Da nunmehr mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Veränderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch auf Bundesebene das Verfahren der Zuzahlung für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner ab dem 1. Januar 2005 vereinfacht wird und finanzielle Überforderungen vermieden werden, schlägt der Sozialausschuss vor, die Unterrichtung der Landesregierung auf Drucksache 4/1301 für erledigt zu erklären. Darüber hinaus empfiehlt der Sozialausschuss die Annahme einer Entschließung. Die Empfehlungen des Sozialausschusses gehen im Wesentlichen auf eine am 10. November diesen Jahres durchgeführte nichtöffentliche Anhörung zurück, während der die Krankenkassen Gelegenheit zur Stellungnahme hatten. Im Rahmen dieser nichtöffentlichen Anhörung wurde insbesondere von den Vertretern der AOK Mecklenburg-Vorpommerns dafür geworben, für weitere Personenkreise eine vereinfachte Prüfung der Voraussetzung „schwerwiegend chronisch krank“ einzuführen. Ich freue mich ganz besonders sagen zu können, dass diese Entschließung, aber auch die Beschlussempfehlung insgesamt vom Sozialausschuss im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger einstimmig angenommen wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren, sieht man sich den Kreis der Betroffenen an, denen eine Verfahrenserleichterung bei der jährlichen Prüfung der Voraussetzung „schwerwiegend chronisch krank“ zugute kommen soll – das sind Pflegebedürftige der Pflegestufen II und III, Dialysepatienten und Schwerbehinderte mit einem Grad von mindestens 60 vom Hundert –, so wird ohne große Begründung deutlich, dass man es diesem Personenkreis ersparen sollte, jährlich den Nachweis der schwerwiegenden chronischen Erkrankung führen zu müssen. Diese Verfahrenserleichterung wird nicht nur vielen Patientinnen und Patienten eine erhebliche Entlastung bringen, sondern auch den Ärzten und den Krankenkassen. Eine derartige Bundesratsinitiative, gestartet durch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns, würde somit auch zum Abbau von Bürokratie führen.
Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung ohne größeres Zögern eine solche Bundesratsinitiative einbringen wird, wenn wir der Entschließung heute zustimmen. Ich denke, dass ohne aufwendige Abstimmungen mit den übrigen Bundesländern eine solche Initiative gestartet werden kann, zumal parallel zu den Beratungen im Sozialausschuss ja auch in der Öffentlichkeit bekannt wurde, dass auf Bundesebene weiter mit diesem Thema umgegangen wird und es den Mitgliedern des Sozialausschusses nicht entgangen ist, dass auch auf Bundesebene hier entsprechende Überlegungen angestellt werden. Dies ist im Interesse der Betroffenen. Ich glaube zugleich, dass die Landesregierung im Bundesrat bezogen auf diesen Personenkreis eine Mehrheit finden wird und Mecklenburg-Vorpommern sich als Vorreiter der Initiative betätigen kann.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Gesundheitsreform hat Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialempfänger in stationären Pflegeeinrichtungen ebenfalls mit den Zuzahlungsregelungen belastet. Entsprechend dieser Regelungen sind 68 Euro beziehungsweise 34 Euro für chronisch Kranke als jährliche Eigenbeteiligungen an die Krankenkassen zu zahlen. Sobald diese Belastungsgrenze überschritten ist, erteilt die Kasse eine Befreiungsbescheinigung für den Rest des Jahres. Der Betrag selbst ist von den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern von ihrem monatlichen Taschengeld, dem so genannten Barbetrag, aufzubringen. Dieses monatliche Taschengeld liegt zwischen 84 und 127 Euro. Folglich waren viele Frauen und Männer in stationären Einrichtungen, die Sozialhilfe empfangen, von dieser neuen Einführung finanziell doch stark belastet.
Zu Beginn des letzten Jahres kam es nach Angaben der Krankenkassen bei dem Verfahren zur Erteilung von Zuzahlungsbefreiungen deutlich zu Verzögerungen. Vielen Anträgen auf Zuzahlungsbefreiungen waren die erforderlichen Belege nicht beigefügt – die Belastungsgrenze muss ja nachgewiesen werden – und es war auch so, dass viele Betreuerinnen und Betreuer der Betroffenen nicht vollständig über die gesetzlichen Vorgaben, die hier einzuhalten sind, informiert waren.
Das von der SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Herbst verabschiedete Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass Verfahrensregelungen zur Zuzahlung neu gefasst werden. In der Höhe allerdings sollen diese Zuzahlungen unverändert bestehen bleiben. Für Zuzahlun
gen durch Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sollen vom 01.01.2005 an die Sozialhilfeträger in Vorleistung gehen und sich dann den Betrag in kleinen Raten von den Betroffenen zurückzahlen lassen. Der Bundesgesetzgeber hat damit zum Jahreswechsel eine Regelung vollzogen, die Sie hier im Landtag als Verfahrenserleichterung ursprünglich vorgesehen haben. Wir sollten sie als Landesregelung umsetzen.
