Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der CDU und SPD eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes auf Drucksache 5/3735. In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Innenausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4206 anzunehmen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 1 bis 15 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 bis 15 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4220, der die Streichung der Nummer 16 beinhaltet, vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung hierzu eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben.
Meine Damen und Herren, da es in den vergangenen Sitzungswochen immer wieder einmal aufgrund der akustischen Probleme hier im Saal Zweifelssituationen bei namentlichen Abstimmungen gegeben hat, appelliere ich ausdrücklich an Sie, mit dazu beizutragen, dass Ihr Votum korrekt erfasst werden kann. Deswegen bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten, damit die Schriftführer die Stimmen auszählen können.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet und ich gebe das Ergebnis bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 56 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 14 Abgeordnete, mit Nein stimmten 36 Abgeordnete, 6 Abgeordnete enthielten sich. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4220, der die Streichung der Nummer 16 beinhaltet, abgelehnt.
Wer in Artikel 1 der Nummer 16 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 16 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 17 und 18 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 17 und 18 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf die Artikel 2 bis 4 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? Damit sind die Artikel 2 bis 4 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/4206 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/4206 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD angenommen.
In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Innenausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Ziffer II der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/4206 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD zugestimmt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes, Drucksache 5/3792, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses, Drucksache 5/4153. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4221 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3792 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses, der Abgeordnete Herr Müller von der Fraktion der SPD.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Vor Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zu dem Entwurf der Landesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes. Der Gesetzentwurf wurde uns am 13. Oktober in Erster Lesung überwiesen. Heute empfehlen wir mehrheitlich die unveränderte Annahme. Lassen Sie mich kurz auf die Ausschussberatungen und auf deren Inhalt eingehen.
Überspitzt formuliert geht es bei dem Gesetzentwurf und unserer Beschlussempfehlung um einen kurzen Satz, nämlich: Jeder hat eine zweite Chance verdient, sogar Juristen.
Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Bislang dürfen Referendare in Mecklenburg-Vorpommern die bestandene Prüfung zur Verbesserung der Note nicht wiederholen. Wer also mit seinem Endergebnis nicht zufrieden ist, der darf seine Fähigkeiten und Kompetenzen bisher nicht in einem zweiten Versuch erneut unter Beweis stellen. Und ich meine, wer kennt nicht die Tage, an denen man nicht so leistungsfähig ist, und problematisch ist es dann auch noch, wenn das an solch einem Tag ist, an dem die Prüfung durchgeführt werden soll. Und nicht vergessen soll man dabei auch den psychologischen Effekt.
Zwar braucht der eine oder andere vielleicht so manchmal einen erhöhten Druck, um gute Leistungen zu erzielen,
aber ich glaube, dass es dennoch für viele eine psychologische Erleichterung sein wird, zu wissen, dass es eine zweite Chance gibt. Vor diesem Hintergrund haben andere Bundesländer bereits die Möglichkeit eingeführt, die zweite juristische Staatsprüfung noch einmal zu wiederholen.
Darum sage ich jetzt ganz bewusst, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können es uns als Land nicht leisten, hier hintanzustehen, denn zum einen werden wir als Land uninteressant für junge, kluge Köpfe, die sich anderswo durch den Wiederholungsversuch bessere Chancen ausmalen, und zum anderen brauchen wir junge Rechtswissenschaftler, die sich im Land auskennen, Land und Leute verstehen und das Landesrecht kennen. Daher ist es wichtig, gute Juristen im Land auszubilden, damit sie anschließend auf dem hiesigen Arbeitsmarkt Fuß fassen können.
Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Mit dem Gesetz soll daher den anstrebenden Juristinnen und Juristen auch in Mecklenburg-Vorpommern die Gelegenheit gegeben werden, die bestandene, nicht so erfolgreiche zweite Staatsprüfung nochmals zu wiederholen. Und um die Finanzexperten unter Ihnen zu beruhigen, weise ich darauf hin, dass der Wiederholungsversuch kostenpflichtig sein wird. Auf diese Weise entstehen also keine größeren Ausgaben. Das entspricht auch weitestgehend den Regelungen in den anderen Bundesländern.
Da ich gerade mit dem Thema Kosten begonnen habe, möchte ich an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass mit dem Gesetzentwurf ebenfalls eine Kostenpflicht für das Widerspruchsverfahren in Prüfungsangelegenheiten eingeführt wird. Auch das wird in den anderen Bundesländern bereits so gehandhabt. Damit wird also mit unserem Gesetz ein gewisser Gleichklang mit anderen Bundesländern geschaffen.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, wir haben den Gesetzentwurf der Landesregierung ausführlich im Ausschuss beraten. Dazu haben wir eine, wie ich finde, kleine, aber feine Anhörung durchgeführt. Dabei wurden vor allem verfassungsrechtliche und technische Fragen vertieft. Einige Punkte wurden von der Opposition aufgegriffen. Die Fraktion DIE LINKE hatte dazu einen Änderungsantrag formuliert.
und die juristische Ausbildung im Land nicht nur durch die Einführung eines Notenverbesserungsversuches zu verbessern. Dieser Antrag wurde von der Mehrheit im Ausschuss aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Einig waren wir uns aber, wenn ich das richtig gesehen habe, alle darüber, dass mit dem Gesetzentwurf und damit der Einführung des Verbesserungsversuches bereits ein Schritt in die richtige Richtung gegangen wird, um die Juristenausbildung im Land attraktiver zu gestalten.
Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Beschlussempfehlung, die Ihnen nun auf Drucksache 5/4153 vorliegt, ist letztendlich das Ergebnis, wie ich finde, einer guten Zusammenarbeit im Europa- und Rechtsausschuss. Der Ausschuss hat die Beschlussempfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der CDU, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE sowie bei Enthaltung seitens der Fraktionen der FDP und NPD angenommen.
Für die durchaus kontroverse, aber dennoch sehr konstruktive Zusammenarbeit möchte ich mich an dieser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses sehr herzlich bedanken.
Aber auch den Sachverständigen möchte ich an dieser Stelle meinen Dank sagen und natürlich dem Sekretariat des Europa- und Rechtsausschusses. Somit bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Namen des Ausschusses um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. Und verstärken kann ich diese Bitte mit dem Satz vom Anfang meiner Ausführung: Jeder hat eine zweite Chance verdient, sogar Juristen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Der Ausschussvorsitzende kriegt heute keine zweite Chance. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.