Protokoll der Sitzung vom 05.10.2005

Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hochschulen beschäftigen sich vorrangig mit wissenschaftlichen Fragen. Sie tun das in Mecklenburg-Vorpommern auf hohem Niveau in der Forschung, so, wie wir es gerade beispielgebend in neuen Sonderforschungsbereichen der Physik in Rostock sehen, und sie tun das in der Lehre, wie wir das an den stetig wachsenden Zahlen neu immatrikulierter Studierender in diesem Lande sehen. Hochschulen beschäftigen sich aber auch mit organisatorischen Fragen und hier sind wir ebenfalls gut. Ich darf auf den Verbund der beiden Universitäten mit dem Zentrum für Life Science Automation mit dem Institut für Organische Katalyse verweisen. Alle zusammen haben gerade das Forschungsgebiet mit dem etwas sperrigen englischen Namen Sell-Material-Dialogue aufgelegt, mit dem sie sich wahrscheinlich sehr Erfolg versprechend an der Exzellenzinitiative des Bundes beteiligen werden. Dieses neue Forschungsgebiet, dieser Exzellenzcluster ist auch eine organisatorische Meisterleistung. Aber gelegentlich können die Hochschulen ihre organisatorischen Fragen eben nicht aus eigenen Kräften und mit eigenem Selbstverständnis lösen, weil sie innerhalb der Hochschulen oder untereinander zum Beispiel bei der Frage im Konflikt liegen, wie die Universitäten die Personalentwicklung der Fachhochschulen stützen können. Und an dieser Stelle hat das Land keine Möglichkeiten, auf der Grundlage des Landeshochschulgesetzes schlichtend und entscheidend einzugreifen. Wir sind das einzige Bundesland, das hier in

seinem Hochschulgesetz keine Regelungen vorgesehen hat.

Ein aktuelles Beispiel für einen derartigen und sicherlich schwer zu lösenden Konflikt der Hochschulen ist ihre Neustrukturierung. Hier gibt es in einigen Orten bereits sehr konkrete Konzepte zur Profilierung und Konzentration, auch unter Berücksichtigung der notwendigen Personaleinsparungen. Diese Hochschulen würden jetzt gerne mit dem Land zu Zielvereinbarungen kommen, damit sie mit ihrer gefestigten Struktur neue Lehrkräfte berufen, Bauvorhaben weiterführen und weiter Forschungsnetzwerke knüpfen können. Aber solange nicht alle Hochschulen in diesem Land gemeinsam so weit sind, können wir nach dem gültigen Landeshochschulgesetz bei den schnellen Hochschulen keine Umsetzung einleiten. Eine Verordnungsermächtigung würde uns an dieser Stelle die Möglichkeit geben, diesen Streit unter den Hochschulen zu schlichten. Der Rektor einer der schnellen, tatkräftigen Hochschulen hat uns in diesem Sinne in einem Brief vom 6. Juli 2005 aufgefordert, ich zitiere: „Es kann nicht sein, dass die langsamen Hochschulen in ihrer Unfähigkeit zu Strukturentscheidungen die schnellen Hochschulen in ihrer Entwicklung aufhalten.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben allen Grund, mit Freude auf unsere Hochschulen zu blicken, denn es gibt Anzeichen für einen neuen Studentenrekord. Es gibt sehr gute, sehr renommierte Sonderforschungsbereiche, neu aufgelegt, und es gibt eine vertraglich festgezurrte Eingliederung des Institutes für angewandte Chemie Berlin-Adlershof an unser Institut für Organische Katalyseforschung in Rostock. Wir haben in den letzten Tagen auch die Skizzen zu den Exzellenzclustern und zu den internationalen Graduiertenkollegs an die DFG weiterleiten können. Das macht deutlich, dass es höchste Zeit ist, dass wir uns jetzt so aufstellen, dass wir eine gute Chance haben, in dieser Exzellenzinitiative erfolgreich auszusehen.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Und nun kann man über Rankings denken, was man will – sie sind gelegentlich ausgesprochen lästig und wahrscheinlich manchmal richtiggehend falsch –, aber gerade in dieser sensiblen Vorentscheidungsphase in der deutschen Forschungsgemeinschaft, wo auch über unsere vier Anträge für Exzellenzcluster und Graduate School entschieden wird, kommt nun ausgerechnet das Ranking in den Fokus. Und in diesem Ranking haben wir bei den bewerteten Fächern nicht eines in der Spitzengruppe, aber immerhin, und das ist gut, haben wir inzwischen fünf Fächer in der Mittelgruppe. Aber ich möchte das mal lieber etwas zurücknehmen, denn das ist eben ein Ranking.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, jede Hochschule hat für sich ein durchaus schlüssiges Strukturkonzept für die jeweilige Einrichtung erarbeitet. Das muss man anerkennen! Aber unsere undelegierbare Aufgabe besteht darin, diese sechs individuellen Planungen aufeinander abzustimmen und daraus ein stimmiges Gesamtkonzept zu machen, das einerseits den Stärken jeder Hochschule Rechnung trägt und darüber hinaus den regionalen und überregionalen Gegebenheiten sowie den bundesweiten und internationalen Anforderungen der Landesentwicklung Rechnung trägt. In diesem Zusammenhang geht es in den Gesprächen mit allen Rektoren auch schon lange nicht mehr darum, dass sich die Hochschulen neu aufstellen müssen, sondern wie sich die

Hochschulen neu aufstellen müssen, wie sie das tun, worauf sie gegebenenfalls auch verzichten müssen.

