Protokoll der Sitzung vom 25.05.2005

Gemeinschaft und zur Umsetzung von internationalen Vereinbarungen erforderlichen Vorschriften zu erlassen. Meine Fraktion ist der Auffassung, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Verordnungsermächtigung wesentliche Interessen des Landes berührt, Herr Jarchow, nicht nur ein Haar in der Suppe. Auf Vorgaben aus Brüssel und Berlin darf nicht aufgesattelt werden. Das ist uns wichtig. Um diesem vorzubeugen, haben wir in den Beratungen zum Gesetzentwurf die ausdrückliche Zustimmung des Landtages eingefordert. Ich denke, das hat auch etwas mit Verantwortung der Abgeordneten zu tun. Dies wurde 2002 vom Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss einstimmig auch so gesehen und der Gesetzentwurf wurde deshalb zurückgewiesen. Leider wurde dies von Ihnen, meine Damen und Herren der Koalition, jetzt anders betrachtet. Andere Länder haben hier auch andere Regelungen. Ich glaube, deswegen wäre es wichtig gewesen, das hier neu zu betrachten.

Da die Landesregierung sich offensichtlich auch heute nicht in der Lage sieht – ich gestehe sehr gerne ein, dass das sehr schwierig ist –, die Kosten für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern zu benennen, und die vorliegende Verordnungsermächtigung zugunsten der obersten Wasserbehörde meiner Fraktion zu weitreichend ist, lehnen wir den vorgelegten Gesetzentwurf ab. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schwebs von der Fraktion der PDS.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Frau Holznagel, sicherlich, die Novellierung des Landeswassergesetzes war überfällig. Wir haben auch etwas über die Gründe gehört. Aber wir können natürlich nicht noch länger warten, nur weil wir die Kosten noch nicht kennen, die auf uns zukommen, und dann sagen wir, wir novellieren erst, wenn wir die Kosten alle abschätzen können. Ab 2009 werden die Kosten erst bezifferbar sein. Jetzt werden die Maßnahmenpläne aufgestellt und im Vorgriff darauf, das heißt, auf Maßnahmen, die noch gar nicht bekannt sind, schon Kosten abzuschätzen, halte ich mindestens für spekulativ, genauso wie das Hantieren mit hunderten von Millionen, die zeigen sollen, wie teuer die Umsetzung werden könnte. Es ist einfach nicht seriös, zum heutigen Zeitpunkt zu sagen, so teuer wird es. Und ich denke, die von den kommunalen Spitzenverbänden und der Opposition in den Raum gestellten Zahlen von mehreren Millionen Euro gehören eindeutig in das Reich der Legenden und der Mythen, dass hier irgendwo ein Horrorszenario aufgebaut werden soll, das uns bevorsteht, wenn wir diese EU-Wasserrahmenrichtlinie umsetzen sollen.

Und, na ja, die Verordnung, ich habe auch Bauchschmerzen damit, das gebe ich zu. Aber es ist ein anderer Vorschlag, den uns das Umweltministerium vorgelegt hat als in der letzten Legislaturperiode zu dieser öffentlichen Anhörung, auf die Sie sich bezogen haben. Diese Verordnung, die heute hier vorliegt, der Umweltminister hat es gesagt, bezieht sich auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und sie ist natürlich dadurch schon eingegrenzt. Ich möchte daran erinnern, eine umfassen

de Verordnungsermächtigung wurde gerade Anfang der 90er Jahre durch die CDU-Regierung eingeführt. Seither hat sich die CDU-Fraktion, ob in der Regierungsverantwortung oder als Oppositionspartei, wenig um das Verwaltungshandeln gekümmert.

(Beifall Hans-Heinrich Jarchow, SPD, und Barbara Borchardt, PDS)

Und ausgerechnet jetzt, bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie befürchten Sie, dass die Landesregierung gesetzwidrig handelt und europäische Konzepte und internationale Vereinbarungen nicht genau umsetzt oder sie zu scharf umsetzt. Meine Meinung ist, dass der Widerstand der Opposition rein politisch motiviert ist, weil der Umweltminister sein Ressort politisch anerkannt, auch über politische Grenzen hinweg, bisher geführt hat. Das wird aus diesem Grunde so in Frage gestellt.

