Protokoll der Sitzung vom 28.01.2011

Aber das kann eben nicht heißen, dass alles straflos ist, was ein Journalist macht, sondern wenn es schützenswerte Interessen sind und ein Amtsträger einen Geheimnisverrat begeht, dann ist auch derjenige unter Strafe gestellt, entweder wegen Anstiftung oder Beihilfe, wer sich an diesem deliktischen Vorgehen des Amtsträgers beteiligt.

Es gibt aber darüber hinaus Regelungen, die dann greifen, wenn übergeordnete Interessen es rechtfertigen, trotzdem eine Sache zu veröffentlichen, die durch einen Geheimnisverrat an einen Journalisten gelangt sind, dass er dann trotzdem straflos bleibt. Nur, das kann ihm genauso wie jedem anderen Staatsbürger niemand abnehmen, da muss er sehr genau abwägen,

(Dr. Armin Jäger, CDU: So ist das.)

ob hier die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes vorliegen. Wenn die vorliegen, das heißt, dass ein so schützenswertes übergeordnetes Interesse absoluten Vorrang hat vor der Tatsache, dass mit Geheimnisverrat ein Straftatbestand erfüllt ist, dann handelt es sich bei der an sich verübten Beihilfe nicht mehr um eine strafbare Handlung, sondern ist der Journalist freigestellt von Strafe, weil er nicht nur entschuldigt ist, sondern schon wegen des rechtfertigenden Notstandes, wenn die Voraussetzungen vorliegen, bei seiner Person keine Straftat mehr vorliegt.

Es zeigt auch noch mal Ihr Redebeitrag eben, dass es nicht sinnvoll ist, hier plakativ eine Sache herauszugreifen, mit einem Bekenntnis zu sagen, wir stehen zur Pressefreiheit. Ich habe eben schon gesagt, das ergibt sich aus dem Grundgesetz, aus unserer Landesverfassung, das ist alles so selbstverständlich, dass wir das hier untereinander nicht beschließen müssen. Es ist nicht sinnvoll, einen Aspekt herauszugreifen und nicht wirklich sich intensiv auseinanderzusetzen mit dem Spannungsverhältnis zwischen unterschiedlichen Rechtsgütern, die hier zwangsläufig betroffen sind. Denn wenn Sie die Pressefreiheit einfach plakativ an die Spitze stellen, dann unterlassen Sie das, was absolut zwingend notwendig ist, nämlich zu sagen, es liegt erst mal ein Geheimnisverrat vor, der strafbar ist – eine Haupttat –, und dann ist die Frage zu stellen, was bedeutet das für denjenigen, der sich daran beteiligt.

Und da gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen für Journalisten, sodass die Pressefreiheit in einem hohen Maße geschützt ist. Und einfach zu sagen, das müssen wir jetzt ausdehnen, damit hier noch mehr Pressefreiheit gewährt wird, das ist nicht sachgerecht, und deshalb der Hinweis darauf, es handelt sich hier um eine Bundesangelegenheit und dort muss es mit aller Sorgfalt geprüft werden, ob man tatsächlich die bestehenden Gesetze – namentlich Strafgesetzbuch Paragraf 353 und Strafprozessordnung Paragraf 97 – noch verändern will. Ich glaube, es ist 97, ja. Das muss dort geklärt werden.

Sie haben auch die Möglichkeit, darauf will ich abschließend noch hinweisen, Kollege Leonhard, sich als Sachverständiger dort vom Rechtsausschuss benennen zu lassen und dann Ihre Auffassung dort vorzutragen. Aber dem Landtag dient es nicht, wenn Sie hier sagen, da ist ein schöner Gesetzentwurf und den unterstützen wir jetzt mal. Das hilft niemandem.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Harry Glawe, CDU: Nur weil er schön aussieht.)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4059. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4059 bei

Zustimmung der FDP-Fraktion, Ablehnung der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der NPD abgelehnt.

