Deswegen ist der in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Abzug schlicht verfassungsrechtlich fragwürdig.
Meine Damen und Herren, ich muss zum Schluss kommen. Ich möchte Ihnen sagen, dass der vorliegende Gesetzentwurf eines Personalüberleitungsgesetzes in trauriger Kontinuität zum auf der Landtagssondersitzung am 8. Juni des Jahres eingebrachten Entwurf eines Verwaltungsmodernisierungsgesetzes steht.
Das ist so. Das ist der Versuch, den Eingriff in die Organisations- und Personalhoheit der Kommunen gesetzlich zu normieren. Es ist der verfassungsrechtlich bedenkliche Versuch, einseitig und unausgewogen Spielregeln für den geplanten Personalübergang vom Land auf die Kommunen festzulegen.
Und es ist der verfassungsrechtlich bedenkliche Versuch, das strikte Konnexitätsprinzip einseitig zugunsten der Landesregierung auszulegen.
Ich mache noch mal darauf aufmerksam, wenn die rote Lampe leuchtet, heißt das nicht, dass man noch fünf Minuten Zeit hat.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, bevor ich zum Personalübergangsgesetz etwas ausführe, dass ich zunächst einige wenige Bemerkungen zu dem mache, was der geschätzte Kollege Ringguth hier zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz und insbesondere zur Einbeziehung der kommunalen Verbände gesagt hat.
Herr Ringguth, Sie haben mein Zitat aus meinem vorherigen Redebeitrag, das amerikanische Sprichwort „It takes two to tango“ aufgegriffen und haben gefragt: Wo tanzt der Minister denn Tango mit den kommunalen Verbänden? Spricht er denn mit denen?
Ich will Ihnen zur Beantwortung dieser Frage gern ein kleines Stückchen aus dem Geschäftsbericht des Geschäftsführers des Städte- und Gemeindetages vorlesen.
Herr Dr. Jäger war auch anwesend, genau wie ich und Frau Meˇsˇt’an, Sie sitzen ja im Landesausschuss,
Herr Thomalla hat in seinem Geschäftsbericht unter anderem Folgendes zum Entwurf des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes gesagt, ich darf mit Genehmigung der Präsidentin zitieren: „... auch der jetzige Entwurf löst nicht alle unsere Probleme. Das hatten wir wohl auch nicht erwartet. Man ist auch nicht allen unseren Vorschlägen gefolgt. Auch das war wohl nicht zu erwarten. Aber bereits jetzt können wir feststellen, dass mindestens 50 Prozent unserer Forderungen aufgegriffen wurden. Das ist gut, aber es reicht noch nicht aus.“ So weit das Zitat, meine Damen und Herren.
Dass hier ein Verband sagt, wir haben noch mehr Forderungen, die noch nicht erfüllt sind, das ist sein gutes Recht und das ist für einen Interessenvertreterverband auch normal.
Aber dass hier ein kommunaler Verband sagt, hier sind mindestens 50 Prozent unserer Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt worden,
das, meine Damen und Herren, spricht nicht dafür, als habe der Innenminister, als habe die Landesregierung mit diesem Verband nicht gesprochen oder sei taub für diese Forderungen. Es spricht vielmehr dafür, dass hier ein sehr intensives Sichauseinandersetzen mit den Argumenten des Städte- und Gemeindetages stattgefunden hat
und dass man diesen Argumenten zu einem hohen Prozentsatz gefolgt ist. Und ich füge hinzu, das war auch gut so.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS – Dr. Ulrich Born, CDU: Und wie ist das mit dem kleinen und unbedeutenden Landkreistag?)
denn wenn man sich darauf zurückzieht zu sagen, das ist alles Murks und das werden wir schon verfassungsrechtlich zu Fall bringen,
und sich dann auf die verfassungsrechtliche Argumentation beschränkt – und Sie wissen, die kann sehr lang sein, Sie sind ja vom Fach –, dann allerdings muss man nicht erwarten, dass auf diese Argumentation in einer ähnlichen Weise durch Veränderung eingegangen wird. Aber wenn Sie wollen, auch dazu kann ich Ihnen etwas sagen. Ich nehme allerdings, weil ich die Rede gerade hier habe, die Rede von Herrn Thomalla. Ich darf noch mal zitieren: „Anders als im ersten Entwurf liefert der jetzt vorliegende Text eine umfassende Begründung, die sich sowohl mit Alternativmodellen als auch mit allen in die Diskussion eingeführten Argumenten auseinander setzt. Auch wenn man politisch der Bildung von Großkreisen skeptisch gegenüber steht, reicht eine bloße Ablehnung nunmehr nicht aus. Vielmehr muss man sich nun mit den Argumenten der Gesetzesbegründung eingehend beschäftigen. Lässt man diese auf sich wirken, muss man einräumen, dass die Handlungsnotwendigkeiten eindrucksvoll dargelegt werden.“
„Die verfassungsrechtlichen Argumente werden betrachtet und bewertet.“ Und weiter unten heißt es dann, und auch das halte ich für interessant: „Die Darstellungen zur Konnexität im Bereich der Funktionalreform I sind detailliert und nachvollziehbar. Es liegt inzwischen eine breite Datenbasis vor.“ So weit, meine Damen und Herren, die Ausführungen des Geschäftsführers des Städteund Gemeindetages. Ich glaube, dem ist wenig hinzuzufügen.