Protokoll der Sitzung vom 25.01.2006

Auf eine Petition aus dem Bereich der Justizvollzugsanstalten – sie wurde im Übrigen nicht zurückgezogen – möchte ich hier abschließend näher eingehen. Hier beklagt eine Gruppe von Insassen die mangelnde psychologische Betreuung während des Strafvollzuges, ein Thema, das uns in den nächsten Wochen und Monaten ganz sicher beschäftigen wird. Ich erwähne diese Petition deshalb so explizit, damit die Debatte nicht allein auf ein Einzelereignis beschränkt wird, sondern der Problemkreis Resozialisierung und Therapie eine grundsätzliche Aufarbeitung erfährt. Eine Vielzahl von Petitionen aus den letzten Jahren thematisiert Probleme in diesem Bereich und könnte deshalb bei einer grundsätzlichen Situationsanalyse durchaus herangezogen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Frau Schlupp.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der Linkspartei.PDS der Abgeordnete Walther. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hat

ten für den Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember 2005 wieder eine große Bandbreite an Petitionen. Für mich ist bei der politischen Bewertung hier heute im Hohen Hause positiv, dass wir uns doch parteiübergreifend sehr ähnliche Schwerpunkte herausgearbeitet haben. Frau Schlupp hat mir in dem Sinne schon einiges vorweggenommen. Ich sehe das wirklich positiv, dass wir in der Auswertung sehr, sehr ähnlich liegen, und kann deswegen an der Stelle meine Rede auch ein bisschen kürzer fassen, wenn es denn um die Petitionen aus den Justizvollzugsanstalten und auch um die Petitionen aus dem Bereich der forensischen Einrichtungen unseres Landes geht.

Wir hatten gerade bei der Forensischen Abteilung Petitionen, wo es eine fehlende Transparenz gab, wenn es um die Frage der Aufstellung von Lockerungsstufen für die Häftlinge geht. Positiv für uns als Ausschuss ist, dass unser Engagement vor Ort auch mit dazu beigetragen hat, dass wir eher kleine Dinge am Rande, aber ich glaube, die auch wichtig sind im Zusammenleben in solch einer Einrichtung, positiv auf den Weg bringen konnten und einer Lösung vor Ort mit zuträglich waren. Es bleibt natürlich aber in der politischen Frage zu klären, auch mit Blick auf den künftigen Untersuchungsausschuss hier bei uns im Landtag zu einer ganz anderen Situation, wo uns dann die Frage beschäftigt, wie könnte es uns gelingen, Straftäter länger in einer Strafvollzugsanstalt zu belassen. Dann treibt uns hier im Petitionsausschuss ein ganz anderes Thema um, nämlich die Frage, wie verhält es sich denn beispielsweise in den forensischen Einrichtungen, wo wir eben das entgegengesetzte Beispiel kennen gelernt haben, wo wir beispielsweise einem Petenten gegenübersaßen, der ein Strafmaß von zwei Jahren und drei Monaten abzusitzen hatte, aber letztlich jetzt schon acht Jahre dort in dieser Einrichtung verbracht hat, wo also das eigentliche Strafmaß schon längst abgesessen ist. Also wir haben hier eine sehr lebhafte Diskussion im Ausschuss geführt und eigentlich das als Problemfall erkannt. Ich gehe mal davon aus, dass das Thema auch für uns im politischen Raum nicht abgeschlossen ist.

Auch lebhaft diskutiert wurde im Bereich der Kommunalabgaben, also des Kommunalabgabengesetzes. Wir haben hier festgestellt, dass durchaus die Neufassung des KAG genügend Stoff, leider genügend Stoff hergibt, Fehlinterpretationen abzuleiten. Das ist uns in der einen oder anderen Situation im Ausschuss auch aufgefallen. Ich glaube, diese Fehlinterpretationen haben die dann wiederum logischen Schritte ermöglicht, dass kommunale Satzungen von Zweckverbänden so gestaltet sind, wie sie eben gestaltet sind. Für uns als Ausschuss war eindeutig festzustellen, dass wir bemängeln, dass diese kommunalen Satzungen oft nicht transparent genug sind, dass sie unverständlich sind für den Bürger und dass es ihnen sehr oft auch an der nötigen Klarheit fehlt, wenn es denn um ein verständliches Werk für die Bürgerinnen und Bürger gehen soll.

