Protokoll der Sitzung vom 16.12.2004

Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ist von jeher auch von der Qualität und Quantität des nutzbaren Trinkwassers abhängig. Um auch nachfolgenden Generationen Entwicklungen zu ermöglichen, stellt die Richtlinie auf den Schutz und die Verbesserung des qualitativen und quantitativen Zustands der Gewässer ab. Sie gilt für alle Gewässer, das heißt oberirdische Gewässer, Küstengewässer und für das Grundwasser. Neu ist der grenzüberschreitende und integrative Ansatz bei der Bewirtschaftung der Gewässer. Kernstück der Richtlinie ist die flussgebietsbezogene Bewirtschaftung der Gewässer. Maßgebend sind daher nicht mehr die Staats-, Länder- und Verwaltungsgrenzen, sondern die hydrologischen Einzugsgebiete.

Für das Erreichen eines guten ökologischen und chemischen Zustandes der Oberflächengewässer sowie eines mengenmäßig und chemisch guten Grundwasserzustandes bedarf es der Erstellung flussgebietsbezogener national und international koordinierter Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne. Solche Maßnahmen können auch Bereiche wie Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr und so weiter betreffen, die nicht klassisch der Wasserwirtschaft zugeordnet werden. Verschwiegen werden darf dabei ebenfalls nicht, dass die Wasserrahmenrichtlinie auch die Durchsetzung

des Kostendeckungsprinzips einschließlich der umweltund ressortbezogenen Kosten bis zum Jahre 2010 fordert. Das heißt für alle Wassernutzer die Einrichtung kostendeckender Beiträge.

Meine Damen und Herren, spätestens an dieser Stelle wird deutlich, welche gesellschaftliche und damit auch öffentliche Relevanz die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie besitzt. Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zur Gewässerbewirtschaftung sind bis Ende 2009 aufzustellen. Dieses muss mit einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung geschehen. Wir brauchen eine breite Akzeptanz der Inhalte der Wasserrahmenrichtlinie, um ihre Ziele zu erreichen.

Mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfes und der bereits geleisteten Arbeit zur Bestandsaufnahme, der Ermittlung der Belastung und der Beurteilung ihrer Auswirkungen, der biologischen Beschaffenheit und der Kartierung der wasserrahmenrichtlinienrelevanten Fließ- und Standgewässer sowie der Bestandsaufnahme der Küstengewässer und des Grundwassers ist ein erstes Etappenziel bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erreicht. Die Umsetzung der Richtlinie ist ein Prozess, den wir bis über das Jahr 2015 hinaus gestalten und begleiten müssen.

Meine Damen und Herren, wenn wir in unseren Breitengraden über Wasser reden, tun wir das in dem Wissen, dass wir hier bei uns keinen Wassermangel haben. Wir müssen uns aber vergegenwärtigen, dass weltweit bereits ein Verteilungskampf um die Ressource Trinkwasser entbrannt ist. Bereits heute sterben mehr Menschen auf unserer Erde an schlechtem Trinkwasser als an Aids oder in Kriegen. Der Klimawandel verschärft in zunehmendem Maße die Umverteilung der Niederschläge.

(Siegfried Friese, SPD: Ist das so?)

Nordafrika ist zum Beispiel von akuter Wassernot betroffen. Bei systematisch abnehmenden Niederschlägen und wachsender Bevölkerung sind Hungersnöte absehbar. Klaus Töpfer, Chef des Umweltprogramms der UN, konstatiert bereits heute mehr Umwelt- und Kriegsflüchtlinge. In diesem Zusammenhang möchte ich zum Schluss kommen und einmal eine Zahl zum Nachdenken geben. Dr. Richard Tol, Professor für Nachhaltige Umweltentwicklung an der Universität Hamburg, rechnete unlängst anlässlich eines Symposiums „Hamburger Gespräche für Naturschutz“ vor, dass in einer Tasse Kaffee 140 Liter „virtuelles Wasser“ stecken, das beim Kaffeeanbau und bei der Weiterverarbeitung der Bohnen verbraucht wurde.

Meine Damen und Herren, das Thema Wasser verdient unsere ungeteilte Aufmerksamkeit und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Jarchow.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Kokert von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem gestrigen Weihnachtsfest des Landtages die Fische und jetzt das Wasser – das dritte feuchte Thema hier in kurzer Folge.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Die Europäische Union verfolgt seit...

(Heinz Müller, SPD: So lange Sie nicht so viel Glühwein hatten, Herr Kollege. – Zuruf von Norbert Baunach, SPD)

Na ja, nicht mehr als Sie, Herr Müller. Aber ich denke, das war in Ordnung.

