Protokoll der Sitzung vom 13.10.2010

Da heißt es nämlich, ich darf zitieren: „Zu den Personalausgaben für sonderpädagogischen Förderbedarf und besondere pädagogische Angebote gehören ausschließlich solche für

1. den Gemeinsamen Unterricht (GU),

2. Lese- und Rechtschreibschwäche/Dyskalkulie,

3. den Einzelunterricht bei Verhaltensstörungen,

4. die Hochbegabtenförderung,

5. die Ganztagsschulen des Sekundarbereichs I,

6. die Sportgymnasien und

7. die Musikgymnasien.“ Punkt.

(Irene Müller, DIE LINKE: Punkt! Und schon sind sie raus.)

Und jetzt, meine sehr verehrten Damen und Herren, verweise ich auf die entsprechende Erlasslage „Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege“. Das ist nämlich eine Erlasslage vom April 2009, die die Arbeit der PmsA und der Betreuer regelt.

An der staatlichen Schule – deswegen, ich habe mich immer gewundert, warum die Proteste nicht von den öffentlichen Schulen kommen –

(Hans Kreher, FDP: Genau. Ja, genau.)

sind sozusagen die Personalberechnungen für die Betreuung und Pflege mit enthalten,

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

aber nach der geltenden Rechtslage des Paragrafen 128 für die Schulen in freier Trägerschaft offensichtlich nicht.

(Michael Roolf, FDP: Ja, ja.)

Zweites Problem, was nicht ganz klar ist, was auch im Rahmen der Selbstbefassung des Ausschusses nicht geklärt werden konnte, ist die Frage, wie sich sozusagen vom 31. Juli dieses Jahres zum 1. August dieses Jahres die entsprechenden Berechnungen verändert haben. Denn nach dem Gesetz des Landes sind für die Berechnung ausschlaggebend die Kosten des vorigen Haushaltsjahres, also 2009.

Und blickt man in einen entsprechenden Fördermittelbescheid einer solchen Schule in freier Trägerschaft, dann liest man in den Förderbescheiden unter dem Punkt 4 „Höhe der Schülerkostensätze gemäß Paragraf 128 Schulgesetz“, ich darf zitieren: „Die durchschnittlichen Aufwendungen je Schüler für Lehrer: Schülerkostensatz je Lehrer an einer entsprechenden Schule in staatlicher Trägerschaft (FiL) betragen für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2010 10.365,81 Euro.“ Ein bisschen später im Text heißt es: „Die durchschnittlichen Aufwendungen je Schüler für Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung: Schülerkostensatz PmsA an einer entsprechenden Schule in staatlicher Trägerschaft (FiL) betragen für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2010 9.927,11 Euro“, zusammen also 20.292,92 Euro.

Und bis heute ist mir nicht klar, wie zum 01.08. dieses Jahres sich eine völlig andere Gefechtslage, eine völlig andere Berechnung mit einer völlig anderen Summe herleitet.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und FDP – Zuruf von Gino Leonhard, FDP)

Herr Minister Seidel, Sie können ja nichts dafür, Sie haben das Manuskript Ihres Ministers Tesch vorgetragen.

(Michael Roolf, FDP: Aber die Sozialministerin! – Irene Müller, DIE LINKE: Die ist aber nicht da.)

Ich will noch verweisen auf den in dem Konzept fixierten Termin, wo sozusagen die entsprechenden Träger dieser Schulen in freier Trägerschaft informiert wurden über die entsprechenden Regelungen. Also ich kann mich gut erinnern an die Schlussberatung hier im Parlament, was das Schulgesetzt betrifft. Da haben zumindest die Oppositionsfraktionen auf die Frage, ob denn die schülerbezogenen Stundenzuweisungen tatsächlich zu einer auskömmlichen Finanzierung führen werden, die Frage aufgeworfen und gesagt: Wir können so einer Regelung nicht zustimmen. Zumindest zu meiner Fraktion kann ich das sagen. Und wir haben damals schon darauf aufmerksam gemacht, dass es offensichtlich zu Reduzierungen der entsprechenden Kosten kommen wird.

Aber abschließend kann man nur feststellen, das Verfahren zur Einführung der neuen Schülerkostensätze für die Schulen in freier Trägerschaft, das ist vielleicht vage in 2008 angekündigt worden, aber die harten Fakten, mit denen eine solche Schule und ein Träger umzugehen haben, die haben sie erst – wirklich erst, auch noch

vage – im Juli dieses Jahres im Bildungsministerium als voraussichtliche Höhe der Kosten als Information erhalten. Die Verordnung mit den Schülerkostensätzen wurde rückwirkend zum 1. August 2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt am 31. August 2010 veröffentlicht und damit rechtswirksam, also vor einigen Wochen, sechs Wochen.

