Protokoll der Sitzung vom 21.04.2005

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Am Ende meiner Ausführungen bitte.

Bitte.

Insbesondere geht es um die Frage, wie mit der Zusammenlegung von Studiengängen, mit der Abstimmung von Studienorten, ihrer Verlagerung und so weiter umgegangen werden soll. Nach Paragraph 8 LHG ist die Zusammenarbeit und Kooperation miteinander möglich, und zwar als freiwillige Aufgabe.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Ich glaube, wir brauchen auf diese Fragestellung, wie das praktikabel und rechtssicher umgesetzt werden soll, auch eine juristische Antwort.

Zweitens. Die Wiedereinführung des ursprünglich einmal in einem Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern stehenden Paragraphen 6 Absatz 1, der festlegte, ich zitiere: „Im Rahmen der Fortentwicklung der Hochschulplanung kann die Kultusministerin Studiengänge und Graduiertenstudien nach Anhörung der Hochschule aufheben.“ Eine solche Regelung lehnen wir ab! Damit würde einer der zentralen Kernpunkte der Hochschulautonomie aufgehoben werden. Nur am Rande bemerkt sei hier, dass 1994 Frau Schnoor die Kultusministerin einer CDU/F.D.P.-Landesregierung war. Zumindest damals hielt man von Seiten der CDU noch restriktive Eingriffe des Landes in die Hochschulen für notwendig und legitim.

(Wolfgang Riemann, CDU: Wir sind ja lernfähig, Herr Bluhm!)

Aber Sie lernen ja dazu, Herr Riemann. Das finde ich in Ordnung. Von daher war die Frage der Entwicklung der Hochschulautonomie damals in der Hochschulgesetzdiskussion dieses Parlaments eine übergreifende Position.

Drittens, Studiengebühren.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Es kommen aus den Hochschulen und nach der vorliegenden Pressemittlung von Ihnen, Frau Lochner-Borst, auch aus der CDU vermehrt Signale, die heißen: Wenn ihr nicht genug Geld habt, dann lasst uns doch Studiengebühren einführen und stellt sie den Hochschulen zur Verfügung!

(Torsten Renz, CDU: Der Rächer des kleinen Mannes!)

Dass den Hochschulen zusätzliche Einnahmen willkommen sind, das kann ich verstehen. Studiengebühren sind aber aus unserer Sicht nicht dafür geeignet, strukturelle Nichtentscheidungen gegenzufinanzieren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Die PDS lehnt deswegen Studiengebühren ab. Sie sind auch nach den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zumindest nach der gesetzlichen Regelung nicht in dieser Legislaturperiode möglich. Dass die CDU-Fraktion in diesem Landtag in das Horn der unionsgeführten Bundesländer stößt, macht, wie gesagt, Ihre Presseerklärung vom 10. Februar 2005 deutlich. Darin fordern Sie die Landesregierung auf, die Einführung von Studiengebühren vorzubereiten. Dass Sie auch noch versuchen, Ihre alten politischen Ziele mit der aktuellen Hochschulpolitik des Landes zu begründen, ist besonders schlimm. Sie suggerieren daher, dass die Studiengebühr das Lösungsmittel sei, um

die Finanzprobleme des Landes und ihre Wirkung auf die Hochschulen zu kompensieren. Das wäre dann, so deutlich muss man es formulieren, Hochschulfinanzierung auf Kosten der Studierenden. Da könnten Sie auch fordern, dass wer Arbeit hat, keinen Lohn bekommt, sondern noch Geld mitbringen muss, damit er arbeiten kann.

(Torsten Renz, CDU: Beeindruckend! – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Es reicht Ihnen offensichtlich nicht, dass am sozial unverträglichen Sozialabbau …

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Es reicht Ihnen offensichtlich nicht, dass Sie am bundesweiten Sozialabbau an verantwortlicher Stelle beteiligt sind. Sie wollen diese unsoziale Politik auch noch auf die Studierenden ausdehnen. Über die Folgen einer solchen Entscheidung hat Herr Brodkorb hier schon gesprochen. Ich möchte das aus Zeitgründen an dieser Stelle weglassen.

Wettbewerbsvorteile unserer Hochschulen wie gute Betreuungsrelationen, übersichtliche Strukturen und damit schnelle Studienabschlüsse sollen nicht gefährdet werden. Deswegen geht es tatsächlich um die Frage, wie wir die Auswirkungen von Strukturentwicklungen in unseren Hochschulen tatsächlich praktikabel gemeinsam in einem dialogischen Prozess gestalten. Es könnte gut sein, dass alles, was wir am Ende des Verfahrens an Eckwerten und Zielvereinbarungen vereinbaren, durch die Einführung von Studiengebühren und die entsprechenden Rückwirkungen bloße Makulatur werden könnte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach wie vor liegen uns, und da muss ich meinem Vorredner zustimmen, keine Vorschläge der Opposition zu künftigen Hochschulstrukturen vor, die zugleich auch finanzierbar sind. Sie machen es wie immer: Alles bleibt so, wie es ist. Es ist nur sehr verwunderlich, dass sich in anderen ostdeutschen Ländern, in denen Sie die Regierung stellen, die Probleme von unseren nicht so sehr unterscheiden. Auch dort mussten oder müssen die Fragen nach finanzierbaren Strukturen im Hochschulbereich beantwortet werden.

