Protokoll der Sitzung vom 06.10.2005

(Harry Glawe, CDU: Natürlich!)

denn gemäß Paragraph 1 des geltenden Gesetzes war eine Weiterzahlung auch in diesem Jahr gemäß den alten Schlüsseln der Fall. Das wussten die Kreise auch.

(Harry Glawe, CDU: Bei den Altfällen aber nicht, Herr Kollege.)

Dementsprechend haben wir zumindest bei dem Hauptteil der Leistungen eine Kontinuität gehabt

(Dr. Ulrich Born, CDU: Aber nicht bei den Altfällen! Da fehlte die gesetzliche Grundlage.)

und die Kreise haben es gewusst.

Bezüglich der Altfälle gebe ich Ihnen sehr wohl Recht, Herr Born. Sie waren zwar nicht im Sozialausschuss, als

wir das Problem gemeinsam mit Herrn Glawe gelöst haben,

(Dr. Margret Seemann, SPD: Er hat es ja auch nur nachgesprochen von Herrn Glawe.)

aber nichtsdestotrotz will ich Ihnen Recht geben, bei den Altfällen gab es noch ein paar Verzögerungen. Die werden wir gemeinschaftlich im Juni im Sozialausschuss mit dem Sozialministerium einer Lösung zugeführt haben.

Wenn wir allerdings über die Novellierung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes sprechen, ist die bisherige Verteilung, wie es auch meine Vorredner schon mehrfach erwähnt haben, der Dreh- und Angelpunkt. Denn interessant ist, dass die Gesamtsumme der überörtlichen Sozialhilfe, die vom Land zugewiesen wird an die Kreise und kreisfreien Städte, auskömmlich ist, aber eben nicht in allen Landkreisen und kreisfreien Städten. Ganz offensichtlich bekommen einzelne Kreise und kreisfreie Städte über den Bedarf die Mittel zugewiesen und andere unter ihrem Bedarf.

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

Diese Frage allein lässt sich nicht lösen – das ist auch der Punkt, den mein Kollege Herr Koplin vorhin schon erwähnt hat – mit dem jetzt vorgeschlagenen Modus eines neuen Schlüssels, weil er aus meiner Sicht nicht ausreichend die Fallzahlen vor Ort reflektiert. Und auch der zurückzuhaltende Betrag für einen Defizitausgleich wird diese Summe künftig nicht kompensieren können. Mit Blick auf die bisherigen Fallzahlen werden wir feststellen müssen, dass es kein direktes Verhältnis zwischen der Einwohnerzahl, beispielsweise im Landkreis Uecker-Randow, gibt und der doch sehr hohen Fallzahl derjenigen, die die überörtliche Sozialhilfe in Anspruch nehmen können.

Deutlich wurde auch in der ersten Anhörung, die wir hier im Landtag im Sozialausschuss durchgeführt haben, dass es nicht, wie manch einer bei einem groben Blick hätte vermuten können, der Fall ist, dass im Uecker-Randow-Kreis eventuell zu großzügig die gesetzlichen Regelungen ausgelegt worden wären. Nein, es wurde noch einmal sehr sachlich von allen Beteiligten festgestellt, dass die Interpretationen, die Auslegungen richtig dargestellt wurden, dass auch die Fallzahlen reelle Zahlen derer sind, die anspruchsberechtigt sind. Das heißt, wir müssen hier sehr komplex darauf achten, warum beispielsweise im Uecker-Randow-Kreis so eine hohe Fallzahl auftritt. Wir haben gestern hier im Landtag über die Frage der Demografie gesprochen. Demografie bedeutet letztendlich in unserem Land eine Frage der sehr starken Wanderungsverluste.

Wir wissen alle, dass die Wanderungsverluste im Osten des Landes bedeutend größer sind als im Westen des Landes. Ich unterstelle hier einmal: Es führt sicherlich mit zu den hohen Fallzahlen in der Sozialhilfe, dass die Abwanderung insbesondere in der Bevölkerungsgruppe liegt, in der die Menschen sehr flexibel sind und sich sehr leicht auf andere Lebensbedingungen einstellen können, aber nicht im Bereich derer, die einer Hilfe bedürfen, die in der Frage der überörtlichen Sozialhilfe letztlich betroffen sind. Das heißt, wir werden auch diese Dinge hier sehr genau betrachten müssen, um bei der Finanzierung künftig eine Regelung zu finden, die für alle Landkreise und kreisfreien Städte ausreichend ist.

