Um den Mädchen und jungen Frauen naturwissenschaftliche und technische Berufsfelder näher zu bringen, werden das Ministerium für Arbeit, Bau und Landeswicklung, das Bildungsministerium und ich weiterhin den Girls-Day unterstützen. Ich werde in diesem Zusammenhang häufig gefragt, wie sieht es mit einem so genannten Boys-Day aus, um Jungen an männeruntypische Berufe heranzuführen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es hier ganz deutlich: Der Girls-Day wurde bundesweit eingeführt, um an einem bestimmten Tag auf die besonderen Probleme von Mädchen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt aufmerksam zu machen. Dabei sollte es auch bleiben. Allerdings unterstütze ich auch jede Initiative, die das Berufswahlspektrum von Jungen erweitert, zum Beispiel als Kindergärtner, Grundschullehrer und in sozialen Bereichen insgesamt.
Mit dem Sozialministerium wurde vereinbart, die außerschulische Jugendarbeit durch eine geschlechterorientierte Perspektive zu qualifizieren. Hierzu wurden bereits zwei Arbeitstagungen, denen sich weitere Workshops mit Experten anschließen sollen, durchgeführt.
Zudem wurde vereinbart, dass die Gesundheitsberichterstattung des Landes endlich – und ich betone, endlich – geschlechtsspezifisch erfolgen soll, das heißt, nicht nur Daten geschlechtsspezifisch zu erheben und aneinanderzureihen, sondern sie auch qualifiziert auszuwerten und geschlechtsspezifisch zu bewerten.
Auch die Verwaltungsmodernisierung ist ein Bereich, der in der Gleichstellungspolitik Berücksichtigung findet, indem sie als Maßnahme festlegt, dass Frauen nicht überproportional von Stelleneinsparungen in der Landesregierung betroffen sein sollen und deshalb eine ressortübergreifende Personalplanung unerlässlich ist. Das Finanzministerium hat diesen Punkt bereits umgesetzt. Das Erfordernis des Gender-Mainstreaming und die Prüfung der Auswirkungen aller durch das Personalmanagement zu ergreifenden Maßnahmen ist fester Bestandteil der Arbeit dort und die Gleichstellungsbeauftragten der Häuser und ich werden in alle wesentlichen Entscheidung mit einbezogen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ich weise nicht noch auf einzelne Beispiele hin, denn ich denke, Sie haben die Gleichstellungskonzeption natürlich gelesen.
Regine Hildebrandt hat mit einem sehr bekannten Satz immer wieder betont, der wie folgt lautet: „Nicht labern, sondern machen!“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, mit der Gleichstellungskonzeption und mit der Umsetzung der Gleichstellungskonzeption hat die Landesregierung und hat auch das Parlament bewiesen, hier wird nicht gelabert, sondern gemacht. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, Linkspartei.PDS und einzelnen Abgeordneten der CDU – Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS: Sehr gut!)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Schlupp. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Artikel 3 Absatz 2 unseres Grundgesetzes heißt es kurz und knapp: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Dies wird im Satz 2 – ich zitiere: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ – ergänzt und konkretisiert. Doch wie sieht
es in der Praxis aus? Sind Männer und Frauen tatsächlich schon in allen Bereichen gleichberechtigt oder ist nicht vielmehr doch in der alltäglichen Praxis im Kleinen wie im Großen in ganz unterschiedlichen Bereichen unseres täglichen Lebens eine Ungleichbehandlung beider Geschlechter festzustellen?
Die uns heute vorliegende 2. Gleichstellungskonzeption der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, mit der die 1. Gleichstellungskonzeption basierend auf dem Beschluss des Landtages vom 3. März 1999 fortgeschrieben wird, gibt hierüber Auskunft. So wurden auch in den letzten Jahren wie überall in Deutschland zahlreiche Fortschritte im Kampf für eine bessere Gleichberechtigung von Männern und Frauen erzielt. Ein gutes Stück des Weges ist inzwischen zurückgelegt worden, doch das Ziel ist immer noch in sehr weiter Ferne.
Insbesondere die schwierige Situation auf dem Arbeitsmarkt in unserem Land führt immer noch zu einer Schlechterstellung von Frauen in der Gesellschaft.
Ihre Chancen, wieder an Arbeit zu kommen, gestalten sich auch weitaus schwieriger als bei männlichen Arbeitssuchenden. Fast aussichtslos ist es insbesondere für allein erziehende Mütter in strukturschwachen Gebieten unseres Bundeslandes, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden, mit der sie ohne staatliche Transfers den Lebensunterhalt ihrer Familie selbst bestreiten können.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS, und Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS)
Dies sind die harten Fakten des Alltags in unserem Bundesland. Jede theorielastige Diskussion über GenderMainstreaming und dessen Implementierung im Rahmen des Regierungs- und Verwaltungshandelns in Mecklenburg-Vorpommern erscheinen da in einem ganz anderen Licht.
