weil es ja immer Detailprozesse sind, in denen nicht alle drinstecken. Aber auch da sind durch ganz kleine Maßnahmen viele, viele Erleichterungen für diejenigen geschaffen worden, die im Bereich der politischen Bildung tätig sind.
Etwas, was mir ganz besonders wichtig ist, weil wir ja häufig Debatten über Landeskinderproblematiken haben: Wir selbst haben den Vorschlag gemacht, dass in Zukunft 20 Prozent der Teilnehmer eben nicht aus MecklenburgVorpommern kommen müssen. Das ist gerade vor dem Hintergrund einer europäischen Einigung des länderübergreifenden Dialogs meines Erachtens auch ein sehr wichtiger Bestandteil.
Damit komme ich zum letzten Punkt. Zu viel loben darf man ja auch nicht. Es bleibt noch viel zu tun. Alle drei Fraktionen sind der Auffassung – und das ist in der Entschließung beziehungsweise in dem Antrag auch niedergelegt –, dass wir bei einer Reihe von Stellen noch Veränderungs- und Verbesserungsnotwendigkeiten haben. Da verweise ich einerseits auf die Anschlussfähigkeit im Hinblick auf Programme der Europäischen Union – ein Punkt, den die CDU zu Recht immer wieder hervorgehoben hat – oder auch auf die adäquate Anpassung des Weiterbildungsgesetzes. Ich denke, hier kann man durchaus nachbessern.
Insofern bleibt sowohl für die Regierung, aber – Frau Lochner-Borst hat schon darauf hingewiesen – vor allem auch für uns selbst in der nächsten Legislaturperiode noch einiges zu tun, denn letztlich entscheidet sich die Qualität der Arbeit auch immer im Detail. Also wir selbst haben uns einen großen Aufgabenkatalog aufgegeben. Es freut mich wirklich sehr, dass wir den gemeinsam formuliert haben, und ich hoffe, dass es uns auch gelingen wird, in Zukunft hier auf die Fragen und Probleme, die wir formuliert haben, gemeinsame Antworten, gemeinsame Lösungen zu finden. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU, einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS, Beate Mahr, SPD, und Ute Schildt, SPD)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Politische Bildung verfolgt das Ziel, Demokratie zu vermitteln. Die Bürgerinnen und Bürger sollen befähigt werden, sich zu politischen Themen fundierte Kenntnisse zu verschaffen, um politische Positionen beziehen und vertreten zu können. Zugleich soll politische Bildung auch über die Möglichkeiten aktiver Beteiligung an demokratischen Prozessen informieren und dazu motivieren. Die Verwirklichung dieser Ziele bedeutet zugleich Stärkung des demokratischen Gemeinwesens durch aktive Bürgerbeteiligung. … Politische Bildung ist darüber hinaus ein wesentlicher Bestandteil lebenslangen Lernens und soll ein Klima der Toleranz und Weltoffenheit schaffen.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Ziel wird in der vorliegenden Unterrichtung, die heute zur Debatte steht, zur Neuordnung der politischen Bildung durch die Landesregierung in den Zielvorgaben beschrieben. Dem wird in diesem Hause sicherlich niemand wirklich widersprechen, wohl aber wird dem einen oder anderen ein Beispiel aus seinem Wahlkreis, vielleicht aus seinem persönlichen Umfeld, vielleicht aus seinem Freundeskreis, aus etlichen Veranstaltungen, von Messen, von Quizveranstaltungen, Schulbesuchen, Diskussionsrunden und so weiter einfallen, welches belegt, dass auf diesem Gebiet noch eine ganze Menge Arbeit zu leisten ist. Insofern, Herr Bordkorb, kann ich Ihren letzten Ausführungen auch nur aus vollstem Herzen zustimmen.
Richtig deutlich ablesbar wird dies natürlich – und dann wachen die meisten ja auch wirklich auf, das muss man mal der Ehrlichkeit halber dazusagen –, wenn es um die Beteiligung an Wahlen geht, wenn es um Wahlergebnisse insbesondere für extremistische Parteien geht oder aber auch, wenn es um Besucherzahlen geht, woran Interesse an politischen Veranstaltungen zum Teil ablesbar ist. Die Gründe hierfür, meine Damen und Herren, sind vielfältig. Wir wissen das alle und wenn wir uns auf unsere Verantwortung zur politischen Bildung besinnen und sie hier im Landtag thematisieren, dann ist das richtig.
