Protokoll der Sitzung vom 16.12.2010

entweder einigt sich der Träger mit den Eltern, das Frühstück wird durch die Kita bereitgestellt,

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

oder die Eltern möchten mehrheitlich in der Kita, wir bringen das Frühstück mit.

Danke schön.

Es gibt eine weitere Nachfrage zur Beantwortung der Frage 8.

Frau Ministerin, wenn ich das bisher richtig mitbekommen habe,

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

dann haben Sie ab September 2008 die Mittel für die Entlastung hilfebedürftiger Kinder zur Verfügung, aber für die in Paragraf 10 Absatz 1a …

Frau Borchardt, die Frage bitte.

… neu formulierte Aufgaben stellen Sie keine Mittel zur Verfügung. Ist das richtig so?

Nein.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP)

Jetzt bitte ich Frau Abgeordnete Schwebs, die Frage 9 zu stellen.

9. Wie viele Verordnungen und Richtlinien, die neben dem Gesetz die Voraussetzung für die Umsetzung des KiföG dar stellen, welches am 1. Januar 2011 in Kraft tritt,

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

waren am 1. Dezember 2010, also einen Monat vor Inkrafttreten des Gesetzes, veröffentlicht und bildeten somit eine verbindliche Vor gabe für die Umsetzung des Gesetzes?

(Irene Müller, DIE LINKE: So viel Arroganz muss man erst mal haben.)

Die Rechtsverordnungen, für die mein Haus federführend zuständig ist, treten pünktlich zum 1. Januar 2011 in Kraft. Dabei handelt es sich um die nähere Ausgestaltung der Förderung von Kindern sozial benachteiligter Personensorgeberechtigter im Umfang von 30 Wochenstunden, der Fort- und Weiterbildung von Tagespflegepersonen und der Finanzierung zur Verbesserung des Personalschlüssels im Kindergarten. Das sind die Verordnungen nach Paragraf 24 Absatz 2 KiföG sowie die Verordnung nach Paragraf 24 Absatz 4 KiföG, die zwei Punkte beinhalten, die gezielte individuelle Förderung und die mittelbare pädagogische Arbeit.

Und als Nachfrage: Welche Verordnungen und Richtlinien werden noch bis zum 01.01.2011 veröffentlicht und in Kraft treten?

Die Verordnungen, die ich eben erwähnt habe, werden zum 01.01.2011 in Kraft treten.

(Harry Glawe, CDU: Genau.)

Womit begründen Sie Ihre Position, Frau Ministerin, dass die geschilderten zeitlichen Abläufe bezüglich der Verordnungen und Richtlinien einschließlich der Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder, die eine verantwortungsvolle und zumutbare Grundlage für die Kommunen, die Träger, Erzieherinnen und Erzieher wie auch für die Eltern und nicht zuletzt für die Kinder bilden, um das Gesetz ab 01.01.2011 …

Frau Abgeordnete Schwebs, so geht es nun nicht. Wir haben ganz klare Regeln für die Nachfragen. Die Fragen dürfen nicht unterteilt sein. Das war jetzt hier ein Schachtelsatz, wo man am Ende gar nicht mehr weiß, was am Anfang Gegenstand war.

(Irene Müller, DIE LINKE: Eine einzelne Frage. Das war eine einzelne Frage.)

Eine knappe kurze Nachfrage bitte.

Womit begründen Sie Ihre Position, dass die geschilderten zeitlichen Abläufe ausreichend sind, um das Gesetz ab 01.01.2011 vollumfänglich umzusetzen?

Als Ministerin war mir sehr daran gelegen, das Gesetz zum 01.08. in Kraft treten zu lassen.

(Irene Müller, DIE LINKE: Egal wie!)

Ich erinnere, dass es Ihre Fraktion war, die in mehreren Ausschüssen beantragt hat, weitere Beratungen zum Gesetz zu machen, was eine Verzögerung des Inkrafttretens beinhaltet hätte.

(Irene Müller, DIE LINKE: Richtig.)

Deswegen habe ich mich dafür eingesetzt, dass das Gesetz am 01.08. in Kraft tritt, weil es klar war,

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

dass man dann noch ein halbes Jahr braucht mit Anhörungsfristen, um die Verordnungen pünktlich in Kraft treten zu lassen zum 01.01.2011. Deshalb bin ich auch sehr dankbar, dass die Regierungsfraktionen sich entschieden haben, das Gesetz zum 01.08. zu verabschieden, weil wir damit die Möglichkeit hatten, die Rechtsverordnungen zum 01.01.2011 pünktlich in Kraft treten zu lassen.

Die Praxis kennt durch die Anhörung die Rechtsverordnungen, die jetzt in Kraft treten. Es ist klar, die Rechtsverordnungen treten ab 01.01.2011 in Kraft, und das ist so.

(Irene Müller, DIE LINKE: Schön drüber weggesetzt.)

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Innenministers und hierzu bitte ich den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 10 zu stellen.

Herr Minister!

10. Aus welchen Staaten stammen die Asylbewerber, die den Landkreisen und kreisfreien Städten zurzeit zugewiesen wer den?

Herr Abgeordneter Andrejewski, im Zeitraum vom 1. November bis zum 10.12., das ist der Zeitraum, den wir derzeit abgefragt haben, wurden in den Landkreisen und kreisfreien Städten überwiegend Asylbewerber aus Afghanistan, Ägypten, Algerien, Äthiopien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, aus dem Iran, aus dem Irak, aus dem Kosovo, dem Libanon, Mauretanien, Mazedonien, der Russischen Föderation, Serbien, Somalia, Syrien,

(Udo Pastörs, NPD: Das ist Vielfalt.)

der Türkei und aus Vietnam zugewiesen.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist Vielfalt.)

Ich darf nun den Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, bitten, die Fragen 12 und 13 zu stellen.

Herr Minister!

12. Beabsichtigt die Landesregierung, Ausreiseeinrichtungen für ausreisepflichtige Ausländer gemäß Paragraf 61 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes zu schaffen, um die Bereitschaft von sich hier illegal aufhaltenden Aus ländern zur freiwilligen Ausreise zu fördern?

Moment, Herr Pastörs! Sie haben eine Frage eingereicht und nur die können Sie stellen und nicht eine andere Frage.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist eine bewusste Provokation.)

Es ist Ihre Frage hier so vorzutragen, wie sie schriftlich eingereicht wurde. Ich bitte Sie, sich daran zu halten.

Ich wiederhole meine Frage, wenn sie im Kern natürlich zutraf.

12. Beabsichtigt die Landesregierung, Ausreiseeinrichtungen für ausreisepflichtige Ausländer gemäß Paragraf 61 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes zu schaffen, um so die Bereitschaft von Aus ländern zur freiwilligen Ausreise zu fördern, Herr Minister?