Protokoll der Sitzung vom 15.12.2005

(Die Schriftführer überzeugen sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Ich eröffne die geheime Wahl.

Sie werden jetzt durch die Schriftführer namentlich aufgerufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung zur Auszählung der Stimmen für sieben Minuten.

Unterbrechung: 10.56 Uhr

Wiederbeginn: 11.06 Uhr

Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung bekannt. Es wurden 69 Stimmen abgegeben, davon waren 66 Stimmen gültig. Es stimmten für die Kandidatin Hannelore Monegel 44 Mitglieder des Landtages. Es stimmten für den Kandidaten Dr. Henning von Storch 27 Mitglieder des Landtages. Es stimmten für die Kandidatin Birgit Schwebs 37 Mitglieder des Landtages.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Ich stelle fest, dass Frau Hannelore Monegel sowie Frau Birgit Schwebs die meisten Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnten und damit als Mitglieder des Landtages für den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt gewählt worden sind.

Ich frage Sie, Frau Monegel, nehmen Sie die Wahl an?

Ich frage Sie, Frau Schwebs, nehmen Sie die Wahl an?

Ich nehme die Wahl an.

Dann wünsche ich Ihnen viel Erfolg in diesem Gremium.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, Drucksache 4/1824,hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 4/1974. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/2028 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1824 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 4/1974 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 4/2028 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Herr Friese. Bitte, Herr Ausschussvorsitzender.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Abgeordnete! Vor Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Wie Sie dieser entnehmen können, empfiehlt der Innenausschuss, keine Änderungen am Gesetzentwurf selbst vorzunehmen. Stattdessen legt er einen Entschließungstext zur Abstimmung vor. Mit dieser Entschließung soll erreicht werden, dass der Innenminister des Landes rechtzeitig mit der Überarbeitung und Neustrukturierung des Finanzausgleichsgesetzes beginnt mit dem Ziel, dass das Siebente Änderungsgesetz 2007 vom Landtag verabschiedet werden kann. Ferner soll mit der Entschließung auch erreicht werden, dass den Kommunen des Landes nach der Novellierung des Gesetzes die Finanzmittel künftig im Wege des 2-Quellen-Modells zugewiesen werden. Mit dieser Zielstellung folgt der Innenausschuss einer Empfehlung der kommunalen Landesverbände. Diese hatten in der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf am 26. Oktober 2005 wiederholt neben einer grundlegenden Überarbeitung der kommunalen Finanzzuweisungen auch die Umstellung vom bisherigen Verteilungsmaßstab auf das 2-Quellen-Modell empfohlen.

Meine Damen und Herren, dass das Finanzausgleichsgesetz dringend überarbeitet und an die Gegebenheiten im Land angepasst werden muss, stand außer Zweifel und darüber herrschte Einigkeit im Ausschuss. Keine Einigkeit konnte jedoch über die Frage erzielt werden, in welchem Zeitraum eine solche umfassende Neufassung des Gesetzes hinzubekommen wäre. Die Fraktion der CDU hat im Ausschuss die Ansicht vertreten, dass eine Novellierung noch bis zum Ende der Legislaturperiode im Sommer 2006 machbar wäre. Die Koalitionsfraktionen haben dagegen gemeint, dass eine intensive Überarbeitung und fundierte Neufassung mehr Zeit, einen ausführlichen Konsultationsprozess und gegebenenfalls auch wissenschaftlichen Sachverstand benötigen, so dass eine Verabschiedung zum 1. Januar 2008 realisierbar wäre.

Der Ausschuss hat sich einvernehmlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen aus SPD und PDS bei einer Enthaltung seitens der Fraktion der CDU und gegen die übrigen Stimmen der Fraktion der CDU für den von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Zeitplan einer

Novellierung ausgesprochen. Die von der Fraktion der CDU eingebrachten Anträge zur Änderung des Gesetzentwurfes haben im Ausschuss keine Mehrheit gefunden und sind abgelehnt worden. Von Seiten der Koalitionsfraktionen sind keine Änderungsanträge gestellt worden, so dass der Innenausschuss im Ergebnis mehrheitlich empfiehlt, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, unter Beachtung des Petitums des Innenausschusses der Beschlussempfehlung dieses Ausschusses zu folgen und dem Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sowie der vorgelegten Entschließung zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Friese.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 50 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Ringguth von der Fraktion der CDU.

(Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Na wenigstens er ist da. Das freut mich ja.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich nehme mit gewisser Verwunderung zur Kenntnis, dass offensichtlich mein Kollege Müller hier jetzt keinen Redebedarf hat für seine Fraktion. Aber so verwunderlich ist das nun auch wieder nicht, denn er hat gestern zum Einzelplan 04 im Wesentlichen zu Kommunalfinanzen gesprochen.

