Protokoll der Sitzung vom 05.10.2005

Wir kommen nun zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2005 auf Drucksache 4/1825. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1881 unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelberatung.

Ich rufe auf Artikel 1 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1825. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit sind der Artikel 1 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1825 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der Linkspartei.PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und bei einer Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Ich rufe auf Artikel 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1825. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1825 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der Linkspartei.PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Ich rufe auf Artikel 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1825. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das

Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist Artikel 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1825 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der Linkspartei.PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU bei Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Ich rufe auf Artikel 4 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1825. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist Artikel 4 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1825 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der Linkspartei.PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und bei Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Ich rufe auf Artikel 5 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1825.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1891 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1891 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der Linkspartei.PDS bei einer Stimmenthaltung und der Zustimmung der Fraktion der CDU sowie der Gegenstimme des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

(Wolfgang Riemann, CDU: Herr Dr. Bartels, erklären Sie mal Ihr Abstimmungsverhalten!)

Wer dem Artikel 5 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1825 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Artikel 5 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1825 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der Linkspartei.PDS bei einer Stimmenthaltung gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und bei einer Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Ich rufe auf Artikel 6 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1825. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 6 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1825 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der Linkspartei.PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1825 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1825 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, den Stimmen der Fraktion der Linkspartei.PDS bei einer Stimmenthaltung gegen die

Stimmen der Fraktion der CDU und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich darf noch einmal daran erinnern, dass jetzt die Ausstellung „Lettland kehrt zurück nach Europa“ vor dem Festsaal stattfindet. Die Ausstellung wird im Beisein von Herrn Paulis Klavins, Mitglied des Lettischen Parlaments sowie im Rechts- und Europaausschuss, eröffnet. Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele dabei sind und sich diese interessante Ausstellung ansehen würden. Die Sitzung wird fortgesetzt um 14.05 Uhr. Ich unterbreche die Sitzung.

Unterbrechung: 13.06 Uhr

(Die Dauer der Unterbrechung wird zwischenzeitlich verlängert.)

Wiederbeginn: 14.24 Uhr

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der PDS und SPD – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Drucksache 4/1741, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 4/1863.

Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1741 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 4/1863 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen damit zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der PDS und SPD eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst auf Drucksache 4/1741. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1863 unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 4/1741. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 4/1741 einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 4/1741 zuzustimmen wünscht, den bitte ich

um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 4/1741 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS sowie der Fraktion der CDU bei zwei Stimmenthaltungen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Deregu l i erung und zum Bürokratieabbau, Drucksache 4/1601, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sonderausschusses auf Drucksache 4/1878.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1601 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Sonderausschusses für Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform – Drucksache 4/1878 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Heinz Müller als Ausschussvorsitzender. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Wille, zu einer umfassenden und tief greifenden Entbürokratisierung und Deregulierung zu kommen, eint die Mitglieder des Sonderausschusses „Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform“ und ich hoffe sehr, er eint auch dieses Hohe Haus insgesamt. Aus dieser Grundüberzeugung heraus, die uns eint, haben wir im Sonderausschuss zu dem vorliegenden Gesetzentwurf eine sehr konstruktive, eine vom Umgang her sehr faire Diskussion geführt, für die ich mich bei allen Mitgliedern des Ausschusses sehr herzlich bedanken möchte.

Wir haben an dem Gesetzentwurf Änderungen vorgenommen, die sich allerdings nicht auf Inhalte beziehen, sondern die Rechtsförmlichkeitsfragen beziehungsweise die Bezüge zu anderen Gesetzen ansprechen. Wir haben diese Änderungen einstimmig verabschiedet und Ihnen den so geänderten Gesetzentwurf ebenfalls einstimmig zur Annahme empfohlen.

Den Tagesordnungen werden Sie entnehmen, dass wir diesen Gesetzentwurf in verbundener Aussprache behandelt haben mit einem Gesetzentwurf der CDU – Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung und so weiter, er hat einen sehr langen Titel. Wir haben diesen Gesetzentwurf nicht abschließend behandelt, sondern wir haben uns darauf verständigt, ihn weiter in unseren Diskussionen als Liste von Erinnerungsposten nebenherlaufen zu lassen, ohne dass wir ihm jetzt endgültig einen Abschluss in der Form von Erledigterklärung, Zustimmung oder sonst etwas zuteil werden lassen. Auch dieses war einvernehmlich zwischen allen Ausschussmitgliedern.