Dass der Bundesgesetzgeber handelt, war bei der Ausfertigung der Ihnen vorliegenden Drucksache 4/1301 so noch nicht absehbar. Das hat deshalb natürlich Auswirkungen auf die Schlussfolgerungen, die in diesem Bericht dargelegt sind. Zu Recht hat deshalb der Sozialausschuss des Landtages in seiner Beschlussempfehlung und in seinem Bericht formulierte Anliegen an die Landesregierung für erledigt erklärt.
Die neue Regelung in Paragraph 35 Absatz 3 SGB XII sieht vor, dass der Sozialhilfeträger künftig in Höhe des maximalen Zuzahlungsbetrages für ein Jahr ein Darlehen gewährt und den Betrag an die zuständige Krankenkasse – das ist in Mecklenburg-Vorpommern meist die AOK – auszahlt. Gegen Rückzahlung in kleinen Raten – monatlich 3 Euro – sind chronisch kranke Heimbewohnerinnen und Heimbewohner damit vom Jahresanfang an von jeder Zuzahlung befreit. Ich gehe davon aus, dass sich die zu Beginn dieses Jahres bei den Betroffenen und ihren Betreuerinnen und Betreuern oder Angehörigen entstandene Verwirrung, die einfach häufig der Fall ist, wenn etwas Neues eingesetzt wird oder durchgesetzt wird, mit dem 01.01.2005 so nicht wiederholen wird.
Diese Verfahrenserleichterung, die wir als solche auch würdigen wollen, ändert jedoch nichts an meiner Auffassung, dass Zuzahlungsregelungen für chronisch Kranke und zumeist auch ältere Menschen, die auf die Gewährung von Sozialhilfe angewiesen sind, weder gesundheitspolitisch noch sozialpolitisch sinnvoll sind. Die Zuzahlungen – nehmen wir die Praxisgebühr – bewirken bei diesen Menschen nicht die angestrebte sinnvolle Steuerung des Gesundheitsverhaltens der Betroffenen, weil sie selbst oftmals weder mobil sind noch die Flexibilität haben, um häufig einen Arzt zu wechseln, und das war ja gerade die angestrebte Steuerungsfunktion. Wir sehen bei dieser Personengruppe auch keine Verbesserung der Finanzsituation der Krankenkassen durch die Zuzahlung, zumal gerade das Einsammeln und das Verwalten dieser Kleinstbeträge oft mehr kostet, als es dann tatsächlich für die Kassen an Gewinn einbringt. So weit meine Position zu den Zuzahlungen für Frauen und Männer in stationären Einrichtungen, die Sozialhilfeempfänger/-innen sind.
Die Gesetzeskorrektur der Bundesregierung verdeutlicht das Problem, verfehlt aber nach meiner Auffassung eben gerade die Lösung, weil hier keine Steuerfunktion erkennbar ist. Die zeitliche Streckung der Zahlungen ändert nichts daran, dass die betroffenen Frauen und Männer letztlich von ihrem Taschengeld, von einem geringen Barbetrag, ihre Zuzahlung tätigen müssen. Hier wäre es wünschenswert, wenn wir in der Perspektive zu einem anderen Weg kommen würden. Ich beziehe mich dabei auf eine Expertise des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Hier wird darauf hingewiesen, dass neben dem Personenkreis der Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe die Zuzahlungsproblematik auch für den Personenkreis der obdachlosen Menschen, der suchtkranken Menschen wie auch der Angestellten in Werkstätten, also für Menschen
mit Behinderungen, eine besondere Belastung darstellt, die gesellschaftlich noch einmal überprüft werden sollte, denn die Mehrkosten für eine völlige Streichung dieser Zuzahlungen liegen bei 0,014 Prozent der Krankenversicherung, also in etwa bei einem Betrag von rund 20 Millionen Euro. Wir haben hier immer im Blick das Gesamtbudget der gesetzlichen Krankenversicherung von etwa 145 Milliarden Euro.
Ich darf kurz auf den vorliegenden Entschließungsantrag eingehen. Der Wortlaut des Paragraphen 62 Absatz 1 Satz 3 fordert in der Tat jährlich wiederkehrend den Nachweis des Fortbestandes einer chronischen Erkrankung. Herr Koplin als Ausschussvorsitzender hat darauf hingewiesen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben bereits im Herbst dieses Jahres gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit vorgeschlagen, auf diesen Nachweis bei bestimmten Gruppen aus Gründen der Verwaltungsökonomie zu verzichten. Dazu zählen die vom Sozialausschuss des Landtages aufgeführten Frauen und Männer in Pflegeeinrichtungen mit der Pflegestufe II und III. Hierzu zählen auch die Dialysepatientinnen und -patienten und die schwerbehinderten Frauen und Männer mit einem Grad von mindestens 60 vom Hundert.
