Protokoll der Sitzung vom 19.05.2011

Und drittens. Ich denke, niemand spricht Ihnen ab, dass Sie dieses Thema mit ernsthaftem Interesse und auch Engagement hier noch mal besetzen wollen kurz vor Ende der Legislaturperiode, denn Sie haben selbst da rauf hingewiesen, wie umfangreich Sie sich in den entsprechenden Schulen umgetan haben.

Dennoch ist Ihr Antrag mit einigen Problemen versehen und die führen am Ende dazu, dass wir ihn ablehnen werden.

(Zuruf von Hans Kreher, FDP)

Das Erste, Sie haben ja verschiedene Punkte, das Erste ist, die elf Punkte bewegen sich teilweise nicht ganz auf der Höhe des Verfahrens oder der Verfahrenslage hier im Landtag. Da sind mehrere Beispiele:

Erstens. Sie möchten die Landesregierung auffordern oder möchten von uns, dass wir sie auffordern, dass die Wiedereinrichtung von Studiengängen in den berufsbildenden Fächern vorgenommen wird. Dies hat dieser Landtag bereits vor mehreren Monaten beschlossen, nämlich zusammen mit den Zielvereinbarungsverhandlungen mit den Hochschulen. Also dies ist bereits geschehen. Diese Aufforderung, das noch mal zu beschließen, wäre insofern sicherlich nicht schädlich, aber eigentlich auch nicht notwendig. Parallel dazu beraten wir im Bildungsausschuss das Lehrerbildungsgesetz, das ja auch den berufsbildenden Bereich entsprechend neu ordnen soll. Also die Dinge sind bereits im Verfahren.

Das Zweite dieser Art ist der Punkt 10. Da schlagen Sie vor Fahrtkosten- und Internatszuschüsse für pendelnde Berufsschüler. Ich darf daran erinnern, dass die Linksfraktion schon vor Monaten einen Antrag eingebracht hat, der ist an den Bildungsausschuss überwiesen, der befindet sich noch im Verfahren. Der Ausschussvorsitzende hat mich darüber in Kenntnis gesetzt, am 9. Juni wird es eine abschließende Beratung geben. Und es wird in diesem Punkt mit Sicherheit eine Lösung geben, das darf ich mal seitens der Koalitionsfraktionen ankündigen. Aber insofern ist es natürlich wiederum etwas schwierig, einen Punkt, der sich im Bildungsausschuss noch im Verfahren befindet, was allen bekannt ist, dass der gerade verhandelt wird, hier zum Gegenstand der Beschlussfassung zu machen, ohne eine konkrete Lösung aufzuzeigen. Wir wollen versuchen, das im Bildungsausschuss zu tun.

Dann gibt es Punkte, bei denen ist mir nicht ganz klar, was damit gemeint ist, muss ich gestehen, zum Beispiel – vielleicht sagen Sie dazu noch mal etwas –

Punkt 9: „Initiierung einer bundesweiten Kampagne ,Ausbildungsstandort M-V‘“. Was genau ist Gegenstand der Kampagne „Ausbildungsstandort M-V“? Geht es darum, weil es hier um berufliche Bildung geht, an der Stelle Lehrlinge oder Auszubildende nach Mecklenburg-Vorpommern zu holen, oder bei wem wirbt man? Das ist mir persönlich nicht ganz verständlich geworden. Deswegen kann ich dem auch nicht guten Gewissens zustimmen. Wenn da zum Beispiel gestanden hätte, Initiierung einer bundesweiten Kampagne zur Gewinnung von Lehrern oder des Lehrernachwuchses, dann hätte ich zumindest gewusst, was damit gemeint ist.

Ein anderer Punkt, der etwas schwierig ist, ist der Punkt 6: „Ausbau der Schulsozialarbeit an den beruflichen Schulen“. Sie haben ja auch noch mal darauf hingewiesen, Sie erwarten, dass das Land das nicht auf die Jugendhilfe der kommunalen Ebene abschiebt, sondern sich angemessen daran beteiligt oder da stabile Strukturen schafft. Da darf ich auch noch mal dran erinnern, das war die rot-rote Koalition, die nämlich 1.000 Stellen in der Jugend- und Schulsozialarbeit geschaffen hat. Das ist dann mit dem Rückgang der Schülerzahlen etwas reduziert worden. Das Land zahlt heute immer noch Hunderte von Jugend- und Schulsozialarbeiterstellen, obwohl es rein rechtlich gesehen die Aufgabe der kommunalen Ebene ist, weil es Jugendhilfe ist. Das ist heute bereits der Fall. An welcher Schule ein Schulsozialarbeiter zum Einsatz kommt und in welchem Verhältnis Jugend- und Schulsozialarbeit sich zueinander verhalten oder in welchem Verhältnis sie ausgebracht werden, das entscheidet die kommunale Ebene beziehungsweise die Ebene, die sich mit der Jugendhilfe auseinandersetzt. Insofern ist auch nicht ganz klar, wie Sie das meinen und was Sie damit begehren.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Und dann komme ich mal zu den Punkten, die aus meiner Sicht jetzt das größte Problem hervorrufen. Sie haben selbst darauf hingewiesen, das Maßnahmen paket, das Sie anstreben, ist eines, das sich nur über Jahre entwickeln kann und wahrscheinlich auch eine Reihe von konzeptionellen Arbeiten braucht, um überhaupt erst mal zu entstehen. Das sind ja bisher nur Spiegelstriche. Also das wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Und Sie haben darauf hingewiesen, wir befinden uns am Ende der Legislaturperiode. Wir werden also bis zum Wahltag mit Sicherheit kein Ergebnis auf dem Tisch haben dieser Art und dann stellt sich das grundsätzliche, recht liche Problem, ob dieser Landtag eine künftige Regierung oder einen künftigen Landtag binden kann. Das kann er natürlich rechtlich nicht, das wissen wir ja alle.