Meine Damen und Herren, die Beratung des Tagesordnungspunktes 32 entfällt, da der Antragsteller seinen Antrag zurückgezogen hat.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 33: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung dauerhaft verbieten, Drucksache 5/4077.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU: Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung dauerhaft verbieten – Drucksache 5/4077 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Angelika Peters von der Fraktion der SPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dioxinskandal, Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel und Futtermittel mit gentechnisch veränderten Organismen und heute laut Antrag „Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung dauerhaft verbieten“. Diese Tagesordnungspunkte, meine Damen und Herren, unserer Januarsitzung des Landtages widerspiegeln, dass das Thema Lebensmittel und wie diese hergestellt werden, die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, in Deutschland und in Europa bewegt. Dazu gehört aus meiner Sicht auch die Debatte um die zukünftige Agrarpolitik der EU, die durch die Forderung nach einem Greening bestimmt wird.

Meine Damen und Herren, ob es manche wahrnehmen wollen oder auch nicht, es gibt einen breiten gesellschaftlichen Diskurs zur Frage der Ausrichtung der Lebensmittelwirtschaft, der durch den jüngsten Dioxinskandal natürlich noch zusätzlich angefacht wurde.

Genau dieses kommt auch in der Protokollerklärung der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern zum Gemeinsamen Aktionsplan der Länder und des Bundes zum Ausdruck. Darin heißt es, ich zitiere:

„Die wiederkehrenden Lebens- und Futtermittelskandale haben dazu geführt, dass sehr viele Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht nur verunsichert und besorgt sind über die Sicherheit von Lebensmitteln, sondern auch mit großer Sorge die Entwicklung der Futtermittel-, Agrar- und Ernährungswirtschaft und die dabei entstandenen Strukturen und Verflechtungen sehen. Sie werfen mit Recht immer stärker Fragen u. a. zur ethischen und moralischen Verantwortbarkeit auf. Sie halten daher einen umfassenden und systematischen Diskurs über Grundlinien, anzustrebende Entwicklungsziele und dafür erforderliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die gesamte Kette der Lebensmittelwirtschaft für dringend erforderlich“, meine Damen und Herren. „Sie bitten das BMELV hierfür eine Konzeption zu entwickeln, mit den Ländern abzustimmen und den Dialog möglichst rasch zu beginnen. In diesem Dialog sollten Vertreterinnen und Vertreter aus allen relevanten Bereichen wie zum Beispiel Umweltschutz, Tierschutz, Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Kirchen einbezogen werden.“

Und genau in diesem Kontext ist das Thema Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung zu sehen. Ich freue mich, meine Damen und Herren, dass die Diskussion dazu hauptsächlich durch Tierschutz- und Ethikaspekte bestimmt wird. Die Europäische Behörde für Lebensmit

telsicherheit hat im Jahr 2008 Untersuchungen über die Auswirkungen von geklonten Tieren auf die gewonnenen Lebensmittel und die Folgen für die Tiergesundheit kritisch analysiert und auch ausgewertet.

Als Zusammenfassung ist auf der Homepage des besagten Bundesfachministeriums dazu zu lesen: „Demnach ist die überwiegende Anzahl geklonter Tiere im Vergleich zu konventionell erzeugten Tieren völlig unauffällig, jedoch ist ein nennenswerter Anteil der Klontiere gesundheitlich beeinträchtigt; bei Schweinen vor bzw. zum Zeitpunkt der Geburt, bei Rindern im Alter von bis zu etwa sechs Monaten. Bei einigen Klontieren wurden geringfügige Beeinträchtigungen der Immunabwehr, ein größeres Risiko einer gestörten embryonalen Entwicklung, Fehlgeburten, ein erhöhtes Geburtsgewicht oder Organfehlbildungen wie Lungen- und Herzfehler, Nierenfehlbildung oder Fettleber festgestellt. Nach dieser ersten Phase wachsen die meisten Klone dann ohne weitere Probleme und Beeinträchtigungen auf. Kürzlich hat die EFSA“, also die besagte Organisation, das noch mal „aktualisiert und dieses Ergebnis noch einmal bestätigt.“

