Protokoll der Sitzung vom 15.12.2004

(Andreas Bluhm, PDS: Das ist der neue Slogan der CDU, nur was langsam ist, ist gut.)

Diese enge Zeitschiene ist aber unverständlich, da der Gesetzentwurf eines Ausführungsgesetzes zum SGB II aus dem Arbeitsministerium bereits im September 2004 in Zweiter Lesung durch den Landtag verabschiedet wurde.

(Andreas Bluhm, PDS: Das haben Sie schon bei der Ersten Lesung gesagt.)

Ja, Herr Bluhm.

Zu diesem Zeitpunkt hatte man jedoch im Sozialministerium gerade erst mit der Arbeit begonnen. Das muss man leider feststellen.

(Torsten Koplin, PDS: Was Sie alles wissen!)

Dabei hatte die CDU-Fraktion bereits seit dem Sommer dieses Jahres – und mittlerweile haben wir fast Weihnachten – einen Gesetzentwurf zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch eingefordert. Vor diesem Hintergrund bleibt mir daher nichts anderes übrig, als die Sozialministerin auf das Schärfste zu kritisieren. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Landespflegegesetz und an das Kindertagesförderungsgesetz. Es wird wohl, meine Damen und Herren von der PDS- und SPDFraktion, um die Weihnachtszeit für Sie zur Tradition, den Schwächsten der Gesellschaft diese Geschenke unter den Weihnachtsbaum zu legen.

(Torsten Koplin, PDS: Also! – Peter Ritter, PDS: Wir haben gar nichts druntergelegt! Wer wollte denn Hartz IV?!)

Bereits im November wurde von uns vehement kritisiert, dass dieses Ausführungsgesetz wieder einmal viel zu spät kommt und damit eine fristgemäße Umsetzung zum 01.01.2005 vor Ort nicht gesichert werden kann. Übrigens, diese Feststellung untermauerte auch der Ausgang der öffentlichen Anhörung vom 22. November diesen Jahres im Sozialausschuss. Alle beteiligten Sachverständigen bestätigten, dass das Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch XII zum Ausführungsgesetz zum SGB II hätte durchgeführt werden können, um nicht zu sagen, müssen.

Der Städte- und Gemeindetag sieht dies als den ausschlaggebenden Grund dafür an, dass die Landkreise von der Möglichkeit der Delegierung an die kreisangehörigen Ämter und amtsfreien Gemeinden weniger bis gar keinen Gebrauch machen. Allerdings ist es den Landkreisen andererseits gar nicht möglich, eine Heranziehung der kreisangehörigen Ämter und amtsfreien Gemeinden bis zum 1. Januar 2005 zu gewährleisten. Die Beschlüsse über notwendige Satzungen und die Beteiligung der Gremien wie der Sozialausschüsse, der Geschäftsordnungsausschüsse, der Finanzausschüsse, der Kreisausschüsse und der Kreistage sind nicht mehr möglich, insbesondere

wegen der viel zu knapp bemessenen Ladungsfristen. Aber darauf hatte ich bereits in der Ersten Lesung aufmerksam gemacht. Damit geht die allseits geforderte und meines Erachtens auch notwendige Bürgernähe vielerorts verloren.

Auch die nun folgende inhaltliche Betrachtung befriedigt in keinster Weise. Schlagwort „geringfügige Änderungen“. Ein gemeinsamer Änderungsantrag, das wurde schon erwähnt, der auf Initiative der CDU-Fraktion entstanden ist, betrifft den Artikel 1 Paragraph 4.

(Torsten Koplin, PDS: Wir hatten zwei Änderungsanträge.)

