Protokoll der Sitzung vom 13.04.2011

(Heinz Müller, SPD: Hoffentlich wird es kein gordischer Knoten.)

Auf gar keinen Fall, Herr Müller. Dafür werden Sie sicher in den Ausschüssen schon sorgen, dass das geordnet bleibt.

Hauptsächliches Thema der Regierungsvorlage ist zunächst die sogenannte Überleitung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Bundesvorschriften ins Landesrecht sowie direkt daran anschließend deren Änderung in einigen wichtigen Punkten. Es handelt sich hier also um Folgen der Föderalisierung von Besoldung und Versorgung durch die Föderalismusreform.

Lassen Sie es mich gleich vorwegsagen: Mit diesem Gesetzentwurf ist nicht beabsichtigt, diese Rechtsgebiete jetzt einer grundlegenden Überprüfung und Reform zu unterziehen, denn im Grunde würden wir uns gerne, soweit es geht, noch am Bundesrecht orientieren. Ein solches Großvorhaben wäre mit Blick auf die uns noch verbleibende Zeit in der Legislaturperiode nicht sachgerecht und bleibt daher gegebenenfalls der nächsten Legislaturperiode vorbehalten.

Unbedingt in dieser Zeit müssen jedoch einige Dinge geregelt werden, von denen ich hier nur einige stichpunktartig aufzählen möchte:

Das wäre zum Ersten die Anpassung des Versorgungsrechts, also insbesondere der Versorgungsabschläge, an die im Landesbeamtengesetz geänderten Altersgrenzen der Beamtinnen und Beamten – Sie erinnern sich, das ist ja vor nicht allzu langer Zeit auch durch den Landtag gegangen –,

zum Zweiten die Anpassung der Altersgrenzen für Richterinnen und Richter an diese beamtenrechtlichen Altersgrenzen – die waren uns bei der ersten

Beratung so ein bisschen an die Seite geraten, weil das ausdrücklich noch mal im Richtergesetz formuliert ist –, soweit es die Unterschiede natürlich bei den Richtern dieser Dienstverhältnisse erlauben,

zum Dritten die im Vergleich zum Rentenrecht wirkungsgleiche Berücksichtigung von Hochschulzeiten bei der künftigen Ruhegehaltsberechnung,

zum Vierten die vorsorgliche Umstellung von Dienstaltersstufen in der Besoldung auf Erfahrungsstufen, die für unsere bereits vorhandenen Bezügeempfänger ohne finanzielle Bedeutung ist, aber gegen eventuelle Klagen wegen altersdiskriminierender Bezahlung absichert,

und in einem fünften Punkt die Einbeziehung von Lebenspartnern im Landesdisziplinargesetz, eine spannende Materie, vor allem für die Betroffenen selbst – ich gehe aber davon aus, dass hier im Landtag das Ganze sehr sachgerecht und vielleicht auch ohne große Aufregung bearbeitet werden kann –,

sowie in einem weiteren Punkt zwingend notwendige Anpassungen an zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes zur Bezahlung Teilzeitbeschäftigter im Zulagenbereich.

Um diese Änderungen rechtssicher durchführen zu können, werden gesetzestechnisch in einem ersten Schritt die bisher als Bundesrecht mit Stand 2006 weiter geltenden Regelungen in Landesrecht überführt. Die entsprechenden Einzelheiten können Sie dem Gesetzentwurf und der Begründung entnehmen.

Der zweite Schritt beinhaltet die Ihnen soeben skizzierten Änderungen und in einem letzten Schritt wird das Finanzministerium mit Ihrer Genehmigung schließlich die dann im Land geltenden Vorschriften bekannt machen, um so einem Klarstellungsbedürfnis bei den Anwendern in der Verwaltungspraxis Rechnung zu tragen.

Ich weiß, dass wir gerade mit der Anpassung der Versorgungsabschläge an die neuen Altersgrenzen und die gegenüber der Rente wirkungsgleiche Berücksichtigung von Hochschulzeiten zumindest in Beamten- und Richterkreisen keine populäre Maßnahme vorhaben, dennoch halte ich es auch aus Gründen der Gleichberechtigung mit den Angestellten für notwendig und richtig.

Den kommunalen Landesverbänden und den Spitzenorganisationen der Berufsverbände und Gewerkschaften wurde Gelegenheit gegeben, im Entwurfsverfahren Stellung zu nehmen. Soweit dies möglich war, wurden diese Anregungen und Vorschläge aufgegriffen und eingearbeitet.

