Und eine zweite Vorbemerkung: Frau Lochner-Borst, die Verfassungsbeschwerde gegen einen Absatz eines Paragraphen des Landeshochschulgesetzes ist sicher eine komplizierte Geschichte. Was sie in unserem Zusammenhang mit diesem Antrag zu tun hat, habe ich nicht verstanden. Vielleicht erklären Sie es mir bei Gelegenheit noch einmal. Und ich will auch daran erinnern, wenn wir hier dieses Thema aufgreifen, dass Professor Dr. von Mutius die Intention dieses Absatzes und auch seine wesentliche inhaltliche Ausgestaltung ausdrücklich bejaht hat im Gegensatz zu der Verfassungsbeschwerde. Aber wir werden darüber bei Gelegenheit sicher hier in diesem Hohen Haus noch reden, weil wir ja hier aktiv werden.
und durchaus auch anfangen beim Landeshochschulgesetz, dessen Verabschiedung am Ende der vergangenen Legislaturperiode mit Ausnahme der CDU allseits begrüßt worden ist und was jetzt dazu führt, dass an den Hochschulen ziemlich heftige Unruhe herrscht, denn die Hochschulen müssen innerhalb kürzester Zeit eine neue Grundordnung und eine neue Wahlordnung erstellen, sie müssen die Wahlen für die neuen Gremien vorbereiten, sie müssen noch vor den Eckwerten Hochschulentwicklungspläne mit den notwendigen Strukturentwicklungen entwerfen, diskutieren, beschließen und sie müssen sich vorbereiten auf die Einführung der budgetierten Globalhaushalte bis 2004 an den Fachhochschulen beziehungsweise 2006 an den Universitäten und der Hochschule für
Musik und Theater, das Letztere natürlich in Verbindung mit dem Ausbau der Kosten- und Leistungsrechnung. All das sind komplizierte Geschichten und sehr viele Leute an den Hochschulen – erfreulicherweise auch viele Studierende – engagieren sich in diesen Zusammenhängen, bringen sich ein. Und wer ein bisschen an den Hochschulen ist, weiß, dass hier eine sehr produktive Unruhe an den Hochschulen herrscht, über die ich mich sehr freue.
Das Problem, das wir nun haben, ist, dass wir in dieser Situation nun als Politik mit einem neuen Terminus kommen. Dieser Terminus der Wissenschaftsregion erregt an den Hochschulen natürlich auch zusätzliche Unruhe und schafft Ängste. Deshalb will ich eine Anmerkung machen zum Umgang mit dem vorliegenden Antrag und dann eine etwas ausführlichere zum Anliegen des Antrages.
Zum Umgang – und da würde ich Ihnen doch noch einmal widersprechen, Frau Lochner-Borst: Der Landtag hat nach dem neuen Landeshochschulgesetz nicht nur den Rahmen zu schaffen, sondern er hat mit der Zustimmung zu den Eckwerten und mit der Zustimmung zu den einzelnen Zielvereinbarungen eine wesentlich größere inhaltliche Verantwortung als in der Vergangenheit, was die zukünftige Hochschulpolitik betrifft. Ich denke, dass wir diesen Antrag nutzen sollen, um die dafür notwendige vorbereitende Diskussion im Ausschuss und im Landtag zu beginnen, weil wir dann später mit wesentlich mehr Sachkenntnis über die Eckwerte und die dann auch vorliegenden Zielvereinbarungen hier diskutieren und entscheiden können. Und ich glaube, dass es angesichts dieser breiteren Verantwortung des Landtages in diesem Umfang durchaus logisch ist, dass wir jetzt – und nicht erst, wenn Eckwerte vorliegen – mit der inhaltlichen Debatte beginnen.