(Angelika Gramkow, PDS: So, so! – Heinz Müller, SPD: Das gucken wir uns mal an.)

Die Europäische Union verfolgt seit 1995 das Ziel, das Wasserrecht in den Mitgliedsstaaten einheitlich zu regeln. Mit der Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 wurden die Voraussetzungen zur Erlangung dieses Ziels geschaffen. Die Mitgliedsstaaten hatten die Richtlinie bis zum 22. Dezember 2003 in nationales Recht umzusetzen. Obwohl mit der siebten Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes seitens der Bundesregierung die entsprechenden Vorkehrungen getroffen wurden, liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern – der Minister hat es auch schon eingestanden – erst heute vor. Ich werde dann auf die nächste Passage meiner Rede verzichten, Herr Minister, und überblättere die Seite einfach.

Die Richtlinie verfolgt mit ihrem ganzheitlichen Ansatz den Weg einer flussgebietsbezogenen Bewirtschaftung der Gewässer. Sie werden von der Quelle bis zur Mündung mit allen Zuflüssen als Einheit betrachtet. Anders als in der Vergangenheit bleiben Verwaltungs- oder Ländergrenzen außer Betracht. Dies erfordert ein besonders abgestimmtes Handeln aller Verwaltungsebenen einer Gebietseinheit. Gleichzeitig verpflichtet die Richtlinie alle EUMitgliedsstaaten zu gemeinsamen, vor allem ökologisch begründeten Qualitätszielen für die Gewässer. Diese sind nach inhaltlichen Vorgaben zu entwickeln, um das zentrale Ziel der Richtlinie, die Herstellung des guten Zustandes aller Gewässer, innerhalb von 15 Jahren nach In-KraftTreten der Richtlinie zu erreichen.

Die wesentlichen Regelungen des Gesetzentwurfes befassen sich mit der Zuordnung der Gewässer zu Flussgebietseinheiten, der Übernahme der Fristen der Wasserrahmenrichtlinie zum Erreichen der Bewirtschaftungsziele mit verfahrensrechtlichen Vorschriften zur Aufstellung der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungsziele sowie Regelungen zu den notwendigen Datenerhebungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind erhebliche Einschränkungen und Veränderungen für die Landwirtschaft, aber auch Kosten verbunden. Leider wurden diese Kosten, die natürlich auch für die Kommunen entstehen – ich denke da gerade an die unteren Wasserbehörden der Landkreise –, seitens der Landesregierung bisher nicht in ausreichendem Maße quantifiziert oder berücksichtigt. So heißt es beispielsweise auf der Seite 2 des Entwurfes: „Ob und in welchem Maße zusätzliche Kosten auf die Haushalte der Kommunen zukommen, lässt sich derzeit nicht absehen.“ Oder gleich einen Absatz weiter: „Die durch die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie beim Land und den Kommunen voraussichtlich anfallenden Maßnahmenund Projektkosten können derzeit nicht genau beziffert werden.“ Trotzdem kommt die Landeregierung – und das ist jetzt die interessante Geschichte – einige Seiten weiter

zu dem genialen Schluss und auch hier zitiere ich wörtlich: „Das Konnexitätsprinzip wird durch dieses Gesetz nicht berührt.“ Diese Logik ist natürlich schwer nachzuvollziehen. Einmal ist man sich nicht sicher, ob Kosten für die Kommunen entstehen, anders herum ist man sich aber ganz sicher, dass die Konnexität nach Artikel 72 Absatz 3 der Landesverfassung nicht zum Tragen kommt.

Vor diesem Hintergrund erwarte ich eine interessante Diskussion und eine spannende Anhörung in den dafür zuständigen Ausschüssen. Meine Fraktion wird der Überweisung anlässlich der Ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes in die zuständigen Ausschüsse zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Kokert.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schwebs von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf, Sie haben es schon gehört, dient der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in unser Landeswassergesetz. Nachdem die Datenerhebung im Wesentlichen bis zum Ende diesen Jahres erfolgte, haben die Fachleute festgestellt, dass die Gewässer Mecklenburg-Vorpommerns sich keineswegs in einem guten Zustand befinden, wie ihn die Wasserrahmenrichtlinie fordert, und das, obwohl wir als Land schon Milliarden in die Verbesserung der Wasserqualität gesteckt haben, sei es als Fördermittel für neue Kläranlagen, sei es in Projekte zur Seensanierung oder bei der Renaturierung von Gewässern. Immerhin haben inzwischen circa 80 Prozent aller Gewässer des Landes einen akzeptablen Gewässergütezustand erreicht. Dennoch setzt uns die EU-Richtlinie das ehrgeizige Ziel, bis zum Dezember 2015 einen guten ökologischen Zustand der Gewässer zu erreichen.