Wir hatten gerade vor Kurzem, vor 14 Tagen, im Petitionsausschuss wirklich einen Fall, wo eine gültige, aber letztlich inhaltlich fehlerhafte Satzung, eine kommunale Satzung Gegenstand der Behandlung im Petitionsausschuss war und wo offensichtlich noch keiner anderen Institution vor dem Petitionsausschuss aufgefallen war, dass diese Satzung ganz einfach mit Fehlern behaftet war. Selbst die Kommunalaufsicht hat das nicht gemerkt. Da ist natürlich schon die Frage der nötigen Klarheit in

Satzungen ein Punkt, der auch weiterhin als Tagesaufgabe bestehen bleibt.

Viele andere Themenbereiche würden es verdienen, hier heute auch mit erwähnt zu werden. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen und die anderen beiden Fraktionen im Landtag informieren über einen kleinen Zwischenstand der Diskussionen bei uns in der Fraktion der Linkspartei.PDS zum weiteren Umgang mit dem Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz, weil ich glaube, es kann im positiven Sinne als Anregung verstanden werden. Ich weiß, dass die anderen beiden Fraktionen sich auf ihren Klausurtagungen auch mit diesem Thema inhaltlich beschäftigen werden. Ich möchte das ganz einfach als Diskussionsangebot mit zur Verfügung stellen, um vielleicht die Diskussion auch überparteilich voranzubringen.

Wir haben uns als Linkspartei.PDS in unserer Winterklausur im Januar unter anderem darauf verständigt, dass die Revision des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes nötig ist. Für uns ist allerdings Ziel dabei eine weitere Demokratisierung des Petitionsrechtes und eine Straffung im parlamentarischen Bearbeitungsverfahren. Wichtig ist für uns, dass wir auch über Formen diskutieren wie beispielsweise die Öffnung der Formvorschriften. So könnten wir uns auch ein mündliches Vortragen vorstellen. Wir haben darüber diskutiert, welche Möglichkeiten es gibt, auch im Petitionsausschuss selbst haben wir darüber schon diskutiert. Also hier sehen wir einen Handlungsbedarf.

Wir sehen beispielsweise auch die Möglichkeit der Erweiterung des Eingabenrechts für juristische Personen oder für Personen des öffentlichen Rechts. Ich erinnere hier unter anderem an Gemeinden oder auch Bürgermeister. Wir haben nicht selten in den letzten Jahren Petitionen auf dem Tisch gehabt, wo wir letztlich feststellen mussten, dass die Bürgermeister oder Gemeinden in einer verzwickten Situation waren, mit der sie nicht so richtig umzugehen wussten. Ich glaube, es lohnt an der Stelle, darüber nachzudenken, hier den Eingabenkreis eventuell zu erweitern.

Wir sehen aber auch weiterhin die nötige Ausweitung der Informationspflicht der Landesregierung, das, was bei uns im Petitionsausschuss, ich möchte sagen, zunehmend besser klappt. Es gab da schon Zeiten, wo es nicht so gut geklappt hat. Was die Informationspflicht der Landesregierung in der Verwaltung angeht, sind wir aber gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin verbesserungswürdig.

