Heute sind im Paragrafen 11b des Rundfunkstaatsvertrages 22 ARD- und ZDF-Fernsehprogramme registriert. Der interessierte Beobachter und auch wir in der Politik fragen uns: Sind die Dinge, die dort eingesetzt und umgesetzt werden, auch so, wie wir sie uns eigentlich vorstellen und wie wir sie auch gestalten möchten? Ich möchte einige Beispiele aufführen.
Der Bürger fragt sich zu Recht, ob es richtig ist, ob es zielführend ist, ob es effektiv und effizient ist, wenn die sehr wichtige Bundespräsidentenwahl zeitgleich von Phönix, von ZDF und ARD nicht nur übertragen wird im Fernsehen, sondern gleichzeitig auch Kamerateams, Techniker, Redakteure und Berichterstatter in Berlin zu dieser wichtigen Veranstaltung sind.
Der Betrachter fragt sich weiter, ob es richtig ist, dass das ZDF sich für 30 Millionen Euro ein neues Sendezentrum gebaut hat. Der Betrachter fragt sich weiterhin: Ist es richtig, dass die ARD einen sehr akzeptierten und guten Journalisten wie Herrn Jauch für 10 Millionen Euro im Jahr engagieren sollte?
Der Betrachter fragt sich: Brauchen wir diese Vielzahl und die Art und Weise und die Qualität von Vorabendserien, wie wir sie heute haben?
Wir fragen uns weiterhin, wie viel Volksmusiksendungen brauchen wir im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen in den Kanälen eigentlich gleichzeitig? Denn eine kann man sich nur anschauen. Das, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk und das öffentlich-rechtliche Fernsehen leisten sollen, steht im Paragrafen 11 des Rundfunkstaatsvertrages drin. Ich denke, das sollte Maßgabe unseres Handelns sein.
Die Aufgaben, die Angebote sollen ad eins Bildung sein, ad zwei Information und ad drei Beratung und Unterhaltung. Tun sie das in dieser Reihenfolge? Um das zu beurteilen, lohnt sich einmal ein Blick in die Haushaltszahlen von ARD und ZDF, so man sie denn überhaupt bekommen kann, denn sie sind ein gut behütetes Geheimnis.
Einiges aus dem ZDF ist nach draußen gedrungen. So gibt es im laufenden Haushalt des ZDF 628 Millionen Euro für die Sparte „Unterhaltung“, aber nur 14 Millionen Euro für die Sparte „Deutsche Politik“. Ich wiederhole: 628 Millionen Euro für „Unterhaltung“, 14 Millionen Euro für „Deutsche Politik“! In dem Titel „Informationsprogramm“ werden 458 Millionen Euro ausgewiesen, davon allein fallen 284 Millionen Euro, also 60 Prozent, auf die „Sportberichterstattung“. Ich wiederhole noch einmal den Auftrag: Bildung, Information, Beratung, Unterhaltung.
Meine Damen und Herren, es ist unsere Aufgabe, unsere Landesregierung mit dem auszustatten, dass sie im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und auch im Interesse der Unternehmen hier eine Position bezieht und bei den Verhandlungen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen hier im Land wahrnimmt. Wir wollen keine Mehrbelastung von den Bürgern, wir wollen sogar eine komplette Entlastung von Unternehmen.
Die jetzige Regelung, die im Augenblick in der Diskussion steht, ich habe es vorhin bereits gesagt, trifft insbesondere filialintensive Betriebe, wie zum Beispiel Friseurbetriebe und Einzelhandelsunternehmen, sie trifft Kfz-intensive Unternehmen, wie zum Beispiel die Pflegedienste in Mecklenburg-Vorpommern, und sie trifft vor allem auch Handwerksunternehmen, wie Klempner, Elektriker, und am Ende auch die Bäckereien in Mecklenburg-Vorpommern, denn die sind besonders hart getroffen, die haben viele Mitarbeiter in einer Produktion, haben eine Mobilität, um die Ware zu transportieren, haben dann auch noch einen Filialbetrieb, um sie zu verkaufen, und müssen ja, ich denke mal, das wissen wir alle, neben der GEZ-Gebühr auch noch die Gebühren für die GEMA bezahlen.
Der DIHK und der ZDH haben sich, auch das lesen Sie heute in der Zeitung, sehr klar und sehr deutlich gegen diese Art der Belastung sowohl der Bürger, aber speziell auch der Unternehmen gerichtet. Wenn Sie sich einmal den Gebührenrechner im Internet, der durch die Kammern bereitgestellt wird, anschauen, dann können Sie durch das jetzt diskutierte Modell feststellen, dass ein Heizungsbauer mit sechs Firmenfahrzeugen in Mecklenburg-Vorpommern, der heute 345 Euro Gebühren bezahlt, zukünftig 575 Euro bezahlen muss. Eine Bäckerei im Bereich der Handwerkskammer Schwerin mit 60 Mitarbeitern und zwölf Filialen sowie acht Betriebsfahrzeugen, die derzeit 423 Euro bezahlt, wird zukünftig nach dem Modell 2.030 Euro bezahlen. Das ist eine Vervierfachung der Kosten. Da müssen schon eine Menge Brötchen gebacken werden, um diese Kosten einzufahren.
