Und wenn Herr Nieszery dann betont, es gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die öffentliche Aufträge bekommen wollen, dann empfehle ich tatsächlich das, was Herr Seidel gesagt hat, dann solle man tatsächlich den Gesetzestext lesen. Also Interpretationen sind hier nicht zulässig,
Aber zum Schluss geht es um die Frage, wie dieses Gesetz ganz konkret auf welche Bereiche angewendet wird. Auch da unterscheiden wir uns. Wir wollten ein allumfassendes Gesetz für alle Branchen in Mecklenburg-Vorpommern für alle öffentlichen Aufträge ab 10.000 Euro, die hier in Mecklenburg-Vorpommern vergeben werden. Also dieses Gesetz braucht niemand, das ist meines Erachtens auch in der Anhörung deutlich geworden. Warum ist es eigentlich zustande gekommen? Irgendwie haben Sie sich so lange unterhalten und auch miteinander gerungen, dass ein Ergebnis da sein sollte, aber einen Fortschritt bedeutet das auf keinen Fall. Und der große Wurf ist es nun schon gleich gar nicht.
Das Interessante ist, was ich eingangs schon sagte, dass dieser Gesetzentwurf nun tatsächlich in der Breite abgelehnt wird. Die Wirtschaftsverbände mit ihren Argumenten, weil sie eben eine solche Form, eine solche gesetzliche Regelung weitestgehend ablehnen. Das ist zwar für mich nicht akzeptabel, aber erklärbar aus Sicht der Wirtschaftsverbände. Da geht es um solche Fragen, die wollen nicht, dass Lohnhöhen gesetzlich vorgeschrieben werden oder dass ökologische Vorgaben, sozusagen ein ökologischer Fußabdruck aufgesetzt wird oder dass es um die Gleichstellung geht oder um die Ausbildung von Jugendlichen, wenn es um die sozialen Kriterien geht, von denen ich erst gesprochen habe. Das seien vergabefremde Leistungen und die haben in dem Vergabeverfahren nichts zu suchen. Nur dass Sie wissen, dass ich das anders sehe.
Die kommunalen Spitzenverbände haben in der Anhörung sehr deutlich gesagt, dass sie dieses Gesetz nicht wollen und auch nicht brauchen, weil sie auf der einen Seite eine Belastung sehen und das, was in diesem Gesetz geregelt ist, ja sowieso schon Alltag ist und von ihnen umgesetzt wird. Die Frage ist tatsächlich: Wie soll denn das, was in dem Gesetz steht, überwacht werden? Das ist ein einhelliges Urteil der Kommunen gewesen.
Und ein Wort zu den Gewerkschaften: Hier betont – Herr Schulte wird das möglicherweise ja gleich wiederholen – die SPD, dass ein Vertreter der Gewerkschaft Bauen-Argar-Umwelt dieses Gesetz als einen Schritt in die richtige Richtung begrüßt habe. Das hat er getan und das sollte man ja auch nicht vom Tisch weisen. Aber Sie müssen den Satz auch zu Ende sprechen. Er hat nämlich auch zum Ausdruck gebracht, dass er die Regelungen zum Arbeitnehmerschutz als nicht ausreichend empfand und Ihr Gesetz über die VOB und VOL nicht hinausgeht.
Ansonsten waren Aussagen von ver.di, transnet oder jetzt EVG, dem DGB, und insbesondere der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung sehr eindeutig: Ohne vergabespezifischen Mindestlohn, ohne wirksame Kontrollen und Sanktionen ist dieses Gesetz nichts wert.
Nun hoffte ich, das hatte Herr Schulte ja auch nach der Anhörung per Pressemitteilung öffentlich gemacht, dass ihn die Anhörung dazu angeregt hat, doch mit dem Koalitionspartner CDU über Nachbesserungen zu diskutieren. Veränderungen sollten möglicherweise über Änderungsanträge dann in den Wirtschaftsausschuss eingebracht werden. Aber es passierte nichts, weil die CDU eindeutig gesagt hat, nein, wir wollen das Gesetz so durchbringen, wie wir es hier in diesen Landtag eingebracht haben – im Gegensatz zu den anderen Gesetzen, wie Herr Caffier und andere es hier immer wieder betont haben: Kein Gesetz verlässt den Landtag so, wie es hereingekommen ist. Das trifft nun ausdrücklich auf das Koalitionsvergabegesetz nicht zu. Da gibt es keine Veränderungen.
Ich hatte ja schon sehr deutlich gesagt, dass wir es im Vorfeld der heutigen Debatte für richtig gefunden hätten, dass Ihr Gesetz nicht zur Abstimmung gekommen wäre, dass Sie es zurückziehen, weil es tatsächlich nicht wert ist, hier auch abschließend behandelt und beschlossen zu werden.