(Rudolf Borchert, SPD: Er hat gestern gut geredet. – Zuruf von Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS)

Meine Damen und Herren, ich will auf die Dinge, die mein Kollege Müller dort gestern gesagt hat, nicht im Detail eingehen.

(Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS: Wenn Sie überzeugen wollen, dann müssen Sie schon da sein.)

Aber eines wird klar und deutlich, meine Damen und Herren: Sie versuchen immer wieder und bei vielen Gelegenheiten, eine Sache schönzureden, die für unsere Kommunalen draußen etwas Schreckliches ist.

(Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS: Oh, Ihre Kollegen sind jetzt alle draußen.)

Und Sie, Herr Bluhm, werden zur Kenntnis nehmen müssen, dass dies ein rabenschwarzer Tag für die Kommunalen da draußen ist, ein rabenschwarzer Tag deshalb, Herr Bluhm, weil Sie heute die Mindestfinanzgarantie – das war das wesentliche Fundament des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes – zu Grabe tragen. Das ist ein Versprechen, das Sie allen Kommunalen gegeben haben. Das war für die schlechten Zeiten, für die Notzeiten. Das war das, was Sie zugesichert haben. Das steht in Ihrem Koalitionsvertrag. Heute werden Sie die Mindestfinanzgarantie mit Ihren Stimmen beerdigen und das wird draußen sehr wohl wahrgenommen.

(Rudolf Borchert, SPD, und Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Die ist längst raus. – Heinz Müller, SPD: Da wachsen schon Blumen drauf, auf dem Grab. – Zuruf von Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS)

Meine Damen und Herren, heute machen Sie es endgültig.

Meine Damen und Herren, ich war, als ich mich auf diese Rede vorbereitet habe, beim Nachlesen des Plenarprotokolls zur Einbringung des FAG am 7. September dieses Jahres noch genauso sauer wie jetzt,

(Heiterkeit bei Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS)

als ich die Worte des Innenministers gelesen habe, dass unsere Kommunen einwohnerbezogen die höchste Finanzausgleichmasse in Deutschland erhalten. Das hat mein Kollege gestern noch einmal wiederholt. Das Schlimme, meine Damen und Herren, ist: Das stimmt! Nur das ist überhaupt keine gute Botschaft, sondern es ist eine wirklich schlechte, und das wird niemandem gesagt. Warum muss denn Mecklenburg-Vorpommern mehr als doppelt so viel je Einwohner an die Kommunen zahlen als die vergleichbaren Flächenländer West? Weil Mecklenburg-Vorpommern die steuerschwächsten Kommunen von ganz Deutschland hat. Die Steuereinnahmen der Kommunen lagen 2004 bei rund 50 Prozent. Das müssen Sie sich mal vorstellen: 50 Prozent zu einer vergleichbaren Kommune in den Flächenländern West!

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Das stimmt nicht, das waren nur 42.)

Das können Sie, Frau Gramkow, sehr hübsch auf Seite 29

im Fortschrittsbericht Aufbau Ost nachlesen. Wenn Sie es mir nicht glauben, lesen Sie es dort bitte nach!

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Nein, es waren real nach dem deutschen Städtetag und Kreistag 42, es waren noch weniger.)

Und, meine Damen und Herren, Frau Gramkow, warum ist das denn so? Weil die Kommunen nur die Hälfte an Einnahmen anderer Bundesländer haben, müssen sie doppelt so viel Zuwendungen erhalten, um das Niveau dieser Kommunen in den westdeutschen Flächenländern überhaupt zu erreichen. Und wenn wir dann gestern alle erstaunt, Herr Kollege Müller, von dem Wort „Überkompensation“ gehört haben, das Sie gestern dem erstaunten Publikum hier erzählten, dann muss ich Ihnen sagen, das ist verdammt noch mal kein Gnadenakt dieser Landesregierung an die Kommunen, sondern, meine Damen und Herren, das ist der SoBEZ-Ausgleich und das sind Solidarpakt-II-Mittel für Infrastruktur- und Investitionsdefizite und für die Steuerschwäche. Das steht den Kommunen dieses Landes zu und das bitte ich Sie einfach mal zu akzeptieren.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU und Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)

Unsere Kommunen, sagt unser Innenminister, schöpfen ihre Einnahmemöglichkeiten nicht aus. Na ja, meine Damen und Herren, dass unsere Gemeinden nur so geringe Steueraufkommen haben, liegt doch gar nicht daran, dass sie zu wenig Steuern erheben oder erheben wollen, sondern es liegt an dem weiterhin bestehenden Entwicklungsrückstand in der Wirtschaft. Das hat natürlich Auswirkungen auf die Gewerbesteuereinnahmen und auf andere Einnahmen.

(Michael Ankermann, CDU: Das ist korrekt.)