(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Heiterkeit bei Dr. Ulrich Born, CDU – Sigrid Keler, SPD: Oh! – Heike Polzin, SPD: Was lehrt uns das? – Heinz Müller, SPD: Jetzt bin ich aber tief beeindruckt.)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Also ich denke, dass der Papst aus Bayern kommt, sei ihm gegönnt.
Aber ich frage mich, was das nun mit der Hochschulpolitik in Mecklenburg-Vorpommern zu tun hat, Frau Lochner-Borst, tut mir Leid.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Dr. Ulrich Born, CDU: Der Mann ist Hochschulprofessor in Bayern. – Dr. Till Backhaus, SPD: Aber er war lange nicht mehr da. – Zuruf von Heike Polzin, SPD)
Wenn Sie der Meinung sind, dass wir einen CDUAntrag brauchen, um Informationen zu bekommen, das ist Ihre Sicht auf die Dinge. Ich gehe davon aus, dass, wenn Sie Ihren Antrag wirklich im Wortlaut ernst nehmen und die Rede des Ministers hier vernommen haben, Sie eigentlich zu dem Ergebnis kommen können, Sie erklären Ihren eigenen Antrag für erledigt, weil sich auf die Fragen, die in Ihrem Antrag stehen, der Herr Minister zu dem aktuellen Stand geäußert hat.
Und wenn ich den Gedanken von meinem Kollegen Brodkorb aufgreifen darf, der gesagt hat, wie denn wohl Ihr nächster Antrag aussieht,
da mutmaße ich dann, Sie wollen eine Enquetekommission zur Hochschulentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern.
(Beifall und Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Heike Polzin, SPD: Genau.)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die gegenwärtige Diskussion über die möglichen und notwendigen Strukturveränderungen ist ohne Zweifel sehr komplex, sehr emotional und natürlich auch sehr interessenorien
tiert. Und sie sind keine Debatte, das haben alle Vorredner, von Herrn Liskow bis jetzt eben zu Frau LochnerBorst, deutlich gemacht, es sind eigentlich keine Fragen, die nur im Rahmen von Landesgrenzen Mecklenburg-Vorpommerns stattfinden. Es sind nicht einmal Fragen, die nur auf deutscher Wissenschafts- und Hochschulebene stattfinden, sondern sie sind europäisch und international.
Und der Minister hat in seinen Ausführungen ganz deutlich formuliert, welche Herausforderungen insbesondere die Europäische Union, die Erweiterung der Europäischen Union an Hochschulentwicklung auch in MecklenburgVorpommern stellt. Im Rahmen der Gespräche in Brüssel mit dem Generaldirektor, für Bildungsfragen zuständig, wurde deutlich, wir haben über 4.000 Universitäten und Hochschulen in der Europäischen Union.
In diesem Bereich werden Fördermittel der Europäischen Union, werden künftige Hochschulentwicklungen wesentlich stattfinden. Und in diesem Konzert von über 4.000 Hochschulen in Europa und natürlich darüber hinaus sind die Hochschulen Mecklenburg-Vorpommerns zukunftsfähig zu entwickeln. Dass das alles ein schwieriger Findungsprozess ist, ist für niemanden wirklich verwunderlich, weil wir ja lange über die Frage der Landeshochschulgesetzgebung, über die Frage der Umsetzung des seit 2002 geltenden Landeshochschulgesetzes hier schon diskutiert haben und das auch nicht so einfach war. Das ist also nicht verwunderlich.
Was mich verwundert, sind natürlich – und da habe ich Parallelen zu meinem Kollegen Brodkorb – Anträge der Opposition in Bezug auf die Frage, wie denn die Landesregierung entsprechend der Verfassung nun aufgefordert werden soll, hier über Form und Inhalt des weiteren Verfahrens zu unterrichten. Ich denke, das hat der Minister deutlich gemacht. Er hat deutlich erklärt, dass in der nächsten Woche die Gespräche fortgesetzt werden, dass natürlich die Fragen auf den Tisch gehören. Das Verfahren, von dem Sie hier reden, ist also, wie Sie ja zugleich in Ihrem eigenen Antrag auch noch feststellen, parallel zu dem Ansatz unterrichtet werden zu wollen, im Paragraphen 15 des Landeshochschulgesetzes geregelt. Und wir gehen als PDS-Fraktion nach wie vor davon aus, dass dieses Verfahren so durchgeführt wird, wie es gesetzlich fixiert ist.
Es ist richtig, dass die Hochschulentwicklungspläne der einzelnen Hochschulen seit Herbst 2004 im Bildungsministerium vorliegen und dem Bildungsausschuss im November 2004 übergeben wurden. Es ist auch richtig, dass das Bildungsministerium die daraus von ihm zu entwickelnden Eckwerte noch nicht vorgelegt hat. Es ist allerdings sehr fraglich, ob bei der großen Bedeutung einer perspektivisch tragfähigen Hochschulplanung und -entwicklung nicht auch ein angemessener Zeitraum für die Exekutive zur Verfügung stehen muss, um zu einem Ergebnis zu kommen.
Die Hochschulen haben fast zwei Jahre gebraucht, um ihre Hochschulentwicklungspläne zu erstellen. Das ist ihnen allerdings nicht anzulasten, denn dafür gibt es ja objektive Bedingungen und Ursachen, die sich aus der Umsetzung der Neuregelung des LHG von 2002 ergeben. Dazu gehört die Neuwahl der Hochschulgremien, die
Neufassung, Diskussion und Verabschiedung der Grundordnung, Satzung und anderer hochschulinterner Vorschriften. Die Zusammenführung der einzelnen Hochschulentwicklungspläne zu Eckwerten wird deshalb rein objektiv Zeit brauchen und weil dieser Prozess durch die Vorlage der Eckwerte durch die Exekutive noch nicht abgeschlossen ist, das können wir kritisieren und bedauern, sind wir als Legislative damit verfahrenstechnisch noch gar nicht befasst.