Mit Schreiben vom 12. Oktober diesen Jahres hat das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung den Spitzenverbänden der Krankenkassen mitgeteilt, dass es gegen eine derartige pragmatische Verfahrensweise keine durchgreifenden Bedenken hat. Inzwischen – also nach Eingehen Ihres Entschließungsantrages am 7. Dezember – habe ich als zuständige Aufsichtsbehörde ebenfalls der AOK Mecklenburg-Vorpommern mitteilen können, dass wir hier dieses Verfahren billigen. Die AOK wird ihr Verwaltungsverfahren dementsprechend anpassen. Eine Bundesratsinitiative, so, wie sie hier vorgeschlagen ist, würde diese praktizierte Regelung auf eine sichere rechtliche Grundlage stellen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Koplin, Sie haben es gerade von der Ministerin gehört, mit der Vorreiterrolle von Mecklenburg-Vorpommern wird es wohl nichts. Der AOK-Bundesverband war schon aktiv und auch der zuständige Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung, Herr Dr. Schröder, hat schon darauf reagiert, als unsere Ministerin wahrscheinlich noch gar nicht so richtig an dem Thema dran war. Insofern kommen wir da nicht rechtzeitig, waren wir nicht ganz auf Ballhöhe.
Aber ich will noch einmal deutlich machen, worum es hier bei uns ging. Wir hatten eine Situation, die Kranke und Pflegebedürftige in Einrichtungen in besonderer Art und Weise belastet hat, weil sie von ihrem Taschengeld, was sie monatlich in den Einrichtungen empfangen, immer noch einen Anteil für Medikamente und Gesundheit ausgeben mussten, was natürlich diesen Taschengeldbetrag wieder deutlich reduzierte. Damit konnte keiner einverstanden sein. Das war für diesen betroffenen Personen
Was mich erfreut, ist, dass wir als Land MecklenburgVorpommern gar nicht zu einer Bundesratsinitiative kommen mussten, sondern dass die Bundesregierung dieses Thema genauso bewertet hat, und dass es durch das neue SGB XII die entsprechenden Änderungen gibt, die im Ergebnis dazu führen, dass alte Menschen in Einrichtungen heute halt nicht mehr in dem Umfang belastet werden.
Frau Ministerin, ich kann Ihnen in vollem Umfang folgen, auch was das Thema Entlastung von Menschen in Werkstätten für Behinderte angeht. Ich folge Ihnen auch dabei, was das Thema Entlastung für Wohnungslose und Obdachlose angeht. Nur würde ich dann ganz gerne von Ihnen hören, welche Initiativen Sie gestartet haben, damit es hier auch für diesen Personenkreis perspektivisch zu einer Entlastung kommt. Das kann man hier gut vortragen. Aber wichtig ist auch, mal zu sehen, was machen wir denn, außer dass wir solche Dinge gegebenenfalls in Pressemitteilungen verarbeiten. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Vorredner sind schon auf die Problematik eingegangen und haben eigent l i c h deutlich gemacht, wie übereinstimmend wir dieses Problem für erledigt erklärt und dann auch die entsprechende Resolution gestartet haben.
Aber auf ein Thema sind wir nicht eingegangen. Es wäre nicht Ihre Aufgabe, aber Aufgabe der Oppositionsfraktion, noch einmal zu hinterfragen. Frau Ministerin, Sie haben sich darauf bezogen, dass Sie mit einigen Dingen nicht einverstanden waren. Aber für mich ist unverständlich, und das war es auch für den Ausschuss, dass Sie mit der Pressemitteilung vom 25. Oktober – die kann ich hier zeigen: „Problem erkannt – Lösung verfehlt“ – noch so reagiert haben auf das Gesetz und wenige Tage später wurde dann im Bundesrat einstimmig, auch mit Zustimmung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns, dieses Bundesgesetz verabschiedet. Also das müssten Sie schon erklären, wenn Sie vorher dieses Gesetz kritisieren und hinterher gibt die Landesregierung dann ihre Zustimmung.
