Sie haben mit diesem Gesetzentwurf das Kunststück hinbekommen, dass drei Faktionen dieses Hohen Hauses diesem Gesetz ihre Zustimmung signalisiert haben, wenn auch nicht mit rauschendem Beifall bei der Fraktion der PDS und auch nicht mit einer völligen Infragestellung und übermäßigen Forderungen bei der CDU.
Dieses Kunststück muss Ihnen schon einmal jemand nachmachen. Und wenn wir in diesem Punkt Übereinstimmung haben, so bin ich für die Beratungen des Gesetzes im zuständigen Innenausschuss sehr zuversichtlich. Dass wir das eine oder andere noch korrigieren und ergänzen können, steht außer Frage, aber der Gesamtleistung dieses Gesetzentwurfes habe ich, da die Ausführungen zu seinen Inhalten von Seiten des Innenministers sehr deutlich und sehr umfassend waren, nichts hinzuzufügen, so dass ich für die im Hause bevorstehende Beratung sehr zuversichtlich bin. Ich hoffe auf zügige, konstruktive Beratungen und bin jetzt, wenn es der Präsident genehmigt, gern bereit, dem Abgeordneten Thomas noch einmal zuzuhören.
Dann gestatten Sie, dass ich Sie frage, Herr Dr. Körner, ob Sie eine Frage erlauben. Das ist die Reihenfolge.
Ich darf mit der Begründung anfangen. Im letzten Satz hatten Sie gesagt: Die Forderungen – Zitat – „sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einem neuen Sicherheitskonzept, dem im Hinblick auf die Komplexität der neuen terroristischen Bedrohung weitere folgen müssen“. Meine Frage dazu: Sind Sie nicht der Meinung, dass wir als Opposition mit unseren Forderungen gerade dieser Intention heute gerecht geworden sind?
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Torsten Renz, CDU: Auszeit. – Zuruf von Peter Ritter, PDS)
Meine Frage war – ich hatte den letzten Satz der Begründung in dem Gesetzentwurf vorgelesen –, ob Sie im Gegensatz zu dem, was Sie geäußert haben, nicht der Meinung sind, dass wir mit unseren Forderungen als Opposition diesen letzten Satz mit Leben erfüllt haben.
Herr Thomas, ich bin Ihnen und Ihrer Fraktion außerordentlich dankbar, dass Sie sich mit konstruktiven Beiträgen – nicht immer, aber in diesem Fall kann ich das sehr deutlich sagen – an der Parlamentstätigkeit beteiligen,
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/970 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe.– Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/972.
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 4/972 –
Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Ringguth für die Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf meiner Fraktion beschäftigen wir uns heute mit einem Thema, das viele von Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aus Ihrem kommunalpolitischen Engagement, sei es in Kreistagen oder kreisfreien Städten, gut kennen: Schulentwicklungsplanung. Auf den Punkt gebracht haben wir es eigentlich mit folgender Fragestellung zu tun: Soll die Schulentwicklungsplanung von den Kreistagen und damit von den gewählten Volksvertretern vor Ort entschieden werden oder soll zukünftig der Landrat, sozusagen als verlängerter Arm des Bildungsministeriums, über die Schulstandorte entscheiden?
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf, den die CDU-Fraktion hier in den Landtag einbringt, scheint auf den ersten Blick nur eine kleine gesetzliche Klarstellung zu beinhalten. Im Schulgesetz des Landes MecklenburgVorpommern heißt es bisher: „Die Landkreise und kreisfreien Städte sind für die Schulentwicklungsplanung der Schulen in eigener Trägerschaft“ – und so weiter und so fort – „zuständig.“ Bisher wurde diese Vorschrift völlig unstreitig so verstanden, dass die Kreistage der Landkreise und die Stadtvertretungen der kreisfreien Städte die Entscheidungen über diese Schulentwicklungsplanung getroffen haben. In der Schulentwicklungsplanung wird die Entscheidung darüber getroffen, an welchen Standorten innerhalb der Landkreise und kreisfreien Städte welche Schultypen vorgehalten werden. Ich kann mich gut erinnern: Bei mir im Landkreis Müritz gab es eine unendliche Diskussion, als es von früher vier gymnasialen Standorten auf zwei herunterging, auch wegen der geforderten Zweizügigkeit, und wir zu bestimmen hatten, wo diese beiden Standorte im Landkreis sein sollten. Dabei berücksichtigen die Kreistagsmitglieder aufgrund ihrer Ortskenntnis solche Aspekte wie:
Sind diese Standorte sinnvoll hinsichtlich der Entwicklungspotentiale und -chancen in der Kreisregion verteilt?
Die bisherige Ansicht wird aber vom Oberverwaltungsgericht in Greifswald nicht geteilt. Das OVG ist der Ansicht, dass nicht die Kreistage, sondern der Landrat als Verwaltungsbehörde für die Schulentwicklungsplanung zuständig ist.
Zum Hintergrund: Eine Gemeinde hatte vor dem OVG geklagt, um feststellen zu lassen, dass die Verordnungen des Bildungsministeriums, in der die Kriterien für die Schulentwicklungsplanung festgelegt wurden, nichtig seien. Und, meine Damen und Herren, es ging wohlgemerkt bei dieser Klage nicht um die Frage, ob die Entscheidung des Landkreises zur Schulentwicklungsplanung nichtig sei. Bei der Schulentwicklungsplanung treffen durchaus – und das will ich hier einräumen – genauso kommunale Interessen wie auch staatliche Interessen aufeinander.