Der guten Ordnung halber möchte ich auch darauf hinweisen, dass die von uns beabsichtigten besoldungs- und versorgungsrechtlichen Regelungen bereits beim Bund und in anderen Bundesländern ganz oder zum Teil Realität oder Gegenstand gesetzesgeberischer Planungen sind. Zu den Detailänderungen in den weiteren Gesetzen erlaube ich mir, Sie auf die Gesetzesbegründung hinzuweisen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, den Gesetzentwurf in die Ausschüsse zu überweisen und zu beraten, damit diese Regelung noch in dieser Legislatur in Kraft gesetzt werden kann. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Interfraktionell ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/4217 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, der FDP, des fraktionslosen Abgeordneten und zwei Enthaltungen der NPD-Fraktion gefolgt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seveso-IIRichtlinie-Umsetzungsgesetzes, Drucksache 5/4241.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seveso-II-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 5/4241 –

Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/4241 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. bis 21. Dezember 2010, auf Drucksache 5/4244.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaats- vertrag) vom 15. bis 21. Dezember 2010 (Erste Lesung) – Drucksache 5/4244 –

Das Wort zur Einbringung hat der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Sellering.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns in diesem Haus schon oft mit Änderungen des Rundfunk- und Medienrechts, mit Rundfunkstaatsverträgen beschäftigt. Heute liegt der mittlerweile Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf dem Tisch, und dieser Änderungsvertrag sticht aus der langen Reihe doch sehr hervor. Ich glaube, man kann ohne Übertreibung sagen, das ist ein Vertrag von historischen Dimensionen, denn es geht um eine grundlegende Änderung, die alle Bürgerinnen und Bürger, die die Zukunft des öffentlichen

Rundfunks insgesamt betrifft, es geht um eine grundsätzliche Neuordnung, einen Systemwechsel bei den Rundfunkgebühren. Es geht darum, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine solide zukunftssichere Basis zu stellen und zugleich insgesamt für mehr Beitragsgerechtigkeit zu sorgen. Deshalb ist es richtig, dass wir uns damit hier sehr ausführlich befassen. Vor allem ist es richtig, dass wir uns damit heute nicht zum ersten Mal befassen.

Meine Damen und Herren, es liegt im System der Rundfunkstaatsverträge, der Verträge zwischen den Bundesländern, dass die Landesregierungen, nicht die Parlamente, die Landesregierungen miteinander verhandeln und die Landesparlamente dann am Ende vor der Wahl stehen, ob sie das, was die 16 Ministerpräsidenten da verhandelt haben, akzeptieren oder nicht, ob sie es sozusagen in Bausch und Bogen ablehnen und sagen, nein, da können wir nicht mitgehen, unser Land kann nicht unterzeichnen. Das ist eine Situation, die für jeden einzelnen Parlamentarier hier unbefriedigend ist, weil er nicht mit am Verhandlungstisch sitzt. Deshalb ist es mir immer so wichtig, gerade bei so einer weitreichenden Neuordnung wie dieses Mal, dass wir von Anfang an die demokratischen Fraktionen hier mit einbeziehen, dass ich bei Verhandlungen sagen kann, das Parlament hier in Mecklenburg-Vorpommern steht hinter diesem oder jenem Punkt oder ist da sehr kritisch. Mir lag immer daran, dass wir auch die Möglichkeit haben, bei Verhandlungen zurückzukontern.

Seit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2008, eine Änderung des Gebührensystems zu prüfen, haben wir, habe ich, die Staatskanzlei, Sie deshalb hier regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten. Und in der heißen Phase seit Juni letzten Jahres hat der Chef der Staatskanzlei, wir sind ja beim Rundfunk primär zuständig, wiederholt den Austausch mit den medienpolitischen Sprechern der demokratischen Fraktionen gesucht. Er hat über die Vertragsverhandlungen berichtet und auch in einigen Fraktionen Gespräche geführt. Ich habe Sie in diesem Haus hier auch selbst mehrfach über die Ziele und über das Vorgehen der Landesregierung bei der Gebührenneuordnung informiert, zuletzt im November letzten Jahres.

Nachdem die Ministerpräsidenten am 15. Dezember unterzeichnet haben, liegt Ihnen nun der fertige Gebührenstaatsvertrag vor. Es geht jetzt darum, ihn hier im Landtag und in den Ausschüssen zu beraten. Danach sollten wir zügig und möglichst in großer Einigkeit das Signal aus Mecklenburg-Vorpommern geben, dass wir das auf Grün stellen und diesen Vertrag mittragen, damit die Umsetzung auch gründlich vorbereitet werden kann. Das sind große Veränderungen, damit der Vertrag pünktlich in Kraft treten kann.

