also nicht den Antrag der CDU, sondern den Ansatz des Städte- und Gemeindetages, der auch interessiert ist an einem gesellschaftlichen Konsens. Der hat in diesem Zusammenhang im Bereich Verwaltungsmodernisierung folgenden Antrag, den wir als CDU übernommen haben, in den Sonderausschuss eingebracht. Ich gehe einmal davon aus, das wird nicht jedem hier bekannt sein.
(Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS: Sie haben tatsächlich mal was eingebracht, Herr Renz?! – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Einen Antrag gestellt?)
Die Landesregierung untersucht die Möglichkeit der Übertragung der Zuständigkeiten für die inneren Schulangelegenheiten nach Paragraf 109 auf die kommunale Ebene und unterrichtet den Landtag. Es geht darum, diesen Konsens zu schaffen. Auch hier wird wieder dieser Ansatz deutlich, ähnlich wie bei der Erhöhung der Pflichtstundenzahl, dass man das Gesamte sieht und nicht nur diesen einzelnen Punkt herausgreift. Dann nehme ich die Meldung von gestern, was sich auch unmittelbar anschließt an diese Thematik Pflichtstundenzahlerhöhung: Das Pri
vatgymnasium in Torgelow wird eine 5. und 6. Klasse einrichten. Das lässt sich nicht verhindern. Das ist aber auch ein Kennzeichen für die Politik, dass es hier nicht gelingt, im Vorfeld Lösungen herbeizuführen, diese Rechtsstreitigkeiten zu verhindern, denn da steht die nächste Rechtsstreitigkeit ins Haus. Ich verstehe auch nicht die Logik in Ihrer Politik.
Sie sagen, wir brauchen diese individuelle Förderung nicht bei bestimmten Gruppen. Im Sportbereich brauchen wir es, im Musikbereich brauchen wir es. Warum eigentlich nicht im naturwissenschaftlichen Bereich? Nichts anderes machen die in Torgelow. Und auch hier wird es die gerichtliche Auseinandersetzung geben. Es gelingt nicht, im Vorfeld Gütlichkeit auf den Weg zu bringen.
Ich sage Ihnen auch noch einmal deutlich, Herr Ministerpräsident beziehungsweise Herr Bildungsminister: Vergeuden Sie keine Steuergelder! Ziehen Sie sich zurück! Versuchen Sie, wirklich einen Konsens auf den Weg zu bringen! Ich glaube, es ist immer sehr einfach, wenn es nicht das eigene Geld ist, nicht das eigene Portmonee,
sehr leichtfertig aus meiner Sicht mit diesen Steuergeldern umzugehen. Da werden Sie mir Recht geben, dass es einfacher ist, wenn es nicht das eigene Geld ist,
(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Es ist auch das eigene Geld! Oder zahlen Sie keine Steuern?)
hier mit fremdem Geld in diesem Lande zu agieren. Das ist nicht nur hier der Fall, das ist auf allen kommunalen Ebenen der Fall.
Er sagt: „Der Umgang mit der Lehrerschaft ist dabei symptomatisch für den Umgang der Landesregierung mit Interessengruppen, Expertenwissen aus dem eigenen Land und den Bürgern. Menschen werden vor den Kopf gestoßen, Expertenwissen lädiert und am Ende rennt die Landesregierung gegen die Wand, fällt um und nimmt erneut Anlauf. Das schadet unserem Land.“ Deswegen fordere ich Sie noch einmal auf: Ziehen Sie Ihre Klage zurück
Ums Wort hat noch einmal der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Professor Dr. Dr. Metelmann gebeten.
Verehrter Herr Vorredner, heute ist es mir etwas schwer gefallen, Ihnen zuzuhören, aber an einem Punkt muss ich Ihnen sogar deutlich widersprechen. Das Tätigwerden des Bildungsministeriums im Zusammenhang mit Volksbegehren – die Tätigkeit dort innerhalb der Dienstzeit – ist eine schlichte Neutralitätspflicht.
Diese leitet sich aus unserem demokratischen Verständnis heraus ab und sie ist eine Ableitung des Grundgesetzes, mehr nicht. – Danke.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Heike Polzin, SPD: Ja.)