Die Frage des Umganges berührt auch eine zweite Frage. Ich hatte schon gesagt, dass es Ängste gibt an den Hochschulen im Zusammenhang mit der Wissenschaftsregion. Ich will nur auf zwei Dinge hinweisen: Die Fachhochschule Neubrandenburg, damals war es noch nicht die Fachhochschule, aber die Einrichtung hat schon einmal eine kurze Phase als Außenstelle der Universität Greifswald erlebt und die wird natürlich bei dem Wort „Wissenschaftsregion“ sofort wieder aktualisiert und zu dem gleichen Problem auch Ängste erregen. Dann möchte ich nur an die etwas unglücklich gelaufene Debatte einer denkbaren Fusion zwischen der Fachhochschule Stralsund und der Greifswalder Universität erinnern. Und deshalb sage ich, die Überweisung und Diskussion im Ausschuss auch deshalb, weil wir bei diesem wichtigen Problem die Betroffenen mitnehmen müssen, weil wir mit ihnen gemeinsam beraten müssen, wie der richtige Weg ist, und auf keinen Fall über ihre Köpfe hinweg hier irgendwelche Dinge entscheiden dürfen. Auch deshalb von uns von Anfang an die Zielstellung, Überweisung in den Ausschuss und Beratung der komplizierten Probleme, die damit im Zusammenhang stehen.
Und damit bin ich beim inhaltlichen Anliegen des Antrages. Ich will es gleich vorwegsagen und das steht nicht zufällig im Text des Antrages: Es geht nicht um die Vorbereitung irgendwie gearteter Hochschulfusionen. Ich sage es ganz deutlich, im Landeshochschulgesetz stehen sechs Hochschulen unseres Landes und die PDS hat keinerlei Absicht, diese Zahl auf irgendeinem Wege zu verringern. Kollege Brodkorb, ich widerspreche Ihnen ja ungern, aber die Schließung einer Universität ist für mich nicht einmal eine theoretisch denkbare Variante von Lösungsansatz.
Es geht, wenn wir über Wissenschaftsregionen reden, um die Potenzierung der vorhandenen Möglichkeiten aller unserer wissenschaftlichen Einrichtungen. Der Minister hat einige dieser Einrichtungen genannt. Und die Frage der Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und diesen Einrichtungen ist ein, wenn nicht das zentrale Thema der Wissenschaftsregion.
Und ich will einfach nur einige Stichpunkte ganz kurz sagen, worum es gehen könnte aus meiner Sicht. Da geht es beispielsweise um die gemeinsame Nutzung von Potentialen in der Lehre. Damit meine ich zum Beispiel, dass eine Universität sich durchaus aufraffen könnte, eine Teilleistung, die ein Studierender an der Fachhochschule Stralsund erbracht hat, auch für die Prüfungszulassung anzuerkennen. Das ist heutzutage ein Problem, umgekehrt nicht so sehr. Das heißt also, gemeinsame Nutzung der Potentiale in der Lehre, wobei auch dazugehört die Nutzung der Potentiale an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen, und zwar nicht nur in den Fällen, wo wichtige Wissenschaftler dieser Einrichtungen einen Professorentitel haben und einen Lehrstuhl besetzen, sondern ich erinnere daran, in der Diskussion zum Landeshochschulgesetz hat Professor Wagner vom MaxPlanck-Institut für Plasmaphysik darauf hingewiesen, dass wir die Möglichkeit schaffen müssen, für junge Nachwuchswissenschaftler Erfahrungen in der Lehre zu ermöglichen, weil das später für die Berufung zum Hochschullehrer eine wichtige Voraussetzung ist. Auch hier liegt ein ganz wichtiges Potential der zukünftigen Arbeit. Über die gemeinsame Einwerbung der außeruniversitären Einrichtungen und der Hochschulen und zum Drittmittelprojekt hat der Minister gesprochen. Da brauche ich nichts weiter zu sagen.
Ein drittes Problemfeld, das sich aus meiner Sicht ergibt, sind die gemeinsamen Aktivitäten zur Unterstützung von Unternehmen. Der Minister hat Zahlen genannt, wie das im Moment in der Praxis aussieht. Dass wir dort noch sehr viel mehr Potential haben, auch das ist eine Frage, die wir mit der Wissenschaftsregion angehen können und angehen müssen.
