Um dieses zu entwickeln, sind viele Beteiligte notwendig. Hier ist in den vorhergehenden Redebeiträgen sehr anschaulich dargestellt worden, wer wie seinen Beitrag dazu leisten kann. Ich möchte mich insbesondere – und das hängt mit meinen Eingangsbemerkungen zusammen – auf die Gedenkstätten konzentrieren. Denn ich denke, d a s Aufschließen für politische Themen, für das eigene Bearbeiten, Verarbeiten dieser Thematik ist auch unbedingt mit Emotionen in unserer heutigen Zeit, die oft zu technokratisch ist, sehr wichtig und eng verbunden. Und Gedenkstätten können genau dieses aufschließende Moment haben, nämlich, dass über die konkrete Erlebbarkeit einer solchen Einrichtung, einer solchen Gedächtnisstätte junge Menschen, aber auch Ältere, denn wir können sie ja nicht ausschließen aus solchen immerwährenden Lernprozessen, für sich Einsichten gewinnen. In der Anhörung, von der hier wiederholt die Rede war, ist insbesondere von Politische Memoriale ja auch darauf verwiesen worden, dass der Gedenkstättenarbeit in unserem Land eine noch größere Bedeutung zukommen muss, und zwar dahingehend, dass Gedenkstätten entsprechend ihrer Bedeutsamkeit unterstützt werden.
Was meine ich damit? In Berlin gibt es seit April ein Gedenkstättengesetz, das definitiv gerade auch für diese Gedenkstätten, die im Zusammenhang stehen mit Gedächtnisorten, im Zusammenhang mit Orten, die im Nationalsozialismus ihre Wurzeln haben, festschreibt, dass diese Orte als solche für die Zukunft entsprechend geachtet, bearbeitet und genutzt werden sollen. Und ich
denke, es wäre auch in unserem Land von Wichtigkeit, sich damit noch konkreter auseinander zu setzen. Wir haben im Zusammenhang mit dem Denkmalgesetz sicher viele Orte, die wir als solche wichtigen einordnen. Aber wenn ich an Prora denke, wenn ich an Alt Rehse denke, dann ist gerade dort die Frage, was mit diesen wohlgemerkt historisch wichtigen Orten passieren soll, schon eine ganz wichtige, die wir als Land meiner Meinung nach nicht ausreichend begleiten,
nämlich dem Bund überlassen wird, ohne dass inhaltliche Konzepte vorgelegt werden müssen, an wen zum Beispiel verkauft wird, und dass, wenn ein Gedenkstättengesetz existieren würde, vorgegeben wäre, dass dort explizit die Käufer eine solche Nutzung garantieren müssten wie zum Beispiel in Prora.
Ich halte das für unbedingt notwendig und darauf sollte nachfolgend bei der Umsetzung dieser Konzeption mit hingewirkt werden.
Des Weiteren kann ich, wir sind uns ja in diesem Falle einig, zur Unterrichtung als Konzeption mit der Erweiterung durch die heutige Beschlussempfehlung die Zustimmung unserer Fraktion erklären. Ich denke, das, was Frau Fiedler-Wilhelm hier an verschiedener Stelle angemahnt hat, und auch in Auswertung der Anhörung, die wir hier gemeinsam erlebt haben, ist der Evaluierungsprozess in diesem Zusammenhang ein ganz wichtiger. Und darauf hingewiesen wurde ja auch in der letzten Landtagssitzung, als wir hier gemeinsam das Konzept für Demokratie und Toleranz angenommen haben, beschlossen haben, denn politische Bildung und die Umsetzung von Demokratie und Toleranz gehören natürlich ganz eng zusammen. In dem Sinne wünsche ich uns allen, die wir dieses beschlossen haben, tatkräftige Initiativen, um dieses dann auch mit Leben zu erfüllen. – Danke schön.
Nicht? Das ist mir zwar so signalisiert worden, aber wenn das nicht der Fall ist, dann schließe ich die Aussprache.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/2262, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 4/2262 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Masterplan
zur künftigen Sicherung der flächendeckenden ärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache4/1774, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 4/2236.
Unterrichtung durch die Landesregierung: Masterplan zur künftigen Sicherung der flächendeckenden ärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 4/1774 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vorgesehen. Gibt es dazu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Masterplan – was beinhaltet er denn eigentlich und warum sind wir heute hier, um darüber noch mal zu diskutieren? Mit dem Antrag der SPD und PDS wurde die Landesregierung im Mai 2004 aufgefordert, zum Juni 2005 einen Masterplan zur Sicherung der weiteren flächendeckenden ärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern vorzulegen. Die vorliegende Unterrichtung entspricht dieser Anforderung. Der Sozialausschuss hat diese Unterrichtung am 22. März abschließend beraten.
