Protokoll der Sitzung vom 26.05.2005

Die Frage des Älterwerdens ist eine entscheidende. Die Pflegebedürftigkeit nimmt nach dem 90. Lebensjahr dramatisch zu, und zwar zu 70 Prozent. Im Vergleich mit anderen Bundesländern hat Mecklenburg-Vorpommern in der Altersgruppe 75 und älter die höchste Pflegewahrscheinlichkeit. Dieses gilt für Frauen wie auch für Männer. 29 Prozent aller Frauen in dieser Altersgruppe und 19 Prozent aller Männer in dieser Altersgruppe waren im Jahre 2001 pflegebedürftig.

Betrachtet man die Pflegebedürftigkeit nach Alter und Geschlecht, so fällt auf, dass die Pflegebedürftigkeit der Frauen ab 75 Jahren deutlich höher liegt als die der Männer. Tendenziell ist aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung mit einem weiteren deutlichen Anstieg der Pflegebedürftigkeit zu rechnen. Das geht so weit, dass der Anteil der Pflegeleistungen, der durch die Angehörigen und Mitglieder von Familien erbracht wurde, im Jahre 2001 bei 50 Prozent lag. Meine Damen und Herren,

auch ambulante Pflegedienste – davon haben wir circa 400 in unserem Land – leisten Enormes.

Es geht auch darum, für die Zukunft die Pflege und die Pflegestufen und damit die Finanzen und die Pflegebedürftigkeit zu definieren. Aber das ist heute nicht das entscheidende Thema. Das entscheidende Thema und das Anliegen der CDU-Fraktion ist heute, Bürokratie einzudämmen. Wir haben es mit über 800 Vorschriften zu tun, die durch verschiedene Gesetzgebungen, Richtlinien, Verordnungen und so weiter wirken, und zwar im ambulanten wie auch im stationären Bereich. Unser Ansatz muss sein, dort zu entrümpeln, dafür zu sorgen, dass der, der Pflege braucht, auch Pflege erhalten kann.

(Beifall Rainer Prachtl, CDU, Beate Schlupp, CDU, und Torsten Koplin, PDS)

Meine Damen und Herren, ich will Ihnen an einem einfachen Beispiel vortragen, wie es sich auswirkt. Stellen Sie sich im stationären Bereich eine Pflegekraft vor, die in der Regel sieben oder acht Stunden am Tag arbeitet und Pflege verrichten soll. Das ist die graue Theorie. In der Praxis ist es so, dass man damit rechnen muss, dass eine Pflegekraft alleine mit der Pflegedokumentation bis zu drei Minuten pro Heimbewohner zu tun hat, das heißt hochgerechnet auf 100 Heimbewohner, 300 Minuten. Das sind fünf Stunden, die eine Pflegekraft zu leisten hat, nur um zu dokumentieren. Diese fünf Stunden gehen der Pflege verloren.

(Torsten Koplin, PDS: Statistik.)

Ich glaube, hier müssen wir endlich anfangen, darüber nachzudenken, wie wir helfen können, damit dieser Dokumentationswahnsinn aufhört. Das ist ein Punkt.

Über einen zweiten Punkt will ich nachher noch in der Aussprache referieren. Da geht es darum, dass die Behörden und die Aufgaben zusammengefasst werden müssen, damit endlose Besuche, endlose Besichtigungen, endlose Kontrollen verkürzt werden und tatsächlich der Pflege die Priorität zugetan wird. Deswegen hoffe ich, dass Sie mit Blick auf den Paragraphen 20 des Heimgesetzes dieser Kontrollwut auch ein Ende setzen wollen und dass Sie der CDU in diesem Falle folgen. Ich weiß, das ist ein schwerer Weg. Wir brauchen den Bundesrat und wir brauchen bundesgesetzliche Änderungen. Aber das, was wir auf Landesebene machen können, sollten wir aus unserer Sicht tun im Interesse der über 50.000 Pflegebedürftigen in unserem Land und vor allem im Interesse der 15.000 in den Heimen untergebrachten Menschen, die dort ihren Lebensabend verbringen, und auch im Interesse der Beschäftigten, die Pflege zu leisten haben, die dazu auch berufen sind, die einer Berufung nachgehen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, ich hoffe in der Aussprache auf Ihr Verständnis und wenn Sie können, stimmen Sie zu. Wenn Sie nicht zustimmen können, dann wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie diesen Antrag in den Gesundheitsund Sozialausschuss überweisen könnten. Dann könnten wir die Debatte dort weiterführen. Ich weiß, der eine oder andere wird es damit abtun wollen, dass wir jetzt Wahlkampf haben auf Bundesebene. Nichtsdestotrotz müssen wir im Land weiterarbeiten. Wir müssen an diesen Strukturen weiterarbeiten und wir müssen versuchen, der Regierung den einen oder anderen Handlungsauftrag zu geben. Und, Frau Ministerin, ich hoffe dabei auch auf Ihre

