Protokoll der Sitzung vom 28.01.2011

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Professor Dr. Tack.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete und Vizepräsidentin Frau Holznagel für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Antrag zielt darauf ab, das Klonen von Tieren zur Lebensmittelgewinnung dauerhaft zu verbieten. Warum, hat Frau Peters ja schon sehr umfangreich eingebracht. Ich möchte noch einen Aspekt dazusetzen: Im Oktober letzten Jahres hat die Europäische Kommission einen Bericht über das Klonen von Nutztieren zur Lebensmittelerzeugung veröffentlicht. Mit diesem Bericht ist die Kommission der Forderung des Europäischen Parlaments nachgekommen, die Thematik unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und empirischer Erhebungen auf ihre Vereinbarkeit mit geltendem EU-Recht hin zu prüfen. Grundlage dieser Untersuchung waren einmal Aspekte des Klonens zur industriellen Produktion landwirtschaftlicher Nutztiere, der Lebensmittelsicherheit, der Tiergesundheit, des Tierschutzes und der Umweltbelastung und auch Aspekte der Ethik.

Die Europäische Kommission ist abschließend zu dem Ergebnis gelangt, dass das Klonen von Tieren zur Lebensmittelgewinnung technologisch nicht ausgereift ist und dass alle bisherigen diesbezüglichen Unternehmungen auszusetzen sind. Grundlage war natürlich auch die Untersuchung im Jahre 2008, die Frau Peters auch schon erwähnt hat. Die CDU und der Koalitionspartner sehen sich dadurch in ihrer Position bestätigt, dass das Klonen von Nutztieren zur Lebensmittelgewinnung dauer haft zu verbieten ist.

Warum beschäftigen wir uns überhaupt mit dem Klonen, meine Damen und Herren? Hier reizt es mich eigentlich, noch einiges auszuführen. Es gibt eine ganze Menge Arten und Weisen und Spezifika schon des Klonens, die auch unterschiedliche Zielrichtungen haben.

(Angelika Peters, SPD: Stellen Sie sich mal vor, Pastörs würde geklont werden! Das wäre nicht auszuhalten.)

Aber auch ich werde mich jetzt hier etwas zurückhalten und will vielleicht nur eins sagen, dass gerade wir biotechnische Verfahren in der Tierzucht auch in unserem Land anwenden und Möglichkeiten der Forschung hier ausnutzen, um züchterische Aspekte zu unterstreichen.

Und darüber hinaus muss man aber eindeutig auch schon mal feststellen, wenn man die Literatur, hier die wissenschaftliche Literatur sich ansieht, gibt es schon einen Wettlauf in der Welt, um Patentierungen auf Neuzüchtungen durch Klonen zu erreichen. Internationale Pharma- und Agrarkonzerne sichern sich spezifische DNA-Sequenzen, um diese dann gewinnbringend zu verkaufen. Und ich sage das noch mal eindeutig, weil hier nämlich schon die Grauzone beginnt, und gerade hier brauchen wir klare Regelungen. Und deswegen bin ich auch sehr froh, dass wir hier die Europäische Kommission mit im Boot haben, die hier dieses auch schon mal deutlich gemacht hat.

Neben den wirtschaftlichen Aspekten und denen des Tierschutzes haben wir Christdemokraten aber vor allem ethische Bedenken beim Klonen von Tieren zur Lebensmittelgewinnung, denn wir tragen nicht nur die Verant

wortung für uns selbst und unsere Umwelt, sondern auch für die Tiere. Wir können Tiere bis zu einem gewissen Grad nutzen, aber wir müssen uns daran erinnern, dass auch sie zur Schöpfung gehören, sodass wir ihnen nicht alles antun dürfen, was wir mögen.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Wir sprechen aber nun gerade über Lebensmittel, also über tierische Lebensmittel, natürlich die Pflanzen auch.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Jawohl. Und was schließen Sie daraus?)

Wir möchten schon unterscheiden zwischen solchen Anwendungen, die vorwiegend wirtschaftliche Vorteile bringen, und solchen, die auch den Tieren nützen, wie zum Beispiel die Erforschung von Krankheitsresistenzen und Arterhaltung, für die nicht die gleichen Einwände gelten. Uns geht es um die Bewahrung der Schöpfung, das möchte ich noch mal deutlich unterstreichen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Auch die Pflanzen.)

Auch die Pflanzen, Herr Professor.

Darüber hinaus sehen wir von der CDU uns in der Pflicht, dem voranschreitenden Patentierungswahn der Pharma- und Agrarkonzerne Einhalt zu gebieten. Jedes Lebewesen ist durch seine Einzigartigkeit charakterisiert und muss als solches respektiert werden, auch die Pflanzen. Nutztiere in unserem Land dürfen nicht zu einem Rohling der Industrie verkommen, denen auf Bestellung der Landwirtschaft die geforderte Produktionseigenschaft eingebaut wird. Ich habe das jetzt sehr überspitzt formuliert,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr gut gesagt.)

aber ich denke, in diesem Fall ist es wichtig, das auch so auszudrücken.