Und ich will ein letztes Problem ansprechen und will es auch ganz deutlich sagen: Der vorliegende Antrag hat keinen unmittelbaren Zusammenhang mit den Protestaktionen der Studierenden, es geht also nicht um Möglichkeiten für Einsparungen. Wenn sie sich ergeben sollten, gut, aber sie sind nicht das Ziel, zumindest nicht aus PDSSicht.
Und ich will auch ganz deutlich sagen – ich komme gleich zum Schluss –, die von den Studierenden thematisierten Probleme müssen wir gemeinsam im Zusammenhang mit dem Haushalt 2004/2005 und den mittelfristigen Festlegungen in den Eckwerten beziehungsweise Zielvereinbarungen hier debattieren und im Interesse der Hochschulen entscheiden.
Und ich will auch sagen, Wissenschaftsregion hat nichts damit zu tun, dass wir darüber nachdenken oder die Hochschulen darüber nachdenken, gemeinsame Studierendenverwaltungen zu schaffen oder gemeinsame Auslandsdepartments. Ich glaube, solche Diskussionen finden zurzeit an den Hochschulen schon statt. Ich halte das für den falschen Weg – und ich will es auch ganz ausdrücklich sagen –, weil damit Ängste geschürt werden
und die inhaltlichen Zielstellungen und die inhaltlichen Erfordernisse der Wissenschaftsregion damit nicht erfasst werden. Alle weiteren Fragen, Sie haben sie ja auch angesprochen, Frau Lochner-Borst, sollten wir im Ausschuss dann gemeinsam beraten. – Danke.
Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Herr Brodkorb für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es besteht in der öffentlichen Debatte ein großes Missverständnis über einen ganz interessanten Punkt sozialdemokratischer Gesellschaftspolitik. Und zwar wird uns regelmäßig vorgeworfen, uns ginge es um Gleichmacherei. Das genaue Gegenteil ist der Fall, uns geht es um Gleichberechtigung, und das heißt, darum, dass jeder einzelne Mensch die Möglichkeiten haben soll, seine individuellen Begabungen zu entfalten. Aber gerade das hat gesellschaftliche Voraussetzungen. Es geht also nach unserer Ansicht in der Politik darum, Gerechtigkeitslücken zu schließen, wo sie sind. Und das trifft allemal zu und in vorzüglicher Weise für das Bildungssystem.
Ein mögliches Konzept der Wissenschaftsregionen muss daher, wenn es umfassend sein und Gerechtigkeitslücken, die bestehen, schließen will, meines Erachtens, auf vier Ebenen stattfinden.
Erstens geht es um die Frage des Verhältnisses der Hochschulen zueinander. Dann sind die Fragen zu klären, wo sind dort Kooperationen, Bündelungen, eventuell auch Zusammenarbeit in Sachen der Verwaltung und Ähnlichem denkbar.
Nun geht es aber zweitens um das Verhältnis der Hochschulen zu den außeruniversitären Einrichtungen. Auch hier muss man sich die Frage stellen, ob es zu engeren Verzahnungen und Kooperationen kommen kann.
Auf einer dritten Ebene geht es um das Verhältnis der Hochschulen zu den den Hochschulen vorgelagerten Bildungsbereichen. Insbesondere Angehörige der Hochschulen scheinen meines Erachtens immer wieder aus dem Blick zu verlieren, dass Bildung nicht nur aus Hochschulen besteht und dass über die Qualität von Hochschule nicht nur in Hochschulen entschieden wird, sondern in Grund-, in Haupt-, in Real-, in Regional-, in Gesamtschulen und an den Gymnasien. Was nützen uns Hochschulen, die gut ausgestattet sind, wenn gleichzeitig die Studierfähigkeit durch das vorgelagerte Bildungssystem nicht hergestellt wird? Was nützt es uns also, gute Betreuungsrelationen an den Universitäten zu haben, wenn gleichzeitig Deutsch- und Mathematikunterricht an dem einen oder anderen Schulstandort ausfallen und die Studierfähigkeit nicht erreicht wird? Das heißt, eine ungerechte Bevorzugung der Hochschulen zuungunsten anderer Bildungsbereiche kommt für uns nicht in Frage und – das muss man auch in Richtung der Hochschulen sagen – schlägt selbst auf die Hochschulen negativ zurück.