Das heißt, der Beschluss, den Sie von uns verlangen oder um den Sie uns bitten, nein, bitten würde ich nicht sagen, also den Sie uns vorschlagen, der Beschluss, der reicht sozusagen, das ist eine Brücke, die fangen wir hier an zu bauen, aber es gibt kein Ufer, wo diese Brücke irgendwo ankommt. Das hängt in der Luft.

Das Ganze spiegelt sich, dieses Problem, noch mal zum Beispiel in den Punkten 1 und 2 wider. Sie schlagen vor eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit für die Lehrkräfte und die Schaffung von Karriereanreizen für die Lehrkräfte an beruflichen Schulen. Man könnte mehrere weitere Punkte noch benennen. Karriereanreize sollen ja wahrscheinlich Aufstiegsmöglichkeiten zum Beispiel sein, dass man nach einer gewissen Zahl von Jahren auch in der Vergütungsgruppe aufsteigen kann.

Das alles kostet Geld, zusätzliches Geld. Und dieses zusätzliche Geld kann die Landesregierung nur ausgeben, wenn es ein Haushaltsgesetz gibt, das dieser Landtag vorher beschlossen hat. Man kann schlechterdings nicht die Regierung zu einem Handeln auffordern, für das es keine gesetzliche Grundlage gibt, weil es dafür kein Haushaltsgesetz gibt, das diese Daten abbildet. Dieses Haushaltsgesetz wird frühestens beschlossen nach der nächsten Landtagswahl für die Jahre 2012 und 2013, das ist der Doppelhaushalt, wahrscheinlich auf der Grundlage einer Koalitionsvereinbarung.

Das heißt also, auch Ihr Antrag kann einerseits den nachfolgenden Landtag und die Regierung nicht binden. Er beinhaltet Dinge, für die wir gleichsam hier die finanziellen Voraussetzungen schaffen müssten, die wir aber nicht gegeben haben. Es ist also insofern mehr, ja, es ist fast ein bisschen unfair, der Regierung zu sagen, jetzt macht das mal, aber die Haushaltsmittel habt ihr gar nicht von uns bekommen, weil wir sind Haushaltsgesetzgeber und nicht die Landesregierung.

Insofern liegt mir daran zu betonen, ich möchte nicht in Abrede stellen, dass Sie sich mit dem Thema intensiv beschäftigt haben und das hier mehr ist als ein Versuch plakativer Politik im Vorfeld des Wahlkampfes. Das sage ich nicht, aber ich glaube, dass dieser Antrag zum jetzigen Zeitpunkt und auch in seiner fachlichen Ausgestaltung nicht geeignet ist, um heute beschlossen zu werden. Mir liegt auch daran, dass diese Frage, die Sie aufwerfen, der Attraktivität des Lehrerberufes, so kann man es ja vielleicht mal als Überschrift umfassen, als ein besonderer Schwerpunkt im berufsbildenden Bereich auf die Tagesordnung gesetzt werden muss, aber letztlich sich für das Gesamtschulwesen stellt, für alle Lehrämter und für alle Lehrer.

Ich bin mir sicher, dass, egal, wer in diesem Land regiert nach dem 4. September 2011, niemand daran vorbeikommt, in der Koalitionsvereinbarung einen Punkt zu haben, der heißt „Verbesserung der Attraktivität des Lehrerberufes in allen Lehrämtern oder in allen Schularten mit besonderem Schwerpunkt der beruflichen Schulen“. Sie können jedenfalls davon ausgehen, dass, sofern die SPD an einer solchen Regierung beteiligt sein sollte – und da darf man optimistisch sein, dass das so ist –, sich dieser Punkt in der Koalitionsvereinbarung finden wird und auf dieser Grundlage auch das Thema entsprechend angegangen wird. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Brodkorb.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete und Vizepräsident Bluhm für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In unserer gestrigen Debatte haben wir des Öfteren über Geschäftsordnungsfragen bei Landtagsdokumenten diskutiert. Dies gilt nun leider auch für den vorliegenden Antrag und ich habe lange überlegt, ob ich die Landtagsverwaltung die Zulässigkeit dieses Antrages prüfen lassen werde.

