Ich hoffe, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, dass dieses die Grundlage ist für eine zügige und eine gewinnbringende Beratung in den zuständigen Ausschüssen. Wir hoffen, dass dieses Gesetz zum 1. Januar 2006 in Kraft treten kann und die Wasserbehörden ausreichend Zeit zur Vorbereitung haben. – Danke schön.
Fraktionsübergreifend ist vereinbart worden, eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1612 zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Finanzausschuss, an den Wirtschaftsausschuss sowie an den Landwirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall, damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 11 noch vor der Mittagspause aufzurufen. Ich rufe also auf d e n Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU und PDS – Zukunftssicherung des Norddeutschen Rundfunks (NDR), Drucksache 4/1635.
Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS: Zukunftssicherung des Norddeutschen Rundfunks (NDR) – Drucksache 4/1635 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Abstimmung mit den Fraktionen der CDU und der PDS habe ich die Aufgabe, den genannten Antrag einzubringen:
„Die Landesregierung wird“ mit diesem Antrag „aufgefordert, in den von Niedersachsen begonnenen Verhandlungen zur Novellierung des NDR-Staatsvertrages dafür einzutreten, dass
Die Fraktionen dieses Landtages haben sich darauf verständigt, diesen Antrag gemeinsam einzubringen, was hiermit geschehen ist. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Das Wort hat jetzt der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Dr. Harald Ringstorff.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einen gemeinsamen Antrag aller drei in diesem Haus vertretenen Fraktionen gibt es wahrlich selten. Heute gibt es einen. Der Ihnen vorliegende Antrag zur Zukunftssicherung des Norddeutschen Rundfunks wurde gemeinsam von der SPD, CDU und PDS eingebracht. Dieser Antrag ist gut und wichtig, setzt er doch ein politisches Signal. Er stärkt die Position der Landesregierung MecklenburgVorpommerns bis zur endgültigen Unterzeichnung des neuen Staatsvertrages und auch für die Zeit danach. Bis 2007 müssen weitere wichtige Punkte zwischen den Vertragsländern geklärt werden. Der Antrag ist klar und unmissverständlich in seinen Forderungen, Forderungen, die vom Landtag auch in den vergangenen Monaten bereits fraktionsübergreifend vertreten wurden. Damit hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern der Landesregierung in den zurückliegenden Verhandlungen den Rücken gestärkt
Meine Damen und Herren, in der vergangenen Woche, am 14. April, haben sich die Regierungschefs Hamburgs, Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und MecklenburgVorpommerns im Grundsatz auf einen Entwurf für einen neuen Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk geeignet. Der zugrunde liegende Staatsvertrag besteht seit 1991 nahezu unverändert fort. Die Anforderungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben sich seitdem jedoch gravierend verändert. Die Notwendigkeit der Modernisierung und Anpassung an die gültige Rechtslage ist also auf jeden Fall gegeben. In diesem Punkt waren sich auch alle Vertragsländer einig.
Aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns hat sich der NDR als norddeutsche 4-Länder-Anstalt bewährt und ist ein gutes Beispiel norddeutscher Kooperation. Als OstWest-Anstalt leistet der NDR einen wichtigen Beitrag zum Zusammenwachsen der Gesellschaft. Darüber hinaus ist er der beliebteste Regionalsender Deutschlands. Wenn man über die beschriebene Modernisierung hinaus aber ein solches Gebilde reformieren möchte, dann muss man das unseres Erachtens sehr behutsam tun, sonst macht man mehr kaputt, als man verbessert.
Über das Maß notwendiger Veränderungen gingen die Verhandlungspositionen der Vertragsländer anfangs zum Teil stark auseinander. Insbesondere Niedersachsen vertrat, wie Sie wissen, sehr weitgehende Forderungen in Bezug auf die Schaffung eines größeren Regionalbezuges und einer veränderten Gremienzusammensetzung, die stärker nach politischen Gesichtspunkten ausgerichtet sein sollte.
Der nun zwischen den norddeutschen Ländern ausgehandelte Vertragsentwurf stellt einen hart erkämpften Kompromiss dar. So ist der Bestand des NDR als 4-Länder-Anstalt weiterhin gewährleistet. Auch die Staatsferne des NDR – für uns sehr wichtig – bleibt gesichert. Der Verwaltungsrat überwacht die Tätigkeit des Intendanten, staatliche Einflüsse darf es auch weiterhin nicht geben.
Dem von Niedersachsen geäußerten Informationsbedürfnis wird insofern Rechnung getragen, dass nun vier Vertreter der Länder zu Sitzungen des Verwaltungsrates zugelassen werden, die jedoch nur Rederecht, aber kein Stimmrecht haben. Unter der Beachtung der Programmautonomie und der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit hat der NDR nun die Gelegenheit, der Vielfalt der Regionen noch stärker Rechnung zu tragen. So ermöglicht der jetzt vorliegende Entwurf die Regionalisierung der Landesfenster im Fernsehen.
Erstens. Über eine zukünftige Verkleinerung des Rundfunkrates werden wir nachdenken müssen. Eine Verkleinerung des Gremiums bedarf jedoch sorgfältiger Abwägung, damit dem gesellschaftlichen Pluralismus auch weiterhin in gebührender Weise Rechnung getragen wird.