Und schauen wir doch in den Friseurbereich rein. Wie oft diskutieren wir, wie schrecklich, wie schwierig und wie problematisch die Lohnfindung und die Gehaltsfindung im Friseurhandwerk sind. Ein Friseur mit neun Filialen im Kammerbezirk Schwerin zahlt jetzt 688, er soll zukünftig 1.730 Euro bezahlen. Dafür müssen eine Menge Haare zusätzlich geschnitten werden.
ZDH und DIHK gehen davon aus, dass bisher 450 Millionen Euro von den Unternehmerinnen und Unternehmern bezahlt werden und es zukünftig mindestens 800 Euro sein werden.
Meine Damen und Herren, unsere Argumentationslinie, die Unternehmen zu befreien, stützt sich im Kern auf folgende Thesen:
Punkt 1: Wir brauchen kein Mehr an Beiträgen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir müssen wieder dahin zurück, wo wir 2005 gewesen sind.
Wir sehen es so, dass die 5,9 Milliarden Euro, die wir gehabt haben, ausreichend sind, um den von uns gewünschten Auftrag zu erfüllen.
Bedingung Nummer 2: Es ist anzuerkennen, dass Unternehmerinnen und Unternehmer und deren Mitarbeiter auch nur zwei Ohren und zwei Augen haben. Und wenn über eine mögliche Haushaltsabgabe jeder Bürger, jeder Unternehmer, jeder Mitarbeiter schon einmal bezahlt, dann sollte er nicht noch ein weiteres Mal, nur weil er im Unternehmen ist, noch mal bezahlen.
Und es gibt ein drittes Argument, die Unternehmen zu befreien, denn schon heute bei den vielen Ausnahmetatbeständen, die wir bei den GEZ-Gebühren haben, tragen die Unternehmerinnen und Unternehmer einen wesentlichen Beitrag in der Region dazu bei, die Ausnahmetatbestände durch Steuerzahlungen auszugleichen. Das heißt, das dritte Mal sind Unternehmerinnen und Unternehmer mit dabei, das zu finanzieren.
Wir wollen einen gut ausfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir wollen ein einfaches und gerechtes System der Abrechnung. Wir wollen durch Abschaffung von Bürokratie Aufwand freisetzen, damit können wir Beiträge minimieren. Wir wollen durch ein klares Konzept der Aufgabenteilung sagen, wir brauchen nicht mehr, sondern wir brauchen eine Maßhaltung bei den Ausgaben. Und wir brauchen eine intensive Diskussion darüber, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk in welchem Umfang in der Bundesrepublik Deutschland finanziert werden soll. Wir sind am Anfang dieser Diskussion.
Ich möchte jetzt beantragen, dieses Thema in den Innenausschuss zu überweisen, weil ich denke, es gibt diversen Handlungsbedarf hier aus dem Parlament heraus,
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie wissen, dass das Thema Medien bei der Staatskanzlei verortet ist, wie man so schön formuliert. Ich vertrete heute den Ministerpräsidenten und insofern will ich Ihnen den Beitrag hier zur Kenntnis bringen.
Erstens. Ich glaube, dass wir, weil jetzt das Wort „Gerechtigkeit“ sehr oft fiel, hier einen typischen Fall vorliegen haben, wo man, wie ich finde, durch Gerechtigkeit in vergangenen Jahren überhaupt nicht weitergekommen ist. Man hat sich immer mehr verfitzt in einem undurchschaubaren System von Beiträgen, was dann nachher am Ende wirklich wieder zu Ungerechtigkeiten führt. Und man hat immer das Problem, wenn man versucht zu pauschalieren, also mehr zusammenzufassen, dann wird man immer am Ende auch jemanden irgendwie etwas mehr belasten oder entlasten. Das bringt dann die Sache mit sich. Die Frage ist, ob man die Linie halten kann.
Und zum Zweiten, Herr Roolf, einer Auffassung, der will ich aus meiner persönlichen Sicht deutlich widersprechen. Ich glaube, es sollte nicht so sehr danach gehen, ob man mehr oder weniger Mittel braucht. Sie sagten, ein Mehr an Mitteln für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hielten Sie überhaupt nicht für notwendig. Das würde ich schon für notwendig ansehen. Wenn es gelingt, im Programm, das haben Sie auch sehr stark rauf und runter diskutiert, mehr dafür zu tun, dass, wie ich finde, die zunehmende Verflachung bei den Privaten ausgeglichen wird, dann bin ich sehr dafür.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Irene Müller, DIE LINKE: „Die Verfl achung bei den Öffentlichen“ ist ja wohl auch heftig. – Zuruf von Hans Kreher, FDP)
Ich denke, es ist die allgemeine Auffassung, dass an einer Neuordnung der Rundfunkgebühren kein Weg vorbeiführt. Das sieht auch die Landesregierung so. Es gibt dafür im Wesentlichen zwei Gründe: Der technische Fortschritt hat dazu geführt, dass es heute keine klaren Grenzen mehr gibt zwischen Rundfunk- und Fernsehempfangsgeräten auf der einen Seite sowie Computern und Handys auf der anderen Seite. Und es sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer mehr Ausnahmeregelungen bei den Rundfunkgebühren eingeführt worden, viele davon, das versuchte ich zu Anfang schon deutlich zu machen, aus gutem Grund, gar keine Frage. In der Summe haben aber die Ausnahmen dann dazu geführt, dass die Regeln immer unübersichtlicher geworden sind.
