Protokoll der Sitzung vom 15.09.2010

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Und es wird uns eine besondere Freude sein, Ihnen die Stellungnahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft zur Verfügung zu stellen, um Ihnen zu zeigen, in welchem Spannungsfeld wir uns in Mecklenburg-Vorpommern an dieser Stelle bewegen. Die Selbstverwaltung der Wirtschaft, die die Interessen vieler Unternehmerinnen und Unternehmer vertritt, hat zu Recht Angst um die Existenz Tausender von Arbeitsplätzen hier in Mecklenburg-Vorpommern.

Und wer so wie wir hier heute agiert und sagt, nur weil es ein Antrag, ein Gesetzentwurf der FDP ist und irgendjemand hat schon mal gehört, dass irgendjemand in irgendeinem Ministerium gerade auch einen Gesetzentwurf macht – Frau Měšťan sagt ja sogar, sie weiß, was da nicht drinsteht, das finde ich dann auch abenteuerlich, wenn die Opposition von den LINKEN weiß, was in einer Kabinettsvorlage nicht drinsteht, aber das mal ganz beiseite gelassen –, der verkennt die Situation.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ich lass googeln. – Helmut Holter, DIE LINKE: Das hängt mit der Informationsfreiheit zusammen.)

Dieses Thema des Ausspielens von Privat gegen Staat, des fehlenden Rechtsschutzes von privatwirtschaftlicher Betätigung und der fehlenden Finanzausstattung der Kommunen gehört zu Recht als Einzelthema hier ins Parlament.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Und wir lassen uns es nicht untersagen, dieses auch einzeln anzusprechen.

Wir werden, nachdem Sie ja heute sicherlich einer Überweisung unseres Gesetzentwurfes nicht zustimmen werden, sehr stark darauf achten, dass die Spitzenverbände, die Selbstverwaltung der Wirtschaft in geeigneter Form Ihnen hier zur Seite steht, Ihnen als Gesprächspartner zur Seite steht, und ich bitte Sie, einfach mit Ihren Vorurteilen aufzuhören und auch diese Dinge inhaltlich aufzunehmen, um eine Ausgewogenheit zwischen der privaten Wirtschaft und der kommunalen Wirtschaft festzulegen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Frau Měšťan hat Ihnen doch die Zahlen gesagt.)

Und ich sage Ihnen, die Diskussion um diesen Vorgang wird bereits am kommenden Obermeistertag des Hand

werks am 21. September beginnen. Es wird spannend, wie die Landesregierung, vertreten durch den Staatssekretär für Wirtschaft, sich dieser Diskussion an diesem Tag stellt, dass die CDU in Mecklenburg-Vorpommern sich gegen die Interessen von privatwirtschaftlichen Unternehmen, sich gegen die Stellungnahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft darstellt.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Alles können Sie der CDU vorwerfen, aber das glaube ich nicht.)

Das ist eine Situation, die ich hier heute so nicht erwartet hätte.

(Peter Stein, CDU: Sie kämpfen um jeden Strohhalm, was?)

Und, Herr Minister, Sie haben die Chance. Kommen Sie ans Rednerpult und sagen Sie den Leuten hier im Land selber klar und deutlich, dass auch Sie das nicht tragen,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Herr Roolf bastelt sich seine Welt selbst zurecht.)

was hier in der Enquetekommission beschlossen worden ist, dass auch Sie damit ein Problem haben!

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Sagen Sie es zumindest offen, damit wir auch eine offene Diskussion darüber haben!

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Herr Roolf.

Es hat noch einmal ums Wort gebeten der Innenminister des Landes Herr Caffier. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten!

Herr Roolf, Sie sind ja hin und wieder für etwas verquirlte Äußerungen bekannt

(Gino Leonhard, FDP: Na, na, na, na, na!)

und deswegen will ich noch mal ganz deutlich klarstellen, was ich hier gesagt habe, dass wir eine Kommunalverfassung in den Landtag einbringen, die die Interessen sowohl der Wirtschaft als auch der Kommunen vertritt. Für beides sind wir zuständig und das werden wir dementsprechend berücksichtigen. Und da wird nicht einer bevorteilt und einer benachteiligt. Das ist jetzt egal, ob ich als Innenminister spreche oder Sie mich hier als CDU-Vorsitzender angesprochen haben. Ich bin auch in der Funktion für beide zuständig.