Eine Verständigung war in der Kürze der Zeit nicht möglich. Dies soll bis zum Ablauf der Amtsperiode 2007 geprüft werden und wurde daher in einer Protokollerklärung zum Staatsvertrag festgehalten. Damit wird zugleich Paragraph 17 Absatz 7 entsprochen, der eine Prüfung der Zusammensetzung des Rundfunkrates zum Ablauf jeder Amtszeit vorsieht. Es kommt nun darauf an, weiterhin eine ausgewogene Zusammensetzung sicherzustellen. Meine Damen und Herren, hier ist die Kuh also noch nicht endgültig vom Eis, hier müssen wir noch wachsam sein.
Zweitens. Zurzeit befinden sich die Länder mit der Generaldirektion Wettbewerb in einem schwierigen Abstimmungsprozess, was die europarechtliche Entwicklung des Medienrechts angeht. Dessen Ergebnis soll abgewartet werden. Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des NDR kann eine Umsetzung nur einheitlich für alle Rundfunkanstalten in einem Rundfunkstaatsvertrag aller Länder erfolgen. Daher hat man sich in einer weiteren Protokollerklärung darauf verständigt, mögliche, durch das EU-Verfahren notwendige Maßnahmen später umzusetzen. Bereits jetzt wurden aber die Prüfungskompetenzen der Rechnungshöfe erweitert – auch von uns unterstützt – und die örtliche Zuständigkeit an das Rechtsaufsicht führende Land geknüpft.
Drittens. Schließlich haben wir in einer weiteren Protokollerklärung dem NDR nochmals einen Anstoß gegeben,
Meine Damen und Herren, die seit Februar verstrichene Zeit haben wir, glaube ich, gut genutzt, um die vorgebrachten Novellierungswünsche sachgerecht zu diskutieren. Die meisten Punkte konnten geklärt werden. In einigen angesprochenen Punkten geht die Diskussion weiter. Es liegt meines Erachtens nun aber erst einmal ein tragfähiger Kompromiss vor. Die Unterzeichnung des Staatsvertrages ist für Ende April geplant und noch vor der Sommerpause soll die Befassung der Landtage erfolgen. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Auch wenn wir durch eine Mitteilung aus Potsdam lernen mussten, dass sich der Rundfunk Berlin-Brandenburg ebenfalls als eine Ost-WestRundfunkanstalt begreift und der NDR somit zumindest in dieser Frage nicht einzigartig ist, so ändert diese Feststellung nichts an der hier von allen Fraktionen einhellig vertretenen Auffassung, der Norddeutsche Rundfunk hat sich als 4-Länder-Anstalt bewährt und sollte in seiner bewährten Art weiterhin tätig sein können.
Fraglos, auch am öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht die Zeit nicht vorbei und es ist einerseits absolut legitim, über mögliche oder gar notwendige Änderungen zu debattieren. Andererseits sollte aber klar sein, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern an den erfolgreichen Grundsätzen unseres Norddeutschen Rundfunks nicht zu rütteln gedenken. Was der Landtag als wesentliche Konstanten betrachtet, bringt der vorliegende Antrag sehr klar zum Ausdruck, und ich darf für meine Fraktion in Anspruch nehmen, dass wir uns darüber freuen, dass wir in diesem Haus dazu eine zwar nicht häufige, aber doch hin und wieder wiederkehrende so einhellige Auffassung vertreten.
Wenn Niedersachsen nun versucht, die eigene Position im Norddeutschen Rundfunk zu stärken, so ist das sicherlich ein legitimes Ansinnen aus Sicht des Landes Niedersachsen, sollte in der Kausalität jedoch bedeuten, dass wir genauso kraftvoll versuchen, unsere eigene Position zum Ausdruck zu bringen, und in diesem Sinne sollte der vorliegende Antrag auch verstanden werden.
Erlauben Sie mir, aus meiner Sicht noch einige Anmerkungen zu den vier Punkten des Antrages vorzutragen:
Erstens. Der Norddeutsche Rundfunk soll als 4-LänderAnstalt erhalten bleiben. Ich denke, dazu gibt es, übrigens auch außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern, wenige Streitpunkte. Der norddeutsche Bezug und die enge Verbindung zwischen den Nordländern durch gleichgeartete und ähnliche Strukturen, Traditionen, kulturelle Eigenhei
ten, aber durchaus auch Probleme sorgt nach meiner Überzeugung dafür, dass der NDR sowohl über eine sehr hohe Authentizität verfügt, aber auch für ein besseres Verständnis unserer Nachbarn sorgt. Das ist gut so und ein wichtiger Beitrag nicht nur im Zusammenwachsen von Ost und West, sondern auch für ein gemeinsames norddeutsches Verständnis.
Zweitens. Wir wollten die Staatsferne des NDR weiter gesichert wissen. Ich denke, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu diesem Punkt erübrigen sich ausführliche Erörterungen, da uns allen als ein Parlament eines neuen Bundeslandes sehr wohl bewusst ist, welche verheerenden Wirkungen solche dominierenden Stellungen der Medien haben. Diese Lehre aus der eigenen Geschichte hat sich, so denke ich, fest bei uns allen eingebrannt.