Ich sage ganz deutlich, wir als Linkspartei.PDS sehen eine weitere Stärkung der Rechte des Petitionsausschusses für dringend geboten. Wir haben gerade mit Blick auf das, was wir im Zusammenhang mit der kommunalen Ebene im Petitionsausschuss erlebt haben, ich sage hier nur den Stichpunkt „Zitierrecht“, was es im rechtlichen Sinne nicht gibt, einen enormen Nachholbedarf. Ich will hier zwei Kommunen beispielhaft nennen. Es kann eben nicht sein – der Oberbürgermeister ist jetzt nicht mehr Oberbürgermeister, deswegen kann man ihn hier auch mal benennen –, das, was uns der ehemalige Oberbürgermeister aus Rostock angeboten hat im Petitionsausschuss, war einfach unter aller Würde. Es gibt eben Bürgermeister, die diesem Beispiel in negativem Sinne folgen. Ein Beispiel will ich hier nennen, den Bürgermeister der Stadt Güstrow, der über Umwege praktisch versucht hat, sich einen Freibrief zu erkaufen, warum er vor dem Petitionsausschuss des Landtages nicht aussagen muss.

Hier ist aus meiner Sicht auch dringend Handlungsbedarf, dass wir das Recht haben, Zeugen und Sachverständige anzuhören, zu zitieren, und ein stärkeres Selbstbefassungsrecht schließt sich dem an. Das heißt also, da besteht aus meiner Sicht und aus Sicht der Linkspartei.PDS ein Handlungsbedarf.

(Beifall Konrad Döring, Die Linkspartei.PDS)

Und wir sollten uns auch darüber verständigen, ob es nicht ein generelles, aber ob es zum Beispiel themenbezogene – wo es der inhaltlichen Klärung förderlich wäre – öffentliche Anhörungsverfahren geben könnte. Wir wissen, und das, glaube ich, ist im Allgemeinen auch gut so, der Petitionsausschuss ist im Regelfall immer nichtöffentlich, und wir haben auch oft schon festgestellt, dass diese Nichtöffentlichkeit mit dazu beiträgt, die eine oder andere Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu erzielen. Aber ich glaube, wir sollten uns trotzdem darüber verständigen, in welchem Rahmen solch eine Regelung künftig auch gelockert werden könnte.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

In diesem Sinne, liebe Kolleginnen und Kollegen – weil heute der Petitionsausschuss wieder sehr einmütig gehandelt hat, will ich das mit den lieben Kolleginnen und Kollegen wirklich persönlich sehr ernst gemeint enden lassen –,

(Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS: Auch der Sonderausschuss! Nicht immer, aber immer häufiger.)

glaube ich, haben wir auch genügend Diskussionsstoff im Rahmen des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes hier zur Diskussion im Landtag. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und möchte letztendlich auch im Sinne des Abschlusses der Sache hier für die Zustimmung werben.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Walther.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe

damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Nach nochmaliger Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses zur vorliegenden Beschlussempfehlung und wegen der hier im Rahmen der Debatte zu dem Tagesordnungspunkt stattgefundenen Rückfragen kommen wir also zu folgender Abstimmung: Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen und diese damit verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Ich denke, diese Klarstellung war noch einmal wichtig. Wer also dieser Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Fortschreibung der Konzeption zur Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern (2004 bis 2006) –

2. Gleichstellungskonzeption der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, auf der Drucksache 4/1607.

Unterrichtung durch die Landesregierung: Fortschreibung der Konzeption zur Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern (2004 bis 2006) – 2. Gleichstellungskonzeption der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 4/1607 –

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erste hat das Wort für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Dr. Seemann. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße außerordentlich, dass wir es heute endlich geschafft haben, diesen Tagesordnungspunkt im Landtag mit zu diskutieren, denn die Gleichstellungskonzeption ist wesentliche Basis für mein Handeln in der Staatskanzlei, in der Landesregierung, und ich denke, auch die Fraktionen im Landtag haben auf Basis dieser Gleichstellungskonzeption, die wir erstmalig im Jahre 2000 verabschiedet haben, ihre Schwerpunkte im Gleichstellungsbereich gesetzt. Ziel dieser Gleichstellungskonzeption war die Gleichstellung von Frau und Mann als Querschnittsaufgabe der Landesregierung und dabei wurden alle Ressorts in Verantwortung genommen. Es werden sich sicherlich einige der Kolleginnen und Kollegen hier im Raum auch mit dem Bericht, den wir in dem Zusammenhang im Jahre 2002 gehalten haben über die Umsetzung der 1. Gleichstellungskonzeption, beschäftigt haben.

