Protokoll der Sitzung vom 16.09.2004

Der Beschäftigungsabbau hat sich in dramatischer Weise fortgesetzt. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten lag Ende Mai mit 509.600 um 15.600 niedriger als im Vorjahr. Der Rückgang der Beschäftigung hier im Land war damit prozentual stärker als in Gesamtostdeutschland. Waren 1998 noch 624.662 Männer und Frauen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, so sind es heute 115.062 weniger.

(Harry Glawe, CDU: Herr Holter, hören Sie zu, Sie sind Arbeitsminister! Das ist die Bilanz! Solche Bilanzen haben Sie aufzuweisen!)

Hilflos tritt die Landesregierung dadurch auch dem Trend der Langzeitarbeitslosigkeit entgegen. Ende August waren 79.620 Frauen und Männer länger als ein Jahr ohne Beschäftigung, 7.113 mehr als im Vorjahresmonat. Ihr Anteil an allen Arbeitslosen stieg damit von 41,5 Prozent vor einem Jahr auf derzeit 44,7, ganz zu schweigen von den 23.577 Arbeit suchenden Jugendlichen unter 25 Jahren.

Um der Wirtschaftspolitik im Land neue Impulse zu geben, ist in einem ersten Schritt – und jetzt, glaube ich, spreche ich Herrn Heydorn aus dem Herzen – die Zusammenlegung von Wirtschafts- und Arbeitsministerium notwendig. Ein eindeutiges Aufbruchsignal hin zu einer aktiven Wirtschaftspolitik, die auf eine sozial aussteuernde Arbeitsmarktpolitik nur flankierend angewiesen ist, haben wir von Ihnen bislang nämlich noch nicht vernommen. Schlagen Sie erst die strategischen Eckpfeiler fest in die Erde, die an der Spitze des Systems beginnen müssen!

(Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Ich möchte hier nur an die Schätzung der finanziellen Folgen der Reform der öffentlichen Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern erinnern, und zwar an den Teil, den Sie und wir sofort anpacken könnten und aus strategischer Sicht längst hätten hinter uns gebracht haben müssen. Modifikationen in der Landesverwaltung durch Verringerung der Anzahl der Ministerien bringen ein Einsparpotential von 19 Millionen Euro – und, meine Damen und Herren, das sind Ihre Zahlen –, ein Potential von 19 Millionen Euro, welches Sie ungenutzt lassen, anstatt es für die aktive Wirtschaftspolitik in diesem Land freizumachen. Mit diesem strategisch wichtigen Schritt wären beispielsweise die zehntausend Arbeitsplätze in und um unsere Werften gesichert. Viel wichtiger aber ist das Resultat einer Zusammenlegung, welches sich aus Effektivitätssteigerungen durch die konzentrierte Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik aus einer Hand ergeben könnte. Zuallererst müssen hier die strategischen Weichen für eine effektive Struktur gestellt werden, bevor wir an einzelnen Instrumenten herumdoktern und sie bearbeiten.

Meine Damen und Herren, gestern haben wir in der Ersten Lesung des Landesausführungsgesetzes zum SGB II einiges beraten und festgestellt. Am 17. September werden wir in diesem Hohen Hause die öffentliche Anhörung dazu absolvieren. Daher ist es uns in der CDUFraktion völlig unverständlich, warum Sie sich heute einen einzelnen Punkt aus diesem Gesetzentwurf noch einmal herausgreifen. Dieses Vorgehen ist nicht nur zu einseitig, sondern auch völlig nutzlos, außer dem Effekt, dass beide Parteien der Regierungskoalition eindrucksvolle Reden halten können.

So wird der Paragraph 6 Absatz 6 rückwirkend zum 1. September 2004 Folgendes beinhalten: „Das Land fördert arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gegen soziale Ausgrenzung mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Regelungen und des Operationellen Programms des Landes Mecklenburg-Vorpommern.“ Hier wird also auf genau dasselbe Problemfeld hingewiesen, welches Sie in Ihrem Antrag umreißen. Dieser Paragraph 6 Absatz 6 stellt in meinen Augen einen eindeutigen Handlungsauftrag an die Landesregierung dar. Ich hätte mir gewünscht, dass wir dieses Themenfeld auch da belassen, wo es hingehört, sachlich eingebettet in das gestern angeschobene Gesetzgebungsverfahren.

