wenn die Auseinandersetzungen mit der Volksinitiative zu Änderungen führen sollen, dann müssen sie im Gesetz Niederschlag finden. Deswegen ist letztendlich beides auch zusammen zu behandeln. Das möchte ich Ihnen gerne noch sagen, damit das so nicht im Raum stehen bleibt.
denn die durchschnittlichen Personalschlüssel ermöglichen ja gerade einen Erhalt der Einrichtungen in der Fläche. Wenn ich auf der einen Seite die Möglichkeit habe, unter einen gewissen Betreuungsschlüssel zu gehen, also beim Verhältnis Erzieher-Kind-Relation herunterzugehen, meinetwegen auf 13 oder 14, und kompensiere das an anderer Stelle,
(Torsten Renz, CDU: An welcher Stelle? Herr Heydorn, an welcher Stelle wollen Sie das kompensieren?)
dann ist das durchaus eine vernünftige Sache. Das rettet auf der einen Seite Einrichtungen in der Fläche und hat im Grunde genommen auch noch einen anderen Vorteil, denn wir alle reden immer über PISA, wir alle reden über das Thema Chancengerechtigkeit.
Wenn man sich die Situation im Lande einmal ansieht, dann haben sie auch in den Einrichtungen völlig unterschiedliche Verhältnisse. Sie haben auf der einen Seite gut gestellte Quartiere und sie haben auf der anderen Seite Stadtteile mit besonderen sozialen Entwicklungsbedarfen, wo die Sozialverhältnisse schwieriger sind. Und wenn man davon ausgeht und einfach eine günstigere Betreuungsrelation realisiert, dann kommt man auch den Kindern und den Eltern dabei entgegen. Das ist eine Sache, die halten wir für richtig und gut. Das ist im Sinne solcher Einrichtungen, das ist im Sinne der Kinder und es ist letztendlich im Sinne der Gesamtumsetzung des Gesetzes. Und zum Thema Elternbeiträge muss man doch einmal auf die Bandbreite hinweisen.
Herr Renz, Sie haben das Thema Wismar angesprochen. Schauen Sie sich doch einmal die Vielzahl von gemeldeten Einrichtungen an, die einfach sagen, wir sind heute mit unseren tatsächlich kalkulierten Kosten deutlich unter den ehemaligen Regelkosten!
Das müssen Sie ehrlicherweise in dem Zusammenhang auch erwähnen. Es gibt doch eine Vielzahl von Trägern, die jetzt Angebote vorlegen, die deutlich unter den ehemaligen Regelkosten liegen. Das dürfen Sie doch nicht verschweigen. Wenn Sie die eine Seite der Medaille zeigen, müssen Sie immer auch auf die andere hinweisen. So ist das. – Danke schön.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Außerdem ist die Redezeit auch beendet. Ich schließe die Aussprache.
Im Plenum wurde durch die SPD-Fraktion beantragt, den Antrag der Volksinitiative auf Drucksache 4/1327 zur
(Egbert Liskow, CDU: Hat er vorher gemacht, vorher gemacht. – Rudolf Borchert, SPD: Das kann doch nicht wahr sein!)
(Heinz Müller, SPD: Mal wieder was ver- schlafen?! – Torsten Koplin, PDS: Dann müssen Sie früher aufstehen! – Egbert Liskow, CDU: Er hat sich vorher gemeldet! – Heinz Müller, SPD: Ein Minimum an Respekt vor der Präsidentin sollten Sie an den Tag legen! – Zurufe von Rudolf Borchert, SPD, und Beate Schlupp, CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich denke, ich lasse jetzt über die Federführung für diesen Überweisungsantrag abstimmen und danach werde ich die Mitberatung aufrufen.
Ich rufe noch einmal auf, den Antrag der Volksinitiative auf Drucksache 4/1327 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS, der Fraktion der CDU bei einer Stimmenthaltung angenommen.
Ich lasse jetzt noch einmal über die Mitberatung abstimmen. Hier kam der Vorschlag der CDU-Fraktion, den Antrag der Volksinitiative auf Drucksache 4/1327 zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist dieser Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei einer Stimmenthaltung und Zustimmung der Fraktion der CDU abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – Eingliederungschancen Arbeitsloser verbessern, Drucksache 4/1316.
Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Eingliederungschancen Arbeitsloser verbessern – Drucksache 4/1316 –
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir, das heißt die Fraktionen von SPD und PDS, bringen heute den vorliegenden Antrag ein, weil wir eine klare Positionierung des Landtages auf dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik für wichtig und für notwendig halten. Wir haben gestern die Diskussion zum neuen
SGB II und zum Entwurf eines Landesausführungsgesetzes zum SGB II erlebt. Ich denke, diese Debatte hat gezeigt, wie sehr das Thema alle von uns bewegt,
aber auch wie sehr eine differenzierte Betrachtung dessen, was da auf uns in Mecklenburg-Vorpommern zukommt, vonnöten ist. Ich denke, es ist auch deutlich geworden, dass sich durch das SGB II ein völlig neuer rechtlicher Rahmen für die Arbeitsmarktpolitik des Bundes zum 01.01.2005 ergibt. Dieser bundesgesetzliche Rahmen wird natürlich direkte Ausstrahlung auf die Arbeitsmarktpolitik des Landes haben. Dieser Tatsache müssen wir, ich hoffe, dass Sie mit mir einer Meinung sind, natürlich Rechnung tragen.
Um was geht es bei dem Antrag konkret? Ab Beginn des nächsten Jahres fallen im Hinblick auf die Gewährung von Eingliederungsleistungen grundsätzlich alle Langzeitarbeitslosen, darunter auch die bisherigen erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger, in den Zuständigkeitsbereich der Agenturen für Arbeit beziehungsweise unter das Dach der dann zu bildenden Arbeitsgemeinschaften. Hinzu kommt, dass die Agenturen auch für Jugendliche unter 25 Jahren zuständig sind mit der Verpflichtung, diese in einen Arbeitsplatz, einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. Insbesondere vor diesem Hintergrund wird – ich habe dies bereits gestern in meinen Ausführungen ja mehrfach dargelegt – eine neue Qualität in der Bundesarbeitsmarktpolitik erreicht.
Aber, und dieser Punkt ist ganz klar zu benennen, es wäre naiv, meine Damen und Herren, zu glauben, dass im nächsten Jahr alle 150.000 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, mit denen wir rechnen, über Eingliederungsmaßnahmen ausreichend aktiviert werden können. Zumindest ist in den ersten Jahren davon auszugehen, dass wir gleichwohl zusätzlich zu den Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes ergänzende und flankierende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen des Landes im Rahmen unseres Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramms ASP brauchen, und dies, um die Chancen von erwerbslosen Menschen in unserem Land auf berufliche Eingliederung oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu verbessern.
Folgerichtig fordern wir, solche arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds nach den Maßgaben der gemeinschaftsrechtlichen Regelungen und des Operationellen Programms für MecklenburgVorpommern auch zukünftig zu fördern, und zwar auch in Anbetracht des In-Kraft-Tretens des SGB II zum 01.01.2005. Denn insbesondere in den Politikfeldern A und B, die unter anderem arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit von Jugendlichen beziehungsweise gegen soziale Ausgrenzung beinhalten, ist auch weiterhin Handlungsbedarf gegeben.
Wir halten es darüber hinaus aber auch für erforderlich, bei der Förderung von hilfebedürftigen Arbeitssuchenden durch das ASP dem Grundsatz von Effizienz und Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen. Damit verbinden wir den Anspruch, uns, also dem Landtag, bis zum 30. April 2005 ein neu ausgerichtetes, neu justiertes ASP vorzulegen. Dass vor dem Hintergrund des SGB II in der Landesarbeitsmarktpolitik nicht gänzlich alles beim Alten bleiben kann, dürfte nachvollziehbar sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte deshalb um Ihre Unterstüt
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die gestrige Debatte zum Landesausführungsgesetz zum SGB II hat offene Punkte auf Landesebene, aber vor allem zu Fragen vor Ort erkennen lassen. Ob es nun um die Zusammenarbeit zweier kulturell unterschiedlicher Behörden oder auch um die künftigen Finanzströme geht, heute setzen wir in gleicher Tonlage wieder ein.
Die Dramatik, die uns dabei begleitet, wird uns zu jedem Monatsbeginn erneut vor Augen geführt. Im August waren in Mecklenburg-Vorpommern 178.069 Frauen und Männer ohne Beschäftigung. Im Vergleich zum Vorjahr waren dies 3.300 Menschen mehr. So zeigt sich Monat für Monat das gleiche verheerende hilflose Bild. Und auch Ihr Antrag, meine Damen und Herren von SPD und PDS, zielt unseres Erachtens nur darauf ab, an den Symptomen zu doktern, und wird die Ursachen nicht verbessern oder verändern.
Der Beschäftigungsabbau hat sich in dramatischer Weise fortgesetzt. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten lag Ende Mai mit 509.600 um 15.600 niedriger als im Vorjahr. Der Rückgang der Beschäftigung hier im Land war damit prozentual stärker als in Gesamtostdeutschland. Waren 1998 noch 624.662 Männer und Frauen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, so sind es heute 115.062 weniger.