Dennoch, meine Damen und Herren, sind Wissenschaft und Forschung das Kapital von morgen. Der Forschungsstandort Mecklenburg-Vorpommern, aber auch Deutschland insgesamt sehen sich einer immer stärkeren Konkurrenz um Fortschritt und Innovation ausgesetzt. Um weiterhin eine Vorreiterrolle in Europa und der Welt einzunehmen, ist die Förderung von Forschung und Entwicklung in Schlüsselgebieten eine unverzichtbare Stütze deutscher Wettbewerbsfähigkeit.

Die Klontechnologie ist eines dieser Gebiete. In der Humanmedizin bringt sie ein großes Potenzial, zum Beispiel bei der Bekämpfung von Krankheiten oder der Erforschung effektiver Heilungsmethoden. Auch in der Veterinärmedizin ist sie natürlich unheimlich interessant, um auch Resistenzen der Krankheiten weiter auszunutzen, um Medikamentenbedarf zu senken und um neue Methoden zu entwickeln. Sie ermöglicht auch Tierschutz auf einer neuen Ebene, auf der Klone den Fortbestand ihrer Art sichern müssen, weil ihre Artgenossen vom Aussterben bedroht sind. Das ist auch alles zu bedenken. Forschung ist einmal Fortschritt, aber auch Abschätzung des Risikos. Und hier, glaube ich, müssen wir gemeinsam auch weiterhin dranbleiben.

(Stefan Köster, NPD: Jawohl.)

Wir von der CDU-Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern sehen uns besonders in der Pflicht, diese Ambition zu unterstützen und zu fördern. Ich muss aber auch hervorheben, dass Klonen in dieser Form nur als Mittel zur

Sicherung der Grundlage existenziellen Lebens dient und nur diesem Ziel dienen darf.

Meine Damen und Herren, die industrielle Massenproduktion von Klonen zur Lebensmittelerzeugung in Mecklenburg-Vorpommern ist aus ethischer Sicht, aber auch aus Sicht des Tierschutzes und der Wirtschaftlichkeit abzulehnen und kann unter vorangegangener Betrachtung nicht von der CDU-Fraktion akzeptiert werden. Deswegen spreche ich mich ganz klar für ein dauerhaftes Verbot des Klonens von Tieren zur Lebensmittelerzeugung aus und bitte Sie hiermit, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Frau Holznagel.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Reese für die Fraktion der FDP.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vorweg möchte ich einfach darauf hinweisen, dass es sich hier um ein europäisches Thema handelt. Und wenn ich an die Debatte zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt denke, steht es ja jedem von uns frei, für das Europäische Parlament zu kandidieren, und wir bräuchten uns mit diesem Thema jetzt hier nicht zu beschäftigen.

(Zurufe von Heinz Müller, SPD, und Helmut Holter, DIE LINKE)

Aber nun möchte ich mich denn doch sachlich dem Thema zuwenden. Verbraucherschutz ist ja

(Heinz Müller, SPD: Verbraucherschutz? Das ist schön.)

in dieser Woche eines der Hauptthemen unserer Debatte

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das interessiert bloß die Regierung nicht, was wir hier diskutieren.)

und so nun auch das Thema Klone in Lebensmitteln.

(Regine Lück, DIE LINKE: Nur ein Vertreter sitzt oben.)

Und Klonen an sich ist ja nichts Neues. Im Bereich der Pflanzenproduktion wird es seit Langem praktiziert, in der Tierzucht werden das Klonen und die Forschung daran allerdings erst seit einigen Jahren vorangetrieben. Ziel des Klonens ist es, identische Individuen mit genau den gleichen vorzüglichen Eigenschaften wie beim Spender zu schaffen.

Und auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern wird an der Technik des Klonens von Nutztieren geforscht. Das Leibniz-Institut für Nutztierbiologie, das Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere, hat sich hierbei bereits weltweit einen anerkannten Ruf erworben.

(Hans Kreher, FDP: Genau.)

Wie im Pflanzenbereich steht die FDP der Forschung und Anwendung neuer Techniken auch bei den Tieren offen gegenüber. Neben den Risiken, die dieses Verfahren birgt, ist immer auch der Nutzen zu betrachten, der aus der Weiterentwicklung dieser Technik erwachsen kann. Und ganz klar, auch für uns stehen selbstverständlich der Tierschutz und die Tiergesundheit an oberster Stelle.

