(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Torsten Renz, CDU: Sehr richtig, Herr Ausschussvorsitzender!)
Im Innenausschuss, Herr Kollege Renz, hat der Gesetzentwurf abschließend am 2. Dezember 2010 unsere Beratung sozusagen passiert. Wir haben über ihn abgestimmt und ihn mit einigen von mir erwähnten und einigen noch nicht erwähnten Änderungen angenommen.
Meine Damen und Herren, der Innenausschuss empfiehlt Ihnen im Ergebnis mehrheitlich, den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Wahlrechtes in Mecklenburg-Vorpommern einschließlich der Anlagen mit den Änderungen, die Ihnen auf der Drucksache 5/3990 vorliegen, anzunehmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Spätestens nach den Beratungen zur Neuordnung des Wahlrechts dürfte feststehen: Wahlen sind nicht Ihr Ding, Herr Innenminister.
An sich ist die Zusammenlegung von Kommunalwahlgesetz, Landeswahlgesetz und Wahlprüfungsgesetz ein theoretisch guter Ansatz in Richtung Deregulierung,
Dass die Neuordnung des Wahlrechts viel zu spät in den Landtag eingebracht wurde und dass sich die Koalitionäre auch noch veranlasst sahen, gleich 22 Änderungsanträge einzubringen,
dass die Delegierten der CDU Sie, Herr Innenminister, gleich zweimal zum Direktkandidaten für die kommende Landtagswahl wählen mussten, da beim ersten Mal einige gar nicht eingeladen wurden.
dass diese Sorglosigkeit ausgerechnet dem CDU-Landesvorsitzenden und seinem Generalsekretär passierte.
Dass Wahlen nicht Ihr Ding sind, Herr Innenminister, stimmt mich jedoch für das Wahljahr 2011 zuversichtlich.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf so nicht zustimmen können.
An den Änderungsvorschlägen der Koalitionäre, das möchte ich aber deutlich herausstellen, liegt es allerdings nicht.
Das sage ich hier ganz klar. An der einen oder anderen Stelle haben SPD und CDU den Gesetzentwurf durchaus verbessert, und sei es durch notwendige Klarstellung. Da hat sicher mein geschätzter Kollege Heinz Müller seine Finger im Spiel gehabt. Hut ab!
Ich muss aber meinen Hut auch ganz schnell wieder aufsetzen, weil die Koalitionäre einen schweren Fehler gemacht haben. Sie haben nämlich den Änderungsanträgen meiner Fraktion DIE LINKE nicht zugestimmt. Und ich frage mich eigentlich: Warum ist das so passiert? Weil der Absender DIE LINKE war? Nein, denke ich, das kann nicht sein, bezogen sich doch fast alle unsere Änderungsanträge auf die einmütige Auffassung der Anzuhörenden.
So konnte uns niemand erklären, wozu wir die neue Regelung zur Verhinderung der sogenannten Scheinkandidaturen brauchen, wenn diese Erklärung niemanden, aber auch niemanden bindet, erst recht nicht denjenigen, der sie abgeben soll.
Ein Bürgermeister, der für seine Kommunalvertretung kandidiert, muss auch zukünftig nicht das Mandat annehmen, obwohl er noch vor der Wahl genau das Gegenteil erklärt hat. Was soll daher eine solche gesetzliche Verpflichtungserklärung, wenn er am Ende zu nichts verpflichtet ist?