Protokoll der Sitzung vom 05.04.2006

(Karin Strenz, CDU: Ja, leider.)

Einstimmig haben sich alle Fraktionen für den Einbau von Rauchwarnmeldern ausgesprochen.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle den Hinweis auf eine Korrektur in der Beschlussempfehlung, denn hier ist ein Übertragungsfehler in der Beschlussempfehlung zustande gekommen. Vor dem Bauausschuss haben wir das in dem richtigen Wortlaut beschlossen. Ich nenne die Korrektur, sie betrifft die Seite 3 im Artikel 1 Paragraf 48 Absatz 4 zweiter Satz. Der richtige Satz muss heißen: „Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Brauchen wir die denn nicht, wenn wir das nicht ändern? – Heiterkeit bei Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS)

Und „betrieben“ hatten wir beschlossen, aber das ist als Übertragungsfehler leider nicht in dem Dokument aufgetaucht. Deshalb von mir als Ausschussvorsitzender dieser Hinweis. Ich habe es gerade gesehen und mit der Unterschrift von Herrn Caffier haben wir auch einen entsprechenden Hinweis seitens der Kollegen der CDU erhalten.

(Heiterkeit bei Lorenz Caffier, CDU: So wirkt die Opposition mit.)

So arbeitet die Opposition mit. Danke, Herr Caffier, aber wir haben es auch selbst bemerkt. Aber, wenn es immer so laufen sollte, dann habe ich nichts dagegen.

Des Weiteren sind durch eine Änderung im Paragrafen 50

hinsichtlich der Barrierefreiheit weitere Möglichkeiten im

Interesse bewegungsbeeinträchtigter Menschen eröffnet worden. Zum Paragrafen 69 ist aus Gründen des Rechtsschutzes eine Änderung vorgenommen worden. Bei den weiteren Änderungen handelt es sich überwiegend um Klarstellungs- und Anpassungsregelungen.

Meine Damen und Herren, bei den Beratungen war immer klar, und darauf möchte ich noch einmal für die Damen und Herren verweisen, die sich nicht unmittelbar damit beschäftigt haben, dass der Entwurf in Anlehnung an die Musterbauordnung, die schon 2002 von der Bauministerkonferenz einstimmig beschlossen wurde, für eine Vereinheitlichung der Vorschriften sorgen soll. Und da schließt sich vielleicht der Kreis zu dem Beitrag von Herrn Brodkorb und zu dem Beitrag des Herrn Ministerpräsidenten, dass einheitliche Regelungen, einheitliche Rechtslagen wie diese Problematik auch hier in diesem Beispiel von Vorteil sein können, denn die Bauordnung der Länder hatte sich in den Jahren seit 1990 erheblich auseinander entwickelt. Wie ich nun lesen konnte, hatte die neue Musterbauordnung das europarechtlich vorgeschriebene Notifizierungsverfahren beanstandungsfrei durchlaufen. Es ist festzustellen, dass mit dem Entwurf der Grundsatz der Rechtseinheit im Bauordnungsrecht in Deutschland verwirklicht und eine Entbürokratisierung erfolgen wird.

Der Ausschuss hat seine Beratungen zum Entwurf am 22. März 2006 abgeschlossen und eine Beschlussempfehlung und einen Bericht erarbeitet, die Ihnen auf Drucksache 4/2183 vorliegen. Ich bitte Sie alle um Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfes und um Zustimmung zur Beschlussempfehlung, und zwar mit der von mir genannten Korrektur. Lassen Sie mich am Ende meiner Ausführungen, denn das war ein hartes Stück Arbeit, auch der Zeitraum war nicht unerheblich, noch einmal allen Beteiligten Dank sagen. Gleichzeitig danke ich auch Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS und Lorenz Caffier, CDU)

Vielen Dank, Herr Baunach.

Zu den genannten Drucksachen liegen Ihnen Änderungsanträge von der Fraktion der CDU auf den Drucksachen 4/2187 bis 4/2194 und auf Drucksache 4/2215 vor. Dieser letztgenannte Änderungsantrag ist soeben von der Fraktion der CDU zurückgezogen worden. Weiterhin liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 4/2217 vor.