Auf Ihrer Bildungskonferenz in Wismar haben Sie die von meinem Kollegen Brodkorb erwähnten Bildungsminister von Sachsen-Anhalt, Professor Olbertz, sowie den ehemaligen Bildungsminister von Sachsen, Professor Dr. Rößler, ja dagehabt und sich die Frage beantworten lassen, wie sie das in ihren Ländern haben ablaufen lassen und wie sie die Probleme in Mecklenburg-Vorpommern sehen. Da ist es tatsächlich so – ich komme damit zum Schluss –, dass in Sachsen und in Sachsen-Anhalt, nicht nur in Bayern, ähnliche Strukturfragen, ähnliche Entscheidungskompetenzen und Fragen auf die Tagesordnung gehoben wurden und die entsprechenden Entscheidungen auch so getroffen wurden. Deswegen gehe ich zusammenfassend davon aus, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, dass mit der Rede des Ministers Ihre Fragen beantwortet sind und sich der Antrag entweder erledigt hat oder wir ihn ablehnen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie jetzt die Anfragen der Abgeordneten?

Bitte schön.

Bitte.

Herr Bluhm, unter welchen Bedingungen wollen Sie beziehungsweise Ihre Fraktion, wie Sie das eben in Ihrer Rede angedeutet haben, denn nun ein Strukturgesetz zulassen?

(Heiterkeit bei Wolfgang Riemann, CDU)

Ich habe mich überhaupt noch nicht zu einem Für oder Wider für ein Strukturgesetz geäußert. Ich habe, wenn Sie zugehört haben, deutlich formuliert, dass meine Fraktion im Moment keine Notwendigkeit für ein solches Gesetz sieht. Das kann sich im Zusammenhang mit den nachfolgenden Diskussionen, deren Zeitabläufe der Minister hier deutlich gemacht hat, ändern. Das ist allerdings nur über ein Gesetzgebungsverfahren hier in diesem Hohen Hause möglich. Das ist die tatsächliche und gesetzliche Rechtslage. Von daher müsste, wenn man tatsächlich ein solches Gesetz verabschieden wollte und punktuell hochschulautonome Entscheidungen auf eine Landeskompetenz heben würde, man hier im Landtag darüber debattieren und es verabschieden. Aber so durch die kalte Küche wird eine solche Entscheidung ja nicht beabsichtigt sein. Das hat weder der Minister hier erklärt, noch kann ich das für die SPD vernehmen. Wir wollen einen offenen dialogischen Prozess. Dass man natürlich in …

(Wolfgang Riemann, CDU: Dann gehen Sie mit Ihrer Meinung rein und kommen mit der der Finanzministerin wieder raus! – Heike Polzin, SPD: Oh!)

Herr Riemann, mir geht’s da ja nicht wie Ihren Kollegen woanders.

(Heike Polzin, SPD: Ja, eben.)

Für mich ist diese Frage aber offen und gleichzeitig deutlich zu formulieren.

(Zuruf von Dr. Martina Bunge, PDS)

Wir sind nach wie vor für die Umsetzung des Paragraphen 15 LHG, der hochschulautonome Entscheidungen ermöglicht. Von daher, denke ich, werden wir jetzt, wenn der Minister nächste Woche mit den Rektoren die entsprechenden Entwürfe für die Eckpunkte diskutiert hat und sie vorlegt, in den öffentlichen Disput über die Frage gehen: Ist das, was vorgelegt ist, richtig fürs Land? Ist das finanzierbar fürs Land? Wie ist es gestaltbar? Wir werden in dem Entscheidungsprozess darüber zu entscheiden haben, wie der Paragraph 15 LHG umgesetzt wird.

Gestatten Sie noch eine Nachfrage?

Bitte schön.

Bitte, Frau Abgeordnete.

Wenn sich in diesem Prozess ergibt, dass es beispielsweise Finanzierungsprobleme gibt, dann könnten Sie sich also durchaus ein Strukturgesetz, das autonome Entscheidungen der Hochschulen zukünftig auf die Landesebene zurückzieht, vorstellen? Habe ich das richtig verstanden?

(Dr. Martina Bunge, PDS: Vielleicht wollen wir das auch.)

Das ist wahrscheinlich eine zu einseitige Interpretation.

(Heike Polzin, SPD: Das war suggestiv.)

Auch die Aussagen des Ministers haben deutlich gemacht, und im Übrigen ist es ja in anderen Ländern, die CDU-geführt sind, nicht anders passiert, dass bestimmte Abgleiche hochschulübergreifend,

(Wolfgang Riemann, CDU: Das kann doch dann besser sein.)

um sie rechtssicher zu vollziehen, wahrscheinlich entsprechender gesetzlicher Voraussetzungen bedürfen. Ob das ein solches Strukturgesetz sein soll, das weiß ich im Moment noch nicht zu beantworten. Das, was wir aber trotzdem parallel sichern wollen, ist die entsprechende Umsetzung der Hochschulautonomie, die im Übrigen ja auf dem Planverfahren, ich kann es nur noch mal wiederholen, des Paragraphen 15 mit einem Zyklus von in der Regel etwa fünf Jahren basiert. Das, was hier in Rede steht, ist ein Zeitraum, der geht weit darüber hinaus und ist mit dem Paragraphen 15 des LHG nicht gedeckt.

(Beifall Mathias Brodkorb, SPD, und Heike Polzin, SPD)

Danke schön, Herr Bluhm.

Das Wort hat jetzt der fraktionslose Abgeordnete Herr Dr. Bartels.