Protokoll der Sitzung vom 26.01.2005

haben sicherlich einiges gebracht.

(Harry Glawe, CDU: Da haben Sie Erkenntniszuwachs gekriegt!)

Wir werden damit auch noch gründlich umgehen, inhaltlich. Das ist aber heute nicht mein Thema. Aber sie haben zumindest deutlich gemacht, dass ein umfassendes Beteiligungsverfahren beabsichtigt und organisiert wurde.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Angelika Gramkow, PDS)

Es gab lediglich einen entscheidenden Fakt, der uns nach gründlichem Abwägen dazu gebracht hat, das Gesetzgebungsverfahren zu erweitern, und zwar hin zu einer Dritten Lesung für ein Gesetz. Das finden Sie ja als Möglichkeit im Paragraphen 52 unserer Geschäftsordnung. Dritte Lesungen sind dann angebracht, wenn sich in der Gesetzgebungsdebatte Inhalte in Größenordnungen verändern. Ich denke, das, was im Moment passiert mit dem Schulgesetz, ist ein klassischer Fall für eine Dritte Lesung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Angelika Gramkow, PDS – Zuruf von Frank Ronald Lohse, SPD)

Ich denke auch, es ist ganz deutlich gesagt worden, dass wir, nachdem wir in der Zweiten Lesung das Gesetz in Auswertung der Anhörung, vor allem mit dem Thema „Längeres gemeinsames Lernen“, verändert haben, dieses wieder in ein breites Anhörungsverfahren geben.

(Harry Glawe, CDU: Müssen Sie doch.)

Dieses ist im Übrigen ein zusätzliches Angebot, denn wir würden uns auch andernfalls mit einer Zweiten Lesung rechtlich sehr wohl immer noch in unserem Rahmen bewegen.

(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Gerade so!)

Es ist aber aus unserer Sicht sinnvoll, dieses so zu tun. Das bedeutet, durch die Dritte Lesung wird vor der Sommerpause ein umfassend beratenes Gesetz verabschiedet.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Angelika Gramkow, PDS)

Im gleichen Atemzug halte ich es auch für völlig logisch, dass man sagt, für eine Umsetzung kann dann nur das Jahr 2006 in Frage kommen. Das ist das Jahr, von dem man schon seit längerem, genau seit fünf Jahren, weiß, dass dort die Schulentwicklungsplanung dieser Periode ausläuft. Auf dieses Jahr 2006 in der Änderung der Schulentwicklungsplanung für die Landkreise und kreisfreien Städte war auch der erste Gesetzentwurf ausgerichtet, denn ich muss hier mal eine weit verbreitende Ente abschießen.

(Torsten Koplin, PDS: Oi!)

Es war überhaupt nicht beabsichtigt, diesen fünfjährigen Turnus zu verkürzen. Es ging nur um Eingangsklassen, um nichts weiter. Eingangsklassen, die nicht mehr gebildet werden – im Übrigen auch schon in diesem Jahr –, bedeuten noch lange nicht, dass ein Standort nicht mehr existiert. Das muss man einfach einmal sauber auseinander halten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Torsten Renz, CDU: Wenn Sie keine Eingangsklassen mehr bilden, dann wird der Standort langfristig nicht mehr da sein, Frau Polzin! Das ist doch logisch!)

In diesem Sinne halte ich mich in diesem Redebeitrag zunächst zurück, weiter auf Dinge einzugehen, zu reagieren, bei denen es mir natürlich schon in den Fingern juckt. Aber ich halte mich zunächst an das Thema und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Polzin.

Das Wort hat jetzt der Vizepräsident, der Abgeordnete Herr Bluhm von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema der Aktuellen Stunde ist schon ein Novum in diesem Hohen Haus und in der Parlamentsgeschichte Mecklenburg-Vorpommerns,

(Heike Polzin, SPD: Es ist aber kein rühmliches Kapitel. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

denn das Verfahren zu einem Gesetz in einer Aktuellen Stunde zu behandeln ist doch nur möglich, wenn unterstellt wird, dass das Verfahren nicht den Vorschriften der Verfassung oder der Geschäftsordnung des Landtages entspricht.

