Entscheidung sein soll, die verlässliche Rahmenbedingungen für das politische Handeln in diesem Lande liefert, nicht nur für die Dauer von 10 oder 15 Jahren, sondern für einen längeren Zeitraum, weil wir es uns schlicht nicht leisten können, dass wir das, was wir hier an Strukturen schaffen, selbst immer wieder in Frage stellen.
Deshalb, Herr Minister, erwarten wir es bei diesem zugegebenermaßen sehr überschaubaren Bereich natürlich erst recht, dass hier sehr sorgfältig analysiert wird und dass die Kosten sehr sorgfältig ermittelt werden. Deshalb haben wir bei aller grundsätzlichen Zustimmung zu der von Ihnen geplanten Aufgabenverschiebung, die auch die Auflösung des Landesamtes beinhaltet, bei der grundsätzlichen Befürwortung der Zweigliedrigkeit der Verwaltung die dringende Bitte, und zwar, dass im Gesetzgebungsverfahren das nachgeholt wird, was eigentlich schon im Vorfeld vor der Einbringung des Gesetzentwurfes durch die Landesregierung hier im Landtag hätte geleistet werden müssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der PDS die Abgeordnete Frau Dr. Bunge. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor der Debatte habe ich mich, da der Gesetzentwurf zwei klitzekleine Stellen ändert, Folgendes gefragt: Wieso sind hier 45 Minuten Aussprache angesetzt? Die Debatte bestätigt, dieser Gesetzentwurf provoziert, dass wir insgesamt über ein sicher brisantes Thema diskutieren, und zwar die Auflösung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr und damit die Neuordnung der Zuständigkeiten für das Straßen- und Wegenetz unseres Landes, was aber gar nicht Gegenstand des Gesetzes ist.
In einem sind wir uns sicher einig: Die umfassende Verwaltungsreform, eine Neuordnung der Kreise, verlangt auch einen neuen Blick auf unsere A-, B-, L-, K-StraßenStruktur.
Die künftige Optimierung unseres Straßen- und Wegenetzes sollte nicht allein fiskalischen Beweggründen folgen, sondern einzig logistischer Funktionalität. Dazu ist sicher bei den Zuständigkeiten, beispielsweise für den Betrieb und die Unterhaltung, für Um-, Aus- und Neubau unserer Straßen, das Prinzip ganz oder gar nicht förderlich. Dieses Prinzip einzuhalten, das tun die Vorschläge, die dem Parlament für die Verwaltungsreform vorliegen, nicht konsequent. Und daher unterliegt auch der heute vorliegende Gesetzentwurf dieser widerstreitenden Debatte.
Die PDS-Fraktion stimmt der Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes zu, der die Bestimmungen der zuständigen Aufsichtsbehörde und die Bestimmungen der zuständigen Anhörungsbehörde als Ermächtigungen dem Wirtschaftsminister übergibt. Wir sollten aber im weiteren Verfahren beispielsweise den Stellungnahmen des
Personalrates, des Landesamtes und der kommunalen Spitzenverbände zur Gesamtproblematik die gebührende Aufmerksamkeit schenken, denn in der Tat gehört hier alles zusammen in den Blick zu nehmen. – Ich danke.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Heinz Müller. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Anlässlich des Gesetzentwurfs, der uns gestern vorgelegen hat, der die Behördenstruktur im Innenministerium zum Gegenstand hatte, haben wir schon darüber gesprochen, dass es eine Reihe weiterer Gesetze gibt, deren Sinn und Ziel es ist, die Struktur unserer oberen Landesbehörden zu verändern, insgesamt die Landesverwaltung zu straffen, die Behördenzahl zu reduzieren und Abläufe zu effektivieren.