Die Diskussion um die Neuordnung der politischen Bildung ist allerdings keine neue. Die Ausschussvorsitzende hatte vorhin in ihrer Einführung darauf hingewiesen. Sie währt bereits seit einigen Jahren und brodelte von der Öffentlichkeit doch weitgehend unbemerkt vor sich hin, leider, muss man dazu sagen, denn – das darf ich an dieser Stelle einmal einfügen – es gab schon am 15.01. einen Antrag der CDU-Fraktion zur Stärkung der politischen Bildung in Mecklenburg-Vorpommern mit zwei Zielen, deren Inhalte ich hier mal sagen möchte: zum Beispiel Fördermittel für die politische Bildungsarbeit in MecklenburgVorpommern zusammenzuführen und die Projektarbeit zu stärken oder aber die politische Weiterbildung von Lehrkräften an allgemein bildenden und beruflichen Schulen durch Träger der politischen Bildung, durch die Landeszentrale und durch das L.I.S.A. zu intensivieren. Also da hätte der Prozess eigentlich schon in Gang gesetzt werden können. Dass wir uns so spät geeinigt haben, ist eigentlich schade. Es ist sehr viel ungenutzte Zeit ins Land gegangen. Hier hätte man sich eine schnelle Abarbeitung doch wünschen können.
Jetzt liegt uns hier eine Unterrichtung vor, aus der hervorgeht, wie die Landesregierung sich eine Neuordnung der politischen Bildung hierzulande vorstellt. Die zwei wesentlichen Punkte sind dabei – darauf hatte Herr Brodkorb bereits verwiesen – die Ziele der Vereinfachung der Förderstrukturen mit einer Änderung der Finanzströme und die Bündelung von Zuständigkeiten durch eine neue Organisation. Hiermit im Zusammenhang steht natürlich die auch schon kurz vorgestellte Überarbeitung der Förderrichtlinie. Beides – Neuordnung und Förderrichtlinie – haben seit Beginn des Jahres Gültigkeit.
Auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion wurde im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 23.03. eine öffentliche Anhörung hierzu durchgeführt. Für die eine Seite der anzuhörenden Experten kam diese Anhörung zu spät, weil die Neuordnung und die Förderrichtlinie ja bereits in Kraft waren, und für die anderen kam sie wiederum zu früh, weil die Auswirkungen noch nicht wirklich absehbar sein konnten. Man sprach von heftigen Geburtswehen, von Startschwierigkeiten, gerade hinsichtlich der neuen Zuständigkeiten für die Bewilligung von Projekten der politischen Bildung. Es war davon die Rede, dass man sich das vielleicht noch eine Weile hätte angucken müssen, bis sich alles irgendwie ein bisschen zurechtgeschüttelt hat.
Zu bemerken ist allerdings, dass sich alle Anzuhörenden sehr dezidiert – und ich meine damit wirklich sehr dezidiert – sowohl in den schriftlichen als auch in den mündlichen Stellungnahmen in der Anhörung mit den Neuheiten auseinander gesetzt haben und es bei den Kritikpunkten eine sehr, sehr große Schnittmenge gab. Einer von diesen Kritikpunkten ist die unbedingte Begriffsbestimmung der politischen Bildung in Mecklenburg-Vorpommern für Mecklenburg-Vorpommern. Der Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen drückte den Kern des Problems ziemlich treffend so aus, ich zitiere: „Die Neuordnung muss neben der organisatorischen Erneuerung und der Änderung der Finanzströme vor allem eine inhaltliche Zielbestimmung bekommen. Deshalb erscheint in erster Linie die inhaltliche Bestimmung des Begriffes der politischen Bildung im Land notwendig. … Politische Bildung darf nicht den Eindruck erwecken, alles oder nichts zu bedeuten und insofern beliebig zu sein.“
Wenn wir einmal gemeinsam einen Blick in die Förderrichtlinie, die am 22. November 2005 aufgestellt wurde und ebenfalls seit 01.06. dieses Jahres Gültigkeit besitzt, werfen, finden wir unter „Zuwendungszweck“ den Zweck der politischen Bildung, wie er hier definiert wurde. Ich darf einige Anstriche hier mal vorlesen: „Verbreitung und Festigung des Gedankengutes der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der Bewahrung der den Menschen überantworteten Umwelt, der Festigung der Einheit Deutschlands und der Weiterentwicklung der europäischen Zusammenarbeit“, darüber hinaus „durch Angebote der … politischen Jugendbildung und der politischen Erwachsenenbildung das Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken“.
