Protokoll der Sitzung vom 25.05.2005

habe ich mir überlegt, der Bauernverband und wir haben gemeinsam dafür gekämpft, dass die Zahlungsansprüche weiter genutzt werden können. 425 Million e n Euro fließen in die landwirtschaftlichen Nutzflächen hinein und damit hat jeder Hektar Ackerland und jeder Hektar Grünland in Mecklenburg-Vorpommern einen Zahlungsanspruch erreicht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Angelika Gramkow, PDS – Ute Schildt, SPD: Genau.)

Das ist eine Superleistung, die wir erreicht haben. Deswegen muss man einfach unterscheiden zwischen der Strukturpolitik und der Förderung durch den Europäischen Agrar- und Ausgleichsfonds. Und ich glaube – man darf das an dieser Stelle auch sagen, Frau Kühnel und Frau Schildt sind ja darauf eingegangen –, wenn man durch das Land Mecklenburg-Vorpommern fährt, dann ist man immer wieder begeistert, was die vielen aktiven Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Amtsvorstände und die Ämter insgesamt geleistet haben.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Da kann die SPD ruhig auch mal klatschen. – Gesine Skrzepski, CDU: Stimmt!)

Und wenn wir das, meine Damen und Herren, mit Sachsen-Anhalt vergleichen, wie weit wir in der Entwicklung der ländlichen Räume gekommen sind, dann unterscheiden wir uns sehr, sehr deutlich.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Ich will an dieser Stelle nur einige Zahlen nennen: Wenn wir uns überlegen – und Sie wissen das sehr genau –, wir haben mittlerweile bei den 1.000 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern weit über 500 in der Dorferneuerung, dann ist das ein Signal dieser Landesregierung, dass wir die Entwicklung der ländlichen Räume in den letzten Jahren massiv vorangetrieben haben.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Und im Übrigen will ich ausdrücklich an dieser Stelle betonen, die Flurneuordnung, die Dorferneuerung, der ländliche Wegebau und die Entwicklung der ländlichen

Räume werden durch dieses Raumentwicklungsprogramm nicht zurückgenommen, sondern die Maßnahmen, die angeschoben worden sind, werden weitergeführt, werden zu Ende geführt.

Ich glaube, man darf an dieser Stelle auch mal sagen, wenn ich mir überlege, was wir an Zuschüssen in der Regierungszeit der CDU/F.D.P. und auch in der großen Koalition von 1991 bis 1997, das sind sieben Jahre, hatten, das sind 466 Millionen DM gewesen, die in die ländlichen Gebiete hineingeflossen sind. Innerhalb der Regierungskonstellation von 1998 bis 2004 – also auch sieben Jahre – sind insgesamt 591 Millionen Euro in die Entwicklung der ländlichen Räume geflossen. Darin enthalten sind im Übrigen nicht LEADER- und INTERREG-Programme, die noch draufzulegen wären. Die Maßnahmen für die ländlichen Entwicklungen betragen dann um 18 Prozent.

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Ich weiß, Herr Riemann, das wollen Sie nicht hören. Wir haben die Mittel und die Anwendung – und damit beschäftigen wir uns im ländlichen Raum, darum muss es uns doch gehen – um 18 Prozent erhöht.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Das werden wir, glaube ich auch, weiterhin deutlich machen, dass uns die Entwicklung dieser ländlichen Räume eben besonders am Herzen liegt.

Dass wir insbesondere bei der weiteren Entwicklung Schwerpunkte setzen müssen, ist, denke ich, durch die Reden deutlich geworden. Für mich unterstreiche ich nochmals: Wir wollen einen möglichst hohen Arbeitskräftebesatz in diesen Vorranggebieten! Wir wollen hohe Tierbesatzzahlen entwickeln! Und wir wollen damit die gute Standortqualität in diesen Regionen unterstreichen!

Und abschließend: Ich glaube auch, mit den Veranstaltungen, die in den nächsten Tagen und Wochen laufen werden – das ist nämlich in der nächsten Woche der Bundesjägertag, der in Mecklenburg-Vorpommern abgehalten wird, und der Deutsche Bauerntag, der erstmalig hier stattfindet, mit den darauf folgenden Veranstaltungen Landjugendtag und Landfrauentag –, sind wir gehalten, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Land nicht permanent schlechtzureden, sondern seine Zukunftschancen aufzuzeigen.

(Beifall bei Angeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Deswegen, meine ich, ist es richtig, dass wir den demographischen Ansatz einfach erkennen und uns darauf einstellen müssen, dass es Binnenwanderung innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern gibt und wir eine Infrastruktur vorhalten müssen, die es auch gestattet, Schwerpunktbildung gerade in den ländlichen Zentralorten zu entwickeln. Auch bei den größeren Städten müssen wir einfach erkennen, dass besondere Entwicklungen davon ausgehen. Ich hoffe, Sie haben es jetzt verstanden, und wünsche mir, dass das Raumordnungsprogramm zügig umgesetzt wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Backhaus.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass das Wort „Schreihals“ ein unparlamentarischer Ausdruck ist, und bitte darum, diesen nicht wieder zu verwenden.

