Das Land unterhält für die Durchführung der Aufgaben des Straßenbaus, der Unterhaltung und des Betriebsdienstes neben 4 Straßenbauämtern 24 Straßenmeistereien mit insgesamt 635 Mitarbeitern.
Auf der Ebene der Kreise werden diese Aufgaben uneinheitlich wahrgenommen: durch eigene Erfüllung, durch Vergabe an private Dritte, Erfüllung durch das Land oder durch Mischformen. Die geteilte Aufgabenwahrnehmung von Land und Kreisen führt zu einem hohen Verwaltungsaufwand und zu einer Bindung von erheblichen personellen Ressourcen. Deshalb ist es geboten, im Zuge der umfassenden Verwaltungsreform auch die Straßenbauverwaltung im Land zu optimieren und dabei die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Nach dem in der Koalition bisher gefundenen Kompromiss werden die Kreise künftig auch für die Aufgaben der baulichen Unterhaltung und des Betriebsdienstes für die Bundesfern- und Landesstraßen zuständig sein. Um- und Neubau sowie die Erhaltung von Straßen und die dazugehörigen Planungen bleiben bezüglich der Bundesfern- und Landesstraßen Aufgabe des Landes.
Die Landkreise nehmen ebenso wie die Straßenbauämter und -meistereien des Landes Aufgaben der Unterhaltung und des Betriebsdienstes wahr. Werden diese Aufgaben für die Bundesfern- und Landesstraßen auf die Kreise übertragen, können sie auf dieser Ebene mit den bereits vorhandenen Aufgaben für die Kreisstraßen zusammengeführt werden. Die zwischen Land und Kreisen bestehenden Parallelstrukturen können durch ein Zusammenführen der Ressourcen auf Kreisebene teilweise abgebaut werden. Das Zusammenführen und Bündeln der Aufgaben auf Kreisebene führt zu Synergieeffekten, denn die Erfüllung der Aufgaben aus einer Hand ermöglicht einen einheitlicheren und zielgerichteteren Ressourceneinsatz.
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen jetzt, was in der Koalition derzeit sehr intensiv diskutiert wird. Im Prinzip sind wir bestrebt, so viele Aufgaben der Straßenbauverwaltung wie möglich an die Kreise abzugeben, ohne eine gut funktionierende Straßenbauverwaltung in ihrer Effektivität und Effizienz einzuschränken. Das heißt, wir überlegen momentan, die bisher im Gesetz vorgesehene Schnittstelle zugunsten der Kommunen zu korrigieren.
Denkbar wäre etwa, den Gesamtbereich der baulichen Unterhaltung unter Einbeziehung der Erneuerung an die Kommunen zu übertragen. Damit hätte man eine saubere Schnittstelle. Sie trennt den gesamten Bereich Planung, Neu-, Um- und Erweiterungsbau von dem Komplex der baulichen Unterhaltung und dem Betriebsdienst. Über die genaue Ausgestaltung werden sich Regierung und Koalition in den nächsten Tagen abschließend verständigen. Dann können wir über den Vorschlag intensiv diskutieren.
Erwägenswert am Vorschlag der CDU und auch konsequent gedacht ist aus meiner Sicht die Stärkung des Landesamtes.
Denn auch nach unserem Modell, nach dem möglichen Modell, sieht es so aus: Je mehr Aufgaben man von den Straßenbauämtern an die Kommunen übertragen will, desto notwendiger erscheint natürlich auch eine zentrale Vollzugsbehörde. Und wenn wir es ernst meinen mit der Entlastung der Ministerien von Vollzugsaufgaben, dann müssen wir über die Zukunft des Landesamtes sehr intensiv nachdenken. Wie man in diesem Zusammenhang mit den Straßenbauämtern künftig umgehen muss, wird sicherlich auch dann noch eingehender erörtert. Ich freue mich daher auf die konstruktive Diskussion zu diesem Thema, der sich vor allem diejenigen nicht verschließen können, die immer wieder betonen, wie wichtig die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich ein bisschen verwirrt bin.
Sie haben nicht damit gerechnet, dass sich die Zuständigkeiten jetzt auch bei der SPD bei diesem Thema in den Sozialausschuss beziehungsweise in den Sonderausschuss verlagert haben.
Aber Sie sind herzlich willkommen, Herr Nieszery, bei uns mitzuarbeiten in der Verkehrspolitik der Zukunft.