Da stellt sich die Frage, ob man in so wenigen Tagen seine Meinung verändern kann oder ob diese Pressemitteilung nur Polemik sein sollte. Denn eins können Sie wissen: Wir haben im Sozialausschuss als CDU-Fraktion dafür gestimmt und wir werden unsere Zustimmung auch heute geben. Wir ändern unsere Meinung nicht. Wenn wir einmal alles geprüft haben und dann unsere Zustimmung gegeben haben, dann werden wir auch weiterhin unsere Zustimmung geben! Damit, denke ich, habe ich für heute meinen Beitrag geleistet,
denn warum sollen wir dagegenstimmen oder nicht dafür sein, wenn es sachlich richtig ist. Deswegen würde
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Wort nehme ich gerne. Es reizt mich, zunächst einmal zwei Dinge anzumerken. Ich freue mich erst einmal, dass sich der Raum wieder einigermaßen gefüllt hat, und ich bedauere, dass das in den Reihen meiner eigenen Partei nicht der Fall ist. Das muss ich mal sagen.
Zum Zweiten möchte ich ganz gern auf Herrn Heydorn eingehen. Herr Heydorn, da machen Sie den Bock zum Gärtner! Wenn das Gesetz von Übel ist – und das Gesundheitsmodernisierungsgesetz ist aus unserer Sicht von Übel –, von der Sozialministerin zu verlangen, dass sie dann aber voranschreiten und das als Erste ändern soll, das ist eine Verkehrung der Realitäten.
Sehr geehrte Damen und Herren, viele Menschen erleben die so genannten Reformen als etwas Beunruhigendes und Belastendes, belastend sowohl in seelischer, ganz besonders aber in finanzieller Hinsicht. Dazu gehören zum Beispiel die Regelungen des so genannten Gesundheitsmodernisierungsgesetzes, weil trotz erzwungener Beiträge an die Krankenkassen zusätzlich zwei Prozent beziehungsweise für chronisch Kranke ein Prozent vom Bruttoverdienst als Eigenbeteiligung an den Gesundheitskosten aufgebracht werden müssen. Derartige Belastungen werden bislang noch dadurch erhöht, dass chronisch Kranke alle 52 Kalenderwochen ihren Status bestätigen lassen müssen. Diese Praxis wiederum ist gleich dreifach belastend. Erstens führt sie zu erhöhtem Verwaltungsaufwand für die Krankenkassen, zweitens stellt sie die Ablenkung des Arztes von seiner Profession und die zwanghafte Degradierung zum Kaufmann dar und drittens schafft sie Stress für die ohnehin schon vom Schicksal betroffenen Patientinnen und Patienten.
Der Sozialausschuss will einem unwürdigen Zustand entgegentreten. Das hat er mit seiner Beschlusslage und mit seinem Entschließungsantrag getan. Wenn keine Hinweise vorliegen, dass die Dauerbehandlung zwischenzeitlich beendet ist, sollen chronisch Kranke hinsichtlich ihrer Gesundheitskosten Erleichterung erfahren. Um wen es sich handelt, ist gesagt worden, um diejenigen, die in den Pflegestufen II und III sind, Dialysepatientinnen und -patienten, Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 60 Prozent aufwärts. Wir würden somit die Praxis eines sozial ungerechten Gesetzes lindern, und das für nicht wenige Menschen in diesem Land, nämlich für 25.000.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn man auf diesen Sachverhalt eingeht, ist es aber auch notwendig, noch einmal die Situation, die dazu geführt hat, dass wir uns mit diesem Thema überhaupt beschäftigen müssen, zu reflektieren. Wir haben es kritisch getan, werden es auch weiterhin tun. Herr Müntefering hat das am Wochenende anders beurteilt. Er spricht von einem großen Erfolg. Es ist ein Erfolg – und jetzt werde ich sarkastisch –, dass hier
bisher chronisch Kranke die ersten sechs Wochen diesen Jahres im Unklaren gelassen wurden, ob ihr Status „chronisch krank“ fortgilt oder nicht. Es ist ein Erfolg, dass die Kassenbeiträge von durchschnittlich 14,4 Prozent nicht wie versprochen am Ende dieses Jahres bei 13,6 Prozent liegen, sondern bei 14,1 Prozent derzeit verharren.
Es ist ein Erfolg, dass lediglich 23 Krankenkassen von sage und schreibe 395 ihre Beiträge senkten. Natürlich ist es ein Erfolg, dass die Gesundheitskosten gesunken sind. Das wird auch für Mecklenburg-Vorpommern attestiert. Die Frage ist: Stimmt das? Ich sage, das stimmt nicht, denn die Gesundheitskosten sind von der Gemeinschaft auf den Einzelnen lediglich verlagert worden. Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben im ersten Halbjahr 15 Millionen Euro mehr für Zuzahlung für Rezepte, 17 Millionen Euro mehr für vormals verschreibungspflichtige und jetzt nicht verschreibungspflichtige Medikamente und 16 Millionen Euro für die bislang nicht gekannte Praxisgebühr ausgeben müssen.