Worum geht es im Einzelnen? Es geht um einen kompletten Systemwandel bei der Erhebung der Rundfunkgebühren, weg von der Gebühr, hin zum Beitrag. Das bedeutet: Weg von einem Entgelt, bei dem man ganz genau schaut, wer welche Empfangsgeräte hat, wer das in Anspruch nimmt und wer nicht, hin zu einem Entgelt, was geräteunabhängig ist, also unabhängig davon, ob jemand ein Gerät hat oder nicht. Dafür gibt es gute Gründe. Die technische Entwicklung gerade im IT-Bereich, im Computerbereich, die hat dazu geführt, dass längst nicht mehr Radio und Fernsehen alleine die Empfangsgeräte sind, sondern dass man eben auch Rundfunk und Fernsehen über Mobiltelefon, Computer, Laptop, Netbook und so weiter erleben kann. Inzwischen

ist der Trend erkennbar, dass immer mehr gerade junge Menschen Radio und Fernsehen abmelden und trotzdem mit den neuen Technologien weiter öffentlich-rechtliche Angebote nutzen,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

jedenfalls nutzen können.

Mit dem Wegbrechen der Gebührenzahler, weil die das eben anders machen, bröckelt aber Stück für Stück die finanzielle Grundlage für ARD und ZDF und auch für das DeutschlandRadio. Um das abzufangen, müssten dann die Gebühren für diejenigen, die als Gebührenzahler bleiben, immer weiter erhöht werden. Ich glaube, das ist nicht gerecht. Das Ganze ließe sich nur dann umgehen, wenn man sagt, wir erheben jetzt auch Gebühren von denen, die mit diesen neuen Geräten Rundfunk und Fernsehen empfangen, dass wir die immer wieder einbeziehen. Das ist natürlich nicht praktikabel.

Ich finde es schon problematisch, was wir in den letzten Jahren gemacht haben bei Radio und Fernsehen, dass da Leute klingeln und gucken, haben sie einen Fernseher, haben sie keinen Fernseher. Das ist nicht schön.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Ich bin auch sicher, die Akzeptanz für die Rundfunkgebühren würde weiter sinken, wenn die GEZ-Mitarbeiter die Wohnungen nicht nur nach Radio und Fernsehen, sondern auch nach Handys absuchen. Ich glaube, das geht nicht.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Genau. – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Und jetzt laufen sie dann nachher in die Betriebsstätten.)

Ja, aber das ist ziemlich klar, wie das geht.

Meine Damen und Herren, es ist, glaube ich, deutlich geworden, dass es nicht einfach ist, auf diesem Weg die richtige Lösung zu finden. Sie haben von Herrn Bluhm gerade schon einen kritischen Punkt gehört.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Ja.)

Am Ende wird es natürlich in dieser Lage, die ich Ihnen geschildert habe, nicht möglich sein, einen Weg zu finden, wo man sagt, es kann alles so weitergehen und dann ist es gerecht, sondern wir müssen versuchen, auf diese Veränderungen vernünftig mit dem Staatsvertrag einzugehen.

Das Entgelt wird in Zukunft nicht mehr nach Geräten als Gebühr, sondern nach sogenannten Raumeinheiten als Beitrag erhoben, also nach Wohnungen und so weiter. Das heißt für Privathaushalte, dass sie künftig pro Haushalt einen einheitlichen Betrag zahlen, unabhängig davon, wie viele Geräte, wie viele Familienmitglieder. Für Betriebe, darauf hat gerade Herr Bluhm schon mit einem Zwischenruf hingewiesen, wird der Beitrag gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsstätten und der Mitarbeiter pro Filiale.

Man kann sagen, das, was wir jetzt vereinbart haben, stellt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland auf eine solide Grundlage. Ich bin auch davon überzeugt, das ist unter den schwierigen Bedingungen die größtmögliche Beitragsgerechtigkeit. Wir vermeiden auch unnötigen Verwaltungsaufwand, wir beseitigen die GEZ-Kontrollen und auch die damit verbundenen Akzeptanzprobleme.

Mir liegen einige Punkte, die ich hier nennen will, besonders am Herzen. Besonders wichtig war mir von Anfang an, dass diese Umstellung auf das ganz neue System nicht mit einer Erhöhung der Gebühren verbunden ist, nicht mit einer Erhöhung dessen, was man da zahlen muss. Da habe ich mich gefreut, dass wir am Ende Einigkeit bei den Ministerpräsidenten hatten, dass wir gesagt haben, wie immer der Wechsel im Einzelnen aussieht, es soll am Ende nicht mehr Geld eingenommen werden.