(Reinhard Dankert, SPD: Ja, dann muss man zum Verfassungsgericht gehen.)

Falls Sie, meine Damen und Herren von der CDU, dies wirklich meinen, dann sind Sie hier am falschen Ort,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, Angelika Gramkow, PDS, und Torsten Koplin, PDS)

denn eine Aktuelle Stunde,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Was möchten Sie denn? – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

kann einen solchen Fehler, wenn es ihn denn gäbe, nicht heilen.

(Egbert Liskow, CDU: Das möchten Sie gerne. – Zuruf von Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU)

Da müssten Sie dann schon den Klageweg beschreiten.

(Heike Polzin, SPD: Ja, dann mal los!)

Aber Sie wissen ganz genau, dass kein Verstoß vorliegt.

(Beifall Heike Polzin, SPD – Angelika Gramkow, PDS: Richtig!)

Es geht vielmehr darum, der Öffentlichkeit zu suggerieren, es sei hier etwas nicht in Ordnung.

(Heinz Müller, SPD: Es geht um Klamauk! – Ute Schildt, SPD: Genau!)

Das haben Sie in den letzten Wochen zur Genüge getan.

(Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU – Heike Polzin, SPD: Ja.)

Und dass Sie nun auch noch das Parlament als Tribüne benutzen, ist, soweit ich mich zurückerinnern kann, ein einmaliger Vorgang. Ich hätte es noch verstanden, wenn es um die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, mit den aktuellen Debatten gegangen wäre. Zum Inhalt eines Gesetzes kann man natürlich immer unterschiedlicher Meinung sein. Nun, das würde aber verlangen, sich inhaltlich und gleichzeitig finanziell um tragfähige und umsetzbare Alternativen zu bemühen. Das, was bisher von der CDU dazu vorgelegt wurde, erfüllt allerdings diesen Anspruch nicht annähernd.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Heike Polzin, SPD: Richtig.)

Da Sie diese Auseinandersetzung scheinbar scheuen, zurück zum Thema, nämlich dem Gesetzgebungsverfahren. In Abschnitt 3 Artikel 55 (Gesetzgebungsverfahren) Absatz 1 unserer Landesverfassung ist geregelt: „Gesetzentwürfe werden von der Landesregierung oder aus der Mitte des Landtages sowie gemäß Artikel 59 und 60 aus dem Volk eingebracht.“

(Heike Polzin, SPD: Tja.)

„Ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Landtages muss von einer mindestens Fraktionsstärke entsprechenden Zahl von Mitgliedern des Landtages unterstützt werden.“ Der vorliegende neunte Änderungsgesetzentwurf zum Schulgesetz wurde von den Fraktionen der SPD und PDS eingebracht. Fazit:

Erstens. Zwei Fraktionen haben den Entwurf eingebracht.

Zweitens. Zwei Fraktionen unterstützen ihn.

(Egbert Liskow, CDU: Sind Sie sich da sicher überhaupt? – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Die Festlegungen der Geschäftsordnung des Landtages zu den Formvorschriften des Paragraphen 46 Absatz 1 und Satz 2 sind eingehalten. Die Erste Lesung nach Paragraph 48 wurde im Parlament durchgeführt. Die Überweisung in die Ausschüsse nach Absatz 2 ist erfolgt. Die Anhörung gemäß Paragraph 22 wurde ordnungsgemäß beantragt, auf die Tagesordnung gesetzt, beraten und beschlossen und sie hat ordnungsgemäß stattgefunden.

Fazit: Auch diese Vorschriften wurden eingehalten. Ich kann folglich im Moment überhaupt nicht erkennen, wo Ihr Verfahrensproblem liegt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Der von Ihnen kritisierte Mangel, der vorliegende Gesetzentwurf entspricht nicht mehr den aktuellen Beschlüssen von PDS- und SPD-Fraktion, wird auch durch die häufigere Wiederholung nicht richtig,

(Heike Polzin, SPD: So ist das wohl.)