Herr Renz, Sie haben mit Ihrer Rede in der Debatte deutlich gemacht, dass es Ihnen eigentlich überhaupt nicht um die Auswirkungen des Urteils des Landesarbeitsgerichtes ging, sondern Sie wollten hier eine Debatte über die aktuelle Schulwirklichkeit. Dann hätten Sie der Ehrlichkeit halber Ihren Antrag auch so formulieren müssen.
Wenn Sie nach den Worten des Ministers zu dem Ergebnis kommen, dass Sie keine Fachdiskussion führen können, wenn es keine fachliche Grundlage durch die Ausführungen gäbe,
(Angelika Peters, SPD: Dann liegt es an Herrn Renz und nicht am Minister. – Torsten Renz, CDU: Er hat meine Frage nicht beantwortet.)
Herr Renz, es tut mir Leid, da kann ich Ihnen überhaupt nicht folgen, denn der Minister hat aus meiner Sicht und sicherlich auch aus Sicht meiner Fraktion die drei Fragen, die Sie in Ihrem Antrag hier formuliert haben, umfänglich und ausreichend beantwortet.
Ich kann Sie nur auffordern, mit uns gemeinsam diesen Antrag von Ihnen für erledigt zu erklären, ansonsten müssen wir ihn sicher hier ablehnen, weil er abgearbeitet ist.
Aber das ist eben so, wie man mit bestimmten Dingen auch umgeht. Die Frage bleibt doch, dass die Debatte um die Pflichtstundenzahl vor einem konkreten Hintergrund stattfindet, einem laufenden Verfahren. Es gibt ein erstes Urteil, es ist noch nicht rechtskräftig. Wir haben gehört, dass die Landesregierung beim Bundesarbeitsgericht in Berufung gegangen ist. Von daher ist es schon schwierig, hier eine politische Debatte über mögliche Konsequenzen und Auswirkungen zu führen, ohne dass es entsprechende Urteile gibt.
Wenn ich das inhaltlich beleuchten darf, Herr Renz, dann sind wir noch auf einer ganz anderen Ebene, denn
die bisherigen Diskussionen um Pflichtstundenzahlen in Deutschland ranken sich um ein bisheriges althergebrachtes Verständnis des Lehrerberufs und der Lehrerarbeitszeit. Ihnen wird doch als Berufsschullehrer von Hause aus und als jemand, der Jahre in dem Bildungsbereich tätig ist, hier im Parlament nicht entgangen sein, dass es natürlich vielfältigste Diskussionen gibt um die Frage: Wie wird Lehrerarbeitszeit bewertet?
Ist es einfach nur auf Pflichtstundenzahlen zu reduzieren? Offen bleibt nämlich in der Perspektive die Veränderung der Bewertung von Lehrerarbeitszeit, der Bewertung von Poolstunden, der Zurverfügungstellung von entsprechenden Unterrichtsvolumina und so weiter für die Schulen.
Und wenn ich das Urteil sozusagen herleite und zum Nonplusultra erkläre, dann ist die Frage, die Sie hier formuliert haben, schon zu berücksichtigen, ob denn das Lehrerpersonalkonzept, solange wie es existiert, ausschließt, dass man überhaupt über die Neuordnung von Lehrerarbeitszeiten reden und sie neu ordnen kann. Ich glaube, das ist kontraproduktiv, das entspricht auch nicht der Wirklichkeit.
Was die Unterrichtsverpflichtung an sich betrifft, ist es schon etwas problematisch, dass Lehrer gleichen Abschlusses, gleicher Qualifikation, gleicher Fächerkombination, nur weil sie an unterschiedlichen Schularten unterrichten, eine unterschiedliche Unterrichtsverpflichtung haben.
Auch das ist eine Frage, die natürlich politisch, bildungspolitisch und auch rechtlich zu bewerten ist. Noch verrückter wird die ganze Diskussion, wenn es um unterschiedliche Fächerkombinationen geht, wo die Belastung des einzelnen Faches auch immer eine Rolle spielt.