Im Ältestenrat wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Aussprache mit einer Dauer von 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Herr Klaus Mohr von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Beschlussfassung findet ein Prozess intensiver parlamentarischer Arbeit seinen Abschluss. Im Jahr 2002, der Ausschussvorsitzende Kollege Baunach hatte schon darauf hingewiesen, hatte die Bauministerkonferenz eine Musterbauordnung mit entsprechenden Freiheitsgraden für die Länder beschlossen. Dieses ist sicher ein gewichtiger Beitrag zur Rechtseinheit im Bauordnungsrecht in Deutschland.

Etwa zwei Jahre danach, am 21. Dezember 2004, lag der Landesregierung die neu gestaltete Landesbauordnung auf dem Tisch, und zwar einschließlich der Änderung einiger einschlägiger Landesgesetze, wie der des Vermessungs- und Katastergesetzes, des Denkmalschutzgesetzes, des Wassergesetzes sowie der des Naturschutzgesetzes.

Meine Damen und Herren, 50 Fachverbände wurden zum Entwurf der neuen Bauordnung angehört. Viele Vorschläge wurden sorgfältig geprüft, gewürdigt und schließlich auch gewogen.

(Karin Strenz, CDU: Und was hat’s genützt?)

Frau Strenz, eine Reihe von Anregungen und Empfehlungen sind schließlich berücksichtigt worden und finden in diesem vorliegenden Entwurf ihren Niederschlag.

Meine Damen und Herren, nach der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs am 5. Oktober 2005 und anschließender Überweisung in den federführenden Bauausschuss erfolgten am 11. und am 18. Januar öffentliche Anhörungen. Genau in diesen Zeitraum fiel das verheerende Unglück in Bad Reichenhall. Es hat zunächst Unruhe in der Bevölkerung und auch bei vielen Politikern und Baufachleuten ausgelöst. Es wurden Überlegungen nach einem BauTÜV laut. Ich denke, mittlerweile haben sich die Gemüter aber wieder beruhigt. Eins ist klar: Aktionismus ist hier völlig fehl am Platze, meine Damen und Herren! Genauso gilt, und das ist natürlich auch richtig, bundesweit bedarf es einheitlicher Standards, um statische Probleme rechtzeitig aufzudecken. Ich denke, hier müssen wir aufmerksam und vor allem konstruktiv die weiteren Entwicklungen auf Bundesebene begleiten.

Meine Damen und Herren, um noch einmal auf die Anhörungen zurückzukommen, möchte ich abgewandelt nach Wilhelm Busch feststellen: Jedem Verband Recht getan, ist eine Kunst, die keiner kann! Wir haben den Eindruck gewonnen, dass die Forderung nach Deregulierung nicht immer im Vordergrund der zahlreichen Anträge von Fachverbänden und auch von der Opposition stand. Um das noch einmal an der Stelle klar zu betonen: Es war und ist das Ziel, dass Regelungen abgebaut werden sollen. Das Bauen soll insbesondere für den Bürger erleichtert werden.

Meine Damen und Herren, dieses Ziel setzen wir auch um. Das Bauordnungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern wird durch den Entwurf vielmehr vereinfacht und übersichtlicher und vor allem bürgerfreundlicher gemacht. Das wird von fast allen Seiten so gesehen und auch anerkannt. Notwendige Regeln werden vereinfacht. Ich weise ausdrücklich darauf hin, die Koalitionsfraktionen haben wichtige Korrekturen zur Verbesserung der Rechtsklarheit und zum besseren Verständnis für den bauwilligen Bürger eingebracht, die nunmehr umzusetzen sind, wenn der Landtag heute darüber abschließend befindet.

Meine Damen und Herren, ich möchte an der Stelle noch einmal auf zwei Punkte besonders eingehen und diese beiden Aspekte auch herausstreichen. Es geht uns in erster Linie um Verbesserungen beim behinderten- und altengerechten Wohnen. Das ist der erste ganz wichtige Punkt.