(Zuruf von Andreas Bluhm, PDS)

Ich denke, meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt Mecklenburg-Vorpommern seiner Pflicht bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, wenn auch verspätet, nach und wir sollten diesen Gesetzentwurf heute in der geänderten Fassung verabschieden. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schwebs.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 4/1445. Der Umweltausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1707 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Ziffer 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses auf Drucksache 4/1707. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Ziffer 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses auf Drucksache 4/1707 mit den Stimmen aus SPD und PDS gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Ziffer 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses auf Drucksache 4/1707. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Ziffer 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses auf Drucksache 4/1707 mit den Stimmen von SPD und PDS gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Ziffern 3 bis 12 entsprechend der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses auf Drucksache 4/1707. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Ziffern 3 bis 12 entsprechend der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses auf Drucksache 4/1707 mit den Stimmen von SPD und PDS gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Ich rufe auf Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses auf Drucksache 4/1707. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Umweltausschuss auf Drucksache 4/1707 mit gleichem Stimmverhältnis wie bei den vorherigen Abstimmungen angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses auf Drucksache 4/1707 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses auf Drucksache 4/1707 mit den Stimmen von SPD und PDS gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank – Girozentrale –, Drucksache 4/1678, in Verbindung mit dem Antrag der Landesregierung – Zustimmung des Landtages gemäß § 63 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern, hier: Aufgabe der Beteilung am Stammkapital der Norddeutschen Landesbank – Girozentrale, Drucksache 4/1680.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land MecklenburgVorpommern über die Norddeutsche Landesbank – Girozentrale – (Erste Lesung) – Drucksache 4/1678 –

Antrag der Landesregierung: Zustimmung des Landtages gemäß § 63 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern hier: Aufgabe der Beteilung am Stammkapital der Norddeutschen Landesbank – Girozentrale – Drucksache 4/1680 –

Das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes der Landesregierung sowie zur Begründung des Antrages der Landesregierung hat die Finanzministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Keler.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit der Drucksache 4/1680 liegt Ihnen ein Antrag der Landesregierung vor, mit dem Sie um Ihre Zustimmung zur Aufgabe der Beteiligung des Landes an der Nord/LB gebeten werden. In diesem Zusammenhang steht auch der Ihnen mit der Drucksache 4/1678 zur Abstimmung vorgelegte neue Staatsvertrag.

In einem Zeitungsinterview auf den Ausstieg des Landes Mecklenburg-Vorpommern angesprochen, hat der niedersächsische Finanzminister, mein Kollege Möllring, geäußert, das Land wolle lediglich Cash sehen. Das klingt abfällig und so, als ob der Ausstieg leichtfertig betrieben worden sei. Die unmittelbar nach dem Abschluss der Ver

handlungen angestoßene Diskussion über die Verwendung des Rückflusses mag Herrn Möllring als Bestätigung dienen. Tatsächlich ist der Landesregierung die Entscheidung für einen Ausstieg nach zwölfjähriger Zugehörigkeit zum Trägerkreis der Nord/LB alles andere als leicht gefallen. Und so wünsche ich mir auch im Hinblick auf die Verwendung des Rückflusses weniger Drängeln und Drängen und mehr haushaltspolisches Verantwortungsbewusstsein, schließlich geht es nicht um die Aufteilung der Beute nach einem geglückten Coup.

Das Land hat in den Jahren 1993 bis 2000 insgesamt 98,7 Millionen Euro in die Bank eingezahlt. Zur Finanzierung dieses Betrages hat das Land seit 1993 überschlägig rund 58 Millionen Euro für Zinszahlungen aufwenden müssen. Nach Abzug der Dividendenzahlungen verbleibt dann immer noch ein Finanzierungsaufwand von rund 40 Millionen Euro. Diesen Betrag können Sie getrost als zusätzlichen Zuschuss an die Nord/LB ansehen. Im Kern steht für mich deshalb die Frage, ob der Nutzen der Beteiligung die Lasten der daraus resultierenden Verschuldung des Landes rechtfertigen kann. Und deshalb kann es, das sei am Rande bemerkt, im Hinblick auf den Rückfluss auch nicht darum gehen, das mühsam wieder eingesammelte Geld möglichst schnell unter die Leute zu bringen.