Hier, meine Damen und Herren, haben wir nun das nächste dieser Gesetze vor uns liegen und dieses Mal geht es um den Bereich des Straßenbaus. Frau Dr. Bunge hat ja bereits völlig richtig dargestellt, dass das, was zunächst einmal auf den ersten Blick Gegenstand des Gesetzes ist, nämlich die Neuzuordnung von zwei Aufgaben im Bereich der Straßenbauverwaltung, ja eigentlich gar nicht das ist, worüber wir hier reden, sondern diese beiden Aufgabenzuordnungen sind gesetzliche Aufgabenzuordnungen an ein Landesamt über dessen Existenz hier diskutiert wird, aber über dessen Existenz wir tatsächlich nur diskutieren können, frei diskutieren können, wenn es eine solche Aufgabenzuweisung nicht gibt. Es geht also um die Behördenstruktur in unserem Land und in diesem Fall geht es um die Behördenstruktur im Bereich der Straßenbauverwaltung.
Herr Dr. Born, ich habe Ihren Ausführungen sehr aufmerksam zugehört. Ich möchte Ihnen gerne zubilligen, ich habe häufiger feststellen können – denn wir haben in der Vergangenheit ja schon recht intensiv miteinander gearbeitet, ich denke dabei an den Untersuchungsausschuss –, dass Sie in der Lage sind, auch komplizierte Sachverhalte sehr scharf und präzise zu erfassen und analytisch zu durchdringen. Ich habe diese Fähigkeiten, die Sie zweifellos haben, bei Ihren Ausführungen zu diesem Gesetz in seinem Zusammenhang mit der Verwaltungsreform gänzlich vermisst.
Wenn Sie sagen, dass durch dieses Gesetz und durch die Einbringung des Wirtschaftsministers belegt sei, dass man eine Verwaltungsreform ohne eine Kreisgebietsreform machen kann, dann weiß ich nicht, woher Sie eine solche Erkenntnis nehmen. Wir sind uns doch darüber einig, dass wir ein Gesamtprojekt Verwaltungsreform vor uns haben, eine Reform der Verwaltung in unserem Land, und zwar die der Landesverwaltung sowie zahlreicher kommunaler Verwaltungen, und dass zu dieser Verwaltungsreform viele sehr unterschiedliche Elemente gehören. Einige dieser Elemente stehen in einer Abhängigkeitsbeziehung. Das heißt, ich kann das eine Element nur sinnvoll realisieren, wenn ich das andere Element mit realisiere. Das bedeutet aber nicht, und da habe ich wirklich die analytische Vernunft vermisst, dass alle Elemente in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis zueinander ste
hen. Natürlich ist es so, wenn wir ein Auto betrachten, dann ist das dauerhafte Fahren dieses Autos vom Motor abhängig. Inwieweit die Heizung aber vom Scheibenwischer abhängig ist, das ist dann doch die Frage. Ich weiß, auch dieser Vergleich hinkt, denn wir haben hier nicht einfach nur ein Zusatzteil wie den Scheibenwischer vor uns, sondern einen konstitutiven Bestandteil. Aber ich glaube, es ist klar, das, was Sie hier als kausalen Zusammenhang dargestellt haben, stimmt mitnichten.
Wir sollten uns also, meine Damen und Herren, ohne solche Ausflüge dem Thema selbst zuwenden. Das Thema heißt: „Organisation der Straßenbauverwaltung“. Frau Dr. Bunge hat schon völlig richtig darauf verwiesen, dass wir hier beide Ebenen sehen müssen. Wir haben das Landesamt, und es ist eine schwierige Frage, wie dessen Aufgaben zukünftig sinnvoll zugeordnete werden können, und wir haben die regionalen Straßenbauämter. Hier stellt sich auch die Frage einer sinnvollen zukünftigen Struktur. Darüber werden wir im Komplex zu reden haben, allerdings mit klaren Zielvorgaben. Und diese haben wir, denke ich, in unseren Beschlüssen zur Verwaltungsreform insgesamt festgelegt.