Herr Abgeordneter Prachtl, ich greife sehr gerne noch einmal den Gedanken auf – Sie haben ihn heute in einem flammenden Plädoyer vorgetragen, was mich sehr beeindruckt hat –, wir müssen Schwerpunkte setzen und wir müssen Prioritäten setzen. Aber wer Prioritäten setzt, der muss auch Postprioritäten setzen, der muss dann auch sagen, was nehmen wir weg, um damit die Stärken zu stärken. Das ist eine unglaublich schwierige Aufgabe. Sie haben das heute früh in der richtigen Weise, meine ich, noch einmal beleuchtet.

Im Dialog mit den Hochschulen spricht für mich im Augenblick alles dafür, dass wir mit den Beteiligten Übereinstimmungen erreichen, denn es ist Bewegung von beiden Seiten da. Dazu gehört Profil, Konzentration und – ich darf das offen bekennen, weil das für mich ein Prozess war, den ich mir selber in den letzten Monaten angeeignet habe – auch Kohäsion. Der Grundgedanke ist, dass es eine Reihe von Fächern gibt, die zu einer Universität gehören, weil damit erst die Universitas des Bildungsgedankens richtig ausgesprochen wird. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, glaube ich, zu sehen, dass einige Fächer zu unserem wirtschaftlichen Transformationsprozess unverzichtbar dazugehören und einige andere Fächer auch zu unserem politischen und demokratischen Transformationsprozess unverzichtbar dazugehören. Das Problem besteht darin, wir müssen das alle gemeinsam erreichen. Und wenn einer der Planungspartner aus diesem Tross ausschert, dann bringt er im Augenblick das Gesamtsystem aus der Balance.

Es zeichnet sich ab, dass es auch Dissenspunkte geben wird. Das ist aus dem Selbstverständnis der Hochschulen für jede einzelne Hochschule auch völlig nachvollziehbar und legitim, aber nicht mit unserer Verantwortung vereinbar, denn wir müssen alle Hochschulen betrachten und dazu gehören auch die Wissenschaftszentren im Lande. Und dann werden wir in eine Situation kommen, wo wir in diesem Hohen Hause auch darüber entscheiden müssen, welche Studiengänge wir aufheben und welche Studiengänge wir einrichten müssen, wenn wir diesen Konsens nicht erreichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das geltende Landeshochschulgesetz sieht keine Möglichkeiten vor, beim Scheitern des Konsenses weiterzuhandeln. Es heißt zwar im Paragraphen 15 des Landeshochschulgesetzes, dass die Landesregierung die so genannten Eckwerte der Hochschulentwicklung beschließt. Insofern könnte man bei erster Betrachtung davon ausgehen, dass die Landesregierung hier über hinreichende Steuerungsmöglichkeiten verfüge. Die Eckwerte sind jedoch auf der Grundlage der Hochschulentwicklungspläne zu erarbeiten. Das bedeutet nichts anderes, als dass sie die Hochschulentwicklungspläne maßgeblich zu berücksichtigen haben, also nicht zu bestimmenden Strukturelementen in Widerspruch treten können.

Ein zweiter Aspekt. Diese Eckwerte sind eigentlich auch von ihren Inhalten her nicht geeignet, die notwendige Steuerungsfunktion zu übernehmen, da sie in fachlicher Hinsicht allein – jetzt zitiere ich – „die Schwerpunkte, die im Interesse eines landesweit ausgewogenen Grundangebots in Forschung und Lehre vorzuhalten sind“, enthalten. Das heißt, die Möglichkeit einer echten Schwerpunktsetzung und Profilsetzung durch Eckwerte ist damit gar nicht

gegeben. Im Übrigen wäre eine solche Schwerpunktsetzung allein in Form von Zielvereinbarungen möglich, aber die brauchen natürlich wieder den Konsens zwischen den Vereinbarungspartnern, die ich zuerst angesprochen habe.