(Jörg Heydorn, SPD: Sie stehen wieder vorne, gleich wird’s dunkel! – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)
Ich möchte das Durcheinander noch einmal deutlich machen, was in der letzten Zeit in diesem Hohen Hause, insbesondere im Wirtschaftsausschuss, gerade bei diesem Thema herrscht.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Na, dann machen Sie mal weiter! – Reinhard Dankert, SPD: Sie erzählen viel mehr als ich. – Zuruf von Holger Friedrich, SPD)
Ich will Ihnen nur deutlich machen, Frau Seemann, dass das Straßen- und Wegegesetz in den letzten Sitzungen des Wirtschaftsausschusses eine sehr herausragende Bedeutung hatte. Es stand jedes Mal auf der Tagesordnung, insbesondere auch am 29. September 2005 – das war die 63. Sitzung –, in der 64. Sitzung am 27. Oktober 2005, in der 65. Sitzung am 3. November 2005, in der 66. Sitzung am 1. Dezember 2005. Jedes Mal wurde das Thema auf Antrag der Koalitionsfraktionen von der Tagesordnung genommen. Meine Damen und Herren, das hat mich genauso wie meine Kollegen der CDU-Fraktion immer wieder verwundert, wie der Beitrag der SPD-Fraktion, den wir hier gerade genießen durften. Als Begründung musste der bestehende Beratungsbedarf der SPD- und PDS-Fraktion herhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir ist nicht ersichtlich, warum Sie nicht bei Ihrem Reformvorhaben einmal auf die Expertenmeinung gehört haben.
Ob nun bei der Landesstraßenbauverwaltung höchstselbst, den Kammern, dem Bauindustrieverband, der Vereinigung der Unternehmensverbände, wo auch immer Sie fachliche Kompetenz vermuten durften, und dort sind auch diese Kompetenzen, haben Sie nicht darauf gehört.
Eine Trennung der Zuständigkeiten von Straßenplanung, Straßenbau und Straßenunterhaltung wird aus sehr vielfältigen Gründen auch in der Anhörung abgelehnt. So schreibt beispielsweise die Vereinigung der Unternehmensverbände in einer Pressemitteilung vom 22. November 2005: „Die Auflösung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr würde Doppelbefassungen, Führungsprobleme bei der Straßenunterhaltung, Überforderung und Überkapazitäten bei der Abwicklung des Bundesstraßenbaus bringen. Die Verwaltung wird dadurch nicht schlanker, sondern sogar weiter aufgebläht.“ Das ist eine Einschätzung, die im Übrigen auch von der Landesregierung höchstselbst geteilt wird.
In der Ausschussdrucksache 4/186 des Wirtschaftsausschusses sind Stellungnahmen zu dem Entwurf eines
Ersten Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes zusammengefasst. Die Anlage 3 beinhaltet ein Entwurfsschreiben des Innenministers an den Herrn Min i sterpräsidenten sowie die Damen und Herren Minister und Parlamentarischen Staatssekretäre. Punkt 2.3 des Schreibens betrifft den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums. Ich zitiere: „Das vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagene Modell, bei dem die Aufgaben des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr auf das Ministerium und die Straßenbauämter verteilt werden sollen widerspricht dagegen dem Grundsatz, dass die ministerielle Ebene von Verwaltungs- und Vollzugsaufgaben gerade freigehalten werden soll.“ Diesem kann nicht widersprochen werden aus unserer Sicht.
Kritik der Opposition am laufenden Gesetzgebungsverfahren ist das eine. Das andere ist, dass wir einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Ich denke, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – auch wenn Herr Nieszery als Sozialpolitiker
das anders sieht – haben wir uns eine Arbeit gemacht, die hier in den Redebeiträgen durchaus in einigen Punkten auch schon gelobt worden ist.
(Harry Glawe, CDU: Also, Herr Kollege, nichts gegen unsere Anträge! – Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)
Das zeigt, wie wichtig uns diejenigen, die auch mit den Arbeitnehmervertretungen im engen Kontakt standen und stehen, sind, und wie wichtig uns dieses Thema ist.
Die seitens der Landesregierung vorgelegte Alternative, eine Aufgabenübertragung des Straßenunterhaltes und der Instandsetzung auf die Landkreise vorzusehen, ist aus unserer Sicht nicht zielführend, und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Die Verflechtung zwischen Bundes-, Landes- und Kommunalrecht beim Straßenbau und bei der Straßenunterhaltung erscheint im Zusammenhang untrennbar. Von daher ist eine Bündelung aller Aufgaben auf einer Ebene erforderlich.
Ich sage Ihnen auch eins: Es ist bei einer Fusion, beim Zusammenschließen immer wichtig, dass wirklich diejenigen, die zusammengehen sollen, dieses Projekt auch mittragen, ansonsten, das zeigen auch Fusionen und Zusammenlegungen in der Wirtschaft, scheitern diese Fusionen in den überwiegenden Fällen, meine Damen und Herren, und da müssen Sie ganz klar auch einmal auf die Fachebene hören. Das hat nichts damit zu tun, dass die Straßenbauer hier nicht gerne im Ministerium oder sonstwo angegliedert werden sollen. Das hat etwas mit der Sachebene zu tun, mit wirklich sachlichen Grundsätzen.
Meine Damen und Herren, die Notwendigkeit des seitens der CDU vorgelegten Gesetzentwurfes ergibt sich aus den von mir eben genannten Punkten. Es ist schlicht und einfach die Sachwidrigkeit, die Widersprüchlichkeit und damit die Unvereinbarkeit der Regelungsansätze, die die Landesregierung mit den vorgelegten Entwürfen bei der Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vor