ohne dass man den eingeschlagenen Weg der Ambulantisierung dabei verlassen will. Im Großen und Ganzen kann man sagen: Das Sozialhilfefinanzierungsgesetz hat sich bewährt. Es hat sich bewährt, wenn man sich daran erinnert, wie es in der Vergangenheit gewesen ist. Da hat es örtliche Träger der Sozialhilfe gegeben, es hat überörtliche Träger der Sozialhilfe gegeben im Land Mecklenburg-Vorpommern – in anderen Ländern ist das ein bisschen anders organisiert – und es hat dazwischen immer Verschiebebahnhöfe gegeben. Es gab auf der einen Seite die Zuständigkeit der örtlichen Sozialhilfeträger. Die waren für alles zuständig, wenn nicht explizit die Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger geregelt war. Bei jedem örtlichen Sozialhilfeträger bestand das Interesse, Zuständigkeiten in die Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers zu verklappen. Das ging nicht unbedingt nach sachlichen Kriterien, sondern da ging es in der Regel um Geld. Dem sind wir mit dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz konsequent entgegengetreten. Wir haben die Zuständigkeit in eine Hand gegeben. Die örtlichen Träger der Sozialhilfe machen das jetzt und meines Erachtens machen sie das vernünftig.
Aber wir hatten Regelungsbedarf. Einen Regelungsbedarf habe ich genannt. Das ist das Thema „Verteilung der Finanzmittel“. Der zweite Regelungsbedarf ist im Grunde die erwähnte Entfristung der Altfallregelung und der dritte Regelungsbedarf ist für uns, dass wir in der Perspektive als SPD-Fraktion darauf achten werden, dass das Thema Ambulantisierung weiter vorangebracht wird. Es gibt heute keine Daten und auch die betriebswirtschaftliche Begleitung von KUBUS hat keine Daten geliefert,
inwieweit das Thema Ambulantisierung wirklich messbar erfolgreich gewesen ist. Meines Erachtens muss man in dem nächsten Finanzierungszeitraum die betriebswirtschaftliche Untersuchung mehr auf diesen Aspekt ausrichten.
Meines Erachtens gibt es im ambulanten Angebot der örtlichen Sozialhilfeträger erhebliche Unterschiede. Es
muss im Rahmen von Benchmark-Vergleichen möglich sein, dahinterzukommen, warum ein örtlicher Sozialhilfeträger mit den Mitteln auskommt und bei dem anderen das Geld nicht reicht, welche Angebote bei den erfolgreichen Trägern vorhanden sind, die im Ergebnis in diese Richtung führen. Das wird für uns als SPD-Fraktion ein wesentliches Kriterium sein im Hinblick auf die Fortentwicklung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes.
Und, Herr Glawe, ich kann Ihnen an dieser Stelle versichern – da sind wir im Beirat ganz dicht bei dieser Auffassung –, dass das einer der Schwerpunkte sein muss.
(Harry Glawe, CDU: Sie lassen den doch immer ausfallen! Den letzten haben Sie auch schon wieder verschoben. – Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)
Langer Rede kurzer Sinn: Ich möchte Sie bitten, dem Überweisungsverlangen zuzustimmen, damit wir die Dinge in den Ausschüssen weiter beraten können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf den Redebeitrag von Herrn Glawe eingehen, um mich im Weiteren damit nicht mehr zu beschäftigen.
Herr Glawe, das soziale Engagement, auch Ihr persönliches, wird ja jeden Freitag durch eine Pressemitteilung erkennbar. Das möchte ich Ihnen nicht absprechen.
(Harry Glawe, CDU: Freitags sind wir sehr sozial. – Zurufe von Heinz Müller, SPD, und Egbert Liskow, CDU)
Aber ich habe trotzdem den Eindruck, dass Sie Ihre Rolle heute ein wenig schönfärben. Es ist angebracht, dass wir unsere Rolle auch als Parlamentarier hier mit einer gewissen Maßhaltung versehen,
denn als wir das Gesetz auf den Weg gebracht haben im Jahre 2001, sind wir von Annahmen ausgegangen, die
sich in der Realität so nicht bestätigt haben. Zum Beispiel sind wir davon ausgegangen, dass die Altfallregelungen bis 2004 abgeschlossen sein werden.
Nun sind wir eines Besseren belehrt und es ist klar, dass man dann einen Regelungsbedarf im Weiteren hat.
Das Zweite ist, dass wir ins Gesetz eingepflegt haben, dass – es ist gesagt worden – die Finanzzuweisungen für das Jahr 2005 und die Folgejahre auf Basisdaten des Jahres 2004 beruhen sollen, und die finden ihren Abschluss, das ist kalendarisch so, Ende des Jahres 2004, so dass wir erst im Jahre 2005 hier nachsteuern konnten.
Ich möchte schon darauf verweisen, dass die Fragen der qualitativen Parameter, die wir jetzt in dieses Gesetz mit einbringen werden – im Entwurf haben Sie das hier entsprechend schwarz auf weiß –, im Beirat befördert wurden, im Beirat diskutiert wurden. Wie gesagt, ich würde mich ebenfalls freuen, Herr Glawe, Sie dort wieder einmal zu sehen.
Nun zum Sozialhilfefinanzierungsgesetzentwurf. Ich möchte nicht nur über dieses Gesetz reden als eines, das nur auf nackten Zahlen und Fakten beruht, sondern ich möchte noch einmal hervorheben, dass es sich um ein Gesetz handelt, das ein wichtiger Bestandteil des sozialen Netzes in unserer Gesellschaft überhaupt ist. 18.595 Menschen haben Ansprüche aus diesem Gesetz im vergangenen Jahr gehabt, haben wichtige Hilfen erhalten:
Hilfe für psychisch kranke Menschen oder Werkstatt für Behinderte – fast 5.900 Menschen haben hier Hilfen erhalten
All das dient der individuellen Bedarfsdeckung und ermöglicht – da gebe ich Ihnen völlig Recht, Herr Glawe – ein menschenwürdiges Leben. Um das geht es uns insgesamt unisono.
Der Personenkreis, der diese Hilfen bekommt, reicht von Menschen, die mit der entsprechenden Unterstützung ein Leben führen, das sich von dem nicht behinderter Menschen kaum unterscheidet, bis hin zu Menschen, die ein Leben lang auf umfassende Hilfe, Begleitung und Zuwendung angewiesen sind. Das Ziel der Hilfen besteht darin, auch die individuellen Angebote so auszurichten, dass ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung und Selbstständigkeit erreicht werden und eine Weiterentwicklung erfolgen kann.
In der Novellierung dieses Gesetzes, Herr Heydorn hat darauf verwiesen, geht es im Kern um drei Dinge:
1. die Fortschreibung der Finanzzuweisungen bis zum Jahre 2007 auf über 225 Millionen Euro – ein großer Batzen Geld