Also, meine Damen und Herren, kurz und knapp: Selbstverständlich gehört dieser Gesetzesvorschlag als Teil des Themas Verwaltungsreform federführend in den Sonderausschuss. Es zeigt sich, Herr Dr. Born, wie sinnvoll es ist, dass wir ihn federführend in den Sonderausschuss überweisen. Sie haben selbst darauf verwiesen, dass geklärt werden muss, in welchem Verhältnis er zu den anderen Gesetzgebungsvorhaben, die auch das Straßen- und Wegegesetz betreffen, steht und er deshalb federführend in den Sonderausschuss gehört, selbstverständlich unter Mitberatung des Wirtschaftsausschusses. Diese Überweisung ist sinnvoll. Ich denke, wir werden in einer gewiss nicht einfachen Diskussion und sicher unter Einbeziehung von Betroffenen auch zu einer sinnvollen Struktur in unseren Straßenbauverwaltungen kommen, denn dies ist ein Teil davon. Deswegen bitte ich um Überweisung.
Herr Kollege Müller, der Widerspruch besteht in Wahrheit nicht zwischen uns, sondern zwischen Ihren Ausführungen und dem, was der Minister uns hier zutreffend vorgelegt und auch mündlich ausgeführt hat. Tatsächlich ist vorgesehen, dass die neuen Strukturen bereits zum 1.Januar 2006 in Kraft treten. Und da Sie selbst die Kreisstrukturen erst 2009 verändern wollen, ist völlig klar, entweder funktioniert das zum 1. Januar 2006 und dazu sagen wir, wenn es richtig untersetzt wird, dann funktioniert es – so, wie der Wirtschaftsminister arbeitet, wird er das noch untersetzen, dann haut das hin –, oder aber es würde nicht funktionieren, dann würde der Gesetzentwurf hier völlig ins Leere laufen. Es soll zum 1. Januar 2006 umgesetzt werden, also schneller, als Sie das vorhaben. Deshalb macht es auch Sinn – deshalb habe ich mich noch einmal zu Wort gemeldet –, dass dieser Gesetzentwurf, der hier sehr fachspezifisch Straßenbauverwaltun
gen betrifft, im zuständigen Ausschuss beraten wird, und zwar losgekoppelt von allen möglichen und sonstigen, vielleicht ideologischen und sonstigen Überlegungen, was man alles noch machen kann im Land oder nicht. Das sollen Sie alles im Sonderausschuss sehr gründlich beraten und da wollen wir Sie auch überhaupt nicht beeinträchtigen, Herr Kollege Müller. Ganz im Gegenteil, je mehr Zeit Sie sich für den Gesetzentwurf nehmen, mit dem Sie sich dort auseinander zu setzen haben, desto besser ist es, damit der Schaden vermieden werden kann und alles sachgerecht beraten wird. Aber lassen Sie die Fachausschüsse da, wo es angezeigt ist, auch ihre Arbeit machen! Es sollte sich ein Ausschuss nicht übernehmen.
Bei allen Fähigkeiten, Herr Kollege Müller, die ich Ihnen und natürlich allen Mitgliedern des Sonderausschusses ausdrücklich attestiere, dieses Straßenbauamt neu zu strukturieren, das sollte man nicht nur federführend in der Regierung beim Wirtschaftsminister lassen, sondern auch bei dem zuständigen Ausschuss. Ich beantrage deshalb die Federführung des Wirtschaftsausschusses, damit Kollisionen vermieden werden und Sie noch einmal drübergucken können. Sie können das mitberatend im Sonderausschuss machen, wenn Sie dort wirklich zu viel Zeit haben und nicht mit anderen Gesetzentwürfen ausgelastet sind. – Vielen Dank.
