Das ist leider nicht geschehen. Ich sage ganz bewusst, leider, weil ich das auch bedauere. Normalerweise läuft das ganz automatisch durch. Irgendwann gibt es einmal im Leben eine Panne. Die Panne ist passiert und die kann man auch nicht mehr rückgängig machen.
Kann ich davon ausgehen, dass wir es gemeinsam für sinnvoll betrachten, dass die Würdigung der IHK außer Frage steht und dass es nicht auch in Zukunft sinnvoller ist, dass man solche Veranstaltungen mit jeweils Vertretern der Fraktionen und der Landesregierung durchführt?
Herr Abgeordneter Caffier, das ist eine Veranstaltung der IHK und nicht eine Veranstaltung der Landesregierung.
Ich würde es schön finden, wenn möglichst viele Vertreter der Regierung, möglichst viele Landtagsabgeordnete die Gelegenheit hätten, daran teilzunehmen.
Ich verweise aber in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf Paragraph 65 unserer Geschäftsordnung „Fragestunde“, wo in Absatz 2 geregelt ist, dass die Fragen „spätestens am Donnerstag vor einer Sitzungswoche bis
12.00 Uhr beim Präsidenten eingegangen sein (müssen)“ und dass das die Fragen sind, die hier auch zu beantworten sind.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – Härtefallkommission – Humanitäre Instanz in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/1056.
Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Härtefallkommission – Humanitäre Instanz in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 4/1056 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die nach einem Beschluss der Landesregierung vom Juni 1999 eingerichtete Härtefallkommission ist ein behördenunabhängiges Gremium von acht Personen aus dem Bereich der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände, der Flüchtlingsorganisationen und der Landesregierung. Die Mitglieder der Härtefallkommission arbeiten ehrenamtlich. Die Härtefallkommission kann im Einzelfall auf Antrag Empfehlungen an die zuständige Ausländerbehörde aussprechen, wenn sie aufgrund der darzulegenden humanitären oder sozialen Aspekte in einer drohenden Abschiebung eine besondere Härte sieht. Diese Empfehlung wird dann auch immer dem Antragsteller mitgeteilt.
Ein Antrag ist zulässig, wenn die Abschiebung droht und der Antragsteller schlüssig darlegt, dass diese Abschiebung für ihn unter humanitären oder unter sozialen Aspekten eine besondere Härte darstellt. Das kann zum Beispiel die abschließende Behandlung einer Krankheit sein, die Absolvierung eines bevorstehenden Schulabschlusses und Ähnliches.
In den zurückliegenden fünf Jahren hat die Härtefallkommission eine sehr engagierte und wichtige Arbeit geleistet. Sie hat den Ausländerbehörden in vielen schwierigen Fällen eine wichtige Entscheidungshilfe gegeben. Aus diesem Grunde und sozusagen nach einem knapp fünfjährigen Jubiläum halten es die Koalitionsfraktionen für angebracht, die Härtefallkommission hier im Landtag und dann später auch im Innenausschuss einer besonderen Würdigung zu unterziehen.
Ich glaube, Herr Dr. Körner, das machen Sie sich zu einfach. Sie stellen das Handeln der Exekutive und der Judikative in Frage und das ist vom Grundgesetz in diesem Lande immer noch nicht gedeckt.
Pünktlich zum 5. Jahrestag der Anträge von Peter Ritter und Monty Schädel kommt dieser Koalitionsantrag in den Landtag – punktgenau.
Auch der Innenminister – er ist ja nicht da – setzt als oberster Dienstherr der Polizei aus meiner Sicht mit dem heutigen Antrag zur Härtefallkommission, dieser ist nämlich von SPD und PDS, diesem Herrn Schädel, einem bekennenden Gegner der Polizei, quasi noch ein Denkmal.
Wir haben damals unsere Position mit einem eigenen Antrag deutlich gemacht. Was Sie da machen, war und ist rechtswidrig.
Die Praxis dieser Härtefallkommission besteht darin, und das wurde gesagt, bei abgelehnten Asylbewerbern, auch bei denen, wo das Gericht rechtskräftig die Ausreisepflicht festgestellt hat, eine Empfehlung für ein Bleiberecht gegenüber der Ausländerbehörde zu geben.
Zur Erinnerung: Das Ausländergesetz und das Asylverfahrensgesetz sind Bundesrecht. Die Zulässigkeit einer Duldung ist dort klar geregelt. Daran sind Ausländerbehörden und Gerichte zwingend gebunden. Die Empfehlungen der so genannten Härtefallkommission gehen über diesen Rahmen hinaus. Das sind ohne Wenn und Aber Empfehlungen für rechtswidriges Handeln. Dafür tragen Sie die politische Verantwortung! Und Sie verlangen auch noch in Ihrem Antrag, dass der Landtag dieses rechtswidrige Handeln anerkennt und als humanitäre Instanz anerkennt. Das können Sie gern. Wir sehen das anders.
Dem Innenminister obliegt die Fachaufsicht gegenüber den Ausländerbehörden in den Landkreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte. Als quasi „Härtefallkommissionsminister“ spricht dieser Innenminister damit aber gleichzeitig Tag für Tag seit fünf Jahren den Mitarbeitern dieser Verwaltung sein persönliches Misstrauen aus. Diese brauchen seiner Meinung nach Entscheidungshilfen von der Härtefallkommission, weil sie ihren Job offenbar nicht gut genug machen.
Auf noch eins möchte ich verweisen: Ihr damaliger Antrag kam politisch nicht aus dem luftleeren Raum. Die PKK-Krawalle mit Besetzungen des griechischen Generalkonsulates in Frankfurt,
Der Kampf der in Deutschland verbotenen PKK mit Gewalt und Terror für einen selbständigen Staat nach kommunistischem Muster war auf der Tagesordnung. Zur Erinnerung:
Am 17. Februar 1999 kam der Antrag von Peter Ritter und Monty Schädel zur Etablierung der Härtefallkommission hier im Land.
Am 18. Februar 1999 erfolgte eine Presseerklärung von Ihrem „friedenspolitischen Sprecher“ der PDS, vom Antragsteller Monty Schädel, in der er inhaltlich Verständnis für den PKK-Terror in Deutschland zeigte. Der PKKTerror sei für ihn laut Presseerklärung „nachvollziehbar
und verständlich“. Das hieß damals Verständnis für 32 Brandanschläge, 10 gewalttätige Aktionen gegen ausländische Vertretungen, 7 Besetzungen von Parteibüros, darunter eins von der SPD, 6 gewaltsam verlaufende Massendemonstrationen, mehrfache Geiselnahme und 51 verletzte Polizisten.
Laut der „Welt“ vom 3. März 1999 rief die PDS damals im Internet zu einer Teilnahme an einer Demo für die verbotene PKK in Erfurt auf.
Und wir kritisierten genau wie heute zu Recht das Verständnis des Antragstellers für diesen PKK-Terror und Ihr Rechtsverständnis.