Protokoll der Sitzung vom 16.10.2006

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Für den Tagesordnungspunkt 5, Wahl der Vizepräsidenten des Landtages, liegen Ihnen jetzt die Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, Linkspartei.PDS, FDP und NPD vor. Die Fraktion der CDU schlägt auf Drucksache 5/3 zur ersten Vizepräsidentin des Landtages die Abgeordnete Frau Renate Holznagel vor. Für die Wahl

des zweiten Vizepräsidenten verweise ich auf die vorliegende Drucksache 5/4, mit der die Fraktion der Linkspartei.PDS vorschlägt, den Abgeordneten Andreas Bluhm zum zweiten Vizepräsidenten zu wählen. Die Fraktion der FDP schlägt für die Wahl des dritten Vizepräsidenten auf Drucksache 5/6 vor, den Abgeordneten Hans Kreher zu wählen. Die Fraktion der NPD schlägt für die Wahl des dritten Vizepräsidenten auf Drucksache 5/34 vor, den Abgeordneten Tino Müller zu wählen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 unserer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraf 2 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung sind die Wahlen geheim abzuhalten. Nach Artikel 32 Absatz 1 unserer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraf 90 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung beschließt der Landtag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Es ist zwischen den Fraktionen vereinbart worden, dass wir die Wahl des ersten, zweiten und dritten Vizepräsidenten abweichend vom Paragrafen 2 Absatz 2 der Geschäftsordnung in einem Wahlgang jedoch mit vier Stimmzetteln vornehmen. Sind Sie damit einverstanden?

(Stefan Köster, NPD: Nein, einzelne Abstimmung! – Michael Andrejewski, NPD: Nein. – Dr. Armin Jäger, CDU: Abstimmen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns im Ältestenrat auf das Verfahren so verständigt, da war auch ein Vertreter der Fraktion der NPD anwesend und hat dem Verfahren so zugestimmt.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, so sind die immer. – Volker Schlotmann, SPD: So sind die. – Zuruf von der NPD)

Wir nehmen das zur Kenntnis und werden so verfahren, dass die Wahl in getrennten Wahlgängen stattfi nden wird. Ich frage jetzt noch einmal: Sind Sie damit einverstanden? –

(Reinhard Dankert, SPD: Müssen sie ja.)

Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann können wir so verfahren.

Für die Wahl der ersten Vizepräsidentin erhalten Sie einen grünen Stimmzettel – ich sage das jetzt gleich für alle Wahlgänge hintereinander an –, für die Wahl des zweiten Vizepräsidenten erhalten Sie einen gelben Stimmzettel, zur Wahl des dritten Vizepräsidenten erhalten Sie einen blauen Stimmzettel und für die Wahl des dritten Vizepräsidenten einen orangefarbenen Stimmzettel. Die Stimmzettel erhalten Sie in den einzelnen Wahlgängen nach Aufruf Ihres Namens von den vorläufi gen Schriftführern vor Betreten der Wahlkabine am Tisch zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist jeweils der Name der Kandidatin beziehungsweise des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels im jeweiligen Wahlgang in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Die Stimmzettel sind in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie Ihre Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich vor mir befi ndet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die vorläufi gen Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Ab stimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführer überzeugen sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Ich eröffne damit die Abstimmung zur Wahl der ersten Vizepräsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern.

Ich bitte die vorläufi ge Schriftführerin zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Das scheint der Fall zu sein. Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa fünf Minuten für die Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 13.51 Uhr

Wiederbeginn: 13.59 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der ersten Vizepräsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Es wurden 70 Stimmen abgegeben. Davon waren 70 Stimmen gültig. Es stimmten für die Abgeordnete Renate Holznagel 53 Abgeordnete mit Ja, 13 Abgeordnete mit Nein, 4 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Ich stelle fest, dass die Abgeordnete Frau Renate Holznagel die nach Artikel 32 Absatz 1 der Landesverfassung erforderliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte.

Ich frage Sie, Frau Holznagel: Nehmen Sie die Wahl an?

Ja, ich nehme die Wahl an.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Frau Vizepräsidentin, ich übermittle Ihnen die Glückwünsche des Hauses. Ich darf Sie noch einmal zu mir bitten. Auch ich wünsche Ihnen ganz persönlich alles Gute im Amt. Auf weiterhin gute Zusammenarbeit zum Wohle des Landes Mecklenburg-Vorpommern!

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP – Gratulationen)

Wir kommen nunmehr zur Wahl des zweiten Vizepräsidenten. Dazu erhalten Sie wiederum wie bereits angekündigt Ihre Stimmzettel. Das Wahlverfahren dazu habe ich erläutert.

Wir zeigen noch einmal die Wahlurne, damit das hier korrekt abläuft.

(Die Schriftführer überzeugen sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Damit können wir den Wahlgang beginnen. Ich bitte die Schriftführerin, die Namen aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Das ist der Fall. Ich schließe die Abstimmung und unterbreche die

Sitzung für etwa fünf Minuten für die Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 14.20 Uhr

Wiederbeginn: 14.25 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich gebe nunmehr das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl des zweiten Vizepräsidenten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Es wurden 69 Stimmen abgegeben. Davon waren 69 Stimmen gültig. Es stimmten für den Abgeordneten Andreas Bluhm 51 Abgeordnete mit Ja, 15 Abgeordnete mit Nein und 3 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Ich stelle fest, dass der Abgeordnete Andreas Bluhm die nach Artikel 32 Absatz 1 der Landesverfassung erforderliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte.

Ich frage Sie, Herr Bluhm: Nehmen Sie die Wahl an?

Ja, ich nehme die Wahl an.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei und FDP)

Herr Vizepräsident, ich übermittle Ihnen die Glückwünsche des Hauses. Auch ich wünsche Ihnen Glück und Erfolg und uns weiterhin eine gute Zusammenarbeit zum Wohle dieses Landes. Herzlichen Glückwunsch, alles Gute!

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP – Gratulationen)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Wahl des dritten Vizepräsidenten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern für die 5. Wahlperiode.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich wiederum die vorläufi gen Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführer überzeugen sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Wahl des dritten Vizepräsidenten auf nur einem Stimmzettel erfolgen wird, und weise Sie darauf hin, dass jeder Abgeordnete nur eine Stimme hat, da wir entscheiden müssen, welcher der beiden Kandidaten gewählt werden kann.

Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl des dritten Vizepräsidenten des Landtages. Ich bitte die vorläufi ge Schriftführerin zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, befi nden sich im Haus noch Abgeordnete, die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben und die es tun möchten? – Das sehe und höre ich nicht, dann schließe ich den Wahlgang und wir unterbrechen die Sitzung für maximal fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 14.46 Uhr

Wiederbeginn: 14.50 Uhr