Das merkt man sehr deutlich, wenn man sich die Einzelpunkte ansieht, zu denen Sie unterrichtet werden wollen. Da geht es im Buchstaben a) um ein Strukturgesetz. Richtigerweise formulieren Sie in der Begründung – „erwägt die Landesregierung“ – das als Vermutung. Im Beschlusstext vorher allerdings suggerieren Sie, als wäre ein solches Strukturgesetz bereits vereinbart und auf den Weg gebracht. Ich denke, der Minister hat hier deutlich gesagt, wie im Moment …
Er hat in der Debatte vorhin, Frau Lochner-Borst, deutlich formuliert, wie der aktuelle Diskussionsstand ist und wie sich dieser durchaus vielleicht ändern kann. Aber das setzt voraus, dass zuallererst einmal im dialogischen Prozess mit den Hochschulen in diesem Lande die Eckwerte diskutiert werden. Und die sind ja nach wie vor nicht vorliegend.
Es ist also etwas eigenartig, wenn Sie Vermutungen zu Tatsachen ummünzen. Hier hätte es vielleicht ja auch die Kleine Anfrage getan.
Bei den Buchstaben b) und c) wird das dann völlig unübersichtlich. Hier fordern Sie auch mit Bezug auf Paragraph 15 des Landeshochschulgesetzes eine Aussage, wie die Landesregierung mit den vorliegenden Hochschulentwicklungsplänen umzugehen gedenkt. Das ist eben in dem von Ihnen genannten Paragraphen 15 in den Absätzen 2 und 3 sowohl hinsichtlich des Verfahrens, des Inhaltes als auch des Ergebnisses ausführlich und umfassend verfahrenstechnisch beschrieben.
Das gilt auch für die Eckwerte, die in Absatz 2 Ziffer 1 bis 3 abschließend geregelt sind. Ich gehe davon aus, dass nach wie vor dieser Wortlaut des Gesetzes so durch die Exekutive umgesetzt wird. Wenn es dazu kommen sollte, dass das nicht so ist, dann wird es auch die Kritik meiner Fraktion zu diesem Verfahren geben.
Ja, da können Sie auch gespannt sein. Ich habe mich gestern schon genau in dieser Frage für meine Fraktion hier noch mal deutlich geäußert.
Ich gehe davon aus, dass die Entwicklung der Stellenausstattung der Hochschulen natürlich in den Eckwerten der Hochschulentwicklung berücksichtigt werden muss. Der mit den Hochschulen schon vereinbarte Abbau von
300 Stellen bis zum Jahr 2009 müsste auch in den eingereichten Hochschulentwicklungsplänen der einzelnen Hochschulen bereits berücksichtigt worden sein.
Uns läuft die Zeit davon und wir müssen – und das hat das Parlament mehrfach in den letzten Monaten getan – versuchen, diesen Prozess zu beschleunigen. Mit der Vorlage der Eckwerte durch den Minister oder die Landesregierung beginnt erst das eigentliche parlamentarische Verfahren. Und ich denke nicht, dass wir hier im Parlament keinen Beratungs-, Diskussions- und möglicherweise Änderungsbedarf haben. Ich möchte nicht, dass wir bei diesem wichtigen Thema gerade im Landtag den eingetretenen Zeitverzug in der Umsetzung des Gesetzes aufholen müssen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was den geplanten Stellenabbau insgesamt anbelangt, da haben wir allerdings ein ungelöstes Problem. Die Hochschulentwicklungspläne sind nach Paragraph 15 Absatz 1 LHG für die Dauer von fünf Jahren aufzustellen. Daraus ergeben sich zwei Fragen:
Erstens. Wann beginnt die Laufzeit der Pläne? Beginnt sie mit der Abgabe im Ministerium oder mit der Verabschiedung der Eckwerte im Landtag?
Zweitens. Wie sind die Vorstellungen der Landesregierung für die Stellenausstattungen ab 2010 planungstechnisch zu berücksichtigen? Sie betreffen praktisch den nächsten Planungszyklus der Hochschulen in ihrer Hochschulentwicklungsplanung.
Eines wird jedoch durch diese Fragestellungen klar: Je länger der Zeitverzug ist, umso kleiner wird die Planungsperiode. Wir alle zusammen hier im Parlament, und zwar unabhängig von der Fraktionszugehörigkeit, betonen, dass es uns darum geht, den Hochschulen langfristig Planungssicherheit zu geben, weil sie die für ihre eigene Entwicklung brauchen. Veränderungen sind allerdings auch nicht von heute auf morgen umzusetzen und so gibt es in der gegenwärtigen Diskussion eine Reihe von Vermutungen, Gerüchten und Irritationen. Zu drei Punkten möchte ich mich explizit äußern:
Erstens. Die PDS-Fraktion sieht gegenwärtig noch keine Notwendigkeit eines Strukturgesetzes. Das kann sich ändern, aber im Moment sehen wir eine solche Notwendigkeit noch nicht.
Der Paragraph 15 des Landeshochschulgesetzes regelt aus unserer Sicht den Inhalt und das Verfahren struktureller Veränderungen. Wir haben aber, wie gesagt, dieses Verfahren nach dem Gesetz noch nie bis zu Ende geführt.
Es gibt auch ernst zu nehmende Stimmen, die meinen, dass die Regelungen des Paragraphen 15 wegen der Autonomie der Einzelhochschule möglicherweise nicht hochschulübergreifende Entscheidungen ermöglichen.