Und wenn ich jetzt noch mal auf das Zitat, das ich eingangs erwähnte, zurückkommen darf, dann wird deutlich, was hiermit gemeint ist. Wenn man sich nämlich die Gegenstände der Förderung anschaut, dann wird im Land Folgendes gefördert:
„– Wecken von Verständnis für die politische Ordnung des Grundgesetzes und Förderung der Bereitschaft zur Mitgestaltung, Verdeutlichung und Verteidigung der Wertegrundlage unserer Demokratie …,
Meine Damen und Herren, ich denke, Sie sehen daran, dass es wirklich an der Zeit ist, hier eine Begriffsstimmung vorzunehmen, die dann praktisch wie ein Dach über der politischen Bildung in Mecklenburg-Vorpommern steht und an der wir uns auch inhaltlich ausrichten können.
Einigkeit bei der Anhörung bestand des Weiteren in folgenden Punkten: bei der schon eingangs erwähnten inhaltlich ausgerichteten und organisatorisch abgesicherten staatlichen politischen Bildungsarbeit – da gibt es absoluten Konsens zwischen den Fraktionen in diesem Landtag –, bei der Sicherung der pluralen Trägerschaft. Ich denke, das ist auch völlig unstrittig. Angemahnt wurden von den Experten Qualitätskriterien, Evaluationsinstrumente, Transparenz im Fördergeschehen und auch Kontrollinstrumente, die Frage nach einer klärenden Instanz bei einer eventuellen Intervention durch die Landeszentrale. Weiterhin wurde die Funktion der Landeszentrale, die als Träger unter Trägern Schwerpunkte setzen soll, aber gleichzeitig auch maßgeblich an der Vergabe von Fördermitteln beteiligt ist, noch mal auf den Plan gerufen. Politische Bildung und die Vermittlung von didaktischen Kompetenzen für Multiplikatoren wie zum Beispiel die Lehrerschaft – auch hier wurde angemahnt, mehr zu tun. Wissenschaftliche Begleitung wurde angemahnt und Stärkung der didaktischen Ausbildung an der Universität Rostock. Hier wurde sogar sehr deutlich ein eigener Lehrstuhl für die Didaktik der politischen Bildung an der Universität Rostock gefordert.
Wir als CDU-Landtagsfraktion sind folgendermaßen mit dieser Anhörung umgegangen. Wir haben einen Antrag erarbeitet, der, wie Herr Brodkorb schon kurz erwähnte, eine Grundlage für die Diskussionen zwischen den Fraktionen war und als Gesprächsangebot von den anderen Fraktionen auch begriffen und aufgenommen wurde. Wie gesagt, ein bisschen schade ist, dass man diese Einigkeit nicht schon früher erfahren hat, so ist doch wertvolle Zeit ins Land gegangen. Wir haben uns aber zusammengesetzt und uns auf den vorliegenden gemeinsamen Antrag geeinigt. Die Ausschussvorsitzende hat um Zustimmung zu diesem Antrag gebeten. Dieser Bitte schließe ich mich hier an.
Die Schwerpunkte des Antrages wurden mit sechs Punkten von der Vorsitzenden bereits benannt. Ich möch
te deshalb noch mal kurz dezidiert darauf eingehen. Die Anpassungen der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen an die Neuordnung der politischen Bildung wurden bereits veröffentlicht – die Stärkung der politischen Bildung an den Schulen, unter anderem durch eine Neugestaltung der Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung, die konsequente Entwicklung der Landeszentrale für politische Bildung zu einer Dienstleisterin, das ist also wirklich eine neue Qualität, und die Einführung von Qualitätskriterien bei der Förderung von Bildungsträgern.
Mir scheint weiterhin wichtig zu sein, dass wir uns in diesem Entschließungsantrag zwar nicht auf einen Lehrstuhl einigen konnten – zu Recht hat Herr Brodkorb auch auf die Einmischung in die Autonomie von Hochschulen hingewiesen –, ich finde es nur ein bisschen schade, dass wir bei unserem heute zur Verabschiedung stehenden Antrag zur Zielvorgabe bei der Universität Rostock nicht ganz so zimperlich mit der Autonomie umgehen. Hier haben wir es getan. Aber wir sind dem gefolgt, weil wir Autonomie von Hochschulen natürlich hochhalten. Trotzdem hat man sich dafür ausgesprochen, eine personelle Verstärkung vorzunehmen – das finde ich deshalb auch gut und richtig –, und natürlich auch für die Stärkung der Kompetenzen des Kuratoriums.