Der Masterplan stellt die Entwicklung der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern dar unter der Berücksichtigung der demografischen Entwicklung sowie deren Rahmenbedingungen. Wenn wir über den Masterplan reden, sollten wir bestimmte Fakten zur Kenntnis nehmen. Und das heißt, 25 Prozent der niedergelassenen Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern sind älter als 60 Jahre. Das Durchschnittsrentenalter liegt bei 63 Jahren. In den nächsten Jahren werden ein Drittel aller Hausärzte in Rente gehen. Kein Nachwuchs ist in Sicht. Verschärft wird die Situation in Zukunft durch den erhöhten Behandlungsbedarf aufgrund unserer Demografie.
Die Rahmenbedingungen der ärztlichen Tätigkeit müssen deshalb attraktiver gestaltet werden, damit junge Menschen sich wieder für die Tätigkeit der Patientenversorgung interessieren. Das wissenschaftliche Institut der AOK hat die Auswirkungen der Altersabgänge auf die Versorgung errechnet und ist dabei zu einem Ergebnis gekommen, dass selbst nur zwei Drittel der aufgrund von Altersabgängen frei werdenden Vertragssitze wieder besetzt werden und es nach den Kriterien der Selbstverwaltung in keiner Region des Landes dann eine Unterversorgung gibt. Im schlechtesten Falle nähern wir uns einem Versorgungsgrad mit 100 Prozent. Bis 2010 braucht man einen Normalversorgungsgrad von circa 270 und für die Vollversorgung 335 Hausärzten. Von 1998 bis 2002 haben in MecklenburgVorpommern 152 Hausärzte eine Zulassung erhalten. Das sind durchschnittlich 30 Ärzte pro Jahr. Wenn dieser Stand gehalten werden kann, wird bis zum Jahre 2010 annähernd die Normalversorgung erreicht werden.
In dem Masterplan sind einige Handlungsfelder aufgelistet worden, die dringend notwendig sind, um dieses 100-prozentige Ziel zu erreichen:
Das ist die Imageförderung für den Arztberuf im Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern, das heißt frühzeitige Bindung von Medizinstudenten an das Land, gezielte Werbung und Informationsbereitstellung für die Ausübung des Arztberufes.
Ein zweites Handlungsfeld ist die Gestaltung der Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Versorgungsforschung stärken, Aufwertung des Lehrfaches Allgemeinmedizin, praxisnahe Heranführung von Medizinstudenten an den Arztberuf, Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, Zusammenarbeit von Krankenhäusern bei Weiterbildungsmaßnahmen.
Ein drittes Handlungsfeld wäre die Sicherung der ambulanten Versorgung, das heißt Bildung von Gemeinschaftspraxen in einem Arztnetz, Verbesserung der Möglichkeiten zur Einstellung von Ärzten in Niederlassungen, medizinische Versorgungszentren, alternative Praxismodelle, Ausbau wohnortnaher Angebote, zusätzlich finanzielle Anreize, Ausfallbürgschaften für Praxisgründer, Verwaltungsinvestitionen und Praxisübernahmen, Überprüfung von Planungskriterien und niederschwellige medizinische Angebote.
Ein weiteres Handlungsfeld ist die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, das heißt, attraktive Arbeits-, Wohn- und Lebensbedingungen zu schaffen,
Einbeziehung der Kommunen, Ost-West-Angleichung für Verdienstmöglichkeiten – ich erinnere nur an den Streik, der im Moment passiert –, Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Krankenhaus, Optimierung der Organisation im Notdienst.
Ein weiteres Handlungsfeld wäre die Vernetzung von ambulanter und stationärer Versorgung, das heißt Modellprojekte zum Aufbau kooperativer Versorgungsstrukturen, Weiterentwicklung der Telemedizin, worauf sehr großer Wert gelegt wird. Man kann natürlich keinen medizinischen Roboter erfinden, das wollen wir auch nicht, aber wenn die Telemedizin ausgebaut und verbessert wird, ist das schon eine große Erleichterung für unsere Ärzte.
Das andere Handlungsfeld wäre die Gewinnung von ausländischen Ärzten, das heißt niederschwellige Zulassungsverfahren, Änderung der Berufsgesetze für akademische Heilberufe, Gewinnung und Vorbereitung polnischer Ärzte und die Unterstützung von Migranten mit medizinischer Ausbildung.