Doch kommen wir auf die Grundfrage zurück. Würde es denn in Zukunft tatsächlich so sein, dass die Belastungen aus der Beteilung an der Nord/LB den Nutzen für das Land Mecklenburg-Vorpommern überwiegen? Die Antwort ist, das sage ich ausdrücklich, leider nein – Entschuldigung –, leider ja. Die Nord/LB befindet sich derzeit in einem tiefgreifenden Wandel, der von seinen Auswirkungen her zu Recht mit einer Neugründung verglichen wird. Aufgrund dieses Wandels wird die Bank in Zukunft keine Möglichkeiten mehr haben, das Land und die Wirtschaft im Land besonders zu unterstützen und hier Dinge anzuschieben, die nicht auch andere Banken anschieben können. Das Land würde bei einem Verbleib im Trägerkreis über keine nennenswerten Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftspolitik verfügen, die das ja nicht unerhebliche finanzielle Engagement rechtfertigen könnten.

Bisher war die Nord/LB einem öffentlichen Auftrag verpflichtet. In seiner alten Fassung sah der Staatsvertrag vor, dass das Bestreben, Gewinn zu erzielen, zurückzutreten hat, soweit besonderes öffentliches Interesse dies erfordere. Diese Verpflichtung zur Selbstlosigkeit passt nun leider überhaupt nicht mehr in eine Zeit, in der von den Geschäftsbanken eine Eigenkapitalrendite in der Größenordnung von 25 Prozent angestrebt wird, und so werden Sie diese Passage im neuen Staatsvertrag vergeblich suchen. Messlatte auch für die Nord/LB wird in Zukunft nicht die Erfüllung eines öffentlichen Auftrags, sondern allein der Ertrag sein.

Diese Neuorientierung geht nicht auf die Träger zurück, sondern ist dem Wegfall der Gewährträgerhaftung im Juli dieses Jahres geschuldet. Künftig werden die Landesbanken an den Finanzmärkten nicht mehr auf die sehr gute Bonität ihrer Gewährträger verweisen können. Vielmehr wird die Benotung durch die so genannten RatingAgenturen von überragender Bedeutung sein und für die zählt bei ihrer Bewertung in erster Linie der Ertrag, den eine Bank erwirtschaftet. Wird berücksichtigt, dass zukünftig die Geschäftsbanken die unmittelbaren Vergleichspartner sind, wird offensichtlich, unter welchem Ertragsdruck die Nord/LB künftig stehen wird. Ein verantwortungsbewusster Vorstand wird deshalb keine Rück

sicht mehr auf Sonderinteressen seiner Träger nehmen können.

Die Rating-Agenturen haben auch eine konkrete Vorstellung, auf welche Weise die Landesbanken die von ihnen erwarteten Erträge erwirtschaften sollen. Neben weitreichenden Maßnahmen zur Kostensenkung ist das in erster Linie der Verbund mit den Sparkassen. Eine möglichst enge Kooperation soll eine der Hauptschwächen der Landesbanken ausgleichen: das unterentwickelte Privatkundengeschäft. So sollen die Sparkassen der Nord/LB künftig als Vertriebskanal dienen und selbst unterschiedlichste Dienst- und Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.

Der Verbund kann selbstverständlich keine Einbahnstraße sein. Die Sparkassen erwarten im Gegenzug, dass sich die Nord/LB weiter, und zwar stärker als in der Vergangenheit, auf ihre Bedürfnisse einstellt. Die Sparkassen in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern haben sich zusammengeschlossen, um ihre Interessen in der Nord/LB künftig gemeinsam durchzusetzen. Sie wollen in Zukunft maßgeblich Einfluss auf die Geschäftspolitik der Bank ausüben. Die Übernahme der Beteilung des Landes durch die Sparkassen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt und die dadurch hergestellte Parität von Sparkassen- und Länderseite im Trägerkreis entspricht dieser strategischen Konstellation. Die Rolle der Länder wird demgegenüber an Bedeutung verlieren.

