Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, auf Drucksache 4/1840.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Erste Lesung) – Drucksache 4/1840 –
Das Wort zur Einbringung hat die Sozialministerin des Landes Frau Dr. Linke. Bitte schön, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer gemeinsamen Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in allen neuen Ländern. Die rechtliche Notwendigkeit für eine eigene Berufsvertretung beider Berufe ergibt sich aus bundesrechtlichen Vorgaben. Mit Verabschiedung des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Jahre 1998 sind die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten als eigenständige und eigenverantwortlich handelnde akademische Heilberufe anerkannt worden. Sie sind seither neben den Ärzten zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen.
Der Bundesgesetzgeber ist bei der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes davon ausgegangen, dass die Berufsangehörigen sich als Angehörige eines Heilberufes, eben wie die Ärzte, Apotheker, Tierärzte und Zahnärzte, in einer Kammer organisieren werden und dass die Länder Kammern der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten errichten werden. In Mecklenburg-Vorpommern ist eine solche Kammergründung, genauso wie in den anderen neuen Ländern, bislang nicht erfolgt. Das hat ganz nachvollziehbare Gründe. Zum einen haben die Kammern eine Vielfalt von Aufgaben zu bewältigen, denn ihnen kommt die Vertretung und Beratung der Psychotherapeuten in allen Fragen ihrer Berufsausübung, in Fragen der Ausbildung, der Zugänge zur Approbation und besonders der Fort- und Weiterbildung zu, und zum anderen sind die Fragen der Qualitätssicherung in der Praxis der Psychotherapie für die Kammer von entscheidender Bedeutung. Weiter gehören die Fragen der Berufsordnung, der Ethik und der Patientenrechte, neben der Vertretung des beruflichen Ansehens in der Öffentlichkeit sowie Serviceangelegenheiten für die Kammermitglieder zu den Aufgaben.
Bei einer relativ geringen Zahl von etwa 200 Berufsangehörigen in Mecklenburg-Vorpommern hätte die Erledigung dieser Aufgaben für die Kammerangehörigen einen enormen Aufwand mit sich gebracht. Um aber dennoch eine eigenständige Vertretung ihrer Berufsinteressen zu ermöglichen, einigten sich die Berufsangehörigen der fünf neuen Länder auf die Errichtung einer gemeinsamen ostdeutschen Psychotherapeutenkammer. Mit Hilfe dieser neuen Institution können die Interessen der Berufsangehörigen auch im Hinblick auf ihre spezifischen Belange in Ostdeutschland gebündelt werden. Die neue Kammer wird voraussichtlich 1.000 Mitglieder in den neuen Ländern vertreten und erreicht damit eine Größe, die es ihr erlaubt, mit akzeptablen Kammerbeiträgen und mit akzeptablen Aufwendungen insgesamt ihre vielfältigen Aufgaben zu erfüllen. Insofern trägt sie auch dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit Rechnung. Die ostdeutsche Psychotherapeutenkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts wird ihren Sitz in Leipzig haben und von der zuständigen sächsischen Aufsichtsbehörde überwacht werden.
Auf der Grundlage eines Kabinettsbeschlusses vom 20. Juni 2004 habe ich am 20. Mai dieses Jahres den Staatsvertrag zu ihrer Errichtung unterzeichnet. Nun bedarf es zu ihrer Wirksamkeit der Ratifizierung durch die beteiligten Länder. In Sachsen wurde das Ratifizierungsgesetz am 30. Juli verabschiedet, in Sachsen-Anhalt und Brandenburg ist die Verabschiedung für Oktober vorgesehen und Thüringen wird noch im Herbst folgen. Nach Abschluss der Ratifizierungsrunde in den neuen Ländern wäre die neue Kammer dann aller Voraussicht nach Anfang nächsten Jahres voll arbeitsfähig. Damit auch den in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Psychotherapeuten künftig die Möglichkeit einer eigenständigen berufsständischen Selbstverwaltung gegeben ist, bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. – Danke.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen damit zur Überweisung. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1840 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Rechts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe nunmehr auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts, Drucksache 4/1854.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land MecklenburgVorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts (Erste Lesung) – Drucksache 4/1854 –
Das Wort zur Einbringung hat der Justizminister des Landes Herr Sellering. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Anstoß für den vorliegenden Staatsvertrag hat der Landtag gegeben. Mit Beschluss vom 17.12.2003 forderte er die Landesregierung auf, das automatisierte Mahnverfahren einzuführen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern. Dieser Aufforderung ist die Landesregierung gerne nachgekommen. Durch eine Automatisierung lassen sich die Bearbeitungszeiten erheblich verkürzen, und zwar von zwei bis drei Wochen auf zwei bis drei Tage. Damit stärkt ein automatisiertes Mahnverfahren die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes und gleichzeitig sinken, jedenfalls bei hohen Fallzahlen, die Bearbeitungskosten. Deshalb haben wir inzwischen in zwölf Bundesländern das automatisierte Mahnverfahren eingeführt, kleinere Bundesländer meist in Zusammenarbeit mit größeren. So gehen zum Beispiel Saarland und Rheinland-Pfalz zusammen, Schleswig-Holstein und Bremen haben sich mit Hamburg zusammengetan und wir haben uns nun für eine Zusammenarbeit mit Hamburg entschieden. Die Gründe lege ich Ihnen noch dar. Das Land hat in zähen Verhandlungen einen, wie ich meine, für beide Seiten vorteilhaften Vertrag ausgehandelt. Ich hätte das alles gerne noch schneller geschafft,
Am 17. August 2005 bei der Unterzeichnung haben mich Hamburger Journalisten gefragt: Wie haben Sie das denn in so kurzer Zeit geschafft? Also man muss da wahrscheinlich realistisch sein.