Meine Damen und Herren, dass dieser Antrag ehrenwert, aber dennoch überflüssig ist, zeigt sich auch darin, dass die Begründung des Paragraphen 6 des Entwurfes des Ausführungsgesetzes SGB II inhaltlich vollständig und in Satzbausteinen schemenhaft mit der Antragsbegründung übereinstimmt. Und da frage ich Sie nach dem Sinn und Zweck dieses Antrages. Aus meiner Sicht ist es eine weitere Debatte nur um der Debatte willen. Ich erinnere mich nur zu gut an die letzten Haushaltsberatungen. Die CDU-Fraktion hat mehrfach versucht, im Kapitel 1502 „Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung“ Umschichtungen zugunsten Langzeitarbeitsloser zu erreichen. Immer vergebens, immer mit derselben Begründung der internen Deckungsfähigkeit und der Transparenz der einzelnen Titel.

Meine Damen und Herren von SPD und PDS, ich muss Sie schon fragen, ob Sie jetzt an Ihren eigenen Begründungen zweifeln. Und wie steht es mit den jährlich wiederkehrenden Anpassungen des ASP an den Haushalt

der Bundesagentur? Jahr für Jahr kein Antrag in diesem Hause, alles Regierungshandeln. Oder nehmen wir die Umstellung der neuen ABM-Förderung zu Jahresbeginn. Auch da wurde das ASP durch Sie in keinster Weise in Frage gestellt. Also, meine Damen und Herren, lassen Sie uns im Rahmen des Ausführungsgesetzes SGB II sachlich und vernünftig darüber reden. Ich empfehle meiner Fraktion, da ich diesen Antrag für einen Schaufensterantrag halte, sich bei der Abstimmung zu diesem Antrag zu enthalten. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Frau Strenz.

Das Wort hat jetzt der Minister für Bau, Arbeit und Landesentwicklung Herr Holter.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es ist selbstverständlich, dass bundesrechtliche Änderungen oftmals auch landesrechtliche Veränderungen nach sich ziehen. So ist es auch mit dem Sozialgesetzbuch II geschehen, welches geändert wurde. Wir haben daraufhin die Richtlinien für das Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramm hier in Mecklenburg-Vorpommern geändert. Das betraf insbesondere die veränderte Begleitfinanzierung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, das Auslaufen der Förderung von Strukturanpassungsmaßnahmen sowie – das war auch eine notwendige Folge – die Neufassung der Richtlinien zur Förderung von gemeinwohlorientierten Arbeitsförderprojekten.

Mit Hartz IV und dem Kommunalen Optionsgesetz ergeben sich nun weitere Veränderungen. Sie betreffen insbesondere das Politikfeld B des Europäischen Sozialfonds, Gesellschaft ohne Ausgrenzung. Hier fördert das Ministerium im Rahmen des Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramms die Integration in den Arbeitsmarkt und die Verbesserung der Vermittlungsaussichten von Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern. Es gewährt darüber hinaus Lohnkostenzuschüsse als Integrationshilfen für diesen Personenkreis.

Herr Mohr hat zu Recht darauf hingewiesen, dass niemand die Erwartung und die Illusion haben dürfe, dass in 2005 alle Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II in entsprechende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gelangen werden. Der Bund, insbesondere die Bundesagentur für Arbeit, geht davon aus, dass Aktivierungsquoten um 52 Prozent für die jugendlichen und von 23 Prozent für die älteren Leistungsempfänger über 25 Jahre als Zielstellung formuliert wurden. Damit wird ganz klar, dass nur ein bestimmter Teil der Arbeitslosengeld-II-Empfänger und -Empfängerinnen in den Genuss dieser Leistung kommen wird. Deswegen ist es notwendig, die bewährte Zusammenarbeit, die sich in den vergangenen Jahren zwischen Sozialämtern, den damaligen Arbeitsämtern, jetzt Arbeitsagenturen, und dem Landesversorgungsamt als Bewilligungsbehörde für diese Förderung meines Hauses entwickelt hat, fortzusetzen.