Selbstverständlich werden auch die umfangreichen Kapitalmaßnahmen, mit denen nach dem Willen der anderen Träger der Aufbruch in die neue Zeit flankiert werden soll, Auswirkungen auf die Einflussmöglichkeiten des Landes haben. Das Gesamtpaket hat ein Volumen von rund 3,5 Milliarden Euro. Die Beteilungsquote des Landes würde sich von derzeit 10 auf 3,7 Prozent reduzieren. Für das Land Mecklenburg-Vorpommern würde in den Gremien der Bank bestenfalls ein Platz am so genannten Katzentisch verbleiben.

Die Landesregierung hat sich deshalb schweren Herzens für den Ausstieg entschieden. Gleichwohl bleibt das Land Partei des Staatsvertrages über die Nord/LB. Das mag verwundern, hängt aber damit zusammen, dass unsere Sparkassen Träger der Bank bleiben. Sie selbst können nicht Partei eines Staatsvertrages sein. Das Land muss deshalb als eine Art Platzhalter fungieren. Dem Wunsch der verbleibenden Träger nach einer Verschlankung der vertraglichen Regelungen ist Rechnung getragen worden. Inhaltlich bemerkenswert ist die Öffnungsklausel, nach der die Trägerversammlung die Umwandlung der Bank als Anstalt des öffentlichen Rechts in eine Aktiengesellschaft beschließen kann. Auch darin wird die Hinwendung zu einer strikten Ertragsorientierung deutlich.

Die für den Ausstieg ausgehandelten Bedingungen sind für beide Seiten fair. Dem Land wird der Ausstieg in einer für die Bank nicht ganz leichten Umwälzungsphase ermöglicht. Eine erhebliche zusätzliche Belastung ist im letzten Jahr aus einer Beihilfeentscheidung der EU-Kommission entstanden. Die Kommission war der Auffassung, dass das vom Land Niedersachsen Anfang der 90er Jahre in die Bank eingebrachte Fördervermögen nicht hinreichend verzinst worden sei. Sie verpflichtete die Bank zu einer Zinsnachzahlung an das Land Niedersachsen in Höhe von rund 712 Millionen Euro Cash, wie mein Kollege in Niedersachsen sagen würde.

Auch wenn alle Beteiligten überzeugt sind, dass der Nord/LB der Einstieg in die neue Zeit gut glücken und sie ihre Erträge deutlich steigern wird, so wäre es vermessen gewesen, diese Entwicklung in den Ausstiegsverhandlungen bereits voll zu berücksichtigen. Schließlich ging es eben nicht darum, Beute zu machen, sondern in einer äußerst komplizierten Situation eine für das Land, die anderen Träger und nicht zuletzt die Nord/LB tragfähige Lösung zu finden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich bitte Sie um Überweisung in den Finanzausschuss und dort um eine möglichst schnelle Befassung. Die Landesregierungen in Niedersachen und Sachsen-Anhalt haben die dringende Bitte geäußert, den neuen Staatsvertrag noch am 19. Juli dieses Jahr in Kraft treten zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass der Landtag dem Ausscheiden aus der Nord/LB und dem neuen Staatsvertrag noch vor der Sommerpause zustimmt.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Vielen Dank, Frau Finanzministerin.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Herr Rehberg.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir behandeln zwar heute den Ausstieg des Landes aus der Nord/LB in Erster Lesung, gleichwohl ist das Thema so neu nicht, auch nicht in der parlamentarischen Befassung.

Ich möchte mich eingangs, Frau Finanzministerin, bei Ihnen ganz ausdrücklich für die Informationspolitik bedanken, die Sie persönlich, aber auch Ihr Haus der CDU-Fraktion gegenüber in den letzten Monaten haben walten lassen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU und Angelika Gramkow, PDS – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Dieses Thema ist nach meinem Dafürhalten nicht zur parteipolitischen Auseinandersetzung geworden. Die Verwendung der Mittel wird es möglicherweise werden, aber das halte ich für legitim.