Unterstützung, denn Sie sind sozusagen für uns auf der Bundesebene aktiv als Sozialministerin. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Glawe.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erste hat um das Wort gebeten die Sozialministerin des Landes Frau Dr. Linke. Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir lesen es fast täglich in den Zeitungen, wir erleben es selbst: Diese Gesellschaft wird immer älter. Das freut uns, bringt aber auch altersbedingte Probleme mit sich. Es erhöht sich die Multimorbidität, also die Mehrfacherkrankung. Es steigt der Anteil der Menschen mit Altersdemenz und es erhöht sich dadurch mitunter die Pflegebedürftigkeit.

Pflege, das ist das Stichwort. Frauen und Männer, die pflegebedürftig werden, müssen sich anderen anvertrauen, ihren Familienmitgliedern oder aber Pflegerinnen oder Pflegern. Werden sie bei der Verrichtung der täglichen Handreichungen von Dritten unterstützt, so ist es erforderlich, dass diese Unterstützung korrekt und kompetent erfolgt. Die Angehörigen und die Pflegebedürftigen haben einen Anspruch darauf, dass darüber auch ein Nachweis geführt wird und ein wirksames Controlling diesen Prozess begleitet. Das so sensible Verhältnis zwischen den Pflegebedürftigen und den Pflegern braucht überprüfbare Spielregeln. Wer weniger Bürokratie in Heimen fordert, sollte das immer bedenken.

Selbstverständlich dürfen Pflegeleistungen nicht darunter leiden, dass Verwaltungsarbeiten erledigt werden müssen. Deshalb gilt es, den Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand in der Pflege zu optimieren. Dass hier bundesweit Handlungsbedarf besteht ist allein schon mit der Einberufung des runden Tisches im Jahr 2003 durch die Bundesregierung deutlich geworden. Durch die Einbindung von Bund, Ländern, Kostenträgern, Verbänden, Interessenvertretungen und Fachwissenschaft sind dort alle Kräfte gebündelt worden, die in der Pflege Verantwortung tragen. Eine wichtige Arbeitsgruppe dieses runden Tisches befasst sich ganz speziell mit der Aufgabe, Entbürokratisierungsprozesse in der Altenpflege aufzudecken und auf breiter Basis, also zusammen mit den Betroffenen und nicht über ihre Köpfe hinweg, Lösungsvorschläge zu finden.

Nach Expertenmeinungen sind bürokratische Fehlentwicklungen weniger auf rechtlichen Vorgaben als vielmehr auf praktischen Umsetzungsproblemen zu begründen. Die Forschungsgesellschaft für Gerontologie hat darauf hingewiesen, dass es keine belastbaren Daten dafür gibt, dass mit der Novellierung des Heimgesetzes und mit dem Pflegequalitätssicherungsgesetz der Verwaltungs- und Bürokratieaufwand gestiegen wäre. Beide Gesetze – sowohl das Heimgesetz als auch das Pflegequalitätssicherungsgesetz – sind ein wichtiges Schutzinstrument für Heimbewohner/-innen, aber auch für das Pflegepersonal. Daher muss hier sehr gründlich abgewogen werden, auf welche Vorschriften tatsächlich verzichtet werden kann.

Der runde Tisch erarbeitet zurzeit Vorschläge, um unnötige Bürokratie abzubauen. In einem Zwischenschritt

wurde bereits über die erarbeiteten Empfehlungsentwürfe diskutiert. Diese sollen im Sommer der Bundesregierung vorgelegt werden. Ich gehe davon aus, dass diese Ergebnisse nicht nur Impulse für die in der Pflege Tätigen geben, sondern auch Empfehlungen für den Bundesgesetzgeber zur Harmonisierung von Bundesgesetzen. Insbesondere denke ich da an das SGB V, an das SGB XI sowie an das Heimgesetz oder an die Überprüfung von Vorschriften hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und Praxistauglichkeit innerhalb der einzelnen Gesetze.

Der Landespflegeausschuss Mecklenburg-Vorpommern hat in der Beratung am 19. Mai 2005 beschlossen, weitere Vereinfachungen auf den Weg zu bringen. Aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben haben der Medizinische Dienst der Krankenkassen und die Heimaufsicht zum Teil überschneidende Kompetenzen. Eine Abstimmung beider Prüfinstanzen untereinander ist deshalb unausweichlich. Es ist uneffektiv, dass in eine Einrichtung heute die Heimaufsicht und morgen möglicherweise der MDK kommt und dass dann beide vielleicht noch gleiche Sachverhalte prüfen.