Zweitens geht es uns um mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sowohl für den Bürger als natürlich auch für die Verwaltung.

Zum ersten Punkt. Zu der Anmerkung, dass hier eine fraktionsübergreifende Zustimmung im Ausschuss erfolgt ist, und wie hier im Paragraphen 50, der bekannterweise das barrierefreie Bauen regelt, aufgenommen wurde, dass in Wohngebäuden mit mehr als sechs Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen, zum Vergleich: Im ursprünglichen Entwurf war nur von einer Wohnung in Wohngebäuden mit mehr als drei oberirdischen Geschossen die Rede. Ich denke, das ist eine erhebliche Verbesserung.

Meine Damen und Herren, ich möchte an der Stelle auch noch einmal nachtragen, dass es keine einfache Abwägung war. Klar ist, dass man sich vom Prinzip her noch bessere Regeln für ein alten- und behindertengerechtes Bauen und Wohnen hätte vorstellen können. Aber wichtig sind hier auch die anderen Interessen, die von Bedeutung sind, die zu sehen, zu wägen und zu berücksichtigen sind. H i er – ich denke, das liegt auf der Hand – mussten auch wirtschaftspolitische Aspekte eine Rolle spielen. Klar ist, dass wir hier zum Beispiel insbesondere an kleine Betriebe, an Gewerbetreibende, an kleine Imbisse, an kleine Läden et cetera denken müssen, die in gewisser Weise vor kostenintensiverem Bauen geschützt werden mussten. Ich denke, das ist angemessen berücksichtigt worden.

In Paragraf 50 Absatz 4 haben wir uns für die Beibehaltung der eindeutigen Formulierung in der zurzeit gültigen Landesbauordnung entschieden, wonach Ausnahmen für barrierefreies Bauen gestattet werden, ich zitiere, „soweit dies aus Gründen des Denkmalschutzes erforderlich ist oder die Anforderungen... nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können.“ Dieser Tatbestand, meine Damen und Herren, ist für alle Beteiligten handhabbar und erleichtert die Gesetzesanwendung.

Mehr Rechtssicherheit für die Bürger erzielen wir durch unseren eingebrachten Änderungsantrag, und zwar unsere Änderung im Paragrafen 69. Dort geht es um die Behandlung des Bauantrages durch die Bauaufsichtsbehörde. Konkret ist von uns der Absatz 2 modifiziert worden. Es geht darum, dass bei Mängeln im Bauantrag oder bei Unvollständigkeit, die innerhalb einer von der Behörde gesetzten Frist nicht behoben worden sind, der Bauantrag offiziell, das heißt per Verwaltungsakt, zurückzuweisen ist und nicht als zurückgenommen im Sinne des Gesetzes zu betrachten ist, wie das im Entwurf noch steht.

Meine Damen und Herren, der Bürger erhält durch diese Modifizierung und durch diese Änderung einen rechtsmittelfähigen Bescheid in die Hand. Das ist sehr wichtig, denn wenn der Bürger meint, dass er mit der Entscheidung der Verwaltung nicht zufrieden ist, kann er in Widerspruch gehen beziehungsweise anschließend bei einem ablehnenden Widerspruch den Verwaltungsgerichtsweg beschreiten.

Meine Damen und Herren, ein kurzes Wort noch zu den Anträgen der Opposition: Sie haben über 40 Änderungsanträge vorgelegt. Hierzu muss man feststellen, dass Quantität nicht immer gleichzusetzen ist mit Qualität, meine Damen und Herren von der CDU. Deswegen hier noch einmal ganz klar: Wir haben alle Änderungsanträge ernsthaft und gewissenhaft geprüft

(Dr. Ulrich Born, CDU: Oh, oh, oh! – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Aua, aua!)

und sind Ihnen in zwei Punkten, und zwar im Paragrafen 6 und im Paragrafen 48, Stichwort Rauchwarnmelder,

gefolgt beziehungsweise haben gesagt: Gut, diese Regelungen sind vernünftig und sie verbessern den Entwurf. Deswegen werden sie auch von uns mitgetragen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Wie ist es mit der Strandversorgung?)