Zusammenfassend möchte ich sagen, wir haben nach der gegenwärtigen Rechtslage eine Gesetzeslücke, da es dem Staat auf diese Weise nicht möglich ist, die ihm obliegenden Verpflichtungen im Hinblick auf die Hochschulplanung zu erfüllen. Ich sehe zwei Verpflichtungen: Einerseits muss der Staat gewährleisten, dass die Hochschulen landesweit ein ausgewogenes und bedarfsorientiertes Angebot an Studiengängen bereithalten, da die Hochschulen nicht nur Alleinzweck oder Selbstzweck sind. Das ist nicht L’art pour l’art, es ist auch ein Stück zur Landesentwicklung, wie uns allen bewusst ist. Andererseits müssen wir auch im Blick behalten, dass das Land verpflichtet ist, für einen effizienten Mitteleinsatz zur Erreichung des vorhandenen Zweckes zu sorgen. Dies ergibt sich bereits aus den bindenden haushaltsrechtlichen Grundsätzen.

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Diese geschilderte Gesetzeslücke wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schließen. Wir haben uns dabei davon leiten lassen, dass eine konsensorientierte Hochschulplanung auf der Grundlage des Landeshochschulgesetzes nicht angetastet werden soll, aber wir brauchen eine rechtliche Regelung für den vom Gesetzgeber im Grundsatz bisher nicht hinreichend bedachten Fall eines Scheiterns der konsensuellen Planung. Alle anderen Bundesländer halten sich diesen Zugriff offen. Dieser Zugriff erfolgt entweder über klassische Genehmigungsvorbehalte oder aber über die Möglichkeit von Zielvorgaben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Verordnungsermächtigung ist insofern nicht die Abkehr von einer konsensuellen und partnerschaftlichen Hochschulplanung, wie sie im Landeshochschulgesetz vorgesehen ist, sondern sie schließt eine Gesetzeslücke. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Minister.

(Wolfgang Riemann, CDU: Jetzt wurde wieder Beifall vermerkt.)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten sowie fünf Minuten für den fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bartels vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Jetzt eröffne ich die Aussprache.

Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Herr Eckhardt Rehberg.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben heute Morgen in der Aktuellen Stunde von vielen Abgeordneten und auch vom Ministerpräsidenten etwas über Entwicklungspotenziale in Mecklenburg-Vorpommern gehört. Ich glaube, dass ich recht in der Annahme gehe, dass die beiden Volluniversitäten in Rostock und Greifswald, die drei Fachhochschulen und die Hochschule für Musik und Theater dazugehören.

(Wolfgang Riemann, CDU: Richtig.)

Und wenn ich mir – Herr Minister Metelmann, das ist unter Ihrer Verantwortung geschehen – die Unterrichtung der Landesregierung zu den Kernaussagen, zu den Eckwerten der Hochschulentwicklung 2004 bis 2007 vom 16. September 2003, also es sind gerade einmal zwei Jahre her, ansehe, da sagten Sie unter anderem: „Der Auslastungsgrad der Hochschulen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen.“ Sie führen auf, wie viel Studenten wir in der Entwicklung haben, 1997 22.000 und 2002/2003 rund 29.000, und wenn ich richtig informiert bin, zu diesem Wintersemester wahrscheinlich rund 37.000.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, und dann schreiben Sie weiter, ich zitiere: „Hohe Qualität der Lehre ist ein Merkmal der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern. Im Hochschulranking des CHE 2003 belegten die Universitäten des Landes vor allem hervorragende Plätze in der Kategorie ,Gut betreutes und schnelles Studium‘.“

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

„Bei 26 untersuchten Studienfächern kamen sie in elf Fällen in die Spitzengruppe. Die Universität Greifswald gehört in Medizin und Zahnmedizin zu den fünf besten Hochschulen Deutschlands.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt schreiben Sie bei Ihrer Gesetzesnovelle unter Punkt „1. Problem“, ich zitiere: „Die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der staatlichen Hochschulen stehen vor tiefgreifenden Veränderungen:“

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

„... Darüber hinaus wird die Studierendennachfrage im nächsten Jahrzehnt etwa auf die Hälfte des gegenwärtigen Werts schrumpfen.“ Herr Minister Metelmann, ich rate Ihnen gut zu, gerade für die, die schon etwas länger hier sind, oder von einem, der schon etwas länger hier ist, auch im Dohmen-Gutachten hat sich die Landesregierung geirrt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie es als einen Grund sehen, Sie haben gesagt, das, was Sie tun, sei das Schließen einer Gesetzlücke, dass Sie auf der einen Seite stolz darauf sind, wie die Studierendenanzahl wächst, auf der anderen Seite aber prognostizieren, dass das um die Hälfte schrumpfen wird, dann gehe ich noch ein Stückchen weiter. Das ist ja alles richtig, was Sie in der Unterrichtung unter Punkt 1.2.3 schreiben, „Noch zu steigernde Attraktivität für Zuwanderer“, und ich zitiere weiter: „Diese Perspektive kann nur lauten, in den Schwerpunkten der Lehre und Forschung... so attraktiv zu werden, dass möglichst viele junge Menschen aus den anderen Bundesländern und dem Ausland zum Studieren nach Mecklenburg-Vorpommern kommen und die Bindungswirkung für die Hochschulzugangsberechtigten aus dem eigenen Land noch zunimmt.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Minister, Sie konterkarieren doch völlig die Problemstellung zu dem Gesetzentwurf.