Hier heißt es, dass die Zuständigkeit für Widersprüche über Entscheidungen – wurde ja schon genannt – im Kommunalen Sozialverband verbleiben möge, da dieser eigentlich seine Arbeit gut geleistet hat. Das hat sich auch bewährt. Keinerlei Einigkeit gab es aber mit der Regierungskoalition zum Sozialhilfefinanzierungsgesetz und dessen Fortschreibung. Alle Anzuhörenden forderten hier nicht nur die von der Landesregierung gewollten redaktionellen Änderungen des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes im Artikel 3, sondern auch inhaltliche. Insbesondere die Überlegung der Landesregierung, die Finanzzuweisung ab dem Jahre 2005 nur noch im Haushaltsgesetz zu regeln, die Altfallregelung nicht zu verlängern und die Verteilungskriterien zeitnah nicht zu verändern, stieß bei allen Beteiligten auf heftige Kritik.

Es stellt sich mir daher die Frage, warum Sie, Frau Ministerin Linke, das Fazit, welches Sie im Bericht über die Erfahrungen mit den Finanzierungsregelungen in der überörtlichen Sozialhilfe vom Juli 2004 – ich bemerke, vom Juli 2004 – nicht gezogen haben und dieses in einem Gesetzentwurf verarbeitet und umgesetzt haben. Denn bereits zu diesem Zeitpunkt kamen Sie zu dem Entschluss, dass unter Federführung des Sozialministeriums im Einvernehmen mit dem Innen- und Finanzministerium unter Einbeziehung der kommunalen Landesverbände und des Kommunalen Sozialverbandes ein Vorschlag zur Fortschreibung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes erarbeitet werden sollte. Die Chancen, die sich mit dem Entwurf des Gesetzes zur Anpassung von Landesgesetzen an das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch ergeben haben, haben Sie vertan. Die CDU-Fraktion hat in der Sozialausschusssitzung am 8. Dezember einen Änderungsantrag mit Verbesserungsvorschlägen zu dieser Problematik eingebracht. Dieser wurde allerdings durch die Mitglieder der Fraktionen von SPD und PDS abgelehnt. Also so einig waren wir uns da im Ausschuss nicht.

Ebenfalls haben Sie, liebe Kollegen der Koalitionsfraktionen, die Chance vertan, mit der erneuten Öffnung des KiföG auf der Grundlage der Ergebnisse der öffentlichen Anhörung zur Volksinitiative für eine umfassende Novellierung dieses Gesetzes und eine Verbesserung der gesetzlichen Rahmen für die Betreuung in den Einrichtungen zu sorgen. Ich möchte an dieser Stelle nicht erneut hinterfragen, warum das KiföG Mecklenburg-Vorpommern nach der Novembersitzung des Landtages in der darauf folgenden Sitzungswoche gleich seine zweite Änderung erfährt. Sie müssen mir aber, liebe Genossen der SPD und PDS, zustimmen, dass das nicht ganz einleuchtend ist.

(Heiterkeit bei Siegfried Friese, SPD: Liebe Genossen? – Torsten Koplin, PDS: Diese Passage haben Sie das letzte Mal schon gebracht. – Zuruf von Peter Ritter, PDS)

Abschließend möchte ich feststellen, dass die...

Das ist nicht falsch. Im Bundestag besteht die Möglichkeit – und da müssten Sie einmal hinterfragen –, dass man an diese Gesetze, die aufgemacht worden sind, dann auch weitere Veränderungen anfügen kann. Aber dieses haben Sie nicht genutzt.

Abschließend möchte ich feststellen, dass die CDUFraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen wird, denn die kritischen Hinweise der Anzuhörenden fanden nicht die nötige Berücksichtigung und es kann damit von Verbesserung oder Erneuerung keine Rede sein. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Schubert.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Heydorn von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Herr Schubert, Sie haben heute hier weitestgehend das Thema verfehlt. Sie reden über das Sozialhilfefinanzierungsgesetz in aller epischen Breite, Sie reden über das KiföG. Ich weiß nicht, ob Ihnen aufgefallen ist, dass das Thema heute das Ausführungsgesetz zum SGB XII ist.

(Bernd Schubert, CDU: Das hängt damit zusammen.)

Mit dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz beschäftigen wir uns noch an anderer Stelle.