Wer also die Abläufe zur Vorbereitung eines Schuljahres kennt, meine sehr verehrten Damen und Herren, der weiß, dass dieses planungstechnisch und finanzpolitisch eine Zumutung ist.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und FDP)

Und von daher ist doch also die entsprechende Ankündigung von solchen Trägern, dass sie klagen werden, nur zu verstehen. Ich kann den Frust und die Enttäuschung verstehen.

Es bleibt die Frage, ob nicht tatsächlich doch durch welchen Umstand auch immer mit der entsprechenden Neufassung des Paragrafen 128 unseres Schulgesetzes etwas passiert ist,

(Michael Roolf, FDP: Richtig.)

was alle Beteiligten eigentlich so nicht wollten.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Hans Kreher, FDP: Genau.)

Und jetzt ist doch die Frage, ob man, wenn man diese Situation heilen will, auch im Kontakt mit den entsprechenden Betroffenen – und ich weiß ja, diese Gespräche gibt es im Moment –, dass man vielleicht doch versucht, in einer entsprechenden Überbrückungslösung, aber doch noch in dieser Legislaturperiode gegebenenfalls eine entsprechende Novellierung des Gesetzes hinzukriegen.

Von daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Vorschlag meiner Fraktion, die entsprechenden Regelungen im Ausschuss noch einmal öffentlich oder nicht öffentlich, wie auch immer, sachlich zu diskutieren, vom Minister einen entsprechenden Sachstandsbericht zu fordern, weil bis heute liegt die tatsächliche Berechnung dieser ominösen knapp 17.000 Euro im Ausschuss nicht vor. Und ich gehe davon aus, dass wir im Interesse der Mädchen und Jungen, die in dieser Situation stecken, und der Eltern und auch der Träger eine Lösung brauchen, die zukunftsgewandt ist, die dem Anspruch von Inklusion genauso gerecht wird wie dem Anspruch von gleichberechtigter Teilhabe im Bildungsbereich. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und FDP – Michael Roolf, FDP: Richtig. Sehr gut.)

Danke schön, Herr Bluhm.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Specht von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird gemeinsam wie auch die SPD den Antrag ablehnen,

(Michael Roolf, FDP: Na!)

Herr Heydorn hatte das ja bereits gesagt.

(Irene Müller, DIE LINKE: Dass Sie nicht einsehen wollen, einen Fehler gemacht zu haben.)

Der Grund dafür ist unter anderem, dass der vorliegende Antrag auch handwerklich so schlecht und fehlerhaft gemacht ist, dass er einfach nicht zustimmungswürdig ist. Nur dank des Wortbeitrages von Herrn Kreher wissen wir überhaupt, dass wir hier über die Förderung von Schülern in Schulen reden,

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Na ja, das ist ja nun im Änderungsantrag sozusagen gesagt.)

davon ist in dem Antrag nichts zu lesen.

(Hans Kreher, FDP: Wir haben schon schlimmere Anträge von euch gehabt. – Zuruf von Ralf Grabow, FDP)

Und, Herr Bluhm, ich sehe, Ihr Einwand bestätigt mich in dem, was ich gesagt habe. Insofern sind wir uns einig, dass der Ursprungsantrag der FDP aufgrund seiner handwerklichen Fehlerhaftigkeit schon mal so jedenfalls nicht beschlossen werden kann.

(Irene Müller, DIE LINKE: Deswegen haben wir einen Änderungsantrag gemacht. Lesen Sie mal! – Zuruf von Hans Kreher, FDP)

Herr Kreher, zur Sache, und genau darauf möchte ich auch gerne eingehen. Der Antrag hat doch seinen Ursprung offensichtlich in der Agitation von einigen wenigen in dem Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der neuen Finanzierungsregelungen für Schulen in privater Trägerschaft. Und der jetzt hier vorliegende Antrag beinhaltet einfach den Vorwurf, dass das Land zulasten von Eltern und Schülern im Pflegebereich Kürzungen vorgenommen hat und dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Berücksichtigung von individuellem Förderbedarf von mehrfachbehinderten Kindern nicht gegeben seien, und das ist so einfach falsch. Auch Sie selbst haben das ja sehr umfassend dargestellt, dass wir im Grunde hier über zwei Paar Schuhe reden, nämlich die Frage der Personalkosten für, ich sage mal, für das sonderpädagogische Personal, und einmal über die Kosten für das Personal der Integrationshelfer.

Und wenn man dann mal berücksichtigt, dass das neue Schulgesetz,

(Irene Müller, DIE LINKE: Er weiß das selber nicht.)

was hier in diesem Hause im Februar 2009 beschlossen worden ist mit Wirkung zum 01.08.2010, was jetzt die Finanzierung betrifft, einfach mal eine Systemumstellung hat und dass infolge dessen sich daraus natürlich auch Änderungen ergeben, dann frage ich mich: Wieso fangen wir jetzt auf einmal an, darüber zu diskutieren?