An dieser Stelle ist der jetzt vorgeschlagene Regelungsbedarf über das neue Gesetz, beispielsweise für den

Uecker-Randow-Kreis eine Halbierung des Fehlbetrages, keine Lösung, die wir uns insgesamt mit diesem neuen Gesetz erhoffen. Es wird auf die Solidarität der Kreise und kreisfreien Städte ankommen, auf die Solidarität, ob wir gemeinschaftlich einen Weg finden, damit die, die zu wenig bekommen, mehr bekommen, und damit die, die einen Puffer übrig behalten, den sie eigentlich vor Ort nicht verbrauchen, diesen anderen Kreisen/kreisfreien Städten zur Verfügung stellen.

An der Stelle muss auch noch einmal ganz deutlich gesagt werden: Wenn es um die Solidarität geht, geht es letztendlich auch um Solidarität beim gemeinschaftlichen Wirken an einem neuen Gesetz. Und dann ist es eben nicht so, wie Herr Glawe vorhin gesagt hat, dass zum Jahreswechsel 2004/2005 Zahlen vorlagen. Nein, Herr Glawe, am 10. Juni hat der Landkreistag – und das ist das Vertretungsorgan der Landkreise bei uns im Land MecklenburgVorpommern – die KUBUS-Zahlen für 2004 geliefert und nicht eher. Und erst mit diesem Datum – das kann man kritisieren, das kann man nicht gut finden – konnte das Sozialministerium wirklich aktiv werden, wenn es darum geht, über neue Verteilungsschlüssel zu diskutieren. Es wäre sicherlich besser gewesen, wir hätten schon vor einem Jahr an der Stelle über ein neues Gesetz diskutiert. Da gebe ich jedem, der kritisch mit der Sache umgeht, Recht.

(Beifall Dr. Ulrich Born, CDU: Allerdings.)

Allerdings erfordert es wirklich das solidarische Befassen aller Gremien. Es gehört auch das solidarische Befassen derer mit dazu, die mehr bekommen, die über Bedarf bekommen. Das setzt voraus, dass man, wenn man gemeinschaftlich in einem Boot sitzt, das ganze Problem lösen kann. – Schönen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Walther.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schlupp von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich in meinem Redebeitrag auf eines der Hauptprobleme des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes, den Verteilerschlüssel, beschränken. In der Vergangenheit hat der im bisherigen Gesetz definierte Verteilerschlüssel bei insgesamt auskömmlicher Zuweisung zu erheblichen Unterschieden in der Inanspruchnahme durch die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte geführt. Während in einigen Fällen durchweg mehr Geld, als am Ende benötigt zugewiesen wurde, haben andere Landkreise und kreisfreien Städte mal mehr und mal weniger Geld als geplant verbraucht, aber insgesamt einigermaßen ausreichende Zahlungen erhalten. Problematisch wurde es nur für die Landkreise und kreisfreien Städte, die jedes Jahr seit Verabschiedung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes in nicht unerheblicher Höhe auf Kosten aus Leistungen nach diesem Gesetz sitzen geblieben sind. Obwohl Prüfungen bisher keinen Anlass zu Vermutungen gegeben haben, dass Mittel von diesen Gebietskörperschaften nicht ordnungsgemäß oder nicht wirtschaftlich eingesetzt wurden, gibt es bis dato noch keine belastbaren Aussagen, wie das Land mit diesen nicht durch die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte zu verantwortenden Fehlbeträgen umgehen will.

Nun ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass mit der Novellierung des Zweiten Sozialhilfefinanzierungsgesetzes ein Vorwegabzug von zwei Prozent eingeführt werden soll, aus dem dann Gebietskörperschaften, bei denen trotz ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der Mittel ein Fehlbedarf entstanden ist, bedient werden. Allerdings wissen wir aus der Vergangenheit, dass eine solche Feststellung von Fehlbeträgen bis zu zwei Jahre dauert, Zeit, in der die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte in Vorleistung gehen und für die erforderlichen Kassenkredite zusätzliche Zinskosten aufbringen müssen. Dadurch werden die ohnehin engen Spielräume für freiwillige Leistungen, zum Beispiel zur Förderung von Jugend- und Vereinsarbeit, weiter drastisch eingeschränkt. Außerdem ist bereits jetzt davon auszugehen, dass selbst diese Ausgleichszahlungen nicht ausreichen werden, um die entstehenden Defizite in voller Höhe auszugleichen. Alle Sachverständigen haben zudem darauf hingewiesen, dass auch der in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Verteilerschlüssel nicht geeignet ist, allen Gebietskörperschaften die ihnen zur Aufgabenerfüllung benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen.