Bereits vor In-Kraft-Treten des novellierten Heimgesetzes, das heißt also vor dem 1. Januar 2002, gab es zwischen den Heimaufsichtsbehörden, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen, den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern eine terminliche und inhaltliche Abstimmung von Prüfungen in den Pflegeeinrichtungen. Mit der Einführung des Paragraphen 20 des Heimgesetzes, der die Bildung gemeinsamer Arbeitsgemeinschaften vorschreibt, hat sich die Qualität der Zusammenarbeit zwischen der Heimaufsicht und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen weiter verbessert. So arbeitet heute in jedem Landkreis beziehungsweise in jeder kreisfreien Stadt eine solche Arbeitsgruppe, die nicht nur den MDK und die Heimaufsicht, sondern auch andere Beteiligte einbezieht und in der Praxis bereits als Ergebnis einen geringeren Verwaltungsaufwand und schnellere Arbeitsabläufe dokumentieren kann.

Auch in Bezug auf die Prüfungsinhalte hat es eine verbesserte Abstimmung zwischen dem MDK und der Heimaufsicht gegeben. So prüft die Heimaufsicht in der Regel die personelle und sachliche Ausstattung der Einrichtungen, die soziale Betreuung, die Heimverträge sowie die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner im Prozess der Betreuung. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen konzentriert sich seinerseits auf die Ergebnisqualität, die Pflegedokumentation, den Einsatz von Hilfsmitteln und das gesamte Qualitätsmanagement in der Pflege. So weit wie möglich werden diese Prüfungen gemeinsam, das heißt abgestimmt, durchgeführt. Großer Wert wird dabei auf die Beratung der Pflegedienste beziehungsweise der Einrichtungen gelegt. Bereits in der Vergangenheit hat der MDK über die Akademie für Sozialmedizin Tagesschulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen zum Führen einer Pflegedokumentation angeboten und bietet gerade diese Fortbildung auch weiterhin an. Das ist, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ein spürbarer Beitrag zur Minimierung der Probleme in diesem Bereich und zu weniger Verwaltungsaufwand in den Einrichtungen.

Lassen Sie mich noch ein Wort zu dem Vorschlag des Antrages sagen, die Zahl angemeldeter Kontrollen in den Heimen zu reduzieren und stattdessen verstärkt auf unangemeldete Kontrollen zu setzen. Ich möchte ausdrücklich dahingestellt sein lassen, ob unangemeldete Kontrollen

zu einem geringeren Aufwand führen als angemeldete Kontrollen. Es ist zweifelhaft, ob uns ein solcher Schritt, wie er im Antrag gefordert wird, weiterbringt. Prüfungen der Heimaufsicht haben nach Paragraph 15 Absatz 4 des Heimgesetzes mindestens einmal im Jahr für jedes Heim zu erfolgen. Die Tendenz zu unangemeldeten Prüfungen ist, gerade sofern auch Beschwerden vorliegen, steigend. Die Prüfungen des MDK, die im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen durchgeführt werden, erfolgen derzeit im Durchschnitt alle drei bis vier Jahre, vorausgesetzt, dass die Erstprüfung ohne Beanstandungen war. Grundsätzlich ist die erste Prüfung immer eine angemeldete Prüfung. Jeder Beschwerde, das möchte ich ganz ausdrücklich sagen, wird durch eine unangemeldete Prüfung nachgegangen. Ebenso sind Nachprüfungen bei schlechter Erstprüfung unangemeldet üblich. Das ist die allgemein akzeptierte Praxis.

Die Feststellung, dass Arbeitszeitmessungen ergeben hätten, dass lediglich 40 bis 45 Prozent der Arbeitszeit von Pflegekräften für und mit den Pflegebedürftigen der Einrichtung verbracht werden, kann nach mir vorliegenden Einschätzungen aus der Praxis nicht nachvollzogen werden. Sofern Einzelfälle, also Beschwerden, vorliegen, darf ich daran appellieren, diese dem MDK mitzuteilen, damit sie geprüft werden können.

Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass im Land in den vergangenen Jahren eine deutliche Verbesserung in der direkten Pflege spürbar geworden ist. Dazu haben die außerordentlich engagierte Arbeit der Träger, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den etwa 400 ambulanten Pflegediensten, in den etwa 200 stationären Pflegeeinrichtungen, aber auch die Heimaufsicht und der Medizinische Dienst der Krankenkassen mit effektiven Kontrollen und umfangreicher Beratung beigetragen. Insgesamt 633 Qualitätsprüfungen hat der MDK im Zeitraum von 1996 bis 2004 in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Jetzt merken Sie auch, bei 86,3 Prozent der Prüfungen im stationären Bereich und 83,1 Prozent der Prüfungen im ambulanten Bereich wurde dabei ein guter beziehungsweise sehr guter Pflegezustand attestiert.

(Torsten Koplin, PDS: Hört, hört!)

Lediglich in einem Fall haben die Landesverbände der Pflegekassen im Jahr 2003/2004 einen Versorgungsvertrag mit einer stationären Einrichtung gekündigt.

Pflegekassen, Träger und Aufsicht sind gefordert, auch zukünftig offensiv für Verbesserungen einzutreten. Das Land hat gemeinsam mit den anderen Ländern darauf hingewirkt, dass sich der Bund zeitnah mit notwendigen Novellierungen des Heimgesetzes, der Heimmindestbauverordnung, der Heimpersonalverordnung, mit Fragen der Anpassung des Heimgesetzes an das SGB XI sowie der Überwindung von Schnittstellen zwischen dem SGB V und dem SGB XI befasst.

Das war natürlich auch Ihnen, sehr verehrter Herr Glawe und sehr verehrte Kollegen von der CDU-Fraktion, bewusst und bekannt, denn „Weniger Bürokratie in Heimen“, so heißt auch ein Antrag der Unionsfraktionen, den diese bereits am 22. Februar in diesem Jahr in den Bundestag eingebracht haben. Bereits in der Bundestagsdebatte zu diesem Antrag wurde darauf verwiesen, dass ein großer Teil der von der Union vorgelegten Forderungen eine auffällige Ähnlichkeit mit den schon am runden Tisch zur Pflege im Umlauf befindlichen Empfehlungsvorschlägen zur Entbürokratisierung hat. Deshalb mein Fazit: An

der Lösung der Probleme wird seitens des Bundes und der Länder bereits intensiv gearbeitet. Aktionismus ist überflüssig. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Frau Ministerin.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Heydorn. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Bevor ich zum Thema komme, gestatten Sie mir folgende Vorbemerkung: Zumindest den eingeweihten Sozialpolitikern ist bekannt, dass auf der Bundesebene weitreichende Veränderungen im Bereich des Pflegeversicherungsgesetzes sowie auch des Heimgesetzes beabsichtigt waren. Im Herbst dieses Jahres sollten diese Projekte angepackt werden, so dass ich mich bis zum letzten Wochenende gefragt habe, was jetzt unsere Aufforderung an den Bundesrat bringen soll, wenn auf der Bundesebene diese Dinge laufen.

Nun haben wir seit Sonntag alle neue Erkenntnisse und wir können uns zum jetzigen Zeitpunkt fragen, was es für einen Sinn macht, wenn wir im Herbst, im September die Bundesregierung neu wählen, jetzt eine Bundesratsinitiative zu dem Thema „Novellierung des Heimgesetzes des SGB XI“, der Heimmindestbauverordnung et cetera einzufordern, wo doch jeder, der das politische Geschäft kennt, weiß, dass da nichts passiert. Insofern sind das schon für uns hinreichende Gründe, den Antrag abzulehnen, aber es kommen noch ein paar andere hinzu.

Doch nun zur Sache. Es ist heute schon darauf hingewiesen worden, dass der Paragraph 20 Heimgesetz die unterschiedlichen Akteure, die beim Thema „Prüfung von Einrichtungen“ involviert sind, zur Zusammenarbeit verpflichtet. Wenn Herr Glawe Recht haben sollte, dann haben wir da kein Regelungsdefizit, dann haben wir hier zunächst einmal ein Vollzugsdefizit, das beseitigt werden muss, indem man einfach an entsprechender Stelle die notwendigen Hinweise gibt. Aber mir sind einfach auch ein paar andere Tatsachen bekannt.

Die CDU versucht mit dem Antrag zu suggerieren, dass hier Prüfungsorgien in den Heimen stattfinden und jeden Tag eine andere Prüfung initiiert wird. Dem ist nicht so. Unsere Ministerin hat darauf hingewiesen, welcher Prüfungsaufwand in den Einrichtungen stattfindet. Und auch für die Umstellung auf unangemeldete Prüfungen haben wir wenig Verständnis. Wir haben zu dem Thema, Herr Glawe, da waren Sie auch anwesend, im Sozialausschuss eine Anhörung gehabt. Da haben wir uns mit dem Bericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen beschäftigt, die eindeutig zu dem Ergebnis gekommen sind, dass in Bundesländern, wo unangemeldet geprüft wird – es gibt solche Bundesländer, wo unangemeldet geprüft wird –, keine anderen Prüfergebnisse erzielt werden als in Ländern, wo mit Anmeldung geprüft wird.