Unschwer zu erkennen, wer sich den Entschließungsantrag einmal vornimmt, ist, dass nicht alle Vorstellungen von beiden Seiten eins zu eins umgesetzt werden konnten und manches daher auch als Prüfauftrag formuliert wurde. Da ist zum Beispiel die verpflichtende Weiterbildung für Lehrer – natürlich, verpflichtende Weiterbildung hat auch etwas mit Finanzen zu tun, und da ist man eben ein bisschen vorsichtiger, wenn man nicht weiß, wie viel Geld man am Ende wirklich dafür zur Verfügung hat – und das Weiterbildungsgesetz. Wir haben es hier mit einer Herabsetzung der Altersgrenze auf 14 Jahre zu tun. Wir wissen, nach dem Weiterbildungsgesetz in der Erwachsenenbildung müssen sich die Zuwendungsempfänger an eine Zielgruppe wenden, die bereits eine abgeschlossene Ausbildung aufweisen kann, also im Höchstfalle 16 Jahre alte junge Menschen sein können, die diese politische Bildung im Rahmen der Erwachsenenbildung genießen dürfen. Indem man hier die Altersgrenze heruntersetzt und vielleicht auch auf das Weiterbildungsgesetz ausweitet, zumindest erst einmal prüft, inwieweit das rechtlich möglich ist, soll die Möglichkeit gegeben werden, dass Weiterbildungsträger in einem bestimmten Maße auch die Schulen bei ihrem politischen Bildungsauftrag unterstützen können.
Meine Damen und Herren, es bleibt zusammenfassend zu sagen, dass der Prozess der Neuordnung vielleicht in stärkerem Maße als bisher vom Landtag kritisch, und zwar konstruktiv kritisch begleitet werden muss. Insofern hat Herr Brodkorb auch hier Recht, wir haben uns eine Menge Hausaufgaben aufgegeben, die sehr wahrscheinlich in der 5. Legislaturperiode ein Schwerpunkt im Ausschuss sein werden. Die angemahnten jährlichen Unterrichtungen durch die Landesregierung sollen uns dabei helfen und die Transparenz dessen, was auf diesem wichtigen Sektor, nämlich dem Sektor der politischen Bildung geschieht, erhöhen.
Unser Auftrag als Abgeordnete ist es, überdies mit Bedacht diejenigen auszuwählen, die das mit stärkerer Kompetenz ausgestattete Kuratorium in der Landeszen
trale am Ende bilden sollen, um die Bemühungen um die politische Bildung im Land von den demokratischen Parteien, von den Hochschulen, von der Landeszentrale, vom Kuratorium, den Schulen, den Trägern und Verantwortlichen der politischen Fort- und Weiterbildung, den Volkshochschulen, den freien Trägern der Erwachsenenbildung mit Engagement und nach Leibeskräften zu unterstützen, und zwar im Interesse unserer Demokratie und schließlich auch im Interesse unseres eigenen Ansehens. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über die Notwendigkeit von politischer Bildung ist hier im Rahmen der jetzigen Debatte eine Menge gesagt worden. Ich möchte dieses nicht wiederholen. Frau Fiedler-Wilhelm hat dargestellt, dass ein Dach gesucht wird, unter dem man politische Bildung einordnen kann, wie wir sie für dieses Land verstehen. Meiner Meinung nach hat sie am Anfang richtig dargestellt, welcher Definition oder Ausgangsbedingung wir uns anschließen sollten, indem sie ja eingangs schilderte, wie politische Bildung zu verstehen ist.
Ich möchte mich in meinen nachfolgenden Ausführungen ganz konkret einem Bereich politischer Bildung zuwenden, der zu tun hat mit dem, was ich bis 2001 gemacht habe, nämlich als Geschichtslehrerin gewirkt.
Sie wissen, dass zum Ende der 10-jährigen Schulzeit ein Thema im Rahmen des Geschichtsunterrichts eine ganz enorme Rolle spielt, die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus, mit seinen Auswirkungen, mit seiner Erscheinungsform. Und im Zusammenhang mit dieser Thematik habe ich wiederholt in den Jahren ein Projekt angemeldet, welches sich damit beschäftigte, dass wir uns im Rahmen eines Tages, eben nicht in einer Unterrichtsstunde verkürzt, sondern Zeit nehmend einen Film angeschaut haben, der 1987 gedreht wurde: „Sobibor“, eine internationale Verfilmung, der die Situation darstellt in einem Konzentrationslager, welches sich an der Ostgrenze Polens befindet, in das Juden in Größenordnungen deportiert worden sind aus ganz Europa, des Weiteren mit Beginn des Zweiten Weltkrieges Soldaten, Offiziere der Roten Armee in dieses Lager gesteckt worden sind und welches sich 1943, wohlgemerkt schon 1943, selbst befreit hat.