Und auf einer vierten Ebene geht es um das Konzept der Wissenschaftsregionen, das betrifft die Binnenverhältnisse an der Universität selbst. Auch dort wird man sich die Frage stellen, und das spielt im Zuge der Hoch
schulautonomie eine immer größere Rolle: Gibt es dort Bereiche, die – ich sage es ausdrücklich – überausgestattet sind, und gibt es andere Bereiche, die unter dieser Überausstattung dieser besonderen Bereiche leiden?
Das heißt, insbesondere für die Herausbildung von Wissenschaftsregionen relevant werden die Fragen sein: Gibt es Gerechtigkeitslücken zwischen den Hochschulen und gibt es Gerechtigkeitslücken innerhalb der Hochschulen? Um diese Fragen zu beantworten, wird man sich noch einmal kurz die Lage der Hochschulen des Landes, was ihre Ausstattung angeht, vergegenwärtigen müssen.
Wenn wir die Ausstattung der Universitäten des Landes ins Verhältnis zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Mecklenburg-Vorpommern setzen, müssen wir feststellen, dass unsere Hochschulen auf beachtliche Weise ausgestattet sind. Ich darf verschiedene Kennzahlen hierfür heranziehen. Wenn wir die Ausgaben messen, ohne den Bereich der Medizin, pro Einwohner, haben wir im Jahr 2000 – die Angaben sind noch in D-Mark, das bitte ich zu entschuldigen – 351 DM pro Person ausgegeben. Damit liegen wir im bundesrepublikanischen Vergleich an 8. Stelle. Berücksichtigen Sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes, ist das schon ein erheblicher Wert. Aus mir unerfindlichen Gründen ziehen insbesondere Oppositionspolitiker immer wieder die bildungspolitischen Vergleichsländer Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen heran, aber ich möchte das an dieser Stelle auch mal tun: Vergleichen wir diese drei Länder mit unserem Wert, dann kommen wir bei Baden-Württemberg auf 406 DM, das ist Platz 4 im Ländervergleich, Sachsen liegt mit 360 DM auf Platz 6 und Bayern mit 333 DM auf Platz 11.
Wenn wir uns die Ausstattung der Universitäten pro Student beziehungsweise pro Studentin ansehen, dann klettert Mecklenburg-Vorpommern von Platz 8 auf Platz 5. Wir gaben im Jahr 2000 ohne Berücksichtigung der Medizin pro Student im Jahr 17.233 DM aus. Rechnen wir die medizinischen Bereiche hinzu, klettern wir auf Platz 2 in den Ausgaben im bundesrepublikanischen Vergleich und landen bei 22.946 DM. Wir leisten uns also offenbar einen äußerst üppig ausgestatteten Bereich der Medizin, jedenfalls im Vergleich zu anderen Bundesländern. Und es wird die Frage erlaubt sein, ob diese Privilegierung dieses Bereiches in Zukunft weiterhin finanzierbar sein wird. Wenn wir auch hier den Vergleich wagen mit den drei Ländern Baden-Württemberg, Sachsen und Bayern, dann kommen wir auf folgende Ergebnisse: Baden-Württemberg erreicht mit 21.835 DM knapp den 3. Rang hinter uns, Bayern liegt mit 19.104 DM auf Rang 6 und Sachsen mit 18.862 DM je Student beziehungsweise Studentin auf Rang 8. Der Durchschnitt aller Länder betrug 16.633 DM.