Nun werden Sie denken, meine Damen und Herren, dass wir in diesem Sonderausschuss, was Deregulierung angeht, ein sehr harmonisches Miteinander haben. Zum Teil ist das sogar richtig, zum Teil aber durchaus nicht. Das ist gerade auch an diesem Gesetz sehr wohl klar geworden in Diskussionen und Debatten, die durchaus unterschiedliche Standpunkte deutlich werden lassen und wo man auch kontrovers diskutiert.

Das wesentliche Problem, über das wir uns im Sonderausschuss sehr intensiv auseinander gesetzt haben – ich berichte es Ihnen, weil es eine Perspektive für die Zukunft enthält –, ist die Frage der „Testregion westliches Mecklenburg“. Zunächst einmal: Wir sind uns darüber einig, dass so eine Testregion ein ganz vernünftiger Gedanke ist. Man kann Dinge, die man nicht sofort im ganzen Land einführen will oder einführen kann oder wo man die Folgen nicht absehen kann, zuerst in einem begrenzten Raum ausprobieren, um daraus Erkenntnisse zu gewinnen, ob eine Übertragung auf das ganze Land sinnvoll ist. Diese Grundeinschätzung teilen wir. Aber wir sind sehr schnell auseinander, was die Frage angeht: Wie weit wollen wir gehen, was können wir heute schon mit dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse auf das ganze Land übertragen, wo wollen wir zunächst einmal diese Vorsicht walten lassen und es ausschließlich in der Testregion zur Anwendung bringen? Dieses, meine Damen und Herren, hat unsere Diskussionen teilweise doch sehr deutlich beherrscht. Wir haben es intensiv diskutiert und wir sind zu der Auffassung gelangt, letztlich dann wieder gemeinschaftlich, dass wir gesagt haben, die Philosophie sollte eigentlich die sein, dass man, wo immer man kann, nicht auf die Testregion begrenzt, sondern gleich auf das ganze Land überträgt und nur dort, wo es wirklich notwendig ist, in einem begrenzten Experimentierfeld zu arbeiten, da beschränken wir die Geltung auf die Testregion. Dieses, meine Damen und Herren, scheint mir wichtig zu sein, weil es Konsequenzen hat auf die Beratungen beispielsweise des Gesetzentwurfes, den wir morgen auf dem Tisch haben, der Entwurf eines zweiten Deregulierungsgesetzes. Er war hier auch wichtig.

Wie gesagt, beim ersten Deregulierungsgesetz sind wir mit Ausnahme dieser Rechtsförmlichkeitsfragen beim vorliegenden Gesetzentwurf geblieben, aber im Hinterkopf, denke ich, muss man diese Diskussion für die Zukunft haben. So, wie wir den Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet haben, bitte ich Sie nun um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Müller.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ringguth. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Erste Gesetz zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau ist, der Kollege Müller hat es eben schon gesagt, ein erster Schritt. Klares Signal aus meiner Fraktion: Wir haben erhebliche Bedenken gehabt, nicht zuletzt genau wegen der von Herrn Müller eben geschilderten Situation, dass wir uns vorgestellt haben, und darauf werde ich in meiner Rede noch explizit zurückkommen, dass wir am liebsten eine „Testregion Mecklenburg-Vorpommern“ hätten.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr gut! – Egbert Liskow, CDU: Genau!)

Aber, meine Damen und Herren, ein ebenso klares Signal aus meiner Fraktion ist, dass dies ein erster Schritt ist – wirklich ein erster Schritt – in eine grundsätzlich richtige Richtung.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig.)

Wenn dann einem ersten Schritt ein zweiter folgt und ein dritter in Aussicht gestellt wird, wird vielleicht irgendwann für ganz Mecklenburg-Vorpommern ein Ziel erreicht.

Die CDU-Fraktion hat von Beginn an klargestellt, und das ist in diesem Hohen Hause so häufig nicht der Fall, dass sie beim Thema „Deregulierung und Entbürokratisierung“ einen fraktionsübergreifenden Konsens für erforderlich hält. Wir wollen also nicht meckern, meine Damen und Herren, aber doch klarstellen, wo aus unserer Sicht noch Änderungsbedarf besteht. Nicht kleckern, sondern klotzen wäre bei der Deregulierung angebracht.