Zweieinhalb Stunden dauert dieser Film, der sehr anschaulich darstellt, wozu dieser Krieg hervorgerufen durch den Nationalsozialismus geführt hat. Wir haben im Anschluss an diesen Film, der, und das muss ich schon dazusagen, obwohl ich ihn im Verlaufe der Jahre wiederholt gesehen habe, mich selbst immer wieder – und das fand ich eigentlich eine sehr aufregende Angelegenheit – und auch die Schüler dazu gebracht hat, dass sich viele Schüler durch die Art und Weise der Gestaltung der Thematik die Tränen nicht verkneifen konnten, und eine für Schule Totenstille, sonst gar nicht möglich, während dieses Filmes herrschte. Mädchen wie Jungen haben sehr
emotional auf diesen Film reagiert und wir haben uns zu vielen Fragen, die dort aufgeworfen worden sind, unterhalten. Zum einen zu den historischen Fakten, die beschrieben worden sind, zum anderen aber auch über viele Fragen, die etwas mit Werten zu tun haben. Zum Beispiel stellte sich die ganz einfache Frage, dass mit der Selbstbefreiung des Lagers einhergehend die Menschen, die sich dort befunden haben, ihre Wachsoldaten getötet haben. Gibt es denn zweierlei Töten? Habe ich das Recht, an dieser Stelle anderen das Leben zu nehmen? Wir sind also auch in viele wichtige philosophische Fragen hineingekommen, in Fragen des Lebens, der Werte überhaupt. Ich habe versucht, Schüler an dieser Stelle aufzuschließen, aufzuschließen dafür, dass sie eben – so, wie Frau Fiedler-Wilhelm es hier dargestellt hat – begreifen, dass ein solches System, welches nicht demokratische Grundwerte beinhaltet, nicht vertretungswürdig ist, sondern dass man sich damit auseinander setzen muss.
Aber mit diesem einen Projekttag habe ich natürlich sie nur eventuell aufschließen können. Und damit komme ich zu dem eigentlichen Problem. Politische Bildung, so sie in Schule realisiert wird, kann natürlich dort nicht aufhören mit Geschichtsunterricht, Sozialkundeunterricht oder anderem, sondern es ist ein lebenslanger Prozess. Denn wenn ich Kenntnisse, die zu eigenem Handeln führen sollen, erreichen will, muss ich wiederholen, muss ich vertiefen, muss ich festigen. Und dieses kann ich eben nur in einem lebenslangen Lernprozess, auch insbesondere zu politischer Bildung. Meiner Meinung nach gewinnt dabei gerade in unserer heutigen Zeit politische Bildung an Gewicht, und das auch, weil politisches Wissen Voraussetzung ist, um sich zu der Flut von Meldungen der Medien selbstbewusst verhalten zu können. Das kann ich nur, wenn es mir gelingt, zu systematisieren, vertiefend nachzufragen, zu korrigieren, mich zu identifizieren bis dahin, dass ich Einzelgeschehen und Einzelerscheinungen auf ihre Ursachen zurückführe.
Um dieses zu entwickeln, sind viele Beteiligte notwendig. Hier ist in den vorhergehenden Redebeiträgen sehr anschaulich dargestellt worden, wer wie seinen Beitrag dazu leisten kann. Ich möchte mich insbesondere – und das hängt mit meinen Eingangsbemerkungen zusammen – auf die Gedenkstätten konzentrieren. Denn ich denke, d a s Aufschließen für politische Themen, für das eigene Bearbeiten, Verarbeiten dieser Thematik ist auch unbedingt mit Emotionen in unserer heutigen Zeit, die oft zu technokratisch ist, sehr wichtig und eng verbunden. Und Gedenkstätten können genau dieses aufschließende Moment haben, nämlich, dass über die konkrete Erlebbarkeit einer solchen Einrichtung, einer solchen Gedächtnisstätte junge Menschen, aber auch Ältere, denn wir können sie ja nicht ausschließen aus solchen immerwährenden Lernprozessen, für sich Einsichten gewinnen. In der Anhörung, von der hier wiederholt die Rede war, ist insbesondere von Politische Memoriale ja auch darauf verwiesen worden, dass der Gedenkstättenarbeit in unserem Land eine noch größere Bedeutung zukommen muss, und zwar dahingehend, dass Gedenkstätten entsprechend ihrer Bedeutsamkeit unterstützt werden.