Die Gleichstellungskonzeption als Handlungsrahmen zur Umsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann durch die Landesregierung hat sich nach meiner Einschätzung als Instrument bewährt. Auf dieser Grundlage konnten wichtige Effekte erzielt werden, wie zum Beispiel die Verankerung der Doppelstrategie von Gender-Mainstreaming und spezifischer Frauenförderung in das Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommerns. Uns ist es gelungen, bei der Novellierung des Hochschulgesetzes die Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern als einen wichtigen Punkt festzuschreiben. Das Gleichstellungsgesetz wurde novelliert, es wurden Stufenvertretungen an den Schulen installiert, die Abwahl von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten kann nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit erfolgen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, alles das hatten wir in der Gleichstellungskonzeption festgelegt und nach und nach mit Hilfe der jeweilig zuständigen Ministerien dann auch umgesetzt und natürlich auch mit Hilfe des Landtages.

Über Fortschritte bei der Bekämpfung von Gewalt habe ich dem Parlament und in jüngster Vergangenheit auch den Ausschüssen verschiedentlich berichtet. Die Fortschreibung des Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder legt unter anderem den Schwerpunkt auf die gesundheitlichen Auswirkungen von Gewalt gegen Frauen sowie auf Menschenhandel und auch auf von Gewalt betroffene Frauen in der Prostitution.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wichtig ist für mich auch, dass mit dem verabschiedeten Doppelhaushalt für die nächsten zwei Jahre sichergestellt wird, dass wir die Interventionskette für die Opfer von häuslicher Gewalt aufrechterhalten können. Auch das ist in der Gleichstellungskonzeption festgeschrieben worden.

Das hört sich alles ganz gut an, aber wir haben uns nicht nur in den Ausschüssen, sondern auch im Parlament schon häufig genug anhand von Fakten damit beschäftigt, dass Frauen nach wie vor hinsichtlich Führungspositionen, Einkommenssituationen und existenzsichernder Beschäftigung erheblich aufholen müssen.

(Beifall Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS)

Ich als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte kann bei der Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen Motor sein. Die Umsetzung kann nur in enger Zusammenarbeit mit den Fachressorts und, ich gebe es auch zu, unter meiner Kontrolle erfolgen. Gerade auch die Pilotprojekte zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming in einzelnen Ministerien haben gezeigt, dass bei der Beachtung von Geschlechtergerechtigkeit nicht nur die Gleichstellung vorangetrieben wird, sondern durch Zielgruppen adäquatere Ergebnisse, auch qualitative Verbesserungen in den Fachministerien erreicht werden.

Diese positiven Ansätze auf Grundlage der 1. Gleichstellungskonzeption sollen in den nächsten Jahren fortgesetzt werden. Ich habe hierzu mit allen Fachministerinnen und Fachministern sehr intensive Schnittstellengespräche geführt, in denen wir konkrete Maßnahmen zur Realisierung des Verfassungsziels Gleichstellung erörtert und letztlich auch festgelegt haben. Ergebnis dieser Gespräche ist die vorliegende Fortschreibung der Konzeption der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die durch das Kabinett verabschiedet und auch in einigen Landtagsausschüssen bereits beraten worden ist.

Natürlich sollen die ressortübergreifenden Ziele wie Implementierung von Gender-Mainstreaming und Frauenförderung fortgeschrieben werden. Konkret heißt das unter anderem, dass die Ressorts angehalten sind, geschlechtsspezifische Statistiken zu erheben und auch entsprechend auszuwerten, um eine valide Datengrundlage für Entscheidungen zu haben. Die geschlechtergerechte Besetzung von Gremien wie im NDR-Rundfunkrat und zukünftig auch in den Jugendhilfeausschüssen muss selbstverständlich werden. Ebenso darf der Gebrauch der geschlechtergerechten Sprache kein Diskussionspunkt mehr sein.