Wenn man sich einmal vorstellt, wie eine derartige Prüfung abläuft und was das für den Organisationsalltag so einer Einrichtung bedeutet, wenn da jemand an der Tür steht und sagt kuckuck, kuckuck

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Harry Glawe, CDU: Da muss man die Hände in den Taschen haben, wenn der kuckuck ruft. – Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

oder guten Tag, ich bin die Dame vom MDK, die Heimaufsicht habe ich auch noch mitgebracht, wir wollen jetzt einmal hier unangemeldet eine Prüfung vom Zaun brechen, dann ist der Arbeitsalltag in dieser Einrichtung gelaufen. Insofern sollte man von solchen unangemeldeten Überprüfungen Abstand nehmen, weil sie erwiesenermaßen auch nicht zu anderen Ergebnissen führen.

Die Ministerin hat gerade den Antrag der CDU im Bundestag angesprochen. Aber das ist nicht alles. Ich habe eine Fachzeitschrift, die heißt „CAREkonkret“. Das ist die Ausgabe vom 6. Mai 2005. Darin steht: „CDU fordert eine Reform des Heimrechtes“. Das ist nicht die CDU in Mecklenburg-Vorpommern, auch nicht die Bundes-CDU gewesen, sondern das war die CDU in Magdeburg, wo die entsprechende Fachpolitikerin gefordert hat, dass die Bürokratie in den Heimen zurückgedrängt werden muss. Es scheint jetzt so ein Flächenphänomen bei der CDU zu sein, das fängt im Bundestag an und geht durch alle Länder weiter, wo man dann voneinander abschreibt und die Reduzierung der Bürokratie in den Heimen letztendlich zum Thema macht.

(Zuruf von Rainer Prachtl, CDU)

Ein anderer Punkt, der mir in dem Antrag nicht gefällt, ist die Tatsache, dass die CDU die Ergebnisqualität in den Vordergrund stellt. Ergebnisqualität hat Vorrang. Jeder, der sich mit dem Thema auskennt, weiß, dass Pflege ein laufender Prozess ist. Das heißt, der Pflegebedarf eines pflegebedürftigen Menschen verändert sich. Deswegen darf man das Thema „Pflegeprozess und Pflegestruktur“ nicht aus den Augen lassen. Nur wenn dieser Prozess genau beobachtet und dokumentiert wird, hat man letztendlich die Möglichkeit, auf einen sich verändernden Pflegebedarf reagieren zu können. Deswegen halte ich davon nichts. Wir brauchen entsprechende fachliche Strukturen und wir brauchen fachlich ausgestaltete Prozesse, um dieses Projekt vernünftig zu gewährleisten und im Ergebnis auch eine vernünftige Ergebnisqualität vorhalten zu können. Wenn man bei der Prozessqualität und bei der Strukturqualität Abstriche macht, wird sich das meines Erachtens auch auf die Ergebnisqualität negativ bemerkbar machen.

Jeder von uns weiß, wo die eigentlichen Ursachen sind. Und das kann man, denke ich, auch benennen. Das Pflegeversicherungsgesetz ist 1995 in Kraft getreten und seitdem sind die Pflegestufen nicht mehr dynamisiert worden. Das heißt, die Zahlbeträge sind irgendwann noch auf Euro umgerubelt worden,

(Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU)

aber die Leistungen wurden nicht erhöht. Natürlich kam in den Heimen der Aufwand dazu. Das Thema Pflegedokumentation ist verschärft worden. Seitens der Ministerin ist schon auf das Pflegequalitätssicherungsgesetz hingewiesen worden, was letztendlich zu mehr Aufwand führt, der heute nicht vergütet wird. Natürlich ist das ein Problem, aber das liegt nicht daran, dass diese Pflegedokumentation nicht der richtige Weg ist, sondern es ist einfach zur Kenntnis zu nehmen, dass dafür nicht genügend Geld zur Verfügung steht.

Natürlich ist es ein wichtiges Thema der Zukunft, mit dem wir uns auch in Mecklenburg-Vorpommern auseinander setzen müssen und bei dem, denke ich, immer alle Parteien in die gleiche Richtung gehen müssen. Es gibt beispielsweise eine Studie der Bertelsmann-Stiftung und