Ich denke, die CDU-Fraktion war auch zugegen, als wir eine nichtöffentliche Anhörung zu dem Thema durchgeführt haben. Das wird ausgewertet und dann werden wir sehen, wie wir ab 2005 mit diesem Thema umgehen. Aber auch perspektivisch würde ich Ihnen empfehlen, nicht Äpfel und Birnen miteinander zu vergleichen. Sie sagen auf der einen Seite, das SGB-II-Ausführungsgesetz ist schon sehr rechtzeitig und sehr frühzeitig und in epischer Breite hier erörtert worden. Beim SGB-XII-Ausführungsgesetz ist man heute bei der Zweiten Lesung und es soll zum 01.01.2005 in Kraft treten. Nur da muss man einfach einmal gucken, mit welchen Inhalten wir es zu tun hatten. Sie werden sich daran erinnern, beim Ausführungsgesetz zum SGB II ging es in erheblichem Umfang um das Thema Verteilung der finanziellen Mittel, also wie werden die Mittel des SGB II vom Bund und vom Land auf die örtliche Ebene transferiert. Da gab es umfangreiche Anhörungen. Das waren ganz, ganz wichtige Dinge.

Wenn man sich inhaltlich das Ausführungsgesetz zum SGB XII ansieht, dann sind da in der Regel Verfahrensfragen zu klären, Verfahrensfragen, die, wenn man sie sich einmal ansieht, sehr viel Ähnlichkeit haben mit dem, was früher im Bundessozialhilfegesetz schon stand. Das ist auch kein Zufall, denn durch das SGB XII wird das Bundessozialhilfegesetz abgelöst. Übrigens werden in diesem Kontext die örtlichen Träger der Sozialhilfe in erheblichem Umfang von finanziellen Lasten entlastet. Sie wissen, dass mit dem In-Kraft-Treten des SGB II die arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger keine Sozialhilfeleistung mehr erhalten, sondern ab dem 01.01.2005 das so genannte Arbeitslosengeld II auf der Grundlage des SGB II bekom

men, was bei den örtlichen Sozialhilfeträgern in erheblichem Umfang zur Kostenentlastung und Personaleinsparung führen wird. Wir waren in der gleichen Anhörung zugegen und wir beide haben doch den Vertreter des Landkreistages gehört. Er hat gesagt, eine Heranziehung der kreisangehörigen Gemeinden zu Aufgaben nach dem SGB XII wird deswegen nicht mehr erfolgen, weil nicht mehr genügend Masse, weil einfach nicht mehr genügend Aufgabenmasse zur Verfügung steht.

Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern in der Vergangenheit zu Aufgaben der Hilfe zum Lebensunterhalt herangezogen worden sind. Die Aufgabe der Hilfe zum Lebensunterhalt war das, was in den Gemeinden die Hauptarbeit bei der Sozialhilfesachbearbeitung eingenommen hat. Von diesen Empfängern der Hilfe zum Lebensunterhalt fallen rund 90 Prozent weg, weil sie jetzt nicht mehr Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, sondern Leistungen nach dem SGB II. Und der Landkreistag hat gesagt, das ist von der Aufgabenmasse einfach nur noch ein Volumen, wo das Thema Delegation an die Gemeinden keinen Sinn mehr macht. Die Möglichkeit, an die Gemeinden zu delegieren, ist nach wie vor gegeben. Sie werden im Ausführungsgesetz die entsprechenden Formulierungen dazu finden. Insofern verstehe ich nicht, was diese Kritik soll.

Ich finde, wir sind mit diesem Ausführungsgesetz just in time. Da sind keine Regelungen drin, die jetzt in irgendeiner Form jemanden in Not und in Zugzwang bringen, der in dieser Zeit nicht mehr gewährleistet werden kann. Das Gesetz kommt zur rechten Zeit. Die notwendigen Veränderungen haben wir im Sozialausschuss vorgenommen. Ich möchte Sie bitten, meine Damen und Herren, der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Heydorn.