Jetzt ist die Einführung zum 1. November vorgesehen. Um diesen Termin halten zu können, müsste der Landtag
heute und morgen in Erster und Zweiter Lesung dem Gesetz zum Staatsvertrag zustimmen. Darum bitte ich Sie, meine Damen und Herren. Ich bedanke mich dafür, dass alle Fraktionen dieses Verfahren mittragen. Der Hamburger Senat hat letzte Woche dem Staatsvertrag zugestimmt.
Meine Damen und Herren, zunächst war für uns Folgendes zu entscheiden: Machen wir das alleine oder schließen wir uns mit einem anderen Land zusammen? Mecklenburg-Vorpommern hat eine relativ geringe Anzahl an Mahnbescheidsanträgen, jährlich etwa nur 55.000, und das bedingt auch relativ hohe Kosten des Verfahrens. Die Folge ist, pro Mahnverfahren verliert das Land zurzeit etwa 1,78 Euro. Deshalb war die Frage folgende: Kann man durch Einführung der elektronischen Bearbeitung in Mecklenburg-Vorpommern allein diese Verluste verringern? Leider nicht, denn dafür ist das Antragsaufkommen zu gering. Nach der Wirtschaftlichkeitsberechnung, die wir als Grundlage unserer Entscheidung durchgeführt haben, würden wir bei einer elektronischen Bearbeitung, wenn wir das alleine machen, sogar mehr als bisher verlieren, nämlich 2,12 Euro pro Verfahren. Es ist einfach so, dass sich die Technik bei so wenigen Verfahren nicht rechnet. Sinnvoll ist deshalb nur die Einführung des automatisierten Mahnverfahrens zusammen mit einem Partner, der ein hohes Aufkommen hat. Die Frage ist: Wer kann das sein?
Hamburg als nächstgelegene Metropole hat etwa 700.000 Mahnverfahren pro Jahr. Wir haben 55.000 und Hamburg hat 700.000. Das ist eine Zahl, bei der sich das elektronische Mahnverfahren mehr als rechnet. Hamburg macht einen Gewinn. Hamburg hat ein gut laufendes Mahngericht, das auch von den Bearbeitungszeiten her überzeugend ist, so dass wir sagen können, wenn wir da mitmachen, dann ist das eine Verbesserung. Wir kooperieren ja bereits mit Hamburg im Rahmen der norddeutschen Zusammenarbeit, die neben Hamburg auch Schleswig-Holstein umfasst, in manchen Feldern auch Bremen und Niedersachsen. Es gibt zurzeit 22 Gebiete, auf denen eine Zusammenarbeit stattfindet oder geprüft wird, von Europa bis zum Strafvollzug. Erst kürzlich haben sich die Abteilungsleiter im Strafvollzug noch einmal getroffen und Kooperationsmöglichkeiten erörtert.
Manchmal ist es so, dass der Verdacht aufkommt, bei dieser Zusammenarbeit gewinnt immer nur der größere Partner. Das ist beim gemeinsamen Mahngericht nicht so, denn wir haben einen guten Vertrag ausgehandelt, der unserem Land große Vorteile bringt. Hamburg trägt danach sämtliche Kosten der Einführung des Verfahrens, des laufenden Betriebs, der Anpassung der EDV-Programme und außerdem auch die Entwicklungskosten, die man zahlen muss, die jeder zahlen muss, der nachträglich dem länderübergreifenden Entwicklungsverbund in der Bundesrepublik beitritt. Im Gegenzug erhält Hamburg die für das Mahnverfahren zu zahlenden Gebühren. Zusätzliche Kosten entstehen für uns nicht. Den Gewinn könnte man so ausrechnen, dass wir bei Einsparungen von 1,78 Euro und 55.000 Verfahren etwa 100.000 Euro im Jahr einsparen. Das ist angesichts unserer Haushaltslage eine gute Sache.