(Michael Roolf, FDP: Schauen wir uns an.)

Also insofern ist das eine klare Aussage und nichts anderes haben wir in den Redebeiträgen gesagt. Sollte Ihnen das entgangen sein, so ist der Wirtschaftsminister als Fachminister mit dem Innenminister als Kommunalminister und anderen Ministern in den letzten Wochen sehr intensiv genau zu einem Punkt dieses Gesetzentwurfes – aber es sind ja noch mehr Punkte als nur die wirtschaftliche Betätigung drin – in der Diskussion und in der Fachanhörung.

(Michael Roolf, FDP: Das schauen wir uns an. Das schauen wir uns an.)

So ist ein geordneter Gesetzesverlauf und dabei wird es auch bleiben. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Minister.

Es hat ebenfalls noch mal ums Wort gebeten für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Heinz Müller. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Herr Roolf, ich hatte eigentlich erwartet, dass Sie noch was zu Ihrem Gesetzentwurf sagen. Stattdessen kämpfen Sie auf Nebenkriegsschauplätzen, zum Beispiel bei der Frage, wie denn die LINKEN an einen Gesetzentwurf kommen. Also ich dachte, wir würden noch mal über die Sache reden und nicht über derartige Dinge.

(Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Deswegen möchte ich jetzt hier nur noch einen Punkt richtigstellen. Ich denke nicht – und das kann man dann sicherlich am Protokoll feststellen –, dass ich Stellungnahmen der Wirtschaftsverbände als Popanz bezeichnet habe. Das liegt mir fern. Wir haben in der letzten Woche im Innenausschuss beispielsweise über eine Neuregelung des ganzen Vermessungswesens, Geoinformationswesens gesprochen und die Stellungnahmen sowohl der IHK als auch der spezialisierten Fachverbände – hier geht es ja um Vermessungsingenieure – waren für uns sehr wichtige Positionierungen und die werden unsere Meinungsbildung sicherlich mitprägen. Das geht mir nicht nur in diesem Beispiel so, das geht mir generell so.

Was ich allerdings nicht mag, ist, wenn man auf der einen Seite über Deregulierung redet, andererseits aber dann, wenn es dem eigenen Ziel dient, Verfahren aufbläht in einer Weise, die ich nicht für notwendig halte. Ich bin sehr nahe bei der Kollegin Měšťan, wenn sie sagt, Gemeindevertreter, Stadtvertreter, Kreistagsmitglieder müssen wissen, was sie tun, wenn sie denn wirtschaftliche Betätigung beschließen. Aber das, was Sie hier vorschlagen an Verfahren, halte ich allerdings für aufgebläht. Das lehne ich ab. Das wollte ich zum Ausdruck bringen und dazu stehe ich auch.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Müller.

Jetzt sind wir tatsächlich am Ende der Rednerliste. Ich schließe also die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3729 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE und der FDP, Ablehnung vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und NPD abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum

Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung seiner Daten, Drucksache 5/3665.

Gesetzentwurf der Fraktion der NPD: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung seiner Daten (Landesdatenschutzgesetz – DSG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/3665 –

Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Lüssow. Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die NPD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem im Landesdatenschutzgesetz eine europarechtskonforme Rechtslage hergestellt werden soll, nachdem der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 9. März 2010 die bisherige Rechtslage für unionsrechtswidrig erklärt hat.

Konkret geht es um die Regelung betreffend den Landesbeauftragten für den Datenschutz in dem Paragrafen 29 des Landesdatenschutzgesetzes. Gemäß Paragraf 30 DSG M-V kontrolliert der Landesdatenschutzbeauftragte die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei den öffentlichen Stellen. Gemäß Paragraf 33a Satz 1 DSG M-V ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz auch Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung nicht öffentlicher Stellen.

(Vizepräsident Hans Kreher übernimmt den Vorsitz.)

Während der Landesdatenschutzbeauftragte bei der Überwachung öffentlicher Stellen nach Paragraf 29 Absatz 6 Satz 1 DSG M-V in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist, findet im Bereich der Überwachung nicht öffentlicher Stellen aufgrund der Vorschrift des Paragrafen 33a Satz 2 DSG M-V eine Rechtsaufsicht durch die Landesregierung statt.