Das war eben ein sehr schöner Beitrag von Frau Peters, denke ich auch, denn sie hat darauf hingewiesen, dass eigentlich nur die Frauen angesprochen worden sind. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie oft wird eigentlich die männliche Sprache verwandt und man setzt selbstverständlich voraus, dass sich auch Frauen davon angesprochen fühlen? Wieso sollte man das nicht auch mal umgedreht machen?

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS)

Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, dass sich die Herren dann nicht angesprochen fühlen, weil man setzt natürlich voraus, dass sich auch Frauen bei der Ansprache von Männern mit angesprochen fühlen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Blick in die Gleichstellungskonzeption zeigt, in welchen vielfältigen Bereichen Maßnahmen mit den Ministerinnen und Ministern festgeschrieben wurden. Das betrifft beispielsweise die Bereiche Arbeitsmarkt, Wirtschaft, ländlicher Raum, Kultur, Bildung und Soziales. Meine Zeit würde nicht reichen, um auf jeden einzelnen Bereich genauer einzugehen. Deshalb gestatten Sie mir, hier beispielhaft nur einige Politikbereiche herauszugreifen, ohne damit die Bedeutung anderer zu schmälern.

Wir haben bereits in der vergangenen Legislaturperiode gegenderte Rahmenlehrpläne für die Grundschule in einem länderübergreifenden Projekt erarbeitet, die ab dem Schuljahr 2004/2005 eingeführt wurden. In einem weiteren Schritt sollen nun die Erkenntnisse auch bei der Rahmenplanerarbeitung für die weiterführenden Schulen Berücksichtigung finden. Darüber hinaus muss parallel endlich erreicht werden, dass der geschlechtsspezifische Aspekt von Bildung in die Aus- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern einfließt. Hierbei haben die Universitäten und das Landesinstitut für Schule und Ausbildung ihre Verantwortung wahrzunehmen. Ich setze mich auch dafür ein, dass dieses Anliegen in einem Lehrerbildungsgesetz mit verankert wird.

Auch werden die Universitäten den Gleichstellungsgedanken weiterverfolgen. So versteht sich zum Beispiel die Universität Greifswald als Standort für Frauen- und Geschlechterforschung in Mecklenburg-Vorpommern. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass das interdisziplinäre Zentrum für Frauen- und Geschlechterstudien auch zukünftig von der Landesregierung unterstützt wird. Mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur habe ich ferner vereinbart, die Geschlechtsspezifik als Qualitätskriterium in die Erwachsenenbildung mit aufzunehmen.

Auch im Kultur- und Medienbereich sind Frauen bundesweit deutlich unterrepräsentiert. Frauen stellen zwar die Mehrheit des Publikums, sind aber in den Führungsetagen kaum zu finden. Werke von Künstlerinnen finden meistens in der öffentlichen Wahrnehmung in unserem Land nicht die den Werken zustehende Beachtung. Ich bin dem Bildungsminister sehr dankbar, dass wir es gemeinsam geschafft haben, Netzwerke zwischen Künstlerinnen und Frauen in Kulturinstitutionen zu schaffen und auszubauen sowie Mentorinnenprogramme zu initiieren.

Um den Mädchen und jungen Frauen naturwissenschaftliche und technische Berufsfelder näher zu bringen, werden das Ministerium für Arbeit, Bau und Landeswicklung, das Bildungsministerium und ich weiterhin den Girls-Day unterstützen. Ich werde in diesem Zusammenhang häufig gefragt, wie sieht es mit einem so genannten Boys-Day aus, um Jungen an männeruntypische Berufe heranzuführen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es hier ganz deutlich: Der Girls-Day wurde bundesweit eingeführt, um an einem bestimmten Tag auf die besonderen Probleme von Mädchen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt aufmerksam zu machen. Dabei sollte es auch bleiben. Allerdings unterstütze ich auch jede Initiative, die das Berufswahlspektrum von Jungen erweitert, zum Beispiel als Kindergärtner, Grundschullehrer und in sozialen Bereichen insgesamt.