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Koplin. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte mich meinem Vorredner Herrn Kollegen Heydorn anschließen und werbe für die Zustimmung zur Beschlussempfehlung, letztlich auch zum geänderten Gesetzentwurf. Ich habe vorhin schon vorgetragen über den Verlauf der Debatte und das Ergebnis im Sozialausschuss und hatte dort zumindest den Eindruck, dass wir gemeinsam – Sie ebenfalls, Herr Schubert – auf Ballhöhe sind im Sozialausschuss. Und jetzt muss ich doch feststellen, dass Sie deutlich zurückgefallen sind und eine ziemlich platte, ich möchte einmal sagen, erbärmliche Polemik fahren, indem Sie darauf verweisen, dass das KiföG noch zum zweiten Mal aufgemacht wird. Wenn es sich um redaktionelle Folgeänderungen handelt, ist es doch in der Natur der Sache, dass diese Gesetze noch einmal angesprochen werden. Man kann an der Stelle nicht davon sprechen, dass die Gesetze noch einmal aufgemacht werden. Und was Weihnachtsgeschenke betrifft, muss ich sagen, Sie haben sich seitens der CDU/CSU auf Bundesebene zumindest als Claqueure beim Umbau des Sozialstaates erwiesen. Und wer da wem ein Ei ins Nest legt, besser gesagt, etwas unter den Weihnachtsbaum schiebt, das ist dann hier, denke ich einmal, ganz offenkundig.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Damit das Sozialgesetzbuch XII in Mecklenburg-Vorpommern Anwendung finden kann, ist das Landesausführungsgesetz unabdingbar. Die PDS-Fraktion wird der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zustimmen. Aber ich möchte auch gleichzeitig die Debatte nutzen, um seitens der PDS die ursprünglichen Ziele, die mit der Initiierung des Sozialgesetzbuches XII angegangen werden sollten und die auch zur Abschaffung des Bundessozialhilferechts geführt haben, zu hinterfragen.

Ein Ziel war und ist die Zusammenführung der Leistungsgewährung durch Hilfen aus einer Hand und ein weiteres Ziel ist die Verwaltungsvereinfachung. Frau Ministerin hat darauf hingewiesen. Bislang hatten wir es damit zu tun, dass Arbeitslosenhilfeempfängerinnen und Arbeitslosenhilfeempfänger auf die Rechtsgrundlagen des Sozialgesetzbuches III zurückgreifen konnten und hier die Rechtsgrundlage fanden. Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen gab es auf der Grundlage des Bundessozialhilferechts und die Grundsicherung gibt es seit einiger Zeit durch das Grundsicherungsgesetz. Diese vier Hilfegewährungen mit den Rechtsgrundlagen aus drei verschiedenen Gesetzen werden nun neu strukturiert. Ab 2005 werden Arbeitslosenhilfeempfängerinnen und -empfänger und die erwerbsfähigen Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt Arbeitslosengeld II erhalten. Rechtsgrundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch II. Und Nichterwerbsfähigenhilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe-in-besonderen-Lebenslagen-Empfängerinnen und -Empfänger und Grundsicherungsempfänger werden in der Rechtsgrundlage des Sozialgesetzbuches XII zusammengefasst.

Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt gibt es Verbesserungen und Verschlechterungen. Im Interesse einer größeren Selbständigkeit und Selbstverantwortung der Betroffenen dürfte der monatliche Pauschalbetrag sein. Schlecht ist jedoch, dass diese pauschale Sozialhilfe nur 50 Prozent der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Einkommens- und Verbraucherstichprobe ausmacht. Das heißt, der Sozialhilfesatz liegt deutlich unter der Armutsgrenze. Bei der Hilfe in besonderen Lebenslagen gibt es für Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftige, Suchtkranke, psychisch Kranke und Menschen in Werkstätten für Behinderte eventuell Verbesserungen durch so genannte persönliche Budgets, also Fonds, auf die die Betroffenen zurückgreifen können, durch die sie sich die Hilfe bedarfsgerecht einkaufen können.