Ich möchte eine dritte Kennzahl heranziehen, das ist die Ausstattung der Universitäten mit Personal beziehungsweise die Betreuungsrelation der Studierenden zum wissenschaftlichen Personal. Und an dieser Stelle wird es für einige besonders schmerzlich. Ich rate schon einmal dazu, Stift und Zettel zu nehmen, weil es wird interessant. Wir erreichen eine Betreuungsrelation von 13:1. Das heißt, 13 Studierende kommen auf einen Dozenten. Das ist wiederum der zweitbeste Wert der gesamten Bundesrepublik. Der Durchschnitt liegt bei 19,4. Bayern erreicht einen Wert von 16,9, Baden-Württemberg einen Wert von 15,8 und Sachsen einen Wert von 15,7.
Fassen wir diese ganzen Ergebnisse zusammen und setzen sie nochmals ins Verhältnis zur wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit des Landes, muss man sich eigentlich die Frage stellen: Warum protestieren die Studierenden eigentlich?
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder die Universitäten oder die Hochschulangehörigen leiden unter einem großen Wahrnehmungsproblem oder, die zweite Möglichkeit, die besteht, ist, an den Universitäten selbst gibt es erhebliche Gerechtigkeitslücken und die sind die Motivation dafür, dass zahlreiche Studierende auf die Straße gehen.
Der anstehende demographische Wandel, der vor uns steht, wird überlagert von einem zweiten Grundsatzproblem. Die Wissensgesellschaft ist schon mehrfach angesprochen worden und es wird die Zukunft unserer Gesellschaft sein. Wir müssen aber feststellen, dass sowohl die Wissenschaftslandschaft Westdeutschlands durch die industrielle Nachkriegszeit geprägt war, als auch die ostdeutsche Wissenschaftslandschaft gestaltet wurde nach dem industriellen Paradigma. Wenn nun aber richtig ist, was seit 20 Jahren in Westdeutschland diskutiert wird, dass wir uns also auf dem Weg in die Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft bewegen, stellt sich schon die Frage, ob unser Wissenschaftssystem, unsere Wissenschaftslandschaft auf diesen Wechsel des Paradigmas gesellschaftlicher Entwicklung vorbereitet ist.
Mit anderen Worten, meine These ist, wir haben eine Hochschullandschaft, die nach wie vor industriell geprägt ist. Das heißt, wir haben eine Hochschullandschaft, in der vor allem Naturwissenschaften und Ingenieurswissenschaften eine große Rolle spielen, obwohl – und hier verweise ich zum Beispiel auf das einschlägige Dohmen-Gutachten – alle Anzeichen dafür vorhanden sind,
dass wir in Zukunft einen Trendwechsel hin zu einer Wissensgesellschaft haben werden und sich auch das Wissenschaftssystem als solches darauf einstellen muss.
Meine These ist also, wir haben es mit zwei Faktoren zu tun, die sich überlagern. Wir haben ein Wissenschaftssystem, das immer noch auf die Industrie fokussiert, und wir haben eine Studierendenentwicklung, die jetzt schon in die Wissensgesellschaft einsteigt. Das können Sie den Studentenströmen entnehmen.
Und diese Überschneidung ergibt folgende Situation, und jetzt wird es sehr interessant. Wenn man nämlich diese 13 Dozenten pro Studierendem sich einmal genauer anguckt, ergibt sich, wenn man zwischen Geistes- und Naturwissenschaften differenziert, zwischen den Hochschulen folgendes Bild. Ich nehme nur ein paar Beispiele, ich habe eine große Liste mitgebracht. Nehmen wir mal das Beispiel Anglistik/Amerikanistik. Dort haben wir in Rostock eine Belastung von 156 Studierenden pro Professur, in Greifswald 39,5 Studierende pro Professur. Das
ergibt eine Betreuungsrelation beim wissenschaftlichen Personal von 20,5 pro Dozent in Rostock und 8,9 in Greifswald. Sie sehen also zwischen den Universitäten große Unterschiede.