Die Kommunen selbst haben ein beträchtliches Knowhow für die Realisierung der Programme entwickelt und erworben, so höre ich im ganzen Lande, weil viele Landkreise und kreisfreien Städte sich ganz besonders konzentriert haben auf die Integration von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Es ging hier also darum, dass passgenau

Eingliederungsleistungen für diese Hilfeempfängerinnen und -empfänger entwickelt wurden. Es gab schon lange ein Profiling in Mecklenburg-Vorpommern, bevor dieser Begriff überhaupt in der Bundesrepublik auftauchte, und es waren Fallmanagerinnen und Fallmanager tätig, bevor sie überhaupt so hießen. Es waren Praktiker, es sind nach wie vor Praktiker. Es sind Trainingsmaßnahmen, Qualifizierungsmaßnahmen organisiert und durch enge Kontakte sind Vermittler eingesetzt worden. Zu den Arbeitgebern ist die Einmündung in den allgemeinen Arbeitsmarkt in der Tat vorbereitet worden und somit wäre es töricht, sich von diesen Maßnahmen tatsächlich zu verabschieden.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Herr Glawe, Sie haben vollkommen Recht. Ich unterstreiche das Engagement der Kommunen und bin auch froh, dass wir gemeinsam diesen Weg gegangen sind. Das stellt ja auch niemand in Abrede. Es wurde aber in der Vergangenheit im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II, also dem Sozialgesetzbuch II, die Frage aufgeworfen, ob diese Maßnahmen des Landes zukünftig noch notwendig seien, weil alle Arbeitslosengeld-II-Empfänger unter der Ägide der Arbeitsgemeinschaften beziehungsweise in Ostvorpommern in die Ägide des Landkreises kommen. Und damit war also die Frage zu beantworten: Müssen oder sollen wir, können wir auf diesem Gebiet weitermachen? Und diese Frage wird meines Erachtens mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen hier eindeutig beantwortet. Wir müssen weitermachen.

(Harry Glawe, CDU: Richtig.)

Im Übrigen stützen wir uns auch auf die Halbzeitbewertung des Europäischen Sozialfonds hier in MecklenburgVorpommern. Die Gutachter haben uns empfohlen, dieses Programm tatsächlich fortzuführen.

Und, Herr Glawe, danke schön, ich sehe hier auch gar keinen Widerspruch zwischen uns.

Deswegen wollen wir, ausgehend von dem, was das SGB II mit sich bringt, neue Zielgruppen ansprechen, die wir in den Mittelpunkt unserer Tätigkeit stellen. Das sind Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen wie Ältere, wie Menschen mit Behinderungen oder eben auch Migrantinnen und Migranten. Selbstverständlich wird geprüft, was darüber hinaus notwendig und möglich ist. Der Zeitraum, den Herr Mohr genannt hat, bis Ende April 2005 gibt uns ausreichend Gelegenheit, hier weitere Untersuchungen anzustellen und auch Erfahrungen zu sammeln, die im Zusammenhang mit der Einführung des SGB II in Mecklenburg-Vorpommern sicherlich zu machen sind. Deswegen, der Meinung bin ich, sollten wir die Vermittlungs- und Integrationschancen der von mir genannten Menschen tatsächlich in den Mittelpunkt aller Bemühungen stellen. Schließlich geht es um Mittel – wohlgemerkt aus Brüssel, wohlgemerkt aus dem Europäischen Sozialfonds – zur Stärkung der Humanressourcen. Das ist also die Zielsetzung, die im Konkreten zu erfüllen ist.

Ich meine, in diese Richtung sollten wir gemeinsam – und da wäre ich auch an Ihren Vorschlägen interessiert – an der Überarbeitung und Erweiterung unseres Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramms arbeiten. Natürlich kann die Förderung des Landes mit Hilfe des ESF nur zusätzlich zu den Leistungen der Bundesagentur erfolgen. Das Land mit seinen begrenzten finanziellen Möglichkeiten kann natürlich nicht als Reparaturtrupp einsteigen, wo die Bundesrepublik ausgestiegen ist oder die

eine oder andere Baustelle tatsächlich aufgegeben hat. So sind die Organisation und die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten allein durch die Bundesagentur zu finanzieren. Dazu können keine Fördermittel des Landes eingesetzt werden. Das schließt aber nicht aus, dass unsere Organisationen für Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung, die über das Land gefördert werden, diese Aufgaben für die Arbeitsgemeinschaften beziehungsweise Landkreise wahrnehmen. Die werden am morgigen Freitag hier in Schwerin auch ganz konkret mit den Gesellschaften, nicht nur mit den Gesellschaften, aber auch mit diesen Gesellschaften, darüber beraten. Sie sind meines Erachtens geradezu prädestiniert, diese Aufgaben zu erfüllen.

Gemeinwohlorientierte Arbeitsförderprojekte werden ebenso weiterfinanziert wie Integrationsprojekte, Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, zur Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit, insbesondere bei Jugendlichen. Dabei bildet das Operationelle Programm für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds den entsprechenden Rahmen.