Deswegen haben sich die Länder entschlossen, zu einer Neuordnung der Rundfunkgebühren zu kommen. Hierzu haben sich die 16 Regierungschefs der Länder im Juni auf der Basis des Gutachtens von Professor Kirchhof auf entsprechende Eckpunkte verständigt. Hier geht es im Kern darum, einmal die Einführung eines geräteunabhängigen Rundfunkbeitrages für alle Haushalte und alle Betriebsstätten einzuführen, also dies dann so zu gestalten, und damit keine Unterscheidung mehr zwischen Radio und Fernsehen zu machen, keine gesonderten Gebühren für internetfähige Computer und Mobiltelefone mehr vorzunehmen. Zum anderen geht es, und das ist immer die Schwierigkeit, auch um die Vereinfachung der unübersichtlichen Ausnahmeregelungen. Auf der Basis dieser Eckpunkte soll nun ein Staatsvertrag erarbeitet werden, über den selbstverständlich auch die Landtage
Meine Damen und Herren, wir aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern heraus haben dem Eckpunktepapier zugestimmt, im Wesentlichen aus zwei Gründen:
Es ist uns wichtig, dass die Neuordnung der Gebühren aufkommensneutral bleibt, das heißt, dass die Bürgerinnen und Bürger durch die Umstellung insgesamt nicht weiter belastet werden. Das ist der Vorteil der geräteunabhängigen Rundfunkgebühr, für die meisten Bürgerinnen und Bürger würde sich dann hier nichts wesentlich ändern.
Uns ist es wichtig, dass die Nachteile beseitigt werden, die wir allerdings besonders festgestellt haben in der Vergangenheit für die Tourismuswirtschaft, das wurde bisher noch nicht angesprochen. Aber hier will ich schon deutlich sagen, in der Tat bin ich der Meinung, dass das alte System wirklich zu Ungerechtigkeiten geführt hat. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass die Belastungen für die Tourismuswirtschaft, also für Hotels mit vielen Zimmern, aber eben auch für die kleinen Vermieter, die vielleicht eine Ferienwohnung oder ein paar Gäste zimmer anbieten, reduziert werden.
Das neue Modell sieht vor, dass die Gebühr für Betriebe nach der Mitarbeiterzahl gestaffelt wird und pro Gästezimmer eine auf ein Drittel reduzierte Gebühr erhoben wird. Das führt zu einer Entlastung. Nun nehme ich natürlich auch zur Kenntnis, dass manche sagen, da muss noch mehr entlastet werden. Ja, lieber Gott, das kann man immer so formulieren. Aber ich denke, am Ende wollen wir alle ein ordnungsgemäßes und anständiges Programm, auch gerade bei den Öffentlich-Rechtlichen sehen.
Meine Damen und Herren, es handelt sich um Eckpunkte. Die Debatte ist noch nicht abgeschlossen und da ist es natürlich auch legitim, dass die Opposition hier Vorschläge macht. Nur man muss dann auch sagen, was das am Ende zur Konsequenz hat. Und wenn die FDP vorschlägt, so sieht es der Antrag ja vor, auf die Betriebsstättenabgabe zu verzichten, dann muss man natürlich sagen, dass hier festzustellen ist, dass die Landesregierungen die Höhe der Gebühren nicht frei festlegen können, wenn man jetzt die nur anspricht.
Das Bundesverfassungsgericht hat klar und deutlich entschieden, dass die Gebühren den von der KEF, also der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, festgestellten Bedarf der öffentlich-rechtlichen Sender absichern müssen. Das ist die Aussage des Bundesverfassungsgerichtes. Von daher gesehen kann man jetzt sehr viel über Programm debattieren. Sie haben dazu viele einzelne Beispiele angesprochen. Das kann jetzt jeder für sich auch entsprechend fortsetzen, wird uns aber an dieser Stelle nicht viel weiterbringen, glaube ich. Man muss aber sagen, wenn Sie in Ihrem Antrag fordern, dass die Wirtschaft de facto keine Rundfunkgebühren mehr zahlen muss, dann hat das eine unvermeidliche Folge, dass andere diese Gebühr bezahlen müssen.