Die Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien, die EGE, kommt 2008 in einem ergänzenden Gutachten zu den ethischen Aspekten des Klonens von Tieren zum Zwecke der Versorgung mit Lebensmitteln zu dem Schluss, ich zitiere: „In Anbetracht des Leidens und der Gesundheitsprobleme von Ersatzmuttertieren und Tierklonen hat die EGE Zweifel, ob das Klonen von Tieren für die Lebensmittelversorgung ethisch gerechtfertigt ist.“ Also auch hier größte Zweifel. „Ob dies auch für die Nachkommen gilt, bleibt der weiteren wissenschaftlichen Forschung vorbehalten. Es gibt derzeit keine überzeugenden Argumente, welche die Produktion von Lebensmitteln geklonter Tiere und ihrer Nachkommen rechtfertigen.“ Ich denke, das ist eine überzeugende – und dem habe ich auch nichts hinzuzufügen –, eine überzeugende Zusammenfassung.

Meine Damen und Herren, die Verbraucher in Europa und die Mitgliedsstaaten lehnen Fleisch von geklonten Tieren mehrheitlich ab. Das Europaparlament fordert ein totales Verbot des Klonens und der Nutzung von deren Nachkommen zum Zwecke der Lebensmittelerzeugung – das Europaparlament, quer durch alle Parteien. Da allerdings die Vorstellungen der Europäischen Kommission zur Neufassung der Novel-Food-Verordnung insbesondere hinsichtlich der potenziellen Zulassung von Klonprodukten der Forderung des Europäischen Parlaments nicht entsprechen – also sie bleiben weit dahinter zurück –, sollte der Landtag von M-V, und wir sind alle Verbraucher, die Position des EU-Parlamentes unterstützen und die Landesregierung auffordern, sich auf europäischer Ebene für diese Position einzusetzen.

Unser Antrag ist klar, auch wir fordern ein dauerhaftes Verbot auf dieser Ebene. Ich bitte Sie, stimmen Sie unserem Antrag zu. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Frau Peters.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort hat zunächst gebeten der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus. Herr Dr. Backhaus, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst bin ich Frau Peters natürlich dankbar für die umfassende Einbringung. In Anbetracht der Zeit werde ich das auch etwas kürzer halten.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Ich glaube, man kann eins festhalten, und ich wünsche mir sehr, dass dieses Hohe Haus auch diesem Antrag zustimmt, denn Tiere, vor allen Dingen aber auch landwirtschaftliche Nutztiere, begleiten die Menschheit ja über viele Jahrtausende und sie dienen als Nahrung, sie dienen ihr als Bekleidung, sie dienen natürlich zur Werkzeugherstellung und letzten Endes natürlich auch als Lebensmittel. Und ich glaube, dass der Mensch dabei von jeher die Population vermehrt hat und die, die ihm für seine spezifischen Anforderungen und Zwecke nützlich erschienen, natürlich auch weiterentwickelt hat.

Und ich glaube, dass seit, wenn man das andeuten darf, über 50 Jahren gerade auch die wissenschaftliche Erforschung der Nutztiere stattfindet, gerade auch bei uns in unserem Bundesland – ich will an Dummerstorf erinnern –, und dass da, glaube ich, auch mit hoher Verantwortung und auch was die ethischen Fragen anbetrifft, eine hervorragende Arbeit geleistet wird und dass sicher auch im Rahmen der Zukunft der Landwirtschaft und der Entwicklung der ländlichen Räume dieses Thema uns begleiten wird, ähnlich wie die Diskussion um gentechnisch veränderte Produkte.

Und deswegen sage ich ganz klar, zu geklonten Tieren zu Lebensmittelzwecken sollte von diesem Hohen Hause das Signal ausgehen, dass wir dieses ablehnen. Insofern verkürze ich meine Redezeit

(Harry Glawe, CDU: Sehr gut.)

und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Professor Dr. Tack für die Fraktion DIE LINKE.

(Stefan Köster, NPD: Mein Gott, wie armselig! Wie armselig!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Noch ganz unter dem Eindruck der Internationalen Grünen Woche in Berlin und insbesondere des positiven Eindruckes unserer Länderhalle möge man sich die Reaktion von Verbraucherinnen oder Verbrauchern vorstellen, denen Fleisch oder Wurst von geklonten Tieren angeboten würde. Das ist für mich ein völlig undenkbares Angebot. Ähnlich wie bei der grünen Gentechnik gehe ich davon aus, dass die weit überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger das Klonen von Tieren ablehnt.