Warum? Dieser vorliegende Antrag mit dem von Ihnen angestrebten Beschluss ist eine Finanzvorlage im Sinne des Paragrafen 55 der Geschäftsordnung. Da heißt es im Absatz 2, ich zitiere: „Finanzvorlagen aus der Mitte des Landtages, durch die dem Land Mehrausgaben oder Mindereinnahmen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind...“ Ende des Zitats.

(Zuruf von Hans Kreher, FDP)

Nun will ich gern zugestehen, dass das bei so manchem Antrag schwierig ist,

(Hans Kreher, FDP: Ja, aber da müssen wir bei vielen Anträgen noch mal durchgucken.)

aber das ist auch eine Frage der Dimension. In Ihrem Antrag sind mindestens sieben der aufgezählten elf Punkte unmittelbar finanzrelevant, unmittelbar. Nun könnte man das ja noch durchgehen lassen, wenn es sozusagen um geringfügige Summen ginge, doch wenn ich diesen sieben Einzelmaßnahmen Zahlen zuordne, überschlägig, so bin ich bei mindestens zweistelligen, wenn nicht sogar dreistelligen Millionenbeträgen. Und da hört dann eben auch die Toleranzgrenze zur Zulässigkeit eines solchen Verfahrens aus meiner Sicht auf.

Damit ich nicht falsch verstanden werde: Jeder in die Berufsschulen investierte Cent ist gut angelegt, aber wie die Situation so ist – und an allgemeinbildenden Schulen, in den beruflichen Schulen ist es ähnlich –, ist das Bildungssystem aus unterschiedlichen Sichtweisen entweder unterfinanziert oder zumindest kritisch finanziert. Die Situation, auch an den beruflichen Schulen, ist angespannt. Sie ist mit der Einführung der Selbstständigen Schule trotz aller Erwartungen und Versprechen nicht besser, sondern eher schlechter geworden. Durch den durchwachsenen Rückgang der Schülerzahlen gibt es weitgehend Teilzeitbeschäftigung. Durch den Lehrkräftemangel und die Einführung der Arbeitszeitkonten gibt es riesige Stundenvolumina, die praktisch auf Halde angesammelt wurden und die irgendwann auch abzubauen sind.

(Michael Roolf, FDP: Ja.)

Die damit verbundenen Probleme sind nach wie vor ungelöst und wegen der Spezifik der Berufsfelder gibt es bei Unterrichtsausfall auch noch eine zugespitzte Situation an beruflichen Schulen. Die ist eben anders als an allgemeinbildenden Schulen, denn es stehen in der Regel nicht mehrere Lehrkräfte für spezifische Berufsfächer zur Verfügung. Fällt eine Lehrkraft aus, gibt es oftmals kaum wirklichen Ersatz.

Es stellt sich auch die Frage, wie eine möglichst wohnortnahe Beschulung gewährleistet wird. Der Minister hat in seiner Rede hier auf mögliche Entwicklungen und Konsequenzen hingewiesen. Das kann ich aus der Sicht meiner Fraktion auch nur so bestätigen und unterschreiben.

Und die Zunahme, das hat der Minister hier auch dargestellt, von Landesfachklassen indiziert doch eine zunehmende Konzentration, die nicht nur die Auszubildenden betrifft, sondern eben auch die Lehrerinnen und Lehrer an den beruflichen Schulen, weil diese nämlich dann zu den einzelnen Standorten fahren müssen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, glaubten Sie wirklich, dass diese Landesregierung oder ihr Minister bis zum Ende der Legislaturperiode in der Lage sein könnte, ein solches Konzept, wie Sie es hier einfordern, wirklich komplex zu konzipieren? Dass Sie mit der fehlenden Finanzierung auch noch die Steilvorlage für die fachlich begründete Ablehnung liefern, finde ich sehr bedauerlich – das haben das Thema und seine Brisanz nicht verdient –, ist aber jetzt nicht mehr zu ändern.