Sollte sich nach der Einführungsphase herausstellen, dass die Regelungen für Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr angemessen sind, dann sieht die Vereinbarung einen Anspruch auf Ergänzung oder Änderung vor. Ich bin
sehr zufrieden damit, dass wir das ausgehandelt haben. Andere Länder, die eine solche Kooperation eingegangen sind, haben das nicht geschafft.
Was ändert sich für den Bürger? Er hat den großen Vorteil, dass das Mahngericht schneller arbeitet, in Hamburg dauert es 2 Tage, bisher waren es durchschnittlich 16,5 Tage. Von besonderem Vorteil für die Wirtschaft und andere Antragsteller ist, dass wir für Antragsteller, die selbst viele Mahnbescheide haben, auf elektronischem Wege die Möglichkeit haben, mehrere Anträge zeitgleich zu übermitteln. Daran besteht ein großes Interesse bei der Wirtschaft, aber auch bei den Anwälten. Das zeigt die rege Teilnahme an den Schulungen, die wir in den letzten Wochen durchgeführt haben, die übrigens auch von Hamburg finanziert worden sind. 600 Personen haben inzwischen daran teilgenommen.
Gibt es auch Nachteile? Veränderungen gibt es natürlich, denn demnächst sollen nur noch maschinell lesbare Anträge gestellt werden können. Es ist allerdings auch so, wenn jemand Probleme beim Ausfüllen der Anträge hat, dann kann er von der Rechtsantragstelle der Amtsgerichte Hilfe bekommen. Wir haben alles unternommen, um einen möglichst reibungslosen Start zu gewährleisten. Wir haben flächendeckend über Presse, Rundfunk, Fernsehen, Aushänge an Gerichtstafeln sowie Schreiben an Anwalts- und Notarkammern informiert.
Ich habe vereinzelt auch Kritik gehört, dass wir die Informationen viel früher hätten geben sollen. Das ging natürlich nicht, da wir den Vertrag erst im August geschlossen haben. Ich habe auch ein bisschen Schwierigkeiten damit gehabt, dass wir jetzt schon Schulungsveranstaltungen durchführen, denn selbstverständlich steht die Einführung des Mahnverfahrens unter dem Vorbehalt, dass der Staatsvertrag noch von beiden verfassungsmäßig berufenen Organen abgesegnet werden muss. Andererseits ist es, glaube ich, wichtig, dass wir uns beeilen, denn zum Jahresende gehen erfahrungsgemäß gehäuft Anträge ein, so dass es eilt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun liegt es an Ihnen, den Weg für eine rasche Einführung des elektronischen Mahnverfahrens zu bereiten. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Es hat zuerst das Wort der Abgeordnete Dr. Born für die Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Minister, Ihren Appell am Schluss Ihrer Einbringungsrede greife ich gerne auf. Sie sagen, wir sollen alles tun, um dafür Sorge zu tragen, dass dieses Verfahren jetzt möglichst zügig in Gang gesetzt werden kann. Deshalb will ich es auch sehr kurz machen. Ich möchte mich ausdrücklich dafür bedanken, dass Sie die Initiative des Landtages so zügig und in dieser Weise umgesetzt haben. Es ist in der Tat so, wie Sie es eben noch einmal mündlich begründet und auch schon schriftlich in der Antragsbe
gründung dargelegt haben, dass wir ein kostengünstiges Verfahren bekommen, wenn wir diesem Staatsvertrag so zustimmen. Das Entscheidende ist, dass wir einen Beitrag dafür leisten, dass gerade in einem Bereich, wo es auch der Wirtschaft darauf ankommt, dass die Verfahren zügig bearbeitet werden, dies tatsächlich geschehen kann. Das ist ein Beispiel dafür, dass wir mit modernen Methoden der elektronischen Datenverarbeitung durchaus Verfahren sehr bürgerfreundlich gestalten können.
Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie ausdrücklich noch einmal klargestellt haben, weil es auch Fragen aus der Mitte des Parlaments gegeben hat, dass für den einzelnen Bürger die ganze Sache nicht nur verfahrensmäßig beschleunigt wird, sondern der einzelne Bürger keinen Nachteil in Kauf nehmen muss, den er sonst unter Umständen bei elektronischen Verfahren hat, dass er nämlich Schwierigkeiten hat mit dem Verfahren zurechtzukommen. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass jeder Bürger nach der Zivilprozessordnung nach wie vor die Möglichkeit hat, bei jedem deutschen Amtsgericht einen entsprechenden Antrag einzubringen.
