nicht nur Glücksspiel ist.

(Unruhe bei Abgeordneten der CDU – Eckhardt Rehberg, CDU: Mein Gott, also der thront ja förmlich!)

Aber wir waren ja sehr froh, dass beim Skat spielen – wie gesagt, nach meiner Einschätzung kein Glücksspiel – auch die CDU beteiligt war. Es hat übrigens Spaß gemacht, aber nun mal zum Ernst des Gesetzes.

Lieber Kollege Ringguth, es wird Ihnen natürlich niemand bestreiten, dass es Gesetze gibt, die für unser Land und für seine Entwicklung wichtiger sind als dieses Spielbankgesetz, überhaupt kein Widerspruch. Aber dieses in der Art zu karikieren, wie Sie das hier gemacht haben, ich weiß nicht, ob ich das in Ordnung finde. Es wäre jetzt natürlich einfach, mir mal anzugucken, was die CDU denn alles für Anträge gestellt hat in diesem Hohen Hause, und dann bei jedem Antrag zu fragen, ob er eigentlich die Bedeutung der Novellierung der Kommunalverfassung hat,

(Kerstin Fiedler, CDU: Ja, bei jedem ja nun nicht.)

so, wie Sie das hier getan haben.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

So kann man die Arbeit eines Parlaments natürlich auch runtermachen. Das finde ich ehrlich gesagt nicht in Ordnung.

Wenn Sie sagen, wir wollen eine Anhörung machen, wir wollen in die konkrete Diskussion einsteigen, dann sage ich, okay. Ein paar Argumente von Ihnen haben wir ja auch

gehört. Aber wenn Sie zum Beispiel sagen, wir wollen die Kriterien für den Standort einer Spielbank ins Gesetz hineinschreiben, dann frage ich mich, ob Sie nicht Ihrer eigenen Argumentation widersprechen, denn die Frage ist doch: Wo wollen Sie eigentlich etwas genau festschreiben und wo wollen Sie dies nicht? Bei den Kriterien für einen Standort wollen Sie diese ins Gesetz hineinschreiben. Wenn die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf genau festlegt, wie hoch die Abgabensätze sind, die von einer Spielbank zu entrichten sind, dann karikieren Sie das und sagen, das ist Überregulierung und das muss doch nicht sein. Also da möchte ich bitte schön keine Rechtsverordnung, sondern bei Abgabensätzen halte ich es mit höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass wir hier schon sehr genau vorgeben müssen,

(Beifall Angelika Gramkow, PDS – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

was wir denn eigentlich haben wollen.

Also, meine Damen und Herren, lassen Sie uns die Diskussion versachlichen! Lassen Sie uns in Rechnung stellen, dass wir in diesem Lande fünf Spielbanken haben, und – vielleicht könnte man diese Frage mal stellen – mal überlegen sollten, ob denn diese Zahl auch die richtige ist. Wenn ich mir anschaue, dass eine Metropole wie Berlin mit fast der doppelten Einwohnerzahl und auch – nun blicke ich zu den Rügener Abgeordneten – sehr vielen Besuchern mit zwei Spielbanken auskommt, dann ist die Frage, ob wir im Land mit fünf oder sogar sechs eigentlich nicht eine Situation schaffen, bei der diese sich gegenseitig das Gras von der Wiese fressen. Also ich denke, darüber sollten wir auch noch mal nachdenken.

Wir sollten aber vor allem, meine Damen und Herren, veränderte rechtliche Rahmenbedingungen zur Kenntnis nehmen. Wir sollten uns den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen. Wir sollten zehn Jahre Erfahrungen, die wir mit legalem Glücksspiel in Spielbanken in Mecklenburg-Vorpommern haben, sammeln können. Wir sollten aber auch nicht ganz vergessen,

(Angelika Gramkow, PDS: Dass es was Illegales gibt.)

dass sich die gesellschaftliche Bewertung von Glücksspiel in den letzten Jahren und Jahrzehnten in Deutschland verändert, weg von einer moralisierenden Ablehnung hin zu einer nüchternen Betrachtung, die einerseits natürlich Risiken sieht, diese aber auch vernünftig einzuordnen weiß, und die natürlich auch weiß, dass Glücksspiel, wenn es denn nicht staatlich legalisiert betrieben wird, sich bekanntlich andere Wege sucht, die uns allen nicht recht sind.

Also, meine Damen und Herren, lassen Sie uns sachlich und vernünftig an dieses Gesetzeswerk herangehen. Der Minister hat die drei Bereiche genannt. Die Orte werden zukünftig durch Rechtsverordnung festgelegt. Ich halte das für eine sinnvolle Regelung und möchte auch nicht unbedingt, dass wir bis ins letzte Detail die Kriterien für die Orte im Gesetz festlegen.

Folgendes halte ich als zweiten Punkt für sehr wichtig: Wir werden die Bewerber sortieren und die Betreiber auswählen, nicht so – und das war der Gegenstand des Untersuchungsausschusses, Herr Ringguth –, dass hier zumindest der Verdacht aufkommt, hier werde etwas nicht korrekt gehandhabt, sondern geschoben, um das mal vorsichtig auszudrücken. Einem solchen Verdacht