Auf zwei Aspekte, die ich kritisch sehe, will ich noch kurz etwas näher eingehen:

In Punkt 4 fordern Sie, ich zitiere: „Einrichtung und Weiterentwicklung der für die beruflichen Schulen relevanten Studiengänge vor allem in den berufsbildenden Fächern“. Nun, der Minister und auch Herr Brodkorb haben darauf verwiesen, diese Forderung ist ja bereits mit den Zielvereinbarungen mit den Universitäten und Hochschulen unseres Landes sozusagen abgearbeitet. Sie wird durch das Vorhaben der Kooperation zwischen Universitäten und Fachhochschulen, die im Zuge der Diskussion um das Lehrerbildungsgesetz noch zu qualifizieren ist, weiter ausgestaltet werden müssen. Das ist wohl richtig, aber der Eindruck, den Sie mit dem Antrag hier erwecken, es gäbe dazu nichts, ist falsch.

Nur nebenbei habe ich noch die Frage, welche anderen als die berufsbildenden Fächer denn aus Ihrer Sicht noch für die beruflichen Schulen relevant sind, so, wie Sie es in Ihrem Antrag formulieren. Vielleicht können Sie im Rahmen der Debatte diese Frage beantworten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Punkt 7 fordern Sie in Ihrem Antrag, ich zitiere nochmals: „Erhalt und ggf. Neugründung von beruflichen Schulen mit sonderpädagogischer Ausrichtung“, Ende des Zitats. Nun wissen auch wir, dass es in einigen Bereichen bei der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung zur Gefährdung der Eigenständigkeit von beruflichen Förderzentren kommt. Ursache sind vor allem die sinkenden Schülerzahlen und die destruktive Vorschrift des Bildungsministeriums zu täglich anwesenden Schülerinnen und Schülern. Das zwingt geradezu, über eine Außenstellenfunktion nachzudenken, um wenigstens eine relative Eigenständigkeit dieser beruflichen Förderzentren zu sichern. Aber die Forderung nach Neugründung ist nun wirklich bildungspolitischer Unsinn.

Mit der Umsetzung der Inklusion wird mittel- bis langfristig nicht nur die Frage nach der Existenz der allgemeinbildenden Förderschulen, sondern eben auch der beruflichen zu beantworten sein. Klar ist jedenfalls nach der UN-Konvention, dass die Inklusion nicht teilbar ist. Deshalb wäre vielmehr darüber nachzudenken, wie man auch in diesem Fall die Rahmenbedingungen so gestaltet, um Inklusion auch an den beruflichen Schulen zu ermöglichen. Die Bedenken und auch Schmerzen, die mit diesen Prozessen verbunden sind, muss man ernst nehmen, sie können aber kein Grund sein, ein System künstlich am Leben zu erhalten, das überwunden werden muss.

Abschließend will ich noch darauf verweisen, dass der Punkt 1, die Reduzierung der Wochenarbeitszeit, und der Punkt 11, die Senkung der Mindestschülerzahlen, voraussetzt, dass wir genügend Lehrkräfte haben. Ansonsten wird die ohnehin schon prekäre Situation bei der Unterrichtssituation weiter eskalieren.

Von daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen wir den Antrag der FDP-Fraktion hier heute ablehnen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Bluhm.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Specht für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Anbetracht der Tat sache, dass wir nicht zuletzt aufgrund der sehr ausführlichen

Darlegung des Bildungsministers hier schon knapp eine Stunde über diesen Antrag sprechen, kann ich mich an dieser Stelle deutlich kürzer fassen als ursprünglich gedacht.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Ich könnte eigentlich auch mein Redemanuskript runterhalten, bloß dann würde der Eindruck entstehen, ich hätte dem Bildungsminister nicht zugehört. Insofern möchte ich die ganzen Zahlen und die ganzen Fakten, die vom Bildungsminister geliefert worden sind, an dieser Stelle nicht wiederholen, sondern möchte mich letztendlich darauf beschränken, die FDP an ihre eigenen Worte von gestern zu erinnern:

Herr Kreher, Sie wiesen im Rahmen der Debatte da rauf hin, dass das, was ein Abgeordneter hier im Parlament ausführt, für Sie weniger Bedeutung hat als das, was vom Ministerium geliefert wird. Vom Minister haben Sie jetzt umfangreich dargelegt bekommen, wie der derzeitige Sachstand zu dem gesamten Maßnahmenpaket, was Ihnen vorschwebt, sich darstellt. Insofern plädiere ich: Nehmen Sie Ihren Antrag zurück, halten Sie insofern das Wort, was Sie gestern hier in den Raum gestellt haben!

Wir werden den Antrag aus den Gründen ablehnen, die bereits ausführlich dargelegt worden sind. Der Kollege Bluhm hat gerade auch noch mal auf die formalen Schwierigkeiten hingewiesen, Herr Kollege Brodkorb auf die praktischen Probleme, die in dem Antrag drinstecken, und inhaltlich hat der Minister alles ausgeführt. Insofern kann ich meine Rede damit beenden. Wir werden den Antrag ebenfalls ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Specht.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete und Vizepräsident Kreher für die Fraktion der FDP.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde mich kurzfassen,