Ich kann Ihnen nur sagen, das ist ein gelungener Staatsvertrag, den Sie uns hier präsentieren. Deshalb ist ja auch seitens aller Fraktionen signalisiert worden, dass wir unsererseits zu einer außergewöhnlich schnellen Bearbeitung bereit sind und heute noch die erforderlichen Ausschusssitzungen durchführen können, damit morgen die Zweite Lesung stattfinden kann. Ich habe an dieser Stelle nur noch eine Bitte, dass wir jetzt nicht das elektronische Mahnverfahren isoliert sehen. Das ist ein ganz wichtiger Schritt, um die Verfahren zu beschleunigen. Sie haben darauf hingewiesen – statt 16,5 Tage sind es in Zukunft durchschnittlich 2 Tage –, dass jetzt auch in anderen Bereichen die nötige Beschleunigung möglich wird. Zum Mahnverfahren gehört zwangsläufig das Gerichtsvollzieherwesen. Sie haben ja schon des Öfteren signalisiert, dass Sie bereit sind, unkonventionelle Wege mitzugehen, denn auch da gibt es entsprechende Anregungen aus der Mitte des Parlaments bis hin zur Frage Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens. Hier haben wir nach wie vor einen Engpass und der muss unbedingt als Nächstes beseitigt werden.
Ich habe eine weitere Bitte, wenn Sie schon so erfolgreich elektronische Verfahren aufgreifen – seit 1990 gibt es Bemühungen in diesem Land, flächendeckend ein elektronisches Grundbuch einzuführen, in einem Amtsgericht funktioniert das seit Jahren reibungslos, auch da haben Sie die erforderliche Beschleunigung erzielen können, wenn heute der Antrag eingereicht wird, wird morgen die Eintragung erfolgen, vorausgesetzt der Antrag ist vollzählig –, dass Sie alles daransetzen, dass es bei den restlichen Amtsgerichten jetzt genauso umgesetzt wird. Dann leistet die Justiz tatsächlich in den Bereichen, wo es möglich ist, einen entscheidenden Beitrag dafür, dass die Verfahren beschleunigt werden. Das ist nicht nur für die Wirtschaft des Landes gut, sondern für alle, die auf die Justiz angewiesen sind. Deshalb sage ich Ihnen an dieser Stelle herzlichen Dank für die zügige Umsetzung des Antrages, den der Landtag seinerzeit verabschiedet hat. Ich hoffe, dass wir morgen Abend gemeinsam feststellen können, dass der Einführung des elektronischen Mahnverfahrens im November nichts mehr im Wege steht. – Vielen Dank.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1854 zur federführenden Beratung an den Rechts- und Europaausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Im Ältestenrat bestand Einvernehmen darüber, in der morgigen Sitzung die Zweite Lesung und Schlussabstimmung dieses Gesetzentwurfes durchzuführen und im Anschluss nach dem Tagesordnungspunkt 18 aufzurufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Finanzausschuss sowie der Rechts- und Europaausschuss finden sich heute im Anschluss an diese Landtagssitzung zu einer gemeinsamen Sitzung im Raum 357 ein.
Ich rufe nunmehr auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes, auf der Drucksache 4/1864.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 4/1864 –
Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Professor Dr. Dr. Metelmann. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hochschulen beschäftigen sich vorrangig mit wissenschaftlichen Fragen. Sie tun das in Mecklenburg-Vorpommern auf hohem Niveau in der Forschung, so, wie wir es gerade beispielgebend in neuen Sonderforschungsbereichen der Physik in Rostock sehen, und sie tun das in der Lehre, wie wir das an den stetig wachsenden Zahlen neu immatrikulierter Studierender in diesem Lande sehen. Hochschulen beschäftigen sich aber auch mit organisatorischen Fragen und hier sind wir ebenfalls gut. Ich darf auf den Verbund der beiden Universitäten mit dem Zentrum für Life Science Automation mit dem Institut für Organische Katalyse verweisen. Alle zusammen haben gerade das Forschungsgebiet mit dem etwas sperrigen englischen Namen Sell-Material-Dialogue aufgelegt, mit dem sie sich wahrscheinlich sehr Erfolg versprechend an der Exzellenzinitiative des Bundes beteiligen werden. Dieses neue Forschungsgebiet, dieser Exzellenzcluster ist auch eine organisatorische Meisterleistung. Aber gelegentlich können die Hochschulen ihre organisatorischen Fragen eben nicht aus eigenen Kräften und mit eigenem Selbstverständnis lösen, weil sie innerhalb der Hochschulen oder untereinander zum Beispiel bei der Frage im Konflikt liegen, wie die Universitäten die Personalentwicklung der Fachhochschulen stützen können. Und an dieser Stelle hat das Land keine Möglichkeiten, auf der Grundlage des Landeshochschulgesetzes schlichtend und entscheidend einzugreifen. Wir sind das einzige Bundesland, das hier in