Wir haben jetzt zwei Anträge zur Überweisung. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, die federführende Überweisung in den Sonderausschuss und die Mitberatung in den Wirtschaftsausschuss vorzusehen, und durch die CDU-Fraktion ist jetzt beantragt worden, die Federführung in den Wirtschaftsausschuss und die Mitberatung in den Sonderausschuss vorzusehen.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag zur federführenden Beratung in den Sonderausschuss und zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU und einer Stimmenthaltung der Fraktion der SPD sowie einer Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten der Überweisungsvorschlag des Ältestenrates angenommen. Damit erübrigt sich die Abstimmung über den Überweisungsvorschlag der Fraktion der CDU.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Landesverwaltung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, auf der Drucksache 4/1735.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Landesverwaltung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Erste Lesung) – Drucksache 4/1735 –
Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Professor Dr. Dr. Metelmann. Bitte schön, Herr Minister.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Kabinett hat am 28. Januar dieses Jahres beschlossen, dass die Landesämter für Denkmalpflege und Bodenpflege mit dem Archäologischen Landesmuseum sowie die Landesbibliothek, das Landeshauptarchiv und das Landesarchiv Greifswald zu einem Landesamt zusammengelegt werden sollen. Das Landesorganisationsgesetz, hier Paragraph 8, ermöglicht der Landesregierung, Behörden, die nicht durch ein Gesetz errichtet wurden, aufzulösen und zusammenzulegen. Die oben genannten Behörden im Bereich des Bildungsministeriums wurden nicht durch ein Gesetz errichtet. Mit Beschluss vom 31. Mai 2005 erließ die Landesregierung die Rechtsverordnung zur Auflösung und Zusammenlegung dieser Behörden. Diese Auflösung und Zusammenlegung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass das Landesarchivgesetz und das Denkmalschutzgesetz geändert werden. Dieses ist aus folgenden Gründen notwendig:
Im Landesarchivgesetz ist festgelegt, dass das Land für die Erfüllung der staatlichen Archivaufgaben das Landeshauptarchiv Schwerin und das Landesarchiv Greifswald als obere Landesbehörden unterhält. Damit hat der Gesetzgeber ausdrücklich die organisatorische Festlegung getroffen, dass die beiden Archive als selbständige und obere Landesbehörden vom Land unterhalten werden. Gleiches gilt für das Denkmalschutzgesetz, denn dort werden in Paragraph 4 die Landesämter für Denkmalpflege und Bodendenkmalpflege ausdrücklich erwähnt. Dies hat zwar auf den ersten Blick eine rein deklaratorische Bedeutung und wäre somit im Wege einer Rechtsbereinigung zu klären, aber da die Begründung zum Denkmalschutzgesetz ausdrücklich davon spricht, dass die Trennung dieser beiden Bereiche politisch gewollt war, ist hier eine gesetzliche Änderung notwendig. Ziel ist, das möchte ich jetzt noch einmal in den Mittelpunkt stellen, dass das neue Landesamt für Kultur und Denkmalpflege am 01.01.2006 errichtet wird und seine Aufgaben wahrnehmen kann. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten sowie drei Minuten für den fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bartels vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erste hat das Wort für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Fiedler-Wilhelm. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die unendliche Geschichte – Denkmalpflegeämter. 1997 hieß es im Gesetz über kostensenkende Strukturmaßnahmen:
„4. Zusammenlegung des Landesamtes für Deckmalpflege und des Landesamtes für Bodendenkmalpflege sowie Deregulierung des Denkmalschutzgesetzes
Das Landesamt für Denkmalpflege mit Sitz in Schwerin und einer Außenstelle in Stralsund sowie das Landesamt
für Bodendenkmalpflege mit Sitz in Lübsdorf sind Denkmalfachbehörden. Sie haben die Aufgabe, in der Denkmalpflege und im Denkmalschutz zu beraten und an den Entscheidungen der unteren Denkmalschutzbehörden und der obersten Denkmalschutzbehörde mitzuwirken. Weiterhin obliegt den Landesämtern die wissenschaftliche Untersuchung der Denkmale, die Erstattung von Gutachten, die Anleitung und Betreuung der Restaurierung von Baudenkmalen sowie die wissenschaftliche Ausgrabung und Bergung von Bodendenkmalen. Die Landesämter sollen zu einem Amt zusammengelegt werden. Hierdurch wird die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Bereich Bau- und Bodendenkmalpflege erleichtert. Darüber hinaus ergeben sich Einsparungen im Bereich der Behördenleitung sowie der Intendanz.
Das Denkmalschutzgesetz vom 30. November 1993 …, geändert durch Gesetz vom 3.5.1994 … soll mit dem Ziel dereguliert werden, das Gesetz von überflüssigen Regelungen zu befreien, textlich zu straffen und Verwaltungsverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz zu vereinfachen.“