Mit der Wasserrahmenrichtlinie wird der gute Zustand des Gewässers folgendermaßen definiert: Ein guter Zustand ist ein Gewässerzustand, der nur gering von einem Gewässerzustand ohne störende anthropogene Einflüsse abweicht. Das ist ein Zustand, der zu 100 Prozent in der heutigen Kulturlandschaft wohl nicht zu erreichen ist. Gerade deshalb erfordert die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Fingerspitzengefühl und unaufgeregte Diskussionen.

Herr Kokert hat auf die Probleme hingewiesen und trotzdem möchte ich Ihnen sagen, Herr Kokert, die Kosten sind natürlich erst klarer, wenn die Maßnahmenpläne aufgestellt worden sind, in denen die Aufgaben beschrieben worden sind. Und ich finde es legitim, wenn das Umweltministerium bei der Überweisung in den Landtag erst einmal so vorgeht und uns das so darstellt, wie es geschehen ist.

(Vincent Kokert, CDU: Warum schließt man dann die Konnexität gleich aus?)

Diese Aufgabe der Diskussion und auch die Prüfung des Konnexitätsprinzips, denke ich, werden in den zuständigen Ausschüssen zu bearbeiten sein und dafür wünsche ich uns allen viel Spaß.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Frau Schwebs.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1445 zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Finanzausschuss, an den Wirtschaftsausschuss sowie den Landwirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dem Überweisungsvorschlag einstimmig gefolgt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz – Sechster Tätigkeitsbericht gemäß § 29 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von MecklenburgVorpommern, Drucksache 4/1137, sowie der Unterrichtung durch die Landesregierung – Stellungnahme der Landesregierung zum Sechsten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern für die Zeit vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2003 sowie Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich zuständigen Aufsichtsbehörde, Drucksache 4/1294, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/1458.

Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz: Sechster Tätigkeitsbericht gemäß § 29 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V) – Drucksache 4/1137 –

Unterrichtung durch die Landesregierung: Stellungnahme der Landesregierung zum Sechsten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern für die Zeit vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2003 sowie Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich zuständigen Aufsichtsbehörde – Drucksache 4/1294 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses – Drucksache 4/1458 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1458, den Sechsten Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten für den Datenschutz auf Drucksache 4/1137 sowie die hierzu vorliegende Stellungnahme der Landesregierung auf Drucksache 4/1294 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/1458 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Bericht über Zuzahlungserleichterungen für Sozialhilfeempfängerinnen

und -empfänger in Heimen, auf Drucksache 4/1301, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 4/1455.

Unterrichtung durch die Landesregierung: Bericht über Zuzahlungserleichterungen für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger in Heimen – Drucksache 4/1301 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 4/1455 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Dr. Linke. Oh, Entschuldigung, das war hier verkehrt vermerkt. Das Wort zur Berichterstattung hat der Ausschussvorsitzende Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hintergrund der vorgelegten Unterrichtung durch die Landesregierung war, dass die mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz eingeführten Regelungen für Zuzahlungen besonders für Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger in Heimen eine Belastung darstellen. Dies wird als sozialpolitisch bedenklich eingeschätzt.

Da nunmehr mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Veränderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch auf Bundesebene das Verfahren der Zuzahlung für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner ab dem 1. Januar 2005 vereinfacht wird und finanzielle Überforderungen vermieden werden, schlägt der Sozialausschuss vor, die Unterrichtung der Landesregierung auf Drucksache 4/1301 für erledigt zu erklären. Darüber hinaus empfiehlt der Sozialausschuss die Annahme einer Entschließung. Die Empfehlungen des Sozialausschusses gehen im Wesentlichen auf eine am 10. November diesen Jahres durchgeführte nichtöffentliche Anhörung zurück, während der die Krankenkassen Gelegenheit zur Stellungnahme hatten. Im Rahmen dieser nichtöffentlichen Anhörung wurde insbesondere von den Vertretern der AOK Mecklenburg-Vorpommerns dafür geworben, für weitere Personenkreise eine vereinfachte Prüfung der Voraussetzung „schwerwiegend chronisch krank“ einzuführen. Ich freue mich ganz besonders sagen zu können, dass diese Entschließung, aber auch die Beschlussempfehlung insgesamt vom Sozialausschuss im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger einstimmig angenommen wurde.