Wir haben ganz konkrete Vorstellungen, in welche Richtung dieser Verfassungsvertrag geändert werden sollte, damit dieses Europa wirklich das wird, was wir uns alle erhoffen, und zwar nicht ein Europa, wo es nur danach geht, auf europäische Strukturmittel zu gucken, sondern wo wir gemeinsam untereinander in Toleranz und Frieden zusammenleben können.
Zum Abschluss, das hatte ich versprochen, noch ein paar Bemerkungen zum vorliegenden Antrag der CDU. Da findet man im Begründungstext Passagen, bei deren Lesen man feuchte Augen, wenigstens aber eine Gänsehaut bekommt.
(Rainer Prachtl, CDU: Bei Ihnen kriegt man eine Gänsehaut. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)
Wenn da beispielsweise steht und festgestellt wird, ich zitiere: „Die Europäische Union ist eine Erfolgsgeschichte. … Mecklenburg-Vorpommern, nunmehr im Zentrum der Erfolgsgeschichte, steht zur Europäischen Union mit ihrem Verfassungsvertrag.“
Die Behauptung ist dann wohl doch reichlich übertrieben, aus unserer Sicht einfach zu doll. Aber wie schön wäre es andererseits, wenn Mecklenburg-Vorpommern im Zentrum der Erfolgsgeschichte stünde.
die im Übrigen fatal an bestimmte euphorische Bewertungen des deutschen Einigungsprozesses durch die eben genannte Partei erinnert. Warum behaupten Sie denn nicht gleich, meine Damen und Herren von der CDU, ganz Europa sei eine blühende Landschaft, in deren Zentrum Mecklenburg-Vorpommern liegt? Aber da muss man sich auch fragen: Wenn Sie dieser Auffassung sind, warum wettern Sie dann laufend gegen die Politik dieser Landesregierung? – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Kollegin Borchardt, nur eine Nachfrage, weil es akustisch nicht so gut zu verstehen war: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie sich ernsthaft wünschen, dass die EU-Verfassung nicht ratifiziert wird?
Wir gehen davon aus, und deswegen sagen wir auch Nein, dass durchaus eine Möglichkeit besteht, dass dieser Vertrag nicht ratifiziert wird, nicht deshalb, weil Deutschland nicht dazu steht, sondern weil die Tendenzen in anderen Ländern eindeutig Hinweise dafür geben. Und ich glaube – und ich bin mir gewiss, auch mit anderen außerparlamentarischen Kräften in Deutschland und in anderen Ländern –,
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, Sie werden verstehen, dass ich mich nur mit dem Beitrag des Kollegen Müller auseinander setze. Ich hätte gehofft, dass die letzte Rede nicht gehalten worden wäre.
Herr Kollege Müller, ich bedanke mich ausdrücklich, dass Sie sich inhaltlich mit dem Verfassungsentwurf auseinander gesetzt haben. Ich stelle fest, dass es bei dem geblieben ist, was dieser Landtag einstimmig am 24. März 2003 beschlossen hat und dass Sie diese Position nachdrücklichen bekräftigen. Ich finde es gut, dass wenigstens dieses Signal für die SPD-Fraktion durch ihren Sprecher nach draußen gehen kann.
Ich will noch einmal auf die Punkte eingehen, die Sie angesprochen haben, wo Sie sagen, da haben Sie Probleme, ob wir hier als Landtag so verfahren sollten. Es wird Sie vielleicht überraschen, wenn ich Ihnen sage, ich stimme Ihnen zu. Es ist nachlesbar in Protokollen aus dem Jahre 1990, dass ich es in der Tat für bedenklich halte, wenn der Landtag ein Abstimmungsverhalten förmlich für den Bundesrat festlegen will, denn insofern ist die Verfassungslage klar, dass zunächst einmal innerhalb der Landesregierung die Abstimmung zu erfolgen hat. Allerdings ist es leider gängige Praxis geworden in diesem Landtag,
dass man zu allem Möglichen und Unmöglichen die Regierung auffordert, im Bundesrat in einer bestimmten Weise abzustimmen.
Wenn Sie unseren Antrag genau lesen, Herr Kollege Müller, werden Sie feststellen, dass wir formuliert haben: „Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für das Land Mecklenburg-Vorpommern eindeutig für die Ratifizierung des Europäischen Verfassungsvertrages einzusetzen.“ Dies ist mehr, als bloß die Hand zu heben. Es geht hier um eine ganz grundlegende Frage, um das Selbstverständnis des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, nämlich ob wir ein klares Bekenntnis zu Europa ablegen, zu dem Europa, wie es heute besteht und wie es sich entwickeln soll nach dem Willen von 25 Staaten. Und das ist etwas anderes, als nur zu sagen, stimmt im Bundesrat so oder so ab.
Ich will an dieser Stelle auch mal mit einer Mär ausdrücklich aufräumen, auch wenn sie sich in Ihrem Koalitionsvertrag wiederfindet, wie übrigens auch in Koalitionsverträgen in anderen Bundesländern, wo auch meine Partei beteiligt ist. Es ist schlicht eine Frage des politischen Opportunismus, wenn man sagt: Wenn sich die Koalitionspartner nicht einigen können, dann enthält man sich im Bundesrat. Gerade in dieser zentralen Frage der Zustimmung, und zwar ohne Wenn und Aber, zu diesem Verfassungsvertrag im Bundesrat zeigt sich, dass es die Enthaltung nicht geben kann. Sie gibt es nach den Regularien des Bundesrates nicht.
Im Bundesrat fragt der Präsident die Länder einzeln ab und bittet um Zustimmung zu einer konkreten Vorlage.