(Dr. Till Backhaus, SPD: Dann soll er doch damit mal aufhören! – Unruhe und Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU)

Herr Rehberg hat noch einmal um das Wort gebeten.

(Dr. Till Backhaus, SPD: Nun muss er wohl doch noch mal, wa?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Herr Holter! Frau Gramkow! Mit 4. November 2004 hat die CDU zu fünf Themenschwerpunkten eine Stellungnahme zum damaligen Entwurf des Landesraumentwicklungsprogramms eingereicht. Ich kann nur sagen, wie bei vielen anderen Stellungnahmen wurde auch diese nicht berücksichtigt. Deshalb weise ich den Vorwurf zurück, dass wir uns nicht eingebracht haben.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, nachdem der Entwurf vorgestellt worden ist, der letztendlich Rechtsverbindlichkeit trägt und als Basis für die Entwicklung der vier regionalen Raumordnungsprogramme dient, dass wir auch darüber debattieren können.

Zweite Anmerkung: Meine sehr verehrten Damen und Herren von SPD und PDS, es geht nicht um das Gestern, es geht nicht um das Hier und es geht nicht um das Heute, es geht um das Morgen und um das Übermorgen!

(Beifall Renate Holznagel, CDU – Angelika Gramkow, PDS: Richtig. – Zuruf von Dr. Till Backhaus, SPD)

Wir haben eine Alternative nicht nur für diesen Punkt. Wir haben nicht gesagt: Erhaltet alle ländlichen Zentralorte! Das ist uns auch bewusst. Aber wir haben in unserer Stellungnahme geschrieben – in einer Verwaltungseinheit in der Fläche, wo die Kriterien des Raumentwicklungsprogramms nicht erfüllt werden, also die 2.000 Einwohner oder andere Kriterien –, dass dort der Verwaltungssitz als Grundzentrum genommen wird, damit ein Amt wie Züssow mit 14.000 Einwohnern, ein großes Flächenamt des heutigen Kreises Ostvorpommern, auch ein Grundzentrum hat. Es kann doch nicht sein, dass 20 Verwaltungseinheiten kein Grundzentrum in diesem Land haben, meine sehr verehrten Damen und Herren. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Backhaus und Herr Rehberg.

Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes, auf Drucksache 4/1477, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Rechts- und Europaausschusses auf Drucksache 4/1698.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1477 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- und Europaausschusses – Drucksache 4/1698 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechts- und Europaausschusses Herr Krumbholz.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegen auf der Drucksache 4/1698 die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechts- und Europaausschusses zum Fünften Änderungsgesetz des Gerichtsstrukturgesetzes vor. Diese Beschlussempfehlung ist in unserem Ausschuss einstimmig angenommen worden. Zuvor gab es die ebenfalls einstimmigen Voten der mitberatenden Ausschüsse des Sonderausschusses und des Finanzausschusses.

Der Gesetzentwurf sieht für geeignete Bereiche die Möglichkeit vor, anstelle des Widerspruchsverfahrens zugleich Klage zu erheben und damit ein Verwaltungsverfahren zu verkürzen. Die geeigneten Bereiche sind hier im Bereich des Baurechts, im Bereich von Verfahren nach dem Emissionsschutzgesetz und im Fischereirecht. So weit, so gut.

Wir haben als Ausschuss die abschließende Beratung am 6. April 2005 durchgeführt und am 13. April 2005 – eine Woche später – wurde das neue Landesfischereigesetz verkündet, so dass in unserer Beschlussempfehlung diese neuen Regelungen des Landesfischereirechts noch nicht enthalten sind. Darin ist noch das „alte“ Fischereigesetz enthalten und aus diesem Grunde beantrage ich, die Beschlussempfehlung hier erneut an den Rechts- und Europaausschuss zu überweisen, um dieses neue Landesfischereigesetz einzuarbeiten.

Die Ausschussberatung soll am 9. Juni stattfinden und auf der Landtagssitzung im Juni könnte dann die Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes abschließend beraten und beschlossen werden. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der CDU – Angelika Gramkow, PDS: Gut, okay.)

Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Im Rahmen der Berichterstattung ist gemäß Paragraph 50 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages die Rücküberweisung dieses Gesetzentwurfes und der Beschlussempfehlung des Rechts- und Europaausschusses sowie die Durchführung einer Dritten Lesung beantragt worden. Hierüber lasse ich zunächst abstimmen. Wer der Rücküberweisung an den Rechts- und Europaausschuss und der Durchführung einer Dritten Lesung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –

(Dr. Ulrich Born, CDU, und Harry Glawe, CDU: Wir sind sehr dafür.)

Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Rücküberweisung des Gesetzentwurfes und der Beschlussempfehlung des Rechtsund Europaausschusses sowie die Durchführung einer Dritten Lesung einstimmig angenommen worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes

der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes des Landes MecklenburgV o r p o m m e r n , auf Drucksache 4/1445, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Umweltausschusses auf Drucksache 4/1707.