Und wenn ich mir nur eines dieser Handlungsfelder einmal herausnehmen darf, dann möchte ich eigentlich von einer positiven Sache ausgehen. Wir haben, das wissen Sie alle, hier im Landtag beschlossen, nachzusehen, ob von den ausländischen Migranten möglicherweise Leute da sind mit medizinischen Abschlüssen, und es ist herausgefunden worden, dass wir 78 Krankenschwestern und über 30 Ärzte haben,
Das geht aber nicht sofort, da einige Bedingungen daran geknüpft werden müssen. Wenn ein Migrant hier
tätig sein will, dann heißt das, dass er die deutsche Sprache so gut beherrschen muss, dass er auch im medizinischen Feld eine entsprechende Aussage machen kann. Es darf nicht passieren, dass ein Migrant bei einer Mutti auftaucht und ihr erklären muss, dass ihr Kind operiert wird, aber es sprachlich nicht so rüberbringen kann. In der Aufregung der Mutti muss die entsprechende sprachliche Ausdrucksweise mit medizinischen Fakten möglich sein. Nachdem wir festgestellt haben, wie viel kompetente Leute wir mit Migrationshintergrund haben, haben wir gesagt, dann tun wir es, denn wir brauchen sie dringend. Im Moment ist das Zentrum dabei, Qualifizierungsmaßnahmen aufzubauen, vor allem im Deutschkurs. Krankenhäuser haben zugestimmt, Praktikanten aufzunehmen. Und ich hoffe, ein ganz kleiner Teil – das heißt nicht, unsere ausländischen Ärzte sind jetzt plötzlich alle Hausärzte, das geht gar nicht – hilft dabei mit, die medizinische Versorgung unserer Bevölkerung im Land sicherzustellen.
Eine Geschichte, die wir im Sozialausschuss beraten haben, heißt auch, dass wir über diesen Masterplan jährlich informiert sein möchten, dass er fortgeschrieben werden soll und dass wir Dinge, die möglicherweise Probleme bereiten, schneller erfahren, um schneller darauf reagieren zu können. Deshalb möchte ich Sie bitten, diesem Masterplan zuzustimmen. – Danke.
Frau Voland, Sie sagten eben, der Plan soll jährlich fortgeschrieben werden. Wenn Sie sich die Beschlussempfehlung durchlesen und dann auch die richtigen Schlussfolgerungen daraus ziehen, so steht dort „mittelfristig“ und „langfristig“. Jährlich steht dort nicht drin, das haben wir gefordert. Es soll jährlich über den Fortgang berichtet werden, aber wir haben gefordert, er soll jährlich angepasst werden. Also es ist nicht ganz so, wie Sie das gesagt haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit einstimmigem Beschluss des Landtages vom 13. Mai 2004 wurde die Landesregierung aufgefordert, in enger Abstimmung mit der Selbstverwaltung bis zum Juni 2005 einen Masterplan zur Sicherung der weiteren flächendeckenden ärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern vorzulegen. Dies geschah dann auch am 30.06.2005. Die Unterrichtung der Landesregierung stellt eine umfassende Analyse der Ist-Situation dar, die sowohl vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und künftiger Versorgungsbedarfe in Mecklenburg-Vorpommern die Rahmenbedingungen für die ärztliche Tätigkeit sowie die Honorarentwicklung sehr ausführlich darstellt.
Die Entwicklung sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung inklusive der Entwicklung der Anzahl und Altersstruktur der Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern ist in diesem Masterplan sehr schön dargestellt.
Dies ist jedoch nur die Beschreibung der Vergangenheit und des gegenwärtigen Ist-Zustandes. Auch Zahlen zur Anzahl der zukünftigen Ärzte in unserem Land vor dem Hintergrund der derzeitigen Altersstrukturen aufgrund von Hochrechungen stellen recht ausführlich die Versorgungssituation in einigen Jahren dar. In dem Moment jedoch, in dem es um ein strategisches Konzept und konkrete Handlungsempfehlungen geht, ist dieser Masterplan nicht so ausführlich. So wird der vordringliche Handlungsbedarf wohl erkannt. Handlungsfelder werden auch aufgezeigt, Frau Voland hat sie genannt, jedoch im Rahmen der Bestimmung von Zielen, vor allem, wie man sie erreichen kann, findet sich wenig Konkretes. Es werden zwar Handlungsempfehlungen gegeben und auch Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, jedoch hat sich die Landesregierung nicht dazu durchringen können, sich auf ein konkretes Handeln festzulegen, wie zum Beispiel in Sachsen oder Sachsen-Anhalt. So ist in diesem Bereich vieles sehr allgemein gehalten. Auch der Vergleich mit anderen Bundesländern, insbesondere mit den neuen Bundesländern, die ähnliche Probleme haben, geht über eine derzeitige Ist-Beschreibung nicht hinaus.
Der Leser findet keine abschließende Antwort darauf, was die Landesregierung konkret die nächsten Jahre machen will, um den drohenden Ärztemangel insbesondere im ländlichen Raum bei den Hausärzten, also bei den so genannten Landärzten, zu verhindern. Der Masterplan ist somit gerade nicht ein Aktionsplan der Landesregierung zur künftigen Sicherung der flächendeckenden ärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Die Landesregierung hat sich bewusst nicht auf konkrete Handlungsschritte in den nächsten Jahren festlegen wollen. Es geht sogar so weit, dass selbst die Aktivitäten der anderen Bundesländer zwar analysiert und auch bewertet werden, jedoch abschließend keine Entscheidung getroffen wird, ob man dieses oder jenes in einem bestimmten Zeitraum genauso oder ähnlich machen wird.