Für die Kommunen sind Schulstandorte gleichbedeutend mit zum Beispiel wirtschaftlicher Entwicklungschance, aber auch mit finanzieller Belastung für die Unterhaltung der Gebäude. Es ist nun einmal so, wo Schulen sind, siedeln sich Familien mit Kindern an und entstehen Zentren mit Ausstrahlung ins Umland. Sogar Standortentscheidungen von Unternehmen werden oft davon abhängig gemacht, ob die Infrastruktur vorhanden ist, und zur Infrastruktur zählen immer auch Schulen.
Für die staatliche Ebene wiederum, das heißt das Bildungsministerium, müssen die Schulstandorte eine Sicherstellung des Bildungsauftrages ermöglichen. Es muss eine bestimmte Schülerzahl erreicht, aber auch nicht überschritten werden, um qualifizierten Unterricht zu ermöglichen. Beide Interessen sind wichtig, meine Damen und Herren. Beide müssen auch Berücksichtigung finden und in einen Ausgleich gebracht werden. Und dies geschah bisher so, dass die kommunalen Vertreter in den Kreistagen und Stadtvertretungen über die Schulstandorte entschieden und das Bildungsministerium auf der anderen Seite durch Rechtsverordnung Kriterien festlegte, die bei der Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen sind. So weit, so gut, bis zu dem oben erwähnten Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald.
In dieser Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 7. Mai 2003 erwähnt das Gericht in einem Nebensatz, der eigentlich gar nicht zur Entscheidung stand, dass die Zuständigkeit für die Aufstellung von Schulentwicklungsplänen keine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe sei, weil das im Schulgesetz des Landes so nicht ausdrücklich vermerkt sei. Als Beweis für diese These führt das Oberverwaltungsgericht das Schulgesetz in Brandenburg an, weil in Brandenburg die Schulentwicklungsplanung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe im brandenburgischen Schulgesetz explizit verankert ist, und schlussfolgert: Da es in Mecklenburg-Vorpommern an einer derartigen Aufgabenzuordnung fehle, sei die Schulentwicklungsplanung eine staatliche Aufgabe.
Meine Damen und Herren, was bedeutet das in der Konsequenz? Das bedeutet in der Konsequenz, dass nicht mehr die gewählten Kreistagsmitglieder entscheiden sollen, wo künftig welche Schulen im Landkreis stehen, sondern der Landrat hierüber allein, sozusagen von oben herab, entscheiden soll.
Das kann er, muss er aber nicht. Und genau darum geht es, ordnungspolitisch festzustellen, wer hier die Entscheidung treffen soll.
Meine Damen und Herren, genau das wollen wir doch in der CDU-Fraktion, diese ordnungspolitische Frage entscheiden. Wir von der CDU-Fraktion wollen eben nicht, dass der Landrat entscheidet. Wir wollen, dass diejenigen, die über die Mittel für Planung und Steuerung, die öffentlichen Mittel, entscheiden müssen – das sind für den Bereich der schulischen Bildung allemal die Vertreter der Körperschaften –, und eben nicht, dass eine Entscheidung sozusagen allein aus der Verwaltung heraus geschehen soll. Planung und Steuerung gehören in die Hände der gewählten Kommunalvertreter, meine Damen und Herren.
Über eines – und das sage ich hier ganz deutlich – müssen wir uns klar sein, zumindest für mich nehme ich das in Anspruch, meine Damen und Herren: 40 Jahre Planwirtschaft in der DDR muss uns gelernten DDR-Bürgern eigentlich allemal noch Lehre genug sein.
Es mag zwar einfach erscheinen, wirklich einfach erscheinen – nun ja, einige so und einige anders, Herr Dankert –,
von oben herab bestimmte Standorte festzulegen und dann durchzusetzen, aber nichts, aber auch gar nichts spricht wirklich dafür, dass diese Entscheidungen klüger wären, wenn sie von denjenigen getroffen werden, die Landräte sind, als von denjenigen, die wirklich die Betroffenen vor Ort selbst sind. Meine Damen und Herren, und deshalb will die CDU-Fraktion in ihrem vorliegenden Gesetzentwurf klarstellen – es geht um eine Klarstellung –, dass die Schulentwicklungsplanung, wie es praktisch auch gehandhabt wurde, eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung ist. Diese Gesetzesinitiative mag ein ganz kleiner Schritt im Schulgesetz sein, meine Damen und Herren, dort wirklich nur eine kleine Klarstellung, aber für die derzeitige Diskussion um die Funktionalreform in unserem Land ist es ein enorm wichtiger Schritt. Diese Initiative beinhaltet nämlich ein klares Bekenntnis für die kommunale Selbstverwaltung
und damit gegen eine zunehmende Machterweiterung der staatlichen Kreisverwaltungsbehörde, und das ist ein eminent wichtiger ordnungspolitischer Aspekt von weitreichender Bedeutung.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie daher um Zustimmung zur Überweisung in die Ausschussberatungen. – Danke schön.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Dr. Nieszery. Bitte schön, Herr Abgeordneter.