Beispielhaft möchte ich hier nur meinen Landkreis Uecker-Randow nennen, bei dem Modellrechnungen aufzeigen, dass auch der neue Verteilerschlüssel unter den jetzigen Bedingungen zu neuen Defiziten führen wird. Und wenn auch nur ein Landkreis – wobei nicht davon auszugehen ist, dass es bei dieser einen Gebietskörperschaft bleibt – von vornherein durch die Maschen des geplanten Gesetzentwurfes fällt, dann muss dieser so verändert werden, dass er allen gleichermaßen gerecht wird.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das von allen gewollte und geforderte Konnexitätsprinzip. Es kann doch nicht sein, dass billigend in Kauf genommen wird, dass betroffene Landkreise oder kreisfreie Städte den Klageweg einschlagen müssen, um die ihnen zustehenden Mittel einzufordern. Deshalb kann unsere Forderung in diesem Gesetzgebungsverfahren nur lauten, dass mit der Novellierung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes dafür gesorgt werden muss, dass allen Gebietskörperschaften die Mittel zur Verfügung stehen, die sie benötigen, um für die Schwächsten der Gesellschaft zu sorgen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Frau Schlupp.

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1870 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dem Überweisungsvorschlag einstimmig gefolgt.

Der Ältestenrat schlägt weiterhin vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1766 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss und an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt dem Überweisungsvorschlag zu? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist auch diesem Überweisungsvorschlag einstimmig gefolgt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau, auf Drucksache 4/1871.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau (Erste Lesung) – Drucksache 4/1871 –

Das Wort zur Einbringung hat der Justizminister des Landes Herr Erwin Sellering.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestern ist hier gesagt worden, diese Deregulierungsgesetze – gestern das Erste, heute das Zweite, demnächst kommt hier das Dritte und das wird auch so weitergehen – seien die ersten Schritte auf dem wichtigen Weg von Entbürokratisierung und Deregulierung. Das ist zum Glück so nicht richtig, sondern die ersten und sehr weitreichenden Schritte sind vielmehr durch die kontinuierliche Umsetzung des Kabinettsbeschlusses vom 3. Februar 2004 gegangen worden von allen Ressorts im Einzelnen und der Landesregierung insgesamt.

(Heinz Müller, SPD: Ja, Herr Minister.)

Ich will das nur ganz kurz in Erinnerung rufen. So haben wir unsere Rechtsvorschriften entrümpelt, ein Drittel aller Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften abgeschafft und machen gute Fortschritte damit, die verbleibenden Vorschriften über das elektronische Rechtsinformationssystem LARIS für alle Bürger leichter zugänglich sowie leichter auffindbar zu machen. Wir haben die Normprüfstelle errichtet, die jedes einzelne Gesetz sehr streng auf die Notwendigkeit hin prüft, und der Sonderausschuss hat sich letzten Freitag davon überzeugen können, dass Herr Voß und seine Mitstreiter dabei sehr gute Arbeit leisten.

Im Übrigen nur einige Stichworte zu dem, woran wir arbeiten, was wir getan haben und noch tun: Wir haben das Bauen erleichtert, darüber ist gestern gesprochen worden. Hier hat der Bauminister sehr gute Arbeit geleistet in den letzten Jahren.

(Beifall Dr. Margret Seemann, SPD)

Wir sind da sehr weit gekommen, das muss man ganz deutlich sagen. Bei der Vereinfachung des Förderrechts sind wir noch dran, der Standardabbau ist ein wichtiger Punkt. Die Umsetzung von Europa- und Bundesrecht hier bei uns im Land erfolgt nur 1:1, eine ganz klare Linie, die wir einhalten. Den Abbau von Einvernehmensregelungen, Zustimmungs- und Genehmigungsvorbehalten verfolgen wir weiter. Wir kümmern uns darum, dass weniger Statistikpflichten da sind, und wir unterstützen die Testregion.