Wir werden also in den kommenden Monaten das ASP, das Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern, entsprechend ergänzen sowie in geeigneter Weise die Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen und den kommunalen Trägern suchen. Deswegen freue ich mich über diesen Antrag. Es beweist – Frau Strenz, da habe ich eine kleine Differenz zu Ihrer Auffassung – sehr wohl, dass auch das Parlament in solchen Fragen aktiv ist und mitdenkt und sagt, wir müssen initiativ werden, damit wir deutlich machen, auch der Landtag Mecklenburg-Vorpommern leistet ein Bekenntnis zu einer differenzierten und engagierten Arbeitsmarktpolitik in Mecklenburg-Vorpommern. – In dem Sinne herzlichen Dank für die Initiative.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Lück von der Fraktion der PDS.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie ich gestern schon ausgeführt habe, sind sich die Koalitionspartner darin einig, dass das Land auch weiterhin mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen die berufliche Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser fördert, nach meinem Verständnis ein politisches Muss, solange die Wirtschaft den Menschen keine ausreichende Zahl von existenzsichernden Arbeitsplätzen bereitstellt. Und in diesem Sinne, Frau Strenz, ist es für mich kein Schaufensterantrag, sondern ganz dringend notwendig, dass wir darüber hier im Parlament reden und uns austauschen.

(Beifall Klaus Mohr, SPD, und Gabriele Schulz, PDS)

Im nächsten Jahr werden wir weiterhin im Rahmen des Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramms des Landes mehrere Millionen Landes- und ESF-Mittel dafür verwenden. Insbesondere in den ASP-Schwerpunkten, so, wie das in der Debatte ja auch schon gesagt wurde, A – a k tive und präventive Arbeitsmarktpolitik – und B – Gesellschaft ohne Ausgrenzung – wird das so sein.

Zur aktuellen Situation: Ab 01.01.2005 wird es nach dem SGB II keine arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängerin

nen und -empfänger mehr geben. Entweder sind ehemalige Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger arbeitsfähig und erhalten Leistungen nach dem SGB II in Form des Arbeitslosengeldes II oder sie sind nicht arbeitsfähig und erhalten Leistungen aus anderen sozialen Systemen. Die einschlägigen Prognosen sagen, dass es in Mecklenburg-Vorpommern 150.000 Erwerbslose geben wird, die von der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und der Überführung jetziger arbeitsfähiger Sozialhilfeempfangender betroffen sein werden.

Was die arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger angeht, hat die PDS schon lange gefordert, sie vollständig in die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Arbeit, jetzt Agentur für Arbeit, zu übergeben, damit auch sie einen vollständigen Förderanspruch haben.

(Harry Glawe, CDU: Was? Wann haben Sie denn das gefordert?)

Die CDU wollte schon damals die Abschaffung der lohngekoppelten Arbeitslosenhilfe und die Absenkung der Transferleistungen für Langzeitarbeitslose auf Sozialhilfeniveau.

(Harry Glawe, CDU: Was?)

Das Tragische an der jetzigen Situation ist, dass genau dies nun durch eine sozialdemokratische Bundesregierung umgesetzt wird. Und es kommt noch schärfer für die Betroffenen, denn auch die Zumutbarkeitsbedingungen wurden geändert auf ein Niveau, das sich die Kohl-Regierung nicht getraut hätte und was bei der SPD in der Opposition vor 1958 einen Sturm der Entrüstung ausgelöst hätte.

(Reinhard Dankert, SPD, und Harry Glawe, CDU: ‘98!)

Nun werden...

’98 habe ich gesagt, Herr Glawe.

(Harry Glawe, CDU: Nö, nö.)

Oh, dann entschuldige ich mich.

Nun werden wir also ab 01.01.2005 eine größere Zahl Langzeitarbeitsloser haben, viele mit Leistungsbezug, viele mit Teilleistungsbezug und viele – circa 30.000 – vollkommen ohne Leistungsbezug, weil der Partner noch Arbeit oder ein Einkommen hat oder weil die Altersvorsorge einfach zu üppig angedacht oder geplant war in der Familie. Was, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Raum, ist mit dem Vertrauen? Was sagen wir den Menschen, die sich auf die Politik verlassen haben und jahrelang Beiträge gezahlt haben?

(Reinhard Dankert, SPD: Na, Sie sagen doch alles!)

Aber zurück zur Arbeitsmarktpolitik.

(Harry Glawe, CDU: Ja.)