Von uns gibt es einen ganz klaren Standpunkt: DIE LINKE lehnt das Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung ab. Wir sind der Auffassung, in Europa müssen das Klonen von Tieren und die Vermarktung von soge

nanntem Klonfleisch verboten werden. Dafür gibt es aus unserer Sicht nicht nur ethische und moralische Gründe, diese waren bereits angesprochen. Durch das Klonen wird zum einen die natürliche genetische Vielfalt eingeschränkt, indem durch die Auswahlmöglichkeiten nur bestimmte, ich unterstreiche, bestimmte Eigenschaften weitergegeben werden, die die vielfältigen Chancen und Risiken herkömmlicher Züchtung ausschließen.

Ein ökonomisches Argument: Das Klonen eines Rindes kostet nach Literaturangaben bis zu 50.000 Euro und ist verglichen mit dem Kauf einer Kuh zum Preis von mehreren Hundert Euro äußerst kostspielig.

Ausgeschlossen aus der sehr teuren Klontechnologie würden zum anderen viele der kleinen und mittleren Züchtungsunternehmen, die auf herkömmliche Weise arbeiten. Auch die Klontechnologie würde so zu einer Domäne weniger Konzerne werden. Im Wettbewerb könnten herkömmliche Züchter möglicherweise nicht mehr bestehen. Es würde eine Abhängigkeit der Bauern zu diesem Zuchttierlieferanten entstehen. Das hatten wir ja bereits auch in der Frage der Ablehnung der grünen Gentechnik schon thematisiert.

Ethische Fragen und Fragen des Tierschutzes, wie sie hier bereits erwähnt wurden, sprechen ebenfalls aus unserer Sicht gegen das Klonen. Die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse gehen davon aus, dass das Klonen mit Beeinträchtigungen für die Tiere einhergehen kann. Die Krankheits- und Sterberate der Klone ist deutlich erhöht. Aus hundert Klonen Rinderembryonen, so wird in der Literatur übermittelt, gehen im Schnitt nur neun lebende Nachkommen hervor, die übrigen sterben vor oder nach der Geburt. Bei anderen Tierarten kann diese Effizienz noch geringer sein.

Bekannt ist zudem, dass Klontiere, auch das wurde von Kollegin Peters hier thematisiert, teils gesundheitlich beeinträchtigt sind und durch eine erhöhte Missbildungsrate wie zu große Organe und überdurchschnittliche Körpergrößen auffallen. Mehr Details können Sie dazu in einer EFSA-Studie aus dem Jahre 2009 nachlesen.

Die neue Rolle des Europäischen Parlaments, meine Damen und Herren, als Gremium mit Entscheidungsbefugnis zeigt sich aus der Sicht der LINKEN auch bei diesem Thema positiv. Mit seiner kritischen Haltung zur Klontechnologie konnte das Europäische Parlament bisher erreichen, dass das Vorhaben, Klonprodukte und deren Nachkommen zuzulassen, verhindert wurde. Über die Veränderung der Verordnung über neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die sogenannte NovelFood-Verordnung, sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden und die EFSA mit der Entscheidung über Einfuhrgenehmigungen betraut werden.

Der darauf erfolgte Vorschlag von EU-Kommissar Dalli ging aus unserer Sicht in die richtige Richtung, beinhaltet jedoch deutlich zu viele Ausnahmen. So sollte es nach einem vorerst fünfjährigen Klonfleischverbot aber immer noch möglich sein, Samen und Embryonen geklonter Tiere nach Europa einzuführen. Dieser Vorschlag wurde bekanntlich vom Europäischen Parlament als nicht weitgehend genug zurückgewiesen.

DIE LINKE im Europäischen Parlament, im Bundestag und auch hier im Landtag Mecklenburg-Vorpommern lehnt eindeutig das Klonen von Tieren ab. In Europa müssen das Klonen von Tieren und die Vermarktung von Klonfleisch verboten werden. Wir stimmen deshalb Ihrem Antrag zu. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)