Die Deregulierungsgesetze ergänzen diese umfassende und grundsätzliche Arbeit sozusagen mosaiksteinartig durch Einzelregelungen, aber natürlich ist klar, dass auch jedes der Mosaiksteinchen sehr solide und engagiert behandelt und bearbeitet werden will. Das ist gestern auch deutlich geworden durch Herrn Müller und Herrn Ringguth, die hervorgehoben haben, dass die Umsetzung jedes einzelnen Vorhabens nicht einfach ist, sondern die Begleitung im Sonderausschuss verlangt, und zwar durch eine sehr sorgfältige, sehr detaillierte Beratung und Abwägung der Interessen, die immer beteiligt sind.

Ich bedanke mich dafür sehr beim Sonderausschuss und erbitte diese detaillierte Ergänzung und Beratung auch für das jetzt einzubringende Zweite Deregulierungsgesetz. Dabei geht es um Änderungen des Landesverfahrensgesetzes, einmal Beschleunigungspflicht, dann die Frist zur Mitteilung über Vollständigkeit der Angaben, damit man schneller zu Ergebnissen kommt und so genanntes obligatorisches Sternverfahren, das heißt, dass bei Genehmigungsverfahren alles gebündelt wird. Das ist eine Regelung für die Testregion ebenso wie die Aufhebung des Sammlungsgesetzes, und das jeweils nur in der Testregion. Ich teile die Einschätzung des Sonderausschusses, dass wir natürlich möglichst viel im Land insgesamt machen sollten – Herr Ringguth hat gestern so nett gesagt, die Testregion sollte Mecklenburg-Vorpommern insgesamt sein –, also möglichst viel natürlich für das Land.

Im Land insgesamt geht es um eine Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, eine Experimentierklausel für Vorverfahren und dann eine Änderung des Architekten- und Ingenieurgesetzes, außerdem um die weitere Absenkung von Standards, nämlich den Wegfall von Beiräten und Beschwerdestellen. Weiterhin geht es um den Abbau von Mitwirkungsregelungen in einzelnen Bereichen und schließlich um Teile von Rechtsbereinigung. Das ist also der wesentliche Inhalt des Zweiten Deregulierungsgesetzes. Dazu werden wir sicherlich im Sonderausschuss insgesamt ausführlich beraten.

Ich möchte abschließend noch darauf hinweisen, dass wir selbstverständlich neben diesen einzelnen Mosaiksteinchen weiterhin sozusagen nach den Big Points suchen bei der Deregulierung, nach den strukturellen Änderungen, die uns insgesamt weiterkommen lassen, zum Beispiel in den Ziegelseegesprächen, die wir demnächst fortsetzen werden, oder in den Vereinbarungen darüber, dass wir einen Pakt schließen wollen zwischen den Genehmigungsbehörden und den Wirtschaftsverbänden, damit man insgesamt schneller wird.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Ich habe im Sonderausschuss am letzten Freitag einen kurzen Überblick über das gegeben, was wir im Moment vorhaben, und ich hatte den Eindruck, dass der Sonderausschuss dem sehr positiv gegenübersteht und das insgesamt positiv sieht.

(Heinz Müller, SPD: So ist es.)

Ich hoffe – auch für die jetzt noch vor uns liegende Arbeit – a uf die weitere einmütige Unterstützung dieses Hauses, die ich immer sehr erfreut hier erfahre. Ich denke, es ist dringend notwendig, dass wir das alles gemeinsam machen, denn sonst werden wir den Mentalitätswechsel nicht schaffen, der auch hier gestern wieder angesprochen worden ist, ohne den wir Bürokratie nicht wirklich abbauen können.

Ich möchte zum Schluss noch einen kleinen Hinweis geben zu den Grenzen der Deregulierung, die Sie, Herr Ritter, gestern angesprochen haben. Das ist völlig richtig, Brüssel und auch Berlin müssen mitmachen, weil wir sonst nicht wirklich vorankommen. Deshalb freue ich mich sehr – viele von uns waren in der Industrie- und Handelskammer, als Herr Verheugen hier war und das angekündigt hat, was dann Tage später auch durch die Presse gegangen ist –, dass Europa jetzt ernsthaft beginnt mitzumachen. Und ich hoffe sehr, dass – wie immer das in Berlin jetzt in den nächsten Tagen im Einzelnen aussehen

wird, was da an Bundesregierung kommt – sich diese nächste Bundesregierung Deregulierung auf die Fahnen schreibt, denn wir brauchen natürlich auch Öffnungsklauseln und Unterstützung von dort.