Wie in der Antragsbegründung richtig geschrieben, plant das Europäische Parlament eine neue Fassung der Novel-Food-Verordnung, die den Umgang mit Lebensmitteln regelt, die anhand neuer Technologien und Produktionsmethoden hergestellt werden. Das Europäische Parlament plant, den Aspekt des Klonens mit in die Verordnung aufzunehmen und zu regeln. Die Europäische Kommission hingegen beabsichtigt, für das Klonen ein eigenes Gesetz zu schaffen. Weiterhin hat das EU-Parlament im Juli 2010 wiederholt den Willen nach einem vollständigen Klonverbot, dem Einfuhrverbot lebender Klone, deren Samen, Embryonen oder Nachkommen sowie das Inverkehrbringen von Klonen und deren Nachkommen als Lebensmittel bestärkt. Insofern besteht derzeit also Dissens zwischen Europäischem Parlament und der Europäischen Kommission.

(Dr. Till Backhaus, SPD: Darum geht es.)

Nach Ansicht meiner Fraktion ist es mehr als unbefriedigend, dass ein EU-weit einheitliches Zulassungsverfahren für neue Lebensmittel an der bestehenden Klonfleischdebatte scheitert und nur einen kleinen Ausschnitt der Anmeldung betrifft.

Mit Datum vom 19. Oktober 2010 hat die Kommission nun einen Bericht an das Europäische Parlament über das Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung gegeben. Grundlage des Kommissionsberichtes bilden drei wissenschaftliche Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittel, der EFSA. Die Gutachten kommen zu sehr wesentlichen Aussagen: Auftretende Risiken des Klonens sind nicht von einer Tierart auf die andere übertragbar. Weiterhin wird ein Zusammenhang zwischen den Problemen des Tierschutzes und dem Anwendungsstand des Klonverfahrens bestätigt. Ebenso legt der Bericht dar, dass die Sterblichkeitsrate bei Klontieren beträchtlich höher ist als bei geschlechtlich gezeugten Tieren. Und auf viele andere Probleme ist Frau Peters ja schon intensiv eingegangen, die möchte ich jetzt hier nicht wiederholen. Die Studien belegen aber auch, dass die Nachkommen der geklonten Tiere diese Krankheitssymptome nicht zeigen.

Am weitesten verbreitet ist das Klonen in den USA, wobei es entsprechende Entwicklungen auch in Argentinien, Brasilien und Japan gibt. Staaten wie China bekunden Interesse an der Technologie. Da die Erzeugung eines Klons etwa 15.000 bis 25.000 und, wie Professor Tack sagte, sogar bis zu 50.000 Dollar kosten kann, ist aus wirtschaftlicher Sicht momentan keine Verarbeitung geklonter Tiere zu Lebensmitteln zu erwarten.

Die ebenfalls in dem Bericht betrachtete Frage der Ausgestaltung der Rückverfolgbarkeit geklonter Tiere und deren Samen ist ein Punkt, der weiterer Klärung bedarf. Gutachten der EFSA als auch der Nationalen Akademie der Wissenschaften in den USA kommen zu dem Schluss, dass es bei Rindern und Schweinen keine wissenschaftlichen Nachweise gibt, die aus Sicht der menschlichen Gesundheit eine Beschränkung der Verwendung geklonter Tiere und deren Nachkommen als Lebensmittel rechtfertigen würden. Ebenso bestehen aus Sicht der Gesundheit und des Verbraucherschutzes keine wissenschaftlichen Bedenken zur Verwendung und Verarbeitung der Klonnachkommen zu Lebensmitteln.

Gleichwohl wird noch auf bestehende Bedenken in Bezug auf das Tierwohl der Klone hingewiesen und darauf war ich ja schon eingegangen, dass also auch für uns Tierschutz, Tiergesundheit oberste Priorität haben. Auch

in der FDP-Fraktion ist das Pro und Kontra zu diesem Antrag sehr kontrovers diskutiert worden. Die vorgelegten Studien und Daten lassen derzeit keine fundierte Entscheidung über ein völliges Verbot oder eine totale Freigabe des Klonens zu.

Unter den derzeit gegebenen Umständen lehnt die FDPFraktion das Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung eindeutig ab, da es noch mit viel zu vielen Risiken für die Tiergesundheit verbunden ist. Aus diesem Grund befürwortet meine Fraktion aber auch das für eine Dauer von fünf Jahren vorgeschlagene Moratorium zum Klonen von Nutztieren zu Lebensmittelzwecken, um die Forschung entsprechend aufrechterhalten zu können. In fünf Jahren ist dieses Moratorium dann auszuwerten und danach sind aus den Ergebnissen die entsprechenden Schlüsse zu ziehen. Die jetzt mit dem Antrag aufgestellte Forderung zu einem kategorischen, dauerhaften Klonverbot von Tieren zur Lebensmittelherstellung lehnt die FDP-Fraktion demzufolge ab und damit auch Ihren Antrag. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Dr. Till Backhaus, SPD: Frau Reese! – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Tosender Beifall.)