Sehr geehrte Damen und Herren, das christliche Verständnis vom Menschen und die Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit fordern die Gleichberechtigung von Frau und Mann. Die immer noch bestehende Benachteiligung vieler Frauen im Lebensalltag widerspricht dem Auftrag des Grundgesetzes und ist mit den Prinzipien unserer Politik nicht vereinbar.
Ohne den Sachverstand und die Kreativität der Frauen kann unsere Gesellschaft die Herausforderungen nicht bestehen, die an eine moderne und humane Industrienation gestellt werden. Wir als CDU sind davon überzeugt, dass das Ziel einer Gesellschaft mit menschlichem Gesicht nur erreicht werden kann, wenn Frauen auf allen Ebenen und in allen Bereichen an verantwortlicher Stelle mitwirken. Daher ist es für mich eine große Freude, dass die Bundesvorsitzende der CDU im November dieses Jahres zur ersten Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland gewählt wurde.
Erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik liegt nun die Regierungsverantwortung in den Händen einer Bundeskanzlerin, die ihre politische Heimat bis heute in unserem Land hat.
Ich bin mir sicher, dass unter der Bundeskanzlerin Angela Merkel auch für die Frauen und Männer in MecklenburgVorpommern eine frauen- und familiengerechtere Politik spürbare Vorteile bringt. Tatsächliche Gleichberechtigung kann jedoch nur dann stärker als bisher durchgesetzt werden, wenn sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene die Gleichstellungspolitik nicht als Nischenpolitik, sondern als zentrales Element sowohl von Gesellschafts- als auch von Wirtschaftspolitik begriffen wird. Zudem muss stärker als bislang auf einen Geschlechterkonsens hingewirkt werden, wobei aber darauf zu achten ist, dass G l e i c h s t e llungspolitik Frauen und Männer gleichermaßen im Blick haben muss.
Hierbei ist das Konzept des Gender-Mainstreaming, wie es so schön auf Neudeutsch heißt, angemessen und vor allem ohne ein Übermaß an Bürokratie umzusetzen.
Ein Haupthindernis für Chancengerechtigkeit zwischen Männern und Frauen ist jedoch in unserem Land weiterhin, wie bereits erwähnt, die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Erst durch eine Abkehr von der verfehlten Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre hin zur nachhaltigen Schaffung neuer zukunftsfähiger Arbeitsplätze in unserem Land wird sich auch die Lebenssituation der Frauen und werden sich ihre Chancen auf ein selbstbestimmtes freies Leben, vor allem aber ihre Chancen auf ein Leben frei von Ängsten vor der Zukunft entscheidend verbessern.
Daher begrüße ich es ausdrücklich, dass die neue CDU/ CSU-SPD-Bundesregierung hier wichtige Weichenstellungen vornimmt, die sich auch positiv und vor allem nachhaltig auf unser Land auswirken werden. Es geht somit heute nicht in erster Linie darum, in großen Jubel über das bereits Erreichte auszubrechen, denn die Erfolge sind leider noch zu wenig zahlreich und vor allem in erster Linie verwaltungstechnisch gedacht. In der Praxis ist leider bisher wenig Spürbares vor Ort angekommen. Die Alltagswirklichkeit der Frauen und Männer in unserem Land hat sich nicht entscheidend positiv weiterentwickelt. Selbst die vereinzelten Erfolge bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen können nicht überdecken, dass gleichzeitig durch die Schließung von Frauenhäusern und Männerberatungsstellen in unser e m Land die Verunsicherung vor Ort steigt.
So haben sich zwar einerseits die neu geschaffenen Instrumente zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen als durchaus tauglich erwiesen, doch das bedeutet nicht, dass bewährte Strukturen damit teilweise oder vollständig in Frage gestellt werden können,
denn sie können die Frauenhäuser und die Beratungsstellen für gewaltbereite Männer nicht ersetzen, wohl aber ergänzen.
Im Rahmen der Haushaltsberatung zum neuen Doppelhaushalt 2006/2007 haben wir daher auf das Schärfste die unzureichende Mittelausstattung in diesen Bereichen kritisiert. Von der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Landesregierung haben wir vielmehr erwartet, dass sie nicht die Gelder für diese eigentliche Sacharbeit vor Ort, für die Arbeit mit den hilfebedürftigen Menschen in den Kommunen weiter kürzt,
sondern dass sie bei ihren eigenen Ausgaben für Personal, Verwaltung und im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einspart.
Neue Fachkonferenzen und politische Kongresse sind zwar für die Arbeit einer Parlamentarischen Staatssekretärin wichtig, doch bei den Bürgern vor Ort kommt unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit wenig an.