Dazu haben wir ausführlich diskutiert, Herr Kollege Dr. Born. Ich kann mich erinnern, dass Sie im Rahmen dieser Diskussion nicht anwesend waren. Wir haben das mit den Kollegen sehr sachlich und sehr ernsthaft diskutiert,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Die haben es aber ganz anders berichtet. – Karin Strenz, CDU: Die haben gar nichts gesagt. – Zurufe von Dr. Henning von Storch, CDU, und Udo Timm, CDU)

Frau Strenz. Unser Ergebnis dazu steht fest, ich habe das gerade wiedergegeben. Im Übrigen kann das auch aus den Ausschussprotokollen entnommen werden.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss ausführen, dass das Ziel, mit dem Entwurf der Landesregierung die Musterbauordnung des Bundes in angemessener Weise in unser Landesrecht zu überführen, erreicht worden ist. Die Fraktion der SPD wird deshalb der vorliegenden Beschlussempfehlung mit der Änderung zustimmen, die der Ausschussvorsitzende Kollege Baunach hier bezogen auf die Ziffer 1 Buchstabe b) der Beschlussempfehlung angeführt hat, und ich füge hinzu, ausdrücklich mit der Änderung, die sich aus dem Antrag der Koalitionsfraktionen ergibt, wonach ein neuer Paragraf 57 Absatz 4 einzuführen ist. Nun noch eine kurze Erklärung dazu: Wir denken, dass es Sinn macht, die Korrespondenz zwischen Bürger und Bauaufsichtsbehörde streckenweise in ganz bestimmten Belangen zu erleichtern. Vor di e s e m Hintergrund halten wir es für erforderlich und angemessen, dass hier eine Übermittlung von elektronischen Daten erfolgen kann. Dies erleichtert die Korrespondenz und ist ein wesentlicher Beitrag für ein bürgerfreundliches Gesetz. Ich bitte deswegen um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mohr.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Timm von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Baunach! Sehr geehrter Herr Minister Holter! Im Namen der CDU-Landtagsfraktion bedanke ich mich für die fachliche und konstruktive Zusammenarbeit im Rahmen der Anhörung zur Neugestaltung der Landesbauordnung bei allen eingeladenen Experten und bei allen geladenen Sachverständigen. Es sei noch einmal angemerkt, dieses Dankeschön kann ich auf die allgemeine Mitarbeit meiner Kollegen, die nicht der CDU angehören, nicht wiedergeben. Die Ingenieurkammer beispielsweise habe ich hier heute auch schon gesehen. Herr Zänker, als Interessenvertreter haben Sie es leider nicht so einfach wie die Ministerien. Die werfen einfach ein Blatt Papier auf den Tisch des Bauausschusses mit dem Hinweis: Da wurde noch etwas vergessen! Und schon hauen die Koalitionäre die Hacken in den Teer.

(Heiterkeit bei Heike Polzin, SPD)

Sie, Herr Zänker, haben wie gegen Windmühlenflügel gekämpft. Auch das Umgarnen des Ausschussvorsitzenden hat am Ende wenig gebracht.

(Regine Lück, Die Linkspartei.PDS: Das enttäuscht mich aber. – Dr. Margret Seemann, SPD: Der ist eben unbestechlich! – Heiterkeit bei Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS)

Und deshalb ist es nicht verständlich, dass er sich von Kollegen, die dazu mindestens über 40 Jahre Erfahrungen gesammelt haben, nicht etwas angehört hat, mein lieber Norbert Baunach.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

Das ist für mich unverständlich und leider hochgradig bedenklich. Die Anregungen und Hinweise der Experten hätten eine umfassende Erörterung der Novellierung des Gesetzes und eine weitestgehende Umsetzung der Musterbauordnung ermöglichen können. Dieses Prädikat kann ich an den Bauausschuss des Landtages nicht ausgeben, Herr Vorsitzender Baunach. Ich bemerkte es bereits.