Der Sozialausschuss hat sich während seiner Ausschussinformationsfahrt in Rheinland-Pfalz von Modellversuchen Kenntnis verschaffen können. Schlecht ist in diesem Zusammenhang, dass wir mit dem Sozialgesetzbuch XII keine existenzsichernden Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen haben werden. Im Sozialhilferecht wird die Hilfe für Behinderte beibehalten. Besonders schlecht ist, dass die Freibeträge für anzurechnendes Einkommen für diesen Personenkreis sinken. Das heißt, Menschen mit Behinderungen haben zukünftig weniger geschütztes Vermögen als gegenwärtig. Die Grundsicherung wird wieder ins Sozialhilferecht integriert. Sie ist ja vor einiger Zeit herausgenommen worden, weil sie eben nicht Sozialhilfe sein sollte. Jetzt ist sie es wieder. Das hat zur Folge, dass Grundsicherung für Bedürftige, für über 65-Jährige und dauerhaft Erwerbsunfähige lediglich ein anderer Name für den Sachverhalt Hilfe zum Lebensunterhalt ist.

Ein Fazit: Was werden wir haben? Wir werden auf alle Fälle Statistiken über Statistiken haben, und zwar Statistiken für Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfänger, Statistiken für Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt und Statistiken über die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung. Sie alle bilden nur ab, wie viele Menschen auf 331-EuroRegelsatz-Niveau leben müssen. Für die Betroffenen gibt es weniger Transparenz und mehr Beratungsbedarf, aber von Verwaltungsvereinfachung keine Spur. Das Personal wechselt lediglich von den Sozialämtern in die Arbeitsgemeinschaften. Davon können wir uns in den Wahlkreisen, denke ich, ein deutliches Bild machen.

Eines ist markant: Der Personenkreis am Rande des Existenzminimums wird erheblich vergrößert sein. Die rotgrüne Regierung, muss ich sagen, handelt somit folgerichtig und bleibt insofern ihrer Logik treu. Wer den Reichsten in dieser Gesellschaft kein Solidarverhalten abverlangt, keine Vermögenssteuer erhebt, den Spitzensteuersatz senkt, der muss folgerichtig den kleinen Leuten das Geld wegnehmen. Anders geht es nicht! Bei einem bestimmten Geldvolumen muss ich es dem einen wegnehmen,

(Eckhardt Rehberg, CDU: So ein Blödsinn!)

um es dem anderen zu geben beziehungsweise zu erhalten. Und das macht die Bundesregierung.

Ich möchte insofern ein Beispiel nennen, was Sie heute sehr trefflich im „Focus Online“ nachlesen können.

(Zuruf von Rainer Prachtl, CDU)

Ich weiß, Herr Prachtl, solche Beispiele mögen Sie nicht, aber ich bringe es trotzdem. Dort ist zu lesen: „Der Allianzvorstand erhöht seine Vergütung um 32 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Vorstandsvorsitzende erhält monatlich so viel Geld“ – Sie können das nachlesen, Sie können das auch ausrechnen oder nachrechnen – „wie 1.000 Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger in einem Monat haben.“ Er allein hat so viel Geld wie 1.000 von ihnen als Regelsatz haben. Insofern sage ich, die rotgrüne Bundesregierung betreibt staatliche Reichtumspflege in diesem Land.

Die PDS findet sich mit einer solchen Politik nicht ab, das möchte ich hier gern zu Protokoll geben. Ich möchte insgesamt daran appellieren, dass sich die Kirchen im Jahr 1997 und in der Folge dann noch einmal mit einem gemeinsamen Wort der Kirchen zur sozialen Lage an uns gewandt haben. Und das sollten wir uns sehr wohl zu eigen machen. Dort heißt es unter anderem: Das Gebot der Stunde besteht darin, „Diskriminierungen aufgrund von Ungleichheiten abzubauen und allen Gliedern der Gesellschaft gleiche Chancen und gleichwertige Lebensbedingungen zu ermöglichen.“ Also tun wir es! Dafür möchte ich werben. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)