(Eckhardt Rehberg, CDU: Reinbeißen hilft nicht. – Volker Schlotmann, SPD: Deswegen geht’s ja nicht. – Zuruf von der SPD: Das Mikro geht nicht!)
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie darüber informieren, dass die Fraktion der PDS – und ich denke, die SPD wird es nicht anders sehen – viele Gründe sieht, Ihren Dringlichkeitsantrag abzulehnen.
Erstens. Im Finanzausschuss sind sowohl die sachlichen als auch die finanziellen, als auch die organisatorischen Voraussetzungen für eine untergesetzliche Regelung der Zahlung der Altfälle geklärt worden. An dieser Abstimmung im Finanzausschuss haben Sie teilgenommen und dafür gestimmt. Insofern ist die Dringlichkeit nicht zu erkennen.
(Gabriele Meˇsˇt’an, PDS: Sieh da, sieh da! – Volker Schlotmann, SPD: Hört, hört! – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)
Zweitens möchte ich Sie darüber informieren, dass das Thema weit über die Fragen der Altfälle hinausragt.
Es geht vor allen Dingen um die Grundsätze der Finanzierungsregelung in der Sozialhilfe, in der überbehördlichen Sozialhilfe. Insofern geht Ihr Antrag, der ein Stückwerk darstellt, an der Lösung der Probleme vorbei.
Drittens möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass es ein Fachgremium gibt, im Gesetz verankert, den Beirat des Kommunalen Sozialverbandes, der sich auch mit solchen Themen beschäftigt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch aus Sicht der SPD ist eine Dringlichkeit in dem Falle überhaupt nicht gegeben. Ich möchte das im Folgenden begründen:
Erstens erwarten wir in Kürze, noch in diesem Jahr, die Fortschreibung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes und dieses wird selbstverständlich auch eine Regelung zu den Altfällen enthalten.
wird im Interesse der kreisfreien Städte und in den Landkreisen selbstverständlich die Zahlung der Altfälle sofort fortgesetzt. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sind gegeben.
(Harry Glawe, CDU: Wir haben kein Gesetz dafür, das wissen Sie ganz genau. – Wolfgang Riemann, CDU: Das kommt ohne Gesetz nicht in Frage.)
dass in Kürze, sowie die Zahlungsvoraussetzungen vorliegen – und das kann schon in den nächsten Tagen passieren –,
bereits entsprechend der Zahlungsanforderungen aus den Landkreisen und kreisfreien Städten gezahlt wird.
Viertens. Es ist klar, dass diese Zahlung vorbehaltlich einer rückwirkenden gesetzlichen Regelung natürlich schon entsprechend rechtlich abgesichert ist. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren der CDU, ich möchte deutlich sagen, der von uns so abgesprochene und angesagte Weg – er ist im Interesse der Landkreise und kreisfreien Städte – bedeutet weniger Bürokratie, weniger Regulierung
Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage nicht zugestimmt worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde. Die Fraktion der PDS hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „173 Tage SGB II – Wirkungen in Mecklenburg-Vorpommern“ beantragt.