Ebenso ist es mit dem ÖPNV. Auch hier wird die Frage nach den ausreichenden Kontrollmechanismen gestellt. Und Sie werden möglicherweise jetzt auch wieder die Argumentation bringen, dass es dort um Mindestlohnbedingungen geht. Aber wir haben alle, die an der Anhörung teilgenommen haben, gehört, zu welchen Bedingungen die Beschäftigten in diesem Bereich arbeiten. Und wenn ich dann die Busunternehmerinnen und -unternehmer höre und ich weiß, dass dort Löhne gezahlt werden, die deutlich über dem liegen, was DIE LINKE fordert, kurz unter dem, was Herr Backhaus jetzt jüngst gefordert hat, dann, glaube ich, erübrigt sich hier die Debatte. Die meinen wir ja auch nicht, sondern wir meinen all diejenigen, wo tatsächlich untertariflich, tatsächlich unter dieser Grenze, man kann sagen unter der Existenzgrenze, gearbeitet wird. Deswegen sind nach unserer Auffassung hier auch eine Reihe von Rechtsbegriffen viel zu unbestimmt. Und es ist unklar, für welche bestimmten Bereiche im ÖPNV das Gesetz gilt beziehungsweise nicht gilt.
Wenn wir heute zur Entscheidung kommen, und ich gehe davon aus, dass die Koalition gegen die öffentliche Meinung, gegen die Auffassung der Gewerkschaften, gegen die Auffassung der kommunalen Verbände, gegen die Auffassung der Wirtschaftsverbände ihr Gesetz heute verabschieden wird, dann tun Sie dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Wirtschaft, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und sich selbst keinen Gefallen. Aber das ist Ihre Entscheidung, es zu tun. Wir haben unsere Alternative eingebracht, die steht ebenfalls zur Abstimmung. Wer eine Alternative und ein wirklich echtes Landesvergabegesetz für Mecklenburg-Vorpommern will, der hat nur eine Chance, dem Gesetzentwurf der LINKEN zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich nur noch mal kurz zu Wort gemeldet, weil ich es ungern so habe, dass andere meine Position beschreiben zu irgendwelchen Themen. Die beschreibe ich ganz gerne alleine. Und ich will das noch mal machen zu dem Thema Mindestlohn, damit hier keine Missverständnisse auftreten.
Ich will Ihnen ganz deutlich sagen, Herr Holter, ich bin dafür, dass wir Lohnuntergrenzen auch in MecklenburgVorpommern beschließen. Das wird Sie jetzt vielleicht ein bisschen verwundern.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Ja, das weiß ich ja. – Regine Lück, DIE LINKE: Ja, dann hätten wir das doch machen können im Gesetz.)
Was ich aber möchte oder, ich sage es mal andersrum, was ich nicht für richtig halte, das ist in der Tat ein gesetzlicher, branchenübergreifender, politisch festgelegter Mindestlohn, wie ich es Ihnen geschildert habe. Ich wüsste nicht, welchen ich nehmen soll.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Regine Lück, DIE LINKE: Jetzt reden Sie sich raus. Sie haben keine Lohnuntergrenze festgelegt im Gesetz. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)
Und worüber wir gerne reden können, worüber wir auch im Lande im Gespräch sind, das wissen Sie auch in einigen Branchen, das ist die Festlegung oder die Erklärung der Allgemeingültigkeit von bestehenden Tarifregelungen. Das können wir gerne miteinander machen.
Ja, natürlich, das Verfahren ist mir wohl bekannt. Es müssen ein paar Kriterien dafür erfüllt sein. Aber da habe ich dann die Garantie, dass der Mindestlohn, die Lohnuntergrenze, um die es dann geht, nicht sozusagen am Würfeltisch ermittelt wurde,
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde es relativ kurz machen. Der Minister hat sehr, sehr ausführlich das Gesetz erläutert, inhaltlich zum Gesetz ausgeführt und zu dem Beweggrund des Gesetzes etwas gesagt. Die CDU-Fraktion stimmt dem natürlich zu 100 Prozent zu.
Die Auslegungen, Herr Holter, die man aus dem Gesetz ziehen kann, die sind natürlich sehr unterschiedlich. Es ist auch klar, wenn Sie einen eigenen Gesetzentwurf haben, dass Sie Ihren priorisieren und unseren dementsprechend nicht. Aber wenn Sie hier unterstellen, ich weiß nicht, woher Sie das nehmen, dass die Koalition zerrissen wäre und keiner von uns das Gesetz wolle, dann weiß ich nicht, ob Sie bei unseren Koalitionsgesprächen dabei waren. Die Koalition übt nach wie vor eine Verantwortung aus und die wird sie bis zum Schluss auch wahrnehmen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Regine Lück, DIE LINKE: Es bleibt Ihnen ja auch nichts anderes übrig.)
Ob das Gesetz gewollt ist? Selbstverständlich ist es gewollt. Sie haben ja die Ausführungen von Herrn Seidel gehört. Was war wichtig für dieses Vergabegesetz? Diese Themen, die in der Tat wichtig waren und eines Regelungsbedarfes bedurften, die sind dort festgeschrieben.
Und die Zerrissenheit, Herr Holter, die Sie bezüglich des Mindestlohnes beklagten, Herr Seidel hat es ja gerade noch mal dargestellt, aber darum ging es nicht, sondern Sie haben das vorhin richtig erwähnt, es ging um unterschiedliche Rechtslagen, um das Rüffert-Urteil, und da geht es um die Tariftreue. Um dieses Thema ging es bei der unterschiedlichen Auffassung zwischen den Koalitionspartnern und um nichts anderes.