(Wolfgang Riemann, CDU: Genau.)

Das, was Sie hier beschreiben, das Schließen einer Gesetzeslücke, da müssen Sie sich doch wirklich selber fragen, diese Ermächtigungsverordnung, ich sage sogar, dass es ein Ermächtigungsgesetz ist,

(Holger Friedrich, SPD: Na, na!)

das führt doch letztendlich dazu, meine sehr verehrten Damen und Herren,...

Herr Bluhm, Sie müssen sich noch gut überlegen als Mitglieder von der Linkspartei.PDS und SPD, ob Sie komplett die ganze Hochschulpolitik vom Landtag weggeben in die Hände der Ministerialbürokratie des Kultusministeriums

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Egbert Liskow, CDU: Genau.)

und des Finanzministeriums! Das müssen Sie sich schon noch fragen!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, und wenn ich im Bundestagswahlkampf in Rostock von jemandem als Begründung für dieses Gesetz gehört habe, man müsse den Wildwuchs der 90er Jahre, den die CDU zugelassen hat, bei Fachrichtungen und Studiengängen jetzt neu strukturieren, dann frage ich mich ganz einfach: Wie sieht es denn wirklich mit Hochschulautonomie aus?

Und, Herr Minister, weiter wird alles nur positiv beschrieben im Jahre 2003. Sie sagten zum Beispiel, dass man bei der Einwerbung von Drittmitteln die Leistungsfähigkeit von 1997 zu 2003 fast um das Doppelte gesteigert hat – das ist doch mehr als bemerkenswert –, oder Sie führen aus, zu den aktuellen Herausforderungen gehört der zu geringe Akademisierungsgrad in Mecklenburg-Vorpommern

(Wolfgang Riemann, CDU: Da muss man ja den Wildwuchs beachten.)

und wir haben Fachkräftemangel zum Beispiel im Bereich Maschinenbau, teilweise Informatik, Elektroingenieurwesen und so weiter und so fort.

Und wenn man weiter Ihren Unterrichtungen Glauben schenken darf, ich zitiere noch einen Punkt: „,Über ihre wissenschaftliche Kernfunktion hinaus haben die Hochschulen aber auch große Potentiale, die für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und insbesondere den Arbeitsmarkt genutzt werden können und müssen.‘“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, und wie vereinbart sich eigentlich dieses Gesetz – ich gehe noch auf das eine oder andere Detail ein – mit den Zielen der Hochschulentwicklung bis 2007? Die leitende Vision der Landesregierung ist somit, dass sich die Hochschulen in großer Offenheit gegenüber den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Erfordernissen zielgerichtet kooperativ verbinden und ihre Kräfte so bündeln, dass unter den gegebenen Ressourcen ein maximaler Output für das Umfeld erwartet werden kann. Angestrebt wird insbesondere die Steigerung der Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger aus den anderen Bundesländern und dem Ausland, die Verbesserung der Drittmittelsituation und die wesentliche Anhebung der Zahl der Existenzgründungen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Minister, glauben Sie wirklich, dass Sie das mit diesem Gesetz erreichen werden?

Und wenn Sie hier als Problem beschreiben, dies erfordert insbesondere eine Konzentration des Angebots, um die wissenschaftlichen Einheiten konkurrenzfähig, das heißt oberhalb kritischer Größen, auszugestalten, dann fragen Sie doch mal, Herr Minister, wie in der Vergangenheit an Universitäten und Fachhochschulen gekürzt worden ist. Der Rasenmäher wurde kräftig angeschmissen. Gucken Sie mal genau nach, wie die Differenz ist zwischen den Soll-Stellen und der Ist-Besetzung, wie viel C3und C4-Professuren nicht besetzt worden sind, wie das

ganz bewusst hinausgezögert wurde, wie teilweise ganze Studiengänge, Fachrichtungen deswegen infrage gestellt worden sind. Deswegen liegen wir vielfach unterhalb einer kritischen Größe in vielen Bereichen. Es ist Politik der Landesregierung. Das ist doch nicht Eigenverschulden der Universitäten und Fachhochschulen, dass hier viele Professorenstellen nicht besetzt worden sind.

(Wolfgang Riemann, CDU: So ist es.)

Dafür tragen Sie doch die Verantwortung, meine sehr verehrten Damen und Herren

